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BUNDESTAG/6441: Heute im Bundestag Nr. 193 - 27.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 193
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. März 2017, Redaktionsschluss: 13.21 Uhr

1. Politisch motivierte Straftaten im Januar
2. Stellungnahme zu Datenschutzgesetz
3. Regierung: Beschluss wird genau umgesetzt
4. Bundesrat zur Zwangsbehandlung
5. Bundesrat zu Majestätsbeleidigung


1. Politisch motivierte Straftaten im Januar

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Januar dieses Jahres sind in Deutschland 41 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11564) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/11352) hervor.

Bis zum 28. Februar sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Januar 2017 insgesamt 1.226 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 91 Gewalttaten und 525 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 522 Tatverdächtige ermittelt werden; sechs von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden drei Haftbefehle erlassen.

Von den 1.226 Straftaten entfielen laut Antwort 823 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 49 angegeben und die der Verletzten mit 25.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 217, von denen 29 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung elf Verletzte registriert.

43 Straftaten, darunter zwei Gewalttaten, wurden laut Vorlage dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Ausländische Ideologie" zugeordnet; in diesem Bereich wurde eine verletzte Person verzeichnet.

Im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Religiöse Ideologie" lag die Zahl der Straftaten bei 38, die der darunter befindlichen Gewalttaten bei vier und die der Verletzten bei zwei, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.

Die Zahl der nicht zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten betrug 105, von denen sieben Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit zwei angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Februar 2017 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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2. Stellungnahme zu Datenschutzgesetz

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (18/11655) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (18/11325) vor. Wie die Bundesregierung in der Gesetzesvorlage erläuterte, ist die Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und einer EU-Richtlinie "mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen", sei es "erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen". Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, "dass ihm eine umfassende Bewertung der vorgeschlagenen Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes nicht möglich ist, nachdem notwendige Anpassungen des vorrangigen Fachrechts bislang weder erfolgt noch konkret absehbar sind, so dass der konkrete Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs in weiten Teilen im Unklaren bleibt". Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, "die Länder zum frühestmöglichen Zeitpunkt umfassend in die Vorbereitung der notwendigen Änderungen des Fachrechts einzubinden".

In ihrer in der Unterrichtung enthaltenen Gegenäußerung vertritt die Bundesregierung die Auffassung, "dass der Änderungsbedarf im bereichsspezifischen Datenschutzrecht nur in Kenntnis der Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes" beurteilt werden könne. Sie halte deshalb grundsätzlich ein "gestuftes Vorgehen" bei der Anpassung des Datenschutzrechts für erforderlich.

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3. Regierung: Beschluss wird genau umgesetzt

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Um ihren Gesetzentwurf "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (18/11546) geht es in der als Unterrichtung vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11654) zur entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates. Darin weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie durch den Gesetzentwurf "den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder" vom 9. Februar 2017 "punktgenau umsetzt".

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4. Bundesrat zur Zwangsbehandlung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/11617) die Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (18/11240) mitgeteilt, der die medizinische Zwangsbehandlung betreuter Erwachsener neu regeln soll. Mit dem vorgeschlagenen "Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten" will die Regierung eine Regelungslücke schließen, die durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts offenbar geworden sei.

Es geht, wie die Bundesregierung im Gesetzentwurf ausführt, um betreute Personen, "die einer ärztlichen Maßnahme mit natürlichem Willen widersprechen, obgleich sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können", die aber "ohne die medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden erleiden oder sogar versterben". Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme einige Detailänderungen an dem Entwurf vorgeschlagen, welche die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings überwiegend ablehnt.

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5. Bundesrat zu Majestätsbeleidigung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gibt es eine Meinungsverschiedenheit, ab wann der sogenannte Majestätsbeleidigungs-Paragraf wegfallen soll. Die geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/11616) über die Stellungnahme der Länderkammer zu ihrem Gesetzentwurf "zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten" (18/11243) hervor. Der fragliche Paragraf, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter besonders sanktioniert, war durch die Affäre Böhmermann ins Blickfeld gerückt und soll nach einheitlicher Meinung der maßgeblichen Gremien abgeschafft werden. Dies soll nach Ansicht des Bundesrates am Tag nach der Verkündung des Gesetzes geschehen und nicht erst am 1.Januar 2018. Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung am nächsten Jahresbeginn fest, ohne dies weiter zu begründen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 193 - 27. März 2017 - 13.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017

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