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BUNDESTAG/6598: Heute im Bundestag Nr. 351 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 351
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 17.20 Uhr

1. Temporäre olympische Sportarten
2. Ausbildungsduldung im Aufenthaltsgesetz


1. Temporäre olympische Sportarten

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bei den Olympischen Sommerspielen 2020 in Tokyo werden mit Baseball/Softball, Karate, Skateboarding, Surfen und Sportklettern fünf Sportarten temporär in das olympische Programm aufgenommen. Verbandsvertreter der Surfer, Skateboarder und Kletterer machten am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich, welche Chancen, aber vor allem auch welche Probleme für sie mit dem kurzfristigen und zeitlich begrenzten Wechsel von einer nicht-olympischen Sportart zu einer olympischen Sportart verbunden sind.

Auch wenn die Popularität des Surfens seit Jahren stetig zunehme, seien nur wenige deutsche Surfer in klare Strukturen eingebunden, sagte Philipp Kuretzky, Präsident des Deutschen Wellenreit Verbandes (DWV). Die Inklusion in das olympische Programm habe nun dazu geführt, dass der DWV als Spitzenverband deutlich erhöhte Zuwendungen erhalte, die für drei Kaderathleten aufgewendet würden. Als Verband, so räumte Kuretzky ein, sei der DWV mit der Aufnahme in das Olympische Programm und in den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) überfordert. Er sprach auch von sich entwickelnden Begehrlichkeiten, die die bisherige Verbandsstruktur, die ausschließlich durch ehrenamtliche Tätigkeit gekennzeichnet sei, gefährden könne.

Der Skaterszene drohe durch die temporäre Aufnahme in das olympische Programm sogar eine Spaltung, sagte Hans-Jürgen Kuhn von der Sportkommission Skateboard im Deutschen Rollsport und Inline Verband. Einige der Topathleten seien bereit, sich den olympischen Regeln zu unterwerfen, andere nicht, sagte er. Das Hauptproblem für die Entwicklung des Skatens als Leistungssport seien die fehlenden Trainingsanlagen. Aufgrund nicht vorhandener Skaterhallen gebe es im Winter so gut wie keine Trainingsmöglichkeit. Dass Skateboard olympisch wird, nannte Kuhn eine "Top-Down Entscheidung" des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), das seiner Ansicht nach mit dem Sport das Image der Olympischen Sommerspiele aufwerten wolle - ähnlich wie mit Snowboarding bei den Winterspielen.

Im Skateboarding fehle es jedoch an Strukturen, sagte er. So gebe es keine Welt- oder Europameisterschaften. Stattdessen würden die Top-Skater bei von Sponsoren veranstalteten Turnieren um Preisgelder kämpfen, was möglicherweise wichtiger genommen werde, als eine Olympiateilnahme. Dopingkontrollen gebe es bei diesen Firmenevents nicht, was ein weiteres Problem in Sachen Olympia darstelle, sagte Kuhn. Gleichwohl wolle man die Chance der Förderung nutzen, um professionellere Verbandsstrukturen zu schaffen und sich möglicherweise auch unabhängiger von dem derzeitigen Wettkampfsystem zu machen.

Der Deutsche Alpenverein (DAV) sei mit Blick auf eine Aufnahme des Sportkletterns in das olympische Programm schon seit Jahren in finanzielle Vorleistung gegangen, sagte DAV-Hauptgeschäftsführer Olaf Tabor. Dadurch seien zwei hauptberufliche Trainerstellen geschaffen worden. Problematisch sei, dass derzeit aber keine finanzielle Planung über das Jahr 2017 hinaus möglich sei, da der Bundeshaushalt 2018 und damit die Mittel für die Sportförderung nicht bekannt sind. Tabor forderte eine insgesamt bessere finanzielle Unterstützung für nicht-olympische Verbände, damit diese eine eventuelle "Kaltstartsituation" besser bewältigen können.

Die Distanz bei der Förderung zwischen olympischen und nicht-olympischen Verbänden sei sehr groß, bestätigte auch Dirk Schimmelpfennig, Vorstand Leistungssport beim DOSB. Nicht zu wissen wie der Haushalt 2018 aussieht, führe zudem zu Planungsunsicherheit. Was die Unterstützung der temporären olympischen Sportarten angeht, so sagte Schimmelpfennig, der DOSB könne die Verbände nur bei Programmen - vor allem durch Projektförderungen - unterstützen, die bis 2020 laufen, da nicht klar sei, ob die Sportarten auch danach olympisch blieben.

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2. Ausbildungsduldung im Aufenthaltsgesetz

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Mit einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sicherstellen, dass die in dem Gesetz geregelte Ausbildungsduldung "im Sinne des Gesetzgebers bundesweit einheitlich angewandt wird". Wie die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/12546) ausführt, wurde die sogenannte "3+2-Regelung" - also die Duldung für drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre anschließender Beschäftigung - als Teil des Integrationsgesetzes beschlossen, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Die Ausbildungsduldung habe mehr Rechtssicherheit für geduldete Auszubildende und Ausbildungsbetriebe bringen sollen.

"Anders als zuvor sollte eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt und so verhindert werden, dass Geflüchtete weiterhin während ihrer Ausbildung abgeschoben werden können und sowohl ihr persönliches Engagement als auch das der Betriebe umsonst war", heißt es in der Vorlage weiter. Eine unklare Formulierung im Gesetzestext eröffne jedoch "erhebliche Interpretationsspielräume, so dass Auszubildende mit Fluchtgeschichte mancherorts trotz gültigem Ausbildungsvertrag nach wie vor abgeschoben werden". Das habe die ausbildenden Betriebe stark verunsichert und könne in der Folge dazu führen, dass Unternehmen künftig davor zurückschrecken, Asylbewerber oder Geduldete auszubilden.

Daher soll dem Entwurf zufolge ein Halbsatz aus dem Gesetzestext gestrichen werden, "der in der Praxis eine zu restriktive Auslegung der Regelung zuließ". Damit soll laut Fraktion "Rechtssicherheit für Auszubildende und ausbildende Betriebe geschaffen" werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 351 - 31. Mai 2017 - 17.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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