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BUNDESTAG/6737: Heute im Bundestag Nr. 490 - 31.08.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 490
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 31. August 2017, Redaktionsschluss: 15.00 Uhr

1. Haushaltsgesetz für 2018 vorgelegt
2. Aufträge für netztechnische Betriebsmittel
3. Absprachen zwischen Autoherstellern
4. Verbraucherschutz im Telekombereich


1. Haushaltsgesetz für 2018 vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für den Haushalt 2018 (18/13000) eingebracht. Der Etatentwurf sieht Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 337,5 Milliarden Euro vor. 2017 waren es jeweils 329,1 Milliarden Euro. Eine Neuverschuldung ist nicht vorgesehen. Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sollen 2018 309 Milliarden Euro betragen (2017: 301 Milliarden Euro). Rund 8,1 Milliarden Euro sollen aus der in den vergangenen Haushaltsjahren gebildeten Rücklage für Kosten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise entnommen werden.

Größere Etatzuwächse sind in den Haushalten der Bundesministerien für Arbeit und Soziales (+3,4 Milliarden Euro auf 140,9 Milliarden Euro), Verteidigung (+1,5 Milliarden Euro auf 38,5 Milliarden Euro) sowie Wirtschaft und Energie (+252 Millionen Euro auf 7,9 Milliarden Euro) eingeplant. Größere Kürzungen im Vergleich zu 2017 sieht der Entwurf für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (-195 Millionen Euro auf 5,8 Milliarden Euro) und das Auswärtige Amt (-209 Millionen Euro auf 5,0 Milliarden Euro) vor. Im Etatentwurf sind 36,4 Milliarden Euro für Investitionen eingeplant (2017: 36,1 Milliarden).

Der vorliegende Haushaltsgesetzentwurf wird der Diskontinutität anheimfallen. Wesentliche Revisionen der Haushaltsplanung sind mit Antritt einer neuen Bundesregierung in der kommenden Wahlperiode zu erwarten.

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2. Aufträge für netztechnische Betriebsmittel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Aufträge für so genannte besondere netztechnische Betriebsmittel sollen nach den Worten der Bundesregierung im Wettbewerb und mit transparenten Verfahren vergeben werden. Eine Direktvergabe sei mit den Grundsätzen der Transparenz nicht vereinbar, heißt es in der Antwort (18/13396) auf eine Kleine Anfrage (18/13163) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die "besonderen netztechnischen Betriebsmittel" sollen im Zweifel die Netzstabilität sicherstellen. Grundsätzlich können dafür unterschiedliche Technologien zum Einsatz kommen - wichtig ist der Bundesregierung zufolge lediglich, dass sie "schnell auf unvorhergesehene Ereignisse im Stromnetz reagieren" können. Für die Vergabe der Leistungen seien die Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich.

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3. Absprachen zwischen Autoherstellern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt Informationen im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Vorwürfen gegen deutsche Automobilhersteller prüfen. Das Bundeskartellamt führe zudem ein Verfahren "im Bereich des Einkaufs von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie", heißt es in der Antwort (18/13397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13221). Selbstanzeigen von Daimler, BMW, Audi, Porsche oder Volkswagen lägen nicht vor. Die Bundesregierung erklärt, sie selbst habe erst durch Presseveröffentlichungen von den Vorwürfen gegen deutsche Automobilhersteller erfahren. Den Medienberichten zufolge sollen sich die Hersteller jahrelang bei fahrzeugtechnischen Details abgesprochen haben.

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4. Verbraucherschutz im Telekombereich

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der Wechsel von einem Telekommunikationsanbieter zum anderen erfolgt zunehmend reibungslos. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13401) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (18/13276). Seit dem Herbst 2015 hätten marktweite Verbesserungen der Wechselprozesse bei den Unternehmen zu sinkenden Beschwerdezahlen geführt, heißt es in dem Dokument. Von etwa 30.000 Beschwerdefällen im Jahr 2015 (inklusive Nachfragen) sei die Zahl 2016 auf etwa 19.000 gesunken. Bis Juli 2017 habe sich die Bundesnetzagentur in etwa 11.000 Fällen für Verbraucher eingesetzt.

Die Bundesnetzagentur hat den Angaben zufolge im Jahr 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro verhängt, und zwar gegen vier große Unternehmen. Diese vier sind für 70 Prozent aller Kundenbeschwerden verantwortlich.

Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort darüber hinaus detailliert zu Warteschleifen und Wartezeiten bei Telekommunikationsanbietern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 490 - 31. August 2017 - 15.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2017

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