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BUNDESTAG/6772: Heute im Bundestag Nr. 526 - 25.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 526
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. September 2017, Redaktionsschluss: 13.45 Uhr

1. Abschaffung des Rentnerprivilegs
2. Neue Vorgaben für Medizinische Dienste
3. Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals
4. Ethik-Regeln für automatisiertes Fahren


1. Abschaffung des Rentnerprivilegs

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs. Dies habe zu Belastungen des Versorgungsträgers des Ausgleichspflichtigen geführt, da trotz Durchführung des Versorgungsausgleichs zunächst in voller Höhe weiterhin an den privilegierten Ausgleichspflichtigen zu leisten war, später an den Ausgleichsberechtigten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13594) auf eine Kleine Anfrage (18/13470) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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2. Neue Vorgaben für Medizinische Dienste

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ist aus Sicht der Bundesregierung "nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt". Erwogen würden deshalb neue gesetzliche Vorgaben, heißt es in der Antwort (18/13595) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13471) der Fraktion Die Linke.

Der Bundesrechnungshof war 2012 bei einer Prüfung aller 15 MDK zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten dieser Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügten. Grund sei vor allem der Zuwachs an Aufgaben.

Der MDK berät die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen oder pflegespezifischen Fragestellungen. Der MDK schaltet sich zum Beispiel ein, wenn es um die Prüfung der Qualität eines Pflegeheims oder Pflegedienstes geht, aber auch, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird oder eine Krankenhausrechnung unklar ist.

Denkbar sei etwa eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus werde geprüft, "ob über die bestehenden Möglichkeiten in der Pflegebegutachtung hinaus eine gesetzliche Vorgabe zur Erarbeitung einer für die MDK verbindlichen Richtlinie zur Beauftragung externer Gutachten geschaffen werden sollte". Beide Vorschläge würden vom Bundesrechnungshof befürwortet.

Trotz der berechtigten Kritik des Bundesrechnungshofes sei der MDK arbeitsfähig, betonte die Regierung. So seien bei den Pflegebegutachtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen praktisch immer eingehalten worden. Bei der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze, vor allem bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, hätten die MDK "eine sehr gute Systemumstellung ermöglicht".

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3. Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Projekt "Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals" befindet sich aktuell in der Phase der Voruntersuchung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/13588) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13414) hervor. Eine konkrete Aussage zu Ausbaumöglichkeiten in den einzelnen Abschnitten sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, schreibt die Regierung.

Der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals (ELK) sei für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 untersucht und bewertet worden, heißt es weiter. Zur Verbesserung der Qualität der Seehafenhinterlandanbindung sei der Ausbau im BVWP 2030 in den Vordringlichen Bedarf (VB) und in das Wasserstraßenausbaugesetz aufgenommen worden. Nach Regierungsangaben ist für die Bewertung der Ausbau der Strecke für eine Befahrbarkeit eines 2,80 m abgeladenen Großmotorgüterschiffs (GMS) im Richtungsverkehr und der Ersatzneubau von sechs Schleusen von 115 m Länge und 12,50 m Breite berücksichtigt worden. Nach der für den BVWP 2030 zugrunde gelegten Verkehrsprognose sei von einem Verkehrsaufkommen von rund 600.000 Tonnen im Jahr 2030 auszugehen, schreibt die Bundesregierung. Für den Ausbauzustand sei eine Verlagerungsmenge von der Straße auf das Wasser von 16.000 Tonnen jährlich prognostiziert worden.

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4. Ethik-Regeln für automatisiertes Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will klare Ethik-Regeln für das automatisierte und vernetzte Fahren schaffen. Das geht aus dem "Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Bericht der Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren (Ethik-Regeln für Fahrcomputer)" hervor, der als Unterrichtung (18/13500) vorliegt. Vorgesehen ist darin unter anderem, die Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme, aufbauend auf der bereits erfolgten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen, "laufend zu überprüfen und bei Notwendigkeit konsequent fortzuführen".

Ausgehend von den Vorschlägen der Ethik-Kommission zu den datenschutzrechtlichen Erfordernissen will die Regierung - unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung - Maßnahmen zum Ausgleich zwischen der für die Sicherheit notwendigen Datenerhebung, der Gewährleistung von Innovation und Wettbewerbsgerechtigkeit und der Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung einschließlich des erforderlichen Schutzes Betroffener aus dem Fahrzeugumfeld identifizieren und umsetzen. "Dabei wird davon ausgegangen, dass der Fahrer grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können soll", heißt es in der Unterrichtung.

Die Regierung betont in der Vorlage, automatisierte und vernetzte Systeme, insbesondere lernende und selbstlernende Systeme, dürften nicht zu einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer führen. Sie müssten zuverlässig hohe Sicherheitsanforderungen an fahrzeugsteuerungsrelevante Funktionen erfüllen, einschließlich des Schutzes vor Manipulationen der Fahrzeugsteuerung, und müssten die Ethik-Leitlinien beachten. Geplant sei, einen Szenarienkatalog zu entwickeln und an eine neutrale, noch zu bestimmende Instanz zu übergeben, um entsprechende allgemeingültige Vorgaben zu erstellen, heißt es in dem Maßnahmenplan.

Im Interesse einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit und zur Förderung von mobilitätsbezogener Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der zielgerichtete gesellschaftliche Dialog verstärkt fortgeführt werden. "Niemand darf zur Nutzung automatisierter Fahrsysteme gezwungen werden", wird in der Vorlage klargestellt.

Vorantreiben will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens für die Programmierung von Fahrcomputern, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze für unausweichliche Unfallsituationen verbindlich vorschreibt. "Dabei gilt: Diese Situationen sind soweit wie möglich zu vermeiden; die Vermeidung eines Personenschadens hat stets Vorrang vor der Vermeidung eines Sachschadens und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen ist unzulässig."

Ein weiteres Ergebnis der Beratungen der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzten und mit hochkarätigen Experten aus Philosophie, Theologie, Recht und Technik besetzten Ethik-Kommission ist laut der Unterrichtung die Feststellung, "dass die neuen Systeme eine erhebliche Reduzierung der Unfallwahrscheinlichkeit erwarten lassen, wobei technisch unvermeidbare Restrisiken einer Einführung derartiger Systeme bei Vorliegen einer grundsätzlich positiven Risikobilanz nicht entgegenstehen". Die Kommission fordert in ihren Leitlinien außerdem, in fahrzeugtechnischer Hinsicht müssten die Übergabevorgänge und damit die Verantwortlichkeiten zu jedem Zeitpunkt klar geregelt, erkennbar und dokumentiert sein. Eine angemessene Übergabezeit für die Übernahme der Fahrzeugsteuerung sei stets zu gewährleisten und die Systeme müssten in der Lage sein, ohne menschliche Unterstützung in einen "sicheren Zustand" zu gelangen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 526 - 25. September 2017 - 13.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2017

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