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BUNDESTAG/6361: Heute im Bundestag Nr. 113 - 27.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 113
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Februar 2017, Redaktionsschluss: 13.49 Uhr

1. Grüne fordern moderne Haushaltsregeln
2. Antisemitische Straftaten ab 2014
3. Zahl antisemitischer Straftaten
4. Situation Homosexueller in Nordafrika
5. Polizei- und Zolleinsätze im Ausland
6. 2015 weniger Auskunftsverlangen


1. Grüne fordern moderne Haushaltsregeln

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (18/11188) auf, die Haushaltsregeln zu modernisieren. Das Bundesvermögen soll demnach künftig in Anlehnung an die kaufmännische Bilanzierung dargestellt werden. Damit wollen die Grünen den "Verschleiß der öffentlichen Infrastruktur" transparent machen.

Zudem setzt sich die Fraktion dafür ein, auch Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) bei der Anwendung der Schuldenbremse zu berücksichtigen. Die Bundesregierung umgehe gegenwärtig die Anforderungen der Schuldenbremse durch ÖPP-Projekte. Es entstünde dadurch eine "Schattenverschuldung", kritisieren die Grünen.

Die Modernisierung der Haushaltsregeln soll nach Willen der Grünen zudem mit einer neuen Investitionsregel einhergehen. Abschreibungen auf das Vermögen sollen demnach mindestens durch Neuinvestitionen ersetzt werden, fordert die Fraktion.

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2. Antisemitische Straftaten ab 2014

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl antisemitischer Straftaten in den Jahren 2014 bis 2016 ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10834). Im Jahr 2014 wurden danach 1.596 antisemitische Straftaten gemeldet und im folgenden Jahr 1.366.

Für den Zeitraum von Januar bis November 2016 wurden den Angaben zufolge bis zum 28. Dezember 1.260 entsprechende Straftaten gemeldet. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht. liegen für das vergangene Jahr "erst vorläufige Zahlen vor, die sich noch verändern können".

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3. Zahl antisemitischer Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal 2016 ist in Deutschland ein Mensch infolge einer politisch rechts motivierten Straftat mit antisemitischem Hintergrund verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11156) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11036) hervor.

Danach wurden von Oktober bis Dezember 2016 insgesamt 183 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter zwei Gewalttaten und 34 Propagandadelikte. Zu den erfassten 183 Straftaten wurden den Angaben zufolge insgesamt 75 Tatverdächtige ermittelt. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, gab es drei Festnahmen und wurde ein Haftbefehl erlassen.

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4. Situation Homosexueller in Nordafrika

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und Intersexuellen (LSBTTI) in nordafrikanischen Staaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10826). Danach stehen in Ägypten homosexuelle Handlungen nicht explizit unter Strafe, werden jedoch unter Rückgriff auf den Tatbestand der "Unzucht" und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961 strafrechtlich mit Geld- und Gefängnisstrafen verfolgt. Es komme zu Übergriffen der Sicherheitskräfte gegen LSBTTI, beispielsweise in Form von "medizinischen Untersuchungen". "Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen", schreibt die Bundesregierung weiter. Das repressive Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Rechte von LSBTTI einsetzen, habe sich verschärft.

In Libyen werden Homosexualität und Sexualität außerhalb der Ehe der Antwort zufolge gesellschaftlich als unislamisch verurteilt. Sie könnten nach geltendem Strafrecht als "Unzucht" mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

In Tunesien stehen homosexuelle Handlungen "gemäß Paragraf 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs unter Strafe (3 Jahre Gefängnis)", wie die Bundesregierung ferner ausführt. Zivilgesellschaftliche Bestrebungen zur Entkriminalisierung hätten bisher keine Mehrheit in den politischen Parteien gefunden. Dahinter stünden stark traditionell bestimmte Moralvorstellungen in der Bevölkerung. Fahndung gebe es anlassbezogen, homosexuelle Interessenvertretungen würden von den Behörden mit Einschränkungen toleriert.

In Algerien sind homosexuelle Handlungen laut Vorlage nach Artikel 338 des algerischen Strafgesetzbuches strafbar. Die Bestimmung werde gleichzeitig genutzt, um organisierte Interessenvertretungen von LSBTTI zu verhindern. Artikel 333 sehe eine "qualifizierte Strafbarkeit für Erregung öffentlichen Ärgernisses mit Bezügen zur Homosexualität vor". In der Rechtspraxis fänden beide Vorschriften regelmäßig Anwendung, wobei die Zahl anhängiger Verfahren nicht überprüfbar sei. "Eine systematische Verfolgung (verdeckte Ermittlungen etc.) homosexueller Personen ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht gegeben", heißt es in der Antwort weiter. Homosexualität werde für die Behörden dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird.

Vom marokkanischen Staat werden den Angaben zufolge die sexuelle Orientierung oder Identität von LSBTTI nicht anerkannt. Homosexualität werde hingenommen, "solange sie im Verborgenen gelebt wird". Offen gelebte Homosexualität werde gesellschaftlich nicht toleriert und sei strafbewehrt. Der Artikel 489 des marokkanischen Strafgesetzbuches stelle homosexuelle Handlungen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe (Haftstrafen von sechs Monate bis drei Jahren, Geldstrafen von 200 bis 1.000 Dirhams, zirka 20 bis 100 Euro). Strafverfolgung und Verurteilungen seien selten und erfolgten in der Regel auf Anzeige, die meist aus dem direkten persönlichen Umfeld der Betroffenen stamme. Im Rahmen der Strafrechtsreform sei im vergangenen Jahr diskutiert worden, die Strafbarkeit homosexueller Handlungen abzuschaffen; dies werde jedoch von der Regierungspartei abgelehnt.

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5. Polizei- und Zolleinsätze im Ausland

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Polizei- und Zolleinsätze im Ausland" im vierten Quartal 2016 thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11218). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten bewertet.

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6. 2015 weniger Auskunftsverlangen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2015 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/11228) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2015 insgesamt 60 Auskunftsverlangen durchgeführt, "von denen 114 Personen betroffen waren (69 Hauptbetroffene, 45 Nebenbetroffene), sowie 19 IMSI-Catcher-Einsätze mit 24 betroffenen Personen (ausschließlich Hauptbetroffene)". Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren sei der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich die Anzahl der Maßnahmen um zehn reduziert, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 184 Personen im Jahr 2014 seien im Berichtsjahr 2015 von den Maßnahmen 138 Personen betroffen gewesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 113 - 27. Februar 2017 - 13.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2017

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