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BUNDESTAG/6369: Heute im Bundestag Nr. 121 - 02.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 121
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 02. März 2017, Redaktionsschluss: 13.32 Uhr

1. Anhörung zum Güterkraftverkehrsrecht
2. Anhörung zur Reform des Fahrlehrerrechts
3. Doppel-Anhörung im Haushaltsausschuss
4. Fachgespräch zur Luftbelastung
5. Neuordnung des Strahlenschutzrechts
6. Gewerbeabfallverordnung erneut vorgelegt
7. Erneute Vorlage der Elektrostoffverordnung


1. Anhörung zum Güterkraftverkehrsrecht

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Güterkraftverkehrsrecht veranstaltet der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 6. März 2017, eine öffentliche Anhörung. Vier Sachverständige sollen ab 14 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe Hauses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes" (18/10882) Stellung nehmen.

Neben redaktionellen Änderungen sowie Klarstellungen sind in dem Entwurf die Anpassung der Gültigkeitsdauer der nationalen güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis für Transportunternehmer an das europäische Recht, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Verstößen des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die Anpassung der Kabotagebestimmung im GüKG und die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Lenkzeitunterlagen zwecks Vereinfachung der Nachweispflichten entsprechend dem Mindestlohngesetz vorgesehen.

Zu der Anhörung eingeladen sind: Professor Dirk Engelhardt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Thomas Fiala vom Polizeipräsidium Köln, Udo Skoppeck vom Verein Allianz im deutschen Transportwesen und Ralph Werner von der Dienstleistungsgesellschaft Verdi. Besucher der Anhörung werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis Freitag, 3. März 2017, 16 Uhr, beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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2. Anhörung zur Reform des Fahrlehrerrechts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Fahrlehrerrechts ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, 8. März 2017. Sieben Sachverständige sollen ab 11 Uhr im Raum E.600 des Paul-Löbe-Hauses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (18/10937) Stellung nehmen. Mit der Neuregelung sollen nach Regierungsangaben insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.

Als Sachverständige eingeladen sind: Michael Bahr von der Bundesanstalt für Straßenwesen; Bernd Brenner von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten; Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände; Sascha Fiek von der Moving International Road Safety Association, einer Interessenvereinigung europäischer Verkehrsverlage und Unternehmungen, die im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung tätig sind; Christian Kellner vom Verein Deutscher Verkehrssicherheitsrat; Karl-Friedrich Voss vom Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen und Rainer Zeltwanger vom Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen. Besucher der Anhörung werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Doppel-Anhörung im Haushaltsausschuss

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Haushaltsausschusses befassen sich am Montag, 6. März 2017, in zwei Anhörungen mit Aspekten der Gesetzespakete der Bundesregierung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen (18/11131, 18/11135). Von 11 bis 12.30 Uhr steht im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses im Fokus. Von 14 bis 16 Uhr setzen sich die Abgeordneten und die Sachverständigen am selben Ort dann mit den geplanten Regelungen zur Förderung von Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen auseinander.

Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum per E-Mail an haushaltsausschuss@bundestag.de anmelden.

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4. Fachgespräch zur Luftbelastung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Luftbelastung durch Stickoxide in Innenstädten ist am Mittwoch, 8. März, 2017, Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz. Bau und Reaktorsicherheit. Ab 11 Uhr werden im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses die Abgeordneten mit den fünf geladenen Sachverständigen diskutieren. Interessierte Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum bis zum Vortag per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anmelden.

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5. Neuordnung des Strahlenschutzrechts

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EB) Eine umfassende Neuordnung des Strahlenschutzrechtes sieht ein Gesetzentwurf (18/11241) der Bundesregierung vor. Die Gesetzesinitiative ziele darauf ab, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlich zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse abzubauen, argumentiert die Bundesregierung. Die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013 ist Anlass der Gesetzesinitiative.

"Wesentliche und grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes" sollen mit der Novellierung auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, schreibt die Bundesregierung. Bislang sei das Strahlenschutzrecht in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Maßnahmen bei radiologischen Notfällen behandle seit 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz.

Erleichtert werden soll durch das Gesetz der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.

Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon. So sieht der Entwurf vor, einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen festzulegen. Bei Überschreitung des Referenzwertes müssten zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Änderungen sind auch im Bereich des radiologischen Notfallschutzes vorgesehen. Die zuständigen Behörden und Organisationen in Bund und Ländern sollen Schutzmaßnahmen zukünftig enger aufeinander abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Ein neu einzurichtendes radiologisches Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums werde im überregionalen Notfall eine Lagebewertung vornehmen.

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6. Gewerbeabfallverordnung erneut vorgelegt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll erneut über die Neufassung der Gewerbeabfall-Verordnung (18/11294) beschließen. Hintergrund sind Änderungen am im Dezember 2016 beschlossenen Ursprungsentwurf (18/10345) durch den Bundesrat. Die Länderkammer hatte unter anderem Änderung zur Klarstellung einzelner Regelungen angeregt. Die Bunderegierung stimmt diesen zu. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraph 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Mit der Novelle soll die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen angepasst werden. Ziel ist dabei laut Begründung insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen anzuwenden. Die Abfallhierarchie ist in der EU-Richtlinie 2008/98/EG sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Bisher gehe die Gewerbeabfallverordnung und ihr Regelungssystem noch von einem "grundsätzlichen Gleichrang" von stofflicher und energetischer Verwertung aus, schreibt die Bundesregierung.

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7. Erneute Vorlage der Elektrostoffverordnung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag wird sich erneut mit der sechsten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (11/11293) befassen. Hintergrund sind vom Bundesrat vorgeschlagene Änderungen der Verordnung, die der Bundestag bereits im Dezember 2016 beschloss (18/10346, 18/10444 Nr. 2.2). Die Änderungen des Bundesrates beziehen sich auf die Ausführbarkeit von Regelungen, die in der fünften Änderungsverordnung beschlossen worden waren. Die Bundesregierung stimmt den Änderungen zu.

Gegenstand der vorliegenden Verordnung sind unter anderem Ausnahmen für Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren in bestimmen medizinischen Geräten und für Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für Sauerstoffsensoren in bestimmten Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Beide Ausnahmen sind befristet. Die Änderungen beruhen auf zwei delegierten Richtlinien der Europäischen Kommission (2016/1028/EU und 2016/1026/EU). Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zustimmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 121 - 2. März 2017 - 13.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2017

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