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BUNDESTAG/6272: Heute im Bundestag Nr. 024 - 18.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 024
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Januar 2017, Redaktionsschluss: 15.48 Uhr

1. Maas zum Sachstand im Fall Amri
2. Kritik an Notfallvorsorge in der Asse


1. Maas zum Sachstand im Fall Amri

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Über den Stand der Aufarbeitung des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Rechtsausschuss unterrichtet. Maas erläuterte, dass die Ermittlungen nach möglichen Hintermännern und Unterstützern weiter liefen. Im Wesentlichen gehe es aber um die Frage: Hätte die Tat verhindert werden können. Auf Grundlage einer Chronologie behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Person des Attentäters Anis Amri, die den Abgeordneten und auch der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, werde nun analysiert, ob Fehler gemacht wurden. Dabei warnte Maas vor voreiligen Schlüssen aufgrund des heutigen Kenntnisstandes. Zudem erläuterte er die mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verabredeten Gesetzesänderungen, die es erleichtern sollten, Gefährder rechtzeitig in Gewahrsam zu nehmen oder ihren Aufenthalt besser zu überwachen.

Generalbundesanwalt Peter Frank berichtete ergänzend über den Stand der Ermittlungen. Dabei wies er darauf hin, dass der erschossene polnische Fahrer des Lkw, mit dem Anis Amri den Terroranschlag verübte, entgegen vielfachen Berichten keinerlei Stichverletzungen aufgewiesen habe. Zu der Frage, warum die Telekommunikations-Überwachung Amris wenige Monate vor der Tat beendet worden war, verwies Frank auf Erkenntnisse aus dieser Überwachung. Diese hätten zu dem Schluss geführt, dass sich Amri mehr im Drogenmilieu aufhalte als im religiösen Bereich und daher keine akute Terrorgefahr von ihm ausgehe.

Sowohl Maas als auch Frank wurden von den Abgeordneten intensiv darüber befragt, warum im Vorfeld des Anschlags trotz zahlreicher Delikte Amris keine Festnahme erfolgt war. Beide verwiesen dazu auf die Zuständigkeit der Landesbehörden für diese Art von Delikten. Maas informierte die Abgeordneten aber darüber, dass er am heutigen Mittwoch seine Kollegen in den Ländern um Mitteilung gebeten habe, wann, wo und warum es Ermittlungsverfahren gegen Amri gegeben habe. Die Antwort werde den Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Zu der Vermutung, Amri sei von Strafverfolgung verschont geblieben, weil er als V-Mann geführt worden sei, erklärte Maas, nach Auskunft des Bundesinnenministerium wie auch der Landeskriminalämter sei Amri kein V-Mann gewesen.

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2. Kritik an Notfallvorsorge in der Asse

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/EB) Mitglieder der Asse-II-Begleitgruppe haben das Vorgehen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) bei der Rückholung radioaktiver Abfälle in der havarierten Schachtanlage Asse II kritisiert. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit forderten sie insbesondere, dass das BfS Maßnahmen der Rückholung und der Notfallvorsorge besser abstimmen und die kritischen Stellungnahmen der Begleitgruppe stärker berücksichtigen solle.

In dem Kali- und Salzbergwerk bei Wolfenbüttel sind rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle eingelagert. Probleme sind eindringende Zutrittswässer sowie die Instabilität des Grubengebäudes. Auf der Grundlage des sogenannten "Lex Asse" aus dem Jahr 2013 hat der Betreiber BfS die Aufgabe, die Asse nach der Rückholung des Abfalls stillzulegen.

"Wenn es kein Gesamtkonzept gibt, kann es zu irreversiblen Fehlentscheidungen kommen", sagte Ralf Krupp, Mitglied der Asse-II-Begleitgruppe. Unkoordinierte Notfallmaßnahmen wie das sogenannte "Topfkonzept" und die Befüllung der südlichen Richtstrecke mit Beton erschwerten die Rückholung der Abfälle und erhöhten radiologische Risiken, argumentierte er.

Einen Masterplan zur Rückholung des Atommülls forderte auch die Wolfenbütteler Landrätin und Vorsitzende der Asse-II-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge. Die Rückholung des Atommülls sei nicht als Leitziel erkennbar. "Drängen Sie auf eine zügige Rückholung", sagte sie in Richtung BfS.

Kritische Stimmen seien ignoriert worden, bemängelte Heike Wiegel von der Asse-II-Begleitgruppe. Um staatliches Handeln nachvollziehbar zu gestalten, sollten Stellungnahmen auch im Genehmigungsverfahren schriftlich beantwortet und dokumentiert werden.

Der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK), Joachim Breckow, sagte, dass das "Lex Asse" Grundsätze des Strahlenschutzes einschränke und eine Langzeitsicherheitsanalyse verhindere.

Jörg Tietze vom BfS erwiderte, dass die Behörde im ständigen Austausch mit der Öffentlichkeit stehe und Entscheidungen öffentlich dokumentiert würden. Durch das Befüllen mit Beton werde das Bergwerk stabilisiert, im Notfall könnten die Abfälle dadurch eingeschlossen werden, begründete er die Notfallmaßnahmen. Nur in einem gesicherten Bergwerk ließen sich die Abfälle bergen, betonte er.

Die Landesregierung unterstütze die Priorität der Rückholung uneingeschränkt, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Die Argumente der Begleitgruppe seien sorgfältig bewertet worden. "Die Baumaßnahmen an der südlichen Richtstrecke des Bergwerks stellten einen Kompromiss dar", sagte er.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 024 - 18. Januar 2017 - 15.48 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2017

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