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BUNDESTAG/6282: Heute im Bundestag Nr. 034 - 23.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 034
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Januar 2017, Redaktionsschluss: 10.57 Uhr

1. Novelle des Raumordnungsgesetzes
2. Änderungen im Straßenverkehrsrecht
3. Kein öffentliches Geld für Tank & Rast
4. Linke fordert Renteneinheit
5. Linke fordert Anti-Stress-Verordnung
6. Linke will Umkehr in der Rentenpolitik


1. Novelle des Raumordnungsgesetzes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das Raumordnungsgesetz novellieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/10883) sieht unter anderem vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern. Außerdem soll dem Bund durch die Neuregelung die Kompetenz eingeräumt werden, einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, sofern dies unter nationalen oder europäischen Gesichtspunkten erforderlich ist. Mit dem Gesetzentwurf soll nach Angaben der Regierung auch die EU-Richtlinie "zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung" (MRO-Richtlinie) umgesetzt werden.

Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Bundesregierung auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthaltene Ziel, die Akzeptanz von Großprojekten zu verbessern. "Dazu kann die Raumordnung beitragen, indem sie im Raumordnungsverfahren, also in einem frühzeitigen Verfahrensstadium der Genehmigung von Großprojekten, eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich einer Prüfung sinnvoller Projektalternativen durchführt", schreibt die Regierung.

Das im Koalitionsvertrag aufgeführte Ziel, die Umwelt und im konkreten Fall den Hochwasserschutz zu verbessern, könne durch die Neureglung ebenfalls erreicht werden, urteilt die Bundesregierung. Die Raumordnung könne dazu beitragen, dem Klimawandel und anderen aktuellen Herausforderungen von nationaler oder europäischer Dimension besser begegnen zu können. Daher solle dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bei Bedarf einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, heißt es in der Vorlage.

Erreicht werden soll durch die Novelle auch mehr Rechtsklarheit im Hinblick auf die "Beachtlichkeit von raumordnerischen Festlegungen im Rahmen von bergrechtlichen Zulassungen". Mit dem Gesetz werde klarstellend geregelt, dass in Raumordnungsplänen festgelegte Ziele der Raumordnung auch bei bergrechtlichen Vorhaben beachtet werden müssen, heißt es. Dies stehe zugleich im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, den Gewässerschutz unter anderem dadurch zu verbessern, dass die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung geschaffen werden.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert, die die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung überwiegend ablehnt. So hatte die Länderkammer unter anderem moniert, dass für die vorgesehene neue Zuständigkeit des Bundes für die Aufstellung länderübergreifender Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz keine Erforderlichkeit bestehe, sie sogar eher kontraproduktiv sei. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, da ein Flussgebiet nicht an den Landesgrenzen haltmache, sei ein länderübergreifend geltender Raumordnungsplan des Bundes ein geeignetes Mittel.

Ein weiterer Kritikpunkt des Bundesrates lautet, dass künftig dem Bund gestattet sein soll, für die Länder verbindliche Raumordnungspläne für Standortkonzepte für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufzustellen. Dies sei ein unzulässiger Eingriff in die Kompetenzordnung gemäß Artikel 70 Grundgesetz, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Die Bundesregierung bewertet auch dies anders und ist der Auffassung, dass die Rechte und Interessen der Länder vollumfänglich gewahrt würden.

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2. Änderungen im Straßenverkehrsrecht

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant Änderungen im Straßenverkehrsrecht. Das geht aus dem vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes" (18/10882) hervor. Neben redaktionellen Änderungen sowie Klarstellungen sind in dem Entwurf die Anpassung der Gültigkeitsdauer der nationalen güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis für Transportunternehmer an das europäische Recht, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Verstößen des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die Anpassung der Kabotagebestimmung im GüKG und die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Lenkzeitunterlagen zwecks Vereinfachung der Nachweispflichten entsprechend dem Mindestlohngesetz vorgesehen.

Was die güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis angeht, so weist die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfes darauf hin, dass diese in Deutschland erstmalig mit der Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werde sie zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvorschriften nach wie vor erfüllt. Eine EU-Gemeinschaftslizenz habe hingegen immer nur die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Um eine Angleichung zu erreichen, die aus Gründen der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer erforderlich sei, solle nun künftig die Erlaubnis auch nur noch für zehn Jahre erteilt werden. Inhaber unbefristeter Erlaubnisse könnten diese aber weiterhin unbefristet nutzen, schreibt die Regierung.

Das Gesetz soll außerdem die Voraussetzungen festlegen, unter denen die zuständige Behörde zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer die Überprüfung des Fahrtenschreibers durch eine amtlich anerkannte Stelle anordnen darf, "wenn hinreichende Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Fahrtenschreiber nicht vorschriftsmäßig funktioniert". Konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion könnten sich der Vorlage zufolge insbesondere aus den Auswerteergebnissen der Analysesoftware ergeben, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Verkehrskontrollen zum Auslesen der vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten eingesetzt wird.

Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme die Aufnahme eines "Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug" in den Gesetzentwurf. Der Transportunternehmer könne dadurch verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten so verbringt, dass sie dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Die Bundesregierung räumt in ihrer Gegenäußerung ein, dass im Hinblick auf den Ort, an dem die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbracht wird, Regelungsbedarf besteht. Sie werde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens das Anliegen des Bundesrates weiter prüfen, heißt es in der Vorlage.

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3. Kein öffentliches Geld für Tank & Rast

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Weder die Autobahn Tank & Rast GmbH noch andere Konzessionäre von Autobahnnebenbetrieben werden direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10841) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10701). Die von den Grünen angeführten Presseberichte, in denen behauptet werde, der Staat habe die Autobahn Tank & Rast GmbH im Jahr 2016 mit bis zu 130 Millionen Euro indirekt mitfinanziert, gingen von unrichtigen Annahmen aus und seien insoweit irreführend und falsch, teilt die Regierung mit. Zutreffend sei, dass der Bund aus Haushaltsmitteln Investitionen in bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen vornehme. Dies erfolge im Rahmen des Ziels der Bundesregierung, ein modernes, bedarfsgerechtes Rastanlagensystem vorzuhalten. Im Jahr 2015 seien so 112,2 Millionen Euro investiert worden. "Diese Investitionen des Bundes dienen ausschließlich den Interessen der Allgemeinheit und stellen eine öffentliche Aufgabe dar", heißt es in der Antwort. Eine staatliche Unterstützung für den Bau oder den Betrieb der Nebenbetriebe werde damit nicht geleistet. Die Finanzierung des Betriebs von Au tobahnraststätten und -tankstellen obliege mithin allein den jeweiligen Konzessionsinhabern.

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4. Linke fordert Renteneinheit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert, die Renteneinheit endlich zu verwirklichen. Sie kritisiert in einem Antrag (18/10862), dass die Bundesregierung die Rentenwerte in Ost und West erst bis 2024 schrittweise anheben möchte und wirft ihr vor, ihre Versprechen nicht zu halten.

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, einen steuerfinanzierten Zuschlag einzuführen, mit dem der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten Ost und West für im Osten erworbene Rentenanwartschaften bis 2018 sukzessive ausgeglichen wird. Der Zuschlag soll so lange gewährt werden, bis der Unterschied zwischen dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (Ost) und dem jeweiligen aktuellen Rentenwert im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter überwunden ist, heißt es in dem Antrag.

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5. Linke fordert Anti-Stress-Verordnung

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung, eine Anti-Stress-Verordnung zu erlassen. In einem Antrag (18/10892) schreibt sie, der beschleunigte Arbeitsalltag vieler Beschäftigter sei von einer Zunahme psychischer Belastungen geprägt. Eine Anti-Stress-Verordnung könne den betrieblichen Akteuren im Dialog mit den Beschäftigten garantieren, die Ursachen psychischer Belastungen zu benennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Als mögliche Gefährdungsfaktoren müsse eine solche Verordnung mindestens die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die sozialen Einflussfaktoren, die Bedingungen des Arbeitsplatzes, die Arbeitsumgebung sowie die Arbeitszeit berücksichtigen, heißt es in dem Antrag.

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6. Linke will Umkehr in der Rentenpolitik

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will die gesetzliche Rente stärken. In einem entsprechenden Antrag (18/10891) betont sie, eine verlässliche Rentenpolitik müsse zum Ziel haben, den erarbeiteten Lebensstandard zu sichern sowie Armut im Alter zu vermeiden.

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem unbefristete Arbeitsverhältnisse zur Regel machen und den Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro brutto pro Stunde anheben soll. Ferner fordern sie, die Beitragssatzobergrenzen zur allgemeinen Rentenversicherung aufzuheben und das Rentenniveau als Sicherungsziel wieder ins Zentrum der Rentenpolitik zu stellen. Außerdem soll die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die auch Beamte, Freiberufler und Selbstständige einbezogen werden soll. Die Linke fordert darüber hinaus die Einführung einer "Solidarischen Mindestrente" in Höhe von 1.050 Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 034 - 23. Januar 2017 - 10.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2017

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