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BUNDESTAG/6429: Heute im Bundestag Nr. 181 - 22.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 181
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. März 2017, Redaktionsschluss: 13.19 Uhr

1. Zu wenig Kapital für Gründer
2. Geändertes Fahrlehrergesetz beschlossen
3. Anhörung zu Ausreisepflicht
4. Anhörung zu Datenschutz-Gesetz
5. Taxonomische Forschung stärken


1. Zu wenig Kapital für Gründer

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Für Gründer und junge aufstrebende Unternehmen steht in Deutschland zu wenig Wagniskapital zur Verfügung. Darauf wies Reinhilde Spatschek, Partnerin der SHS Gesellschaft für Beteiligungsmanagement in Tübingen, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch hin. Laut Spatscheck beträgt der Anteil des investierten Wagniskapitals am deutschen Bruttoinlandsprodukt etwa 0,02 Prozent. In Großbritannien seien es bereits 0,03 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, "und in ganz anderen Dimensionen bewegen sich die USA mit 0,3 und Israel mit fast 0,4 Prozent". In den USA würden 60 Milliarden Euro in Wagniskapital investiert, in Deutschland 800 Millionen. Um auf ein Verhältnis wie in Amerika zu kommen, wären in Deutschland zehn Milliarden Euro Wagniskapital erforderlich.

Die KfW Bankengruppe will ihr Engagement im Bereich Wagniskapital ausbauen. Allerdings bestehen Probleme wegen der Behandlung der ERP-Förderrücklage als Eigenkapital. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Antrag (18/10825) vorgelegt, um die Zustimmung des Bundestages zum "Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage" einzuholen. Diese ERP-Förderrücklage soll künftig der KfW zum Ausgleich etwaiger Verluste "wie die übrigen Eigenkapitalbestandteile" zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Regierung hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kapitalbestandteile der KfW geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, "dass die ERP-Förderrücklage nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an hartes Kernkapital genügt". Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die ERP-Förderrücklage der KfW weiterhin als hartes Kernkapital zur Verfügung steht.

Die Förderrücklage mache drei Prozent der KfW-Kapitalquote aus. Und ohne die beantragten Änderungen würde die ausgewiesene Kapitalquote bereits zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2016 sinken, was aufsichtsrechtlich und für den Kapitalmarktauftritt der KfW von Belang sei, erläuterte Günther Bräunig, Vorstand der KfW Bankengruppe. Er kündigte an, dass die KfW das Engagement im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung verstärken wolle. Es könne zu einer Verdoppelung der jährlichen Beteiligungsfinanzierung von derzeit 100 Millionen Euro innerhalb der nächsten drei Jahre kommen. Es bestehe nach wie vor ein deutlicher Bedarf an Förderung, sagte Bräunig.

Spatscheck sprach sich für eine öffentliche Beteiligungsgesellschaft aus. Denn die immer stärkere Bankenregulierung schränke die KfW ein. Dadurch sei sie für das Wagniskapitalgeschäft weitgehend handlungsunfähig geworden. Christian Schatz vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) kann sich eine eigenständige Beteiligungsgesellschaft außerhalb der KfW vorstellen. So eine Gesellschaft wäre "von Bankprozessen entlastet und könnte marktbezogene Investitionsentscheidungen treffen". Auch Schatz erklärte, gemessen am Bedarf und an der Wirtschaftskraft stehe zu wenig Venture Capital in Deutschland zur Verfügung. Markus Schillo (European Investment Fund) bezeichnete unternehmerisches Denken in der Wagnis- und Beteiligungsfinanzierung als besonders wichtig. Es sollten mehr eigenständige Fonds aufgebaut werden, und mehr privates Kapital müsse investiert werden.

Milos Stefanovic von der Bürgschaftsbank Brandenburg erklärte, in seinem Bundesland gebe es zwei Anbieter für Wagniskapital. Die Mittel würden aber nicht reichen, um eine nachhaltige Wachstumsschiene zu organisieren. Matthias von Bismarck-Osten (Investitionsbank Berlin) begrüßte die Absicht, die ERP-Mittel stärker für die Wagnisfinanzierung einzusetzen. Dafür sollte mit den regionalen Förderern stärker zusammengearbeitet werden. Sören Schuster (Technologiegründerfonds Sachsen) bezeichnet die Aktivierung privaten Kapitals als wichtig: "Das ist der Flaschenhals, durch den wir müssen."

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2. Geändertes Fahrlehrergesetz beschlossen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Fahrlehrergesetz (18/10937) zugestimmt. Unions- und SPD-Fraktion votierten für die Vorlage in der durch einen Koalitionsantrag geänderten Fassung. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.

Mit der Reform des Fahrlehrerrechts sollen insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Zu den zahlreichen Änderungen, die auf Betreiben der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgenommen wurden, zählt unter anderen die Wiederaufnahme der Arbeitszeitbeschränkung für Fahrlehrer auf maximal 495 Minuten pro Tag (11 Stunden a 45 Minuten), die im Regierungsentwurf nicht enthalten war. Außerdem wird die Zahl der Zweigstellen, die eine Fahrschule haben darf, auf zehn begrenzt. Ursprünglich war eine Begrenzung nicht geplant.

Abgeschafft wird die von der Regierung geplante Übergangsfrist. Die Regelungen zu Kooperationen zwischen Fahrschulen und den Möglichkeiten, Zweigstellen zu eröffnen, sollten ursprünglich erst ab dem 1. Juni 2019 Anwendung finden. Gestrichen wird zudem der von der Regierung geplante Ausschluss der "freien Mitarbeiterschaft" bei Fahrschulen. Dies wird nun weiterhin möglich sein.

Die Unionsfraktion sei "sehr zufrieden mit dem Paket", wie ihr Vertreter vor dem Ausschuss sagte. Ein langer Prozess komme damit zu einem guten Ende. Was die Änderungen angeht, so habe man dabei Forderungen aus der Fahrlehrerschaft ebenso wie Vorschläge des Bundesrates umgesetzt.

Von einem "guten Gesetzentwurf" sprach der Vertreter der SPD-Fraktion. In dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen seien viele Hinweise aus der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 8. März 2017 aufgenommen worden. Kritik aus den Reihen der Opposition, das Gesetz regle die Überwachung der Fahrschulen nicht ausreichend, entgegnete der SPD-Vertreter, dies sei Ländersache.

Die Wiederzulassung der "freien Mitarbeiterschaft" bei Fahrschulen ist aus Sicht der Linksfraktion "ein echtes Problem", wie deren Vertreter sagte. In Verbindung mit der Möglichkeit bis zu zehn Zweigstellen zu eröffnen stelle dies "ein Einfallstor für eine veränderte Landschaft im Fahrschulwesen dar". Daher lehne seine Fraktion den Änderungsantrag ab , trotz der darin enthaltenen Verbesserungen.

Von einer überfälligen Reform sprach der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Grundsätzlich positiv bewertete er auch den vorgelegten Änderungsantrag. Kritisch sehe seine Fraktion jedoch den weiteren Einsatz freiberuflicher Fahrlehrer vor dem Hintergrund, dass es darum gehen müsse, faire und sozialverträgliche Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, sagte der Grünenvertreter. Bei der Abstimmung zu dem Änderungsantrag votierten die Grünen mit Enthaltung.

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3. Anhörung zu Ausreisepflicht

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Die Pläne der Bundesregierung zur "besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" stehen am Montag, 27. März 2017, im Zentrum einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 23. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Wie aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung (18/11546) hervorgeht, befanden sich Ende Januar 2017 "ausweislich des Ausländerzentralregisters 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland". In den nächsten Monaten werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen und die Zahl der Ausreisepflichtigen dadurch weiter steigen. "Es bedarf daher auch gesetzgeberischer Maßnahmen, um zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen", schreibt die Regierung. Dies gelte "gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen".

Vorgesehen ist, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer künftig auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem soll die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert werden.

Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt laut Vorlage auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll das Bamf zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Des Weiteren dürfen dem Entwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an "irregulären Kampfhandlungen" im Ausland zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört schließlich eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

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4. Anhörung zu Datenschutz-Gesetz

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Die Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am Montag, 27. März 2017, Thema einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sowie der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 23. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung an die Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie (18/11325) enthält eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes. Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, ist die Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Diese Verordnung, deren Ziel "ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten" sei, sehe eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthalte sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und der Richtlinie "mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen, ist es erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen", schreibt die Bundesregierung weiter. Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.

Daneben sieht die Vorlage Änderungen weiterer Gesetze in Folge der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes vor. Davon betroffen sind unter anderem das Bundesverfassungsschutzgesetz sowie die Gesetze über den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.

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5. Taxonomische Forschung stärken

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Der Schutz der biologischen Vielfalt auf unserem Planeten ist eine große und schwierige Zukunftsaufgabe." Die genetische Vielfalt, wie auch die Vielfalt an Ökosystemen und Lebensräumen seien ein großer Schatz, den man schützen müsse, sagte einer Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bei der Vorstellung eines Antrags ihrer Fraktion und der SPD-Fraktion zum Schutz der Biodiversität (18/10971). Die Taxonomie als ein Teilgebiet der Biologie erfasst Lebewesen in einer Systematik. Ein großes Problem in der Taxonomie stellt die schiere Anzahl der zu bestimmenden Spezies dar. So geht die Zahl der noch nicht taxonomisch beschriebenen Organismen in die Millionen.

Taxonomie ist der Vorlage zufolge zumeist Grundlagenforschung. Viele andere Wissenschaftsdisziplinen bauten auf taxonomischem Wissen auf. Aufgrund der vorwiegenden beschriebenen Arbeit über vorhandene Arten in einem bestimmten Gebiet sei es für Vertreter der Taxonomie in Deutschland aber besonders schwierig, Forschungsmittel einzuwerben, obwohl sie sich in den letzten Jahren zu einer analytischen Wissenschaft mit modernen Methoden weiterentwickelt hätten, führte die Vertreterin der CDU aus. Hier seien spezielle auf die Taxonomie zugeschnittene Forschungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Ländern notwendig.

Wie der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller (CSU) ausführte, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern die drei großen naturkundlichen Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft. Dazu gehöre die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, die mit 28 Millionen Euro unterstützt werde, das Museum für Naturkunde - Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung in Berlin, das neun Millionen Euro bekomme sowie das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere in Bonn, welches mit 12,6 Millionen gefördert werde. Die Sammlungen dieser drei Häuser umfassten zusammen mehr als 75 Millionen Objekte.

Der Vertreter der Linksfraktion lobte das Ansinnen der Koalitionsfraktionen, auf das wichtige Problem der Taxonomie aufmerksam zu machen. Zugleich kritisierte er, dass der Antrag in vielem zu vage bleibe. Er setzte sich dafür ein, vor allem die Museen zu stärken und mehr Lehrstühle für Taxonomie ins Leben zu rufen. Dazu müsse ein Programm bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufgelegt werden.

"Es ist wichtig, dass die Taxonomie aus der Nische heraus kommt", betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Viele hätten das Bild, dass da "lediglich ein paar Spinner und Käfersammler in der Ecke eines Museums sitzen. Taxonomie hat aber eine Berechtigung um ihrer selbst willen", so der Sozialdemokrat. Auch er kritisierte, dass es bisher für viele Wissenschaftler der Taxonomie keinen Platz gebe.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte ebenfalls den Vorstoß der Großen Koalition. "Wir müssen mehr Forscher für Artenvielfalt ausbilden", sagte er und machte darauf aufmerksam, dass es ein dramatisches Artensterben gebe. Er lobt neben den Museen vor allem auch das ehrenamtlicher Engagement vieler Menschen, die sogenannte Citizen Science oder Bürgerwissenschaft. Gleichwohl kritisierte er den vorliegenden Antrag als "Schaufensterantrag". Die Große Koalition trete nicht beherzt als Sachverwalter der Artenvielfalt auf. "Es ist schön zu forschen, besser wäre es aber politisch zu handeln." Zudem forderte er ein regelmäßiges Monitoring.

Ebenso wie die Linke enthielten sich die Grünen mit ihren Stimmen, während die Koalitionsfraktionen dem Antrag zustimmten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 181 - 22. März 2017 - 13.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2017

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