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BUNDESTAG/6275: Heute im Bundestag Nr. 027 - 19.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 027
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. Januar 2017, Redaktionsschluss: 09.39 Uhr

1. Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen
2. Zusammenarbeit mit Kanada
3. Grenzwerte für Laserdrucker gefordert


1. Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die Rundfunkkommission der Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende 2018 ein abgestimmtes Konzept für die Rundfunkgebühren erarbeiten. Darüber informierte die Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Staatssekretärin Heike Raab (SPD), den Kulturausschuss in einem Fachgespräch über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Rheinland-Pfalz führt zusammen mit Sachsen derzeit den Vorsitz über die Rundfunkkommission. Raab verteidigte zugleich die Entscheidung der Länder, den Rundfunkbeitrag in diesem Jahr nicht wie von der KEF empfohlen um 30 Cent pro Monat zu senken. Eine Beitragsstabilität sei der bessere Weg, um die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu erhalten. Die Länder hätten sich deshalb darauf verständigt, Überschüsse auf Sperrkonten anzulegen, um den zu erwartenden finanziellen Mehrbedarf der Sendeanstalten ab 2020 aufzufangen. Raab verwies darauf, dass die Länder derzeit über grundlegende Reformen beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk beraten. Diese Reformen dürften sich nicht nur auf den administrativen Bereich der Rundfunkanstalten erstrecken. Allerdings dürfe die Programmautonomie der Sendeanstalten nicht angetastet werden, sagte Raab.

Die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab und Gottfried Langenstein, Direktor Europäische Satellitenprogramme des ZDF, betonten die Bedeutung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Angesichts von bewusst verbreiteten Falschmeldungen in den Sozialen Medien sei der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk für die demokratische Meinungsbildung wichtiger denn je. Vor allem um jüngere Menschen zu erreichen, müssten der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk neben seinem linearen Fernseh- und Rundfunkangebot verstärkt auch die Online-Medien nutzen. Unterstützt wurden die Vertreter von ARD und ZDF von den Medienwissenschaftlern Dieter Dörr von der Johannes Guttenberg-Universität Mainz und Lorenz Lorenz-Meyer. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk müsse aber stärker als bisher demokratische Werte vermitteln, sagte Dörr. Im Gegensatz zu Privatsendern könne er dazu verpflichtet werden.

Der Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, Christoph Fiedler, bekannte sich zwar ebenfalls ausdrücklich zum System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die dieser der Presse im Internet keine kostenfreie Konkurrenz machen dürfe. Das Verbot presseähnlicher Angebote müsse strikt angewendet werden. Das Internet sei für die Verlage als Vertriebsweg deutlich wichtiger als für die Rundfunksanstalten. Dieser Ansicht widersprachen Dörr und Laurenz-Meyer. Die klassische Aufteilung zwischen presseähnlichen Inhalten und rundfunkähnlichen Inhalten mache keinen Sinn mehr, argumentierte Lorenz-Meyer. Auch die Online-Angebote des "Spiegels" oder der "Zeit" seien schon lange nicht mehr ausschließlich nur textbasiert, sondern würden zunehmend auch mit Video-Clips arbeiten.

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2. Zusammenarbeit mit Kanada

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Europäische Union und Kanada wollen ihre Zusammenarbeit und die Koordinierung ihrer Wettbewerbsbehörden verbessern. Mit einem Gesetzentwurf (18/10808) will die Bundesregierung die innerstaatlichen Voraussetzungen schaffen, um im Rat den entsprechenden Abkommen zustimmen zu können. Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, keine Einwendungen gegen das Gesetz zu erheben. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag in erster Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen.

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3. Grenzwerte für Laserdrucker gefordert

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Bevölkerung soll nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besser vor Feinstaub aus Laserdruckern geschützt werden. In einem Antrag (18/10874) fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, eine "Technische Anleitung Innenraumluft" mit verbindlichen Grenzwerten vorzulegen. Die Grünen begründen ihren Antrag mit Verweis auf die Emissionen von "Feinstaub in ultrafeiner Partikelgröße"durch Laserdrucker und -kopierer. Die Partikel gelängen bis in den Blutkreislauf und könnten in der Folge unter anderem Atemwegsentzündungen, Thrombose oder Lungenkrebs auslösen. Der Antrag wird am Donnerstag ohne Aussprache überwiesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 027 - 19. Januar 2017 - 09.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2017

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