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BUNDESTAG/6561: Heute im Bundestag Nr. 314 - 17.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 314
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Mai 2017, Redaktionsschluss: 12.30 Uhr

1. 1.500 Kinderehen in Deutschland
2. Cannabis-Kontrollgesetzentwurf abgelehnt
3. Grüne: Berufsausbildung modernisieren
4. EU-Programm Erasmus + stärken
5. Gesetz zur Akkreditierungsstelle
6. Debatte über Mieterstrom


1. 1.500 Kinderehen in Deutschland

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Kampf gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung ist nach Ansicht der Vorsitzenden von Plan International Deutschland, Maike Röttger, global eines der wichtigsten Themen für die Entwicklungspolitik. Weltweit gebe es derzeit rund 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Geburstag verheiratet worden seien, sagte sie am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Jede dritte von ihnen sei bei ihrer Heirat nicht einmal 15 Jahre alt gewesen. In Deutschland seien 1.500 Mädchen betroffen.

Die Zwangehe bedeute eine "drastische Missachtung ihrer Menschenrechte", sagte Röttger. Die Mädchen dürften nach der Heirat oft nicht mehr die Schule besuchen. Gewalt, Vergewaltigung und frühe Schwangerschaften bestimmten ihren Alltag. Die Folgen zu früher Schwangerschaften seien bei Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren weltweit die häufigste Todesursache.

Röttger appellierte an die Bundesregierung, den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen. Bildung sei der Schlüssel, Mädchen stark zu machen und vor Zwangsverheiratung und Kinderehen zu schützen. Den im April von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland (18/12086), mit dem das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll, bezeichnete Röttger ebenfalls als einen "wichtigen Baustein". Allerdings kritisierte sie, dass vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden sollen. "Die Mädchen verlieren damit alle Versorgungsansprüche", warnte Röttger. Eine solche Regelung sei nicht im Sinne der Betroffenen. Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam aus den Reihen von CDU/CSU, Grünen und Linken.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die besondere Situation syrischer Flüchtlinge. Nicht wenige Eltern würden ihre Töchter minderjährig verkaufen, in der Hoffnung, sie in Sicherheit zu bringen oder finanziell abzusichern. Die Linksfraktion fragte zudem nach den vielen Minderjährigen, die auf der Flucht nach Europa spurlos verschwunden seien.

Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies darauf, dass ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland nur ein Teil der Lösung sein könne. Entscheidender sei es, in den Herkunftsländern auf gesellschaftliche Veränderungen und ein Verbot von Kinderehen hinwirken. Aus der SPD hieß es, kleine Mädchen gehörten in die Schule und nicht in die Betten von Vergewaltigern. Wenn das neue Gesetz in Deutschland dazu führe, dass die Mädchen aus der Ehe geholt würden, stelle sich die Frage, wie sie danach langfristig unterstützt werden können.

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2. Cannabis-Kontrollgesetzentwurf abgelehnt

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion ist mit ihrem Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages gescheitert. Die Fraktionen von Union und SPD stimmten am Mittwoch im Ausschuss gegen die Vorlage, die Linksfraktion votierte dafür.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte mit ihrem Gesetzentwurf (18/4204) die Droge aus der Illegalität holen. Die in Deutschland gegen Cannabis gerichtete Verbotspolitik sei "vollständig gescheitert". Cannabis sei hierzulande die am häufigsten konsumierte illegale Droge, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schlugen vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen und stattdessen einen kontrollierten, legalen Markt für Cannabis zu eröffnen.

Um das zu erreichen, sollte die gesamte Handelskette für Cannabis reguliert werden. Die Grünen kritisierten auch die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten.

Der Gesetzentwurf wurde bereits im März 2015 vorgelegt. Zwischenzeitlich hat der Bundestag im Januar 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10902) beschlossen, der die Ausgabe von Cannabis als Medizin ermöglicht.

Nun könnten schwer kranke Patienten auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden. Zuvor konnte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Heilmittel genutzt werden, wobei die Patienten die Kosten in der Regel selbst zu tragen hatten. Eine allgemeine Legalisierung von Cannabis lehnt die Bundesregierung ab.

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3. Grüne: Berufsausbildung modernisieren

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Bilanz von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) ist laut einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12361) ernüchternd. Trotz entsprechender Ankündigung im Koalitionsvertrag gebt es noch immer keine Ausbildungsgarantie, obwohl auch im Jahr 2016 wieder fast 50.000 Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen hätten. Im vergangenen Ausbildungsjahr hätten knapp 300.000 junge Menschen eine berufsvorbereitende Maßnahme im sogenannten "Übergangssystem" begonnen, anstatt in einer vollqualifizierenden Ausbildung tatsächlich für das Berufsleben zu lernen.

Mit 20 Prozent sei die Ausbildungsbetriebsquote erneut auf einen historischen Tiefstand gesunken. Die duale Ausbildung sei traditionell ein wichtiges Element von Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Sie eröffne jungen Menschen gute Zukunftsperspektiven und sichere den Betrieben ihren zukünftigen Fachkräftebedarf. Die Bundesregierung habe sich öffentlich zwar immer wieder für eine Stärkung der beruflichen Bildung ausgesprochen, dieses Bekenntnis aber selten in politisches Handeln umgesetzt.

Mit 45,3 Prozent schaffe nicht einmal mehr die Hälfte der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss den direkten Sprung in die Ausbildung. In der Folge hätten derzeit fast zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren keinen Berufsabschluss. Wachsende regionale Unterschiede auf dem Ausbildungsmarkt führten dazu, dass junge Menschen in manchen Regionen kaum noch eine Chance auf eine Lehrstelle hätten, während Betriebe in anderen Teilen der Republik händeringend nach Auszubildenden suchen.

Auch auf die Flüchtlinge, die ab dem Jahr 2017 nach Ausbildungsplätzen suchen, seien Wirtschaft und Staat noch immer nicht ausreichend vorbereitet. Beim Zugang zu wichtigen Integrationsangeboten differenziere "die Bundesregierung weiterhin kleinkariert" nach Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive und verhindere damit "wissentlich und willentlich", dass junge Flüchtlinge den Weg in Qualifizierung und Beschäftigung finden, obwohl die meisten von ihnen oft jahrelang in Deutschland leben werden, so die Grünen.

Die Abgeordneten fordern, eine "echte" Ausbildungsgarantie zu schaffen, die allen jungen Menschen direkt nach der Schule den Schritt in eine Ausbildung mit qualifiziertem Berufsabschluss ermöglicht. Die berufliche Integration junger Menschen soll verbessert werden, indem Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendhilfe in ganz Deutschland nach dem Prinzip von Jugendberufsagenturen gleichberechtigt und fallbezogen im Sinne der Jugendlichen zusammenarbeiten.

Außerdem setzt sich die Fraktion dafür ein, ein Berufsschulprogramm in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro jährlich aufzusetzen, das die beruflichen Schulen fit für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und der Einwanderungsgesellschaft macht. Dadurch würden Länder und Kommunen bei der notwendigen Ausstattung und der Ausbildung des Lehrpersonals unterstützt und so eine qualitativ hochwertige Ausbildung gesichert. Die Berufsausbildungsbeihilfe und das BAföG sollen so ausgestaltet werden, dass sie leichter in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung soll zudem für mehr Ausbildungsqualität sorgen, indem das Berufsbildungsgesetz an die Anforderungen der digitalen Wissensgesellschaft angepasst und modernisiert wird.

Ferner solle die regionale Spaltung in der beruflichen Bildung überwunden werden, indem die Mobilität von Auszubildenden gefördert und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, einzelne Ausbildungsinhalte im Verbund entsprechend ihrer Kompetenzen und Leistungsfähigkeit anzubieten. Die Integration von Migranten soll umfassend gefördert werden, indem alle Bildungs- und Qualifizierungsangebote und - wege unabhängig von Herkunft, aufenthaltsrechtlichem Status und Bleibeperspektive von Beginn an in ganz Deutschland offen stehen. Ferner soll Rechtssicherheit für ausländische Auszubildende und Betriebe geschaffen werden, indem statt der so genannten Ausbildungsduldung eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Ausbildung, der Arbeitsplatzsuche und der anschließenden Beschäftigung erteilt wird.

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4. EU-Programm Erasmus + stärken

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Das EU-Bildungsprogramm Erasmus + muss fortgeführt und verbessert werden. Darin waren sich alle Vertreter der Fraktionen sowie die Bundesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, die am Mittwochvormittag in Berlin stattfand, einig. Erasmus + ist ein Programm, das junge Menschen finanziell bei ihrem Auslandsaufenthalt unterstützt. Es umfasst alle Bildungsprogramme der EU für die allgemeine und berufliche Bildung. Erasmus + ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro (2014-2020) ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen.

Viele Menschen verbinden mit Europa Krisen, wie etwa den Brexit oder eine hohe Jugendarbeitslosigkeit. Europa müsse stärker positiv vermittelt werden. Dazu diene auch ein Programm wie Erasmus +, sagte der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion. Erasmus + stärke die europäischen Werte von Solidarität, Freiheit und gegenseitigem Respekt. Er betonte, dass gerade die Mobilität in der beruflichen Bildung jungen Menschen wertvolle Kompetenzen vermittle. Derzeit würden rund vier Prozent aller Azubis ins Ausland gehen. Ziel sei es, diese Quote bis 2020 auf zehn Prozent zu erhöhen. Erasmus + sei ein Programm gegen Europaskepsis und Populismus.

Der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass die Entbürokratisierung des Programmes angegangen werden müsse und auch eine einfachere Sprache benutzt werden soll, damit alle Zielgruppen erreicht werden. Er unterstrich, dass Erasmus + zwar das Programm mit der geringsten sozialen Selektivität sei, dennoch müsste dem Trend, dass auch an diesem Programm überdurchschnittlich viele Gymnasiasten teilnehmen, entgegen gewirkt werden.

Der Bundestagsabgeordnete der SPD wies darauf hin, dass dieses Programm die europäische Dimension weiter stärken würde und forderte eine Erhöhung des Budgets für die Zukunft. Auch er setzte sich dafür ein, der sozialen Selektivität entgegen zu wirken.

Die Vertreterin der Linken lobte die Koalitionsfraktionen, das Thema auf die Tagesordnung gesetzt zu haben. Bislang sei nicht wirklich klar gewesen, wo die Probleme bei dem Programm lägen. Sie kündigte an, auch einen eigenen Antrag der Linken vorzulegen, auch wenn sich die Fraktionen im Kern in den Forderungen nach Verbesserung einig seien. Es gebe nicht nur in der beruflichen Bildung, sondern auch im schulischen Bereich einen großen Nachholbedarf.

Thomas Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, teilte die Anmerkungen der Koalitionsfraktionen nach mehr Sichtbarkeit des Programms und Entbürokratisierung und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Er sprach von einer Aufstockung von 40 Prozent für die Zukunft. Außerdem warf er das Thema auf, wie sich der Brexit auf das Programm auswirken werde. Man müsse abwarten, was die Verhandlungen ergeben.

Der Sitzung lagen die Anträge der Fraktion der CDU/CSU und SPD (18/11726) und Bündnis 90/Die Grünen (18/11737) zugrunde. Der Antrag von CDU/CSU und SPD wurde bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken von der Regierungskoalition angenommen. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde bei Zustimmung der Grünen, Enthaltung der Linken und Ablehnung der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

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5. Gesetz zur Akkreditierungsstelle

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle muss geändert werden. Zur Anpassung an die Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes hat die Bundesregierung daher den Entwurf eines Änderungsgesetzes (18/12333) eingebracht. Außerdem erhält die Akkreditierungsstelle erstmals Aufgaben im Bereich des Finanzmarktes.

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6. Debatte über Mieterstrom

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom eingebracht (18/12355). Mit der Novelle will die Regierung zum einen den Bau von Fotovoltaikanlagen attraktiver machen, zum anderen Mietern unmittelbarer als bislang Stromnutzung vom eigenen Dach ermöglichen. "Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen", heißt es in dem Entwurf, den der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, in erster Lesung berät. Die Vorlage soll anschließend in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Vermieter sollen demnach einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen. Die Höhe dieses Zuschlags soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt abhängen und voraussichtlichen zwischen 3,8 Cent und 2,75 Cent pro Kilowattstunde liegen. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird vergütet. Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Neuregelung profitieren. Die Regelung beschränkt sich auf Wohngebäude, mindestens 40 Prozent des Objekts müssen zu Wohnzwecken benutzt werden.

Gleichzeitig sollen Mieter weiterhin frei wählen kommen, von wem sie Strom beziehen. Mieterstromvertrag und Mietvertrag sollen etwa getrennt voneinander abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind eine Preisobergrenze für den Strom sowie Vorgaben an die Vertragslaufzeiten vorgesehen.

Verbände begrüßten im Vorfeld die Initiative grundsätzlich, mahnten allerdings Nachbesserungen an. So regte der Deutsche Mieterbund an, Projekte in zusammenhängenden Wohnquartieren zu prüfen. Der Wohnungswirtschaftsverband GdW wies auf mögliche Fallstricke für Wohnungsunternehmen in Bezug auf die Besteuerung hin. Die gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit müsse erhalten bleiben, fordert der Verband. Der Verband kommunaler Unternehmen wiederum sprach sich für eine grundsätzliche Überarbeitung des Entgeltsystems aus, um eine "faire Lastenverteilung sicherzustellen". Das Mieterstromgesetz dürfe zudem nicht dazu führen, dass Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegenüber Energieversorgungsunternehmen bevorzugt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 314 - 17. Mai 2017 - 12.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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