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BUNDESTAG/6469: Heute im Bundestag Nr. 221 - 31.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 221
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 31. März 2017, Redaktionsschluss: 11.08 Uhr

1. Strahlenschutz: Bundesrat will Änderungen
2. 37 Millionen Euro für neues Institut


1. Strahlenschutz: Bundesrat will Änderungen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/EB) Der Bundesrat will umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11241) zur Neuordnung des Strahlenschutzes. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/11622) dem Bundestag zugeleitet hat. Unter anderem möchte der Bundesrat, dass die Abfallbehörden der Länder bei der Entsorgung radiologisch kontaminierten Abfalls in Bundesauftragsverwaltung handeln. Im Bereich des Radonschutzes schlägt die Länderkammer vor, dass das Bundesministerium für Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über Wirksamkeit und Kosten der Schutzmaßnahmen anfertigen soll. In der Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen teils zustimmend, teils ablehnend Stellung. Die Einführung der Bundesauftragsverwaltung bei der Ausführung weiterer strahlenschutzrechtlicher Aufgaben lehnt sie überwiegend ab.

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2. 37 Millionen Euro für neues Institut

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Gründungsprozess eines "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt" soll auf der Grundlage eines wissenschaftsbasierten Fachkonzeptes erfolgen. Der Forschungsverbund und die Fachgespräche sollen mit nationalen und internationalen Experten besetzt werden, der Forschungsbedarf, die Forschungsperspektiven und Umsetzungsmöglichkeiten sollen ermittelt und diskutiert werden. Laut Haushaltsplan werden für die Jahre 2017 bis 2022 insgesamt 37 Millionen Euro bereit gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11663) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/11374). Seitens der Bundesregierung gebe es keine weiteren inhaltlichen, regionalen oder personellen Vorfestlegungen, betont sie in der Antwort. Auch gebe es keine Vorfestlegung auf einen expliziten Standort. Es könnten auch bundesweit vorhandene Zentren und Institutionen mit Expertise auf dem Gebiet in die Fördermaßnahme einbezogen werden.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage geschrieben, dass das Institut dem Beschluss nach an einer sächsischen Universität angesiedelt werden soll. Inzwischen hatten mehrere Medien über die Gründung eines fast namensidentischen CDU-nahen "Zentrums für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Integration" in Dresden berichtet. Die Grünen hatten daraufhin gemutmaßt, dass es sich bei dem Institut nicht um ein überparteiliches wissenschaftliches Forschungsinstitut handeln könnte, sondern es als konservative parteinahe "Denkfabrik" genutzt werden soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 221 - 31. März 2017 - 11.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2017

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