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BUNDESTAG/6425: Heute im Bundestag Nr. 177 - 22.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 177
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. März 2017, Redaktionsschluss: 09.47 Uhr

1. Homöopathische Tierarzneimittel
2. Neue Zentralstelle gegen Geldwäsche
3. Netzentgeltstruktur wird geändert
4. Opfer der Blockade von Leningrad
5. Kontakte zur Energiewirtschaft
6. Sanierung der DDR-Erdgaswirtschaft


1. Homöopathische Tierarzneimittel

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Deutschland soll sich im Rahmen der laufenden Beratungen zur Revision des EU-Tierarzneimittelrechts für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen. Diese Forderung unterstützt der Petitionsausschuss. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und zugleich dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die EU-Verordnung COM (2014 558) enthalte Rechtsvorschriften, die künftig der Anwendung von homöopathischen und naturheilkundlichen Arzneimitteln entgegenstünden, schreiben die Petenten. Dies würde aus ihrer Sicht die Bandbreite natürlicher Therapiemittel verringern. Zwar werde mit dem Entwurf das erstrebenswerte Ziel verfolgt, den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen. Die unnötige Bürokratisierung sinnvoller Alternativen der Naturheilkunde, die aus Sicht der Petenten deren Anwendung stark einschränken würde, widerspräche jedoch der eigentlichen Absicht der Verordnung. Zur Folge hätte dies steigende Kosten für Tierhalter, aber auch erhebliche Nachteile für den Berufszweig der Tierheilpraktiker, die sich mit der alternativen Behandlung von Tieren befassen, warnen die Petenten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, wonach diese die therapeutische Vielfalt und die Bandbreite natürlicher Therapiemittel begrüßt. Dazu gehöre auch die Verfügbarkeit von homöopathischen Arzneimitteln, heißt es in der Vorlage. Die deutsche Delegation, so betont die Bundesregierung, werde sich in den Beratungen des EU-Vorhabens auch weiterhin in diesem Sinne und insbesondere für ausgewogene Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen, die die fachlich fundierte Anwendung solcher Mittel in der Veterinärmedizin und ihre Verfügbarkeit auch künftig sicherstellen.

Die für Tierhalter derzeit bestehenden Möglichkeiten, sich für allopathische Tierarzneimittel oder Mittel alternativer Richtungen, wie etwa homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, entscheiden zu können, soll nach Auffassung der Bundesregierung auch unter den Vorzeichen des künftigen neuen EU-Arzneimittelrechts uneingeschränkt fortbestehen, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Außerdem sollten Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.

Der Petitionsausschuss schreibt in der Vorlage, die Verhandlungen zur genannten EU-Verordnung auf europäischer Ebene seien noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten empfeheln deshalb, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

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2. Neue Zentralstelle gegen Geldwäsche

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche weiter intensiveren und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555) eingebracht. Danach müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.

Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten soll erweitert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nicht nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nunmehr als Verpflichtete gelten. "Um die mit hohen Barzahlungen verbundenen Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern, sollen Güterhändler vom Geldwäschegesetz erfasst werden, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen", heißt es in dem Entwurf. Als Güterhändler gelten alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Als Güter werden alle beweglichen und nicht beweglichen Sachen definiert, "unabhängig von ihrem Aggregatzustand, die einen wirtschaftlichen Wert haben und deshalb Gegenstand einer Transaktion sein können".

Aus dem Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie herausgenommen werden Geldspielgeräte. Aufgrund der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe im einstelligen Eurobereich bestehe auf der Spielerseite ein nur sehr geringes Geldwäscherisiko, heißt es in der Begründung. Auch Rennvereine, die Pferdewetten anbieten und die Einnahmen ausschließlich "zum Besten der Landespferdezucht" verwenden, sollen nicht mehr als geldwäscherechtlich Verpflichtete gelten.

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3. Netzentgeltstruktur wird geändert

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will das System der sogenannten Netzentgelte modernisieren und hat dafür den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz, 18/11528) eingebracht. Vorgesehen ist, dass die Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten schrittweise auslaufen sollen. Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten erfolgen an jene Erzeugungsanlagen, die unterhalb der Höchstspannungsnetze angeschlossen sind. Da diese direkt in ein nachgelagertes Netz einspeisen, werden in diesem Umfang Netzentgelte gespart. "Ohne diese direkte Einspeisung würde der Strom aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene bezogen, wofür deren Netzentgelt zu entrichten gewesen wäre. Daraus ergeben sich dann vermiedene Netzentgelte", erläutert die Regierung die Hintergründe. Der Anstieg der dezentralen Erzeugung habe jedoch zunehmende Netzkosten verursacht. Denn dezentrale Erzeugung werde zunehmend nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht.

Daher sollen die vermiedenen Netzentgelte zunächst eingefroren und dann schrittweise reduziert werden. "Perspektivisch ist vorgesehen, das Instrument der Entgelte für dezentrale Erzeugungsanlagen, die aus den Netzentgelten finanziert werden, bis zum Jahr 2030 abzuschaffen", heißt es im Gesetzentwurf. Unter Berufung auf Angaben der Bundesnetzagentur schreibt die Regierung, die Summe der vermiedenen Netzentgelte für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) habe 2015 rund 700 Millionen Euro betragen. Die Regierung erwartet von dem Gesetz eine Reduzierung der Netzkosten und damit mittelbar auch Einsparungen für Haushalte und Unternehmen.

In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat, aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor sei eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Erhalten werde sollten die vermiedenen Netzentgelte jedoch für die KWK-Anlagen und Wasserkraft, da diese als nicht volatile Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Entlastung der Netze leisten würden. "Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden", schreiben die Länder außerdem.

Die Bundesregierung lehnt den Erhalt der vermiedenen Netzentgelte für KWK-Anlagen und Wasserkraft in ihrer Gegenäußerung ab, da der Zubau dezentraler Erzeugung zusätzlichen Netzausbaubedarf verursache. Die Regierung sichert zu, die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls auszugleichen.

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4. Opfer der Blockade von Leningrad

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob es für Opfer und Hinterbliebene in der von der deutschen Wehrmacht zwischen September 1941 bis Januar 1944 belagerten Stadt Leningrad jemals Entschädigungsleistungen gegeben hat, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11496) erfahren. Die Fraktion erkundigt sich auch nach Verhandlungen oder Gesprächen zwischen der Sowjetunion beziehungsweise der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland über Entschädigungsleistungen. Außerdem wird die Bundesregierung gefragt, ob sie die Blockade Leningrads als Kriegsverbrechen und Ausdruck der NS-Hungerpolitik betrachtet.

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5. Kontakte zur Energiewirtschaft

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft und zur klimaschützenden Zivilgesellschaft geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11380). Die Abgeordneten haben dazu eine Liste mit Namen von Unternehmen und Organisationen beigefügt. Die Bundesregierung soll angeben, an welchen Veranstaltungen und Gesprächen Vertreter dieser Unternehmen, Organisationen und auch Nichtregierungsorganisationen in der laufenden Legislaturperiode teilgenommen hätten.

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6. Sanierung der DDR-Erdgaswirtschaft

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie es um die finanzielle Verantwortung für die Beseitigung der Schäden durch die DDR-Erdgaswirtschaft steht, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11498) erfahren. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob mit dem Konzern "Gaz de France" (GdF) als Erwerber der DDR-Erdgassparte vereinbart worden sei, dass dieser die Sanierungskosten für Hinterlassenschaften der Erdgaswirtschaft zu übernehmen habe. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage weist die Fraktion darauf hin, dass es allein in Brandenburg 400 Verdachtsflächen gebe, auf denen Bohrschlamm abgelagert worden sein könnte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 177 - 22. März 2017 - 09.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2017

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