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BUNDESTAG/6513: Heute im Bundestag Nr. 266 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 266
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 09.28 Uhr

1. Rehabilitierung verurteilter Homosexueller
2. Reform des Europäischen Asylsystems
3. Stufenzuordnung beim Bamf
4. Zielsetzung des Bamf für 2017
5. Die Kreativbranche boomt
6. Löschpraxis von Facebook


1. Rehabilitierung verurteilter Homosexueller

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Wer nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, soll rehabilitiert und entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12038) vor, den der Bundestag am Freitag, 28. April, in erster Lesung beraten wird. Strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland, in der DDR und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen sind, sollen demnach pauschal aufgehoben werden. Die Bundesregierung begründet die normalerweise dem Rechtsstaatsprinzip widersprechende Aufhebung rechtskräftiger Urteile damit, dass "das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig" sei.

Die Verurteilten sollen "wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels" eine Entschädigung erhalten. Diese soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen. Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sollen Verurteilungen wegen sexuellen Handlungen sein, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.

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2. Reform des Europäischen Asylsystems

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung strebt eine politische Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems während der zur Jahresmitte endenden maltesischen EU-Ratspräsidentschaft an. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11984) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11762) hervor.

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3. Stufenzuordnung beim Bamf

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Stufenzuordnung" von Beschäftigten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach Paragraf 16 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/11979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11794). Darin schrieb die Fraktion, dass das Bamf die Erfahrungsstufen nach Paragraf 16 TVöD aller ab dem 1. März 2016 eingestellten Mitarbeiter überprüfe.

Wie die Regierung in ihrer Antwort mit Stand vom 11. April ausführt, wurde seit Veröffentlichung eines Anwendungserlasses des Bundesinnenministeriums vom 24. Oktober 2016 insgesamt bei 2.092 Mitarbeitern des gehobenen und mittleren Dienstes des Bamf eine Stufe festgesetzt. Bei der Verteilung der Stufenfestsetzungen auf die Laufbahnen des gehobenen und mittleren Dienstes entfielen den Angaben zufolge 2.054 auf Stufe eins, 17 auf Stufe zwei, 20 auf Stufe drei und eine auf Stufe fünf.

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4. Zielsetzung des Bamf für 2017

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zielsetzungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für das Jahr 2017 insbesondere im Bereich der Asylbearbeitung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/11964) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11717). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist es Auftrag und Zielsetzung des Bundesamtes, den Asylantragstellern "möglichst zeitnah eine rechtlich qualitativ sorgfältig getroffene Entscheidung über den Ausgang des Asylverfahrens zu übermitteln". Im Rahmen dieses Ziels habe sich das Bundesamt vorgenommen, den Übernahmebestand von alten Verfahren aus 2016 von noch 434.000 offenen Entscheidungen möglichst zügig abzuarbeiten und die seit Anfang 2017 eingegangenen neuen Asylverfahren in maximal drei Monaten zu bearbeiten.

"Unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Personalbestands und der erfahrungsgemäß erreichbaren durchschnittlichen Fallzahlen je Mitarbeitendem wurde ein möglicher Abbaupfad für die Altverfahren geplant und mit dem Bundesministerium des Innern besprochen", heißt es in der Antwort weiter. Unter Berücksichtigung der erreichten Ergebnisse 2016 und der aktuellen Asylgesuche 2017 sei "der Abbau der Altverfahren um 329.000 Verfahren auf insgesamt rund 105.000 anhängige Altverfahren (angenommener Rest aus besonders schwierig gelagerten Fällen aus einer Vielzahl von Herkunftsländern und Verfahren mit besonders langer Verfahrensdauer) bis Ende Mai 2017" festgelegt worden.

Im Schnitt müssten hierfür rund 3.200 Verfahren täglich entschieden werden, wie die Regierung weiter ausführt. Ende Dezember seien täglich rund 3.900 Verfahren entschieden worden. Im ersten Quartal 2017 lagen die Werte den Angaben zufolge "ebenfalls deutlich über dem Schwellenwert".

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5. Die Kreativbranche boomt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In der deutschen Kultur- und Kreativbranche sind rund 250.000 Unternehmen (Stand 2015) tätig. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11549) mitteilt, beträgt das Gesamtumsatzvolumen rund 150 Milliarden Euro. Damit sei die Bruttowertschöpfung der Branche mit der der großen Industriesektoren Automobil, Maschinenbau und Informations- und Kommunikationstechnologie vergleichbar. 1,085 Millionen Personen seien in der Kultur- und Kreativbranche tätig, davon seien rund 843.000 sozialversichert beschäftigt. Die Zahl der sozialversichert Beschäftigten wachse seit Jahren stärker als in der Gesamtwirtschaft.

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6. Löschpraxis von Facebook

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Nach der Löschpraxis von Facebook und der Haltung der Bundesregierung hierzu erkundigt sich Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11986). Unter anderem will die Fraktion wissen, wie sich die Regierung erkläre, dass Facebook "sehr viel geringere Löschquote erreicht als beispielsweise YouTube". Auch fragt sie, was die Regierung über die Arbeit der von Facebook mit der Löschung beanstandeter Inhalte beauftragten Bertelsmann-Tochter Arvato weiß. Weitere Fragen beziehen sich auf die Löschkriterien von Facebook sowie das Verhältnis von Facebook beziehungsweise Arvato zu deutschen Strafverfolgungsbehörden. Zu den weiteren Fragen gehört, was der Bundesregierung über "politisch motivierte Löschungen bei Facebook, vor allem von regierungskritischen Inhalten zur Türkei" bekannt sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 266 - 26. April 2017 - 09.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2017

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