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BUNDESTAG/6666: Heute im Bundestag Nr. 419 - 04.07.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 419
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 04. Juli 2017, Redaktionsschluss: 14.05 Uhr

1. Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs
2. Indikator für Ressourcenproduktivität
3. Artenverlust in Kleingewässern
4. 24.550 neue Sozialwohnungen
5. Haushaltsführung im ersten Quartal


1. Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat setzt sich für eine Ausweitung des sogenannten Kinderlärm-Privilegs ein. Ein Gesetzentwurf der Länderkammer (18/12949) sieht vor, dass die immissionsschutzrechtliche Ausnahme für Kinderlärm von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Ballspielplätzen auch auf Sportanlagen übertragen wird. Geändert werden soll Paragraph 22 Absatz 1a Bundes-Immissionschutzgesetz. Lärm von Sportanlagen würde demnach bei der Berechnung der Lärmwirkung einer Sportanlage nicht berücksichtigt werden, wenn er von Kindern verursacht wird. Die Ungleichbehandlung von Kinderlärm auf Ballspielplätzen gegenüber Kinderlärm auf Sportanlagen sei "nicht sachgerecht", schreibt der Bundesrat. Sportanlagenlärm wird maßgeblich durch die Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV) geregelt.

In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Entwurf ab. Die Ausweitung sei nicht praktikabel und würde zu Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten führen. Die Änderung hätte daher "keinen praktischen Nutzen".

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2. Indikator für Ressourcenproduktivität

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will auf EU-Ebene einen "übergreifenden Indikator zur Bemessung der Ressourcenproduktivität" einführen. Zudem würden auch Ziele zur Ressourceneffizienz angestrebt, "die auch die industriepolitischen Ziele der EU unterstützen", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/12856) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12664).

Das aktuell auf EU-Ebene im Trilog verhandelte Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft bezeichnet die Bundesregierung in der Antwort als "Kompromiss zwischen ambitionierten Zielen und den Realitäten in den Mitgliedsstaaten". Die Bundesregierung setze dabei nicht nur auf "EU-weit geltende, anspruchsvolle Ziele", sondern habe auch ein besonderes Interesse daran, "die Staaten, die noch großen Nachholbedarf haben, in die Lage zu versetzen, die möglichen und für den Umwelt- und Ressourcenschutz notwendigen Erfolge zu erreichen". Der Anspruch der Bundesregierung sei dabei, die EU-Ziele weiterhin zu übertreffen.

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3. Artenverlust in Kleingewässern

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht in der meist aus der Landwirtschaft stammenden, zu hohen Belastung durch Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel und Feinsedimenteinträge einen der Gründe für den Artenrückgang in Kleingewässern. Dies geht aus einer Antwort (18/12884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12663) hervor. Da Kleingewässer nicht unter das Monitoring auf Basis der EU-Wasserrahmenrichtlinie fallen, lägen der Bundesregierung allerdings "keine systematischen (bundesweiten) Untersuchungen zum Erhaltungszustand aquatischer Organismen in Kleingewässern in Deutschland vor".

Im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" ist auch die Konzeption eines Kleingewässermonitorings vorgesehen. Der Abschluss der Konzeption sei für Ende des Jahres zu erwarten, schreibt die Bundesregierung. Die praktische Umsetzung sei für 2018 geplant.

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4. 24.550 neue Sozialwohnungen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) 2016 sind in Deutschland 24.550 neue Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gebaut worden. Das entspricht einer Steigerung von 68 Prozent gegenüber dem Vorjahr (14.653 Sozialwohnungen). Dies geht aus dem "Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016" hervor, der als Unterrichtung vorliegt (18/13054).

Laut dem Bericht, der auf Angaben der Länder beruht, waren deutliche Steigerungen vor allem in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Berlin zu verzeichnen. In Baden-Württemberg und Thüringen nahm die Zahl der neuen geförderten Wohnung im Vergleich zum Vorjahr deutlich ab. Gar keine neue Mietwohnungen sind im Saarland sowie in Sachsen und Sachsen-Anhalt errichtet worden.

Für 2016 hatte der Bund die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau von 518 Millionen Euro auf 1,018 Milliarden Euro erhöht. Die Zahlungen fließen noch bis einschließlich 2019 und gehen auf die Föderalismusreform 2006 zurück. Im Zuge der Reform war die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung in die alleinige Verantwortung der Länder übertragen worden.

Laut Bericht wurden die Kompensationszahlungen 2016 "überwiegend zweckentsprechend für die Wohnraumförderung eingesetzt". Die Länder haben nach Darstellung der Bundesregierung zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,645 Milliarden Euro eingesetzt, 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings handle es sich dabei um einen "nominalen Mischwert", dessen Aussagekraft im Bezug auf die tatsächliche Förderleistung "sehr beschränkt" sei.

In dem Bericht weist die Bundesregierung darauf hin, dass trotz nahezu verdoppelter Kompensationsmittel keine Verdopplung des Sozialwohnungsbaus erzielt werden könnte. Als Hauptgrund sieht die Bundesregierung, "dass die Länder ihre Mittel prozentual nicht im gleichem Maße wie der Bund aufgestockt haben".

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5. Haushaltsführung im ersten Quartal

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat im ersten Quartal 2017 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 93,93 Millionen Euro bewilligt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/12920) hervor. Größter außerplanmäßiger Ausgabeposten ist mit 50 Millionen Euro demnach die Beteiligung des Bundes an den Sicherheitskosten für den OSZE-Ministerrat 2016 und den anstehenden G20-Gipfel in Hamburg. Größter überplanmäßiger Ausgabeposten ist die im November stattfindende Klima-Vertragsstaatenkonferenz in Bonn. Zu den 4,95 Millionen Euro, die im Haushalt 2017 eingestellt wurden, kommen überplanmäßige Ausgabe von 43,775 Millionen Euro.

Im selben Zeitraum bewilligte das Finanzministerium zudem über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 323,581 Millionen Euro. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 95 Millionen Euro sind demnach in den Haushaltsjahren 2018, 2019 und 2020 für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur fällig.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 419 - 4. Juli 2017 - 14.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2017

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