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BUNDESTAG/6867: Heute im Bundestag Nr. 015 - 11.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 015
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Januar 2018, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. Vorstoß gegen Abzocke bei Kaffeefahrten
2. Zukunftsfähiges Wohneigentumsrecht
3. Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene


1. Vorstoß gegen Abzocke bei Kaffeefahrten

Hauptausschuss/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten soll nach dem Willen des Bundesrats deutlich erschwert werden. Das Gremium hat erneut einen Gesetzentwurf (19/399) vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter solcher vor allem bei Senioren beliebten Veranstaltungen vorzugehen: Die Anzeigepflicht soll ausgedehnt, neue Vertriebsverbote sollen aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden. Auf dem Feld herrsche trotz breiter Aufklärungskampagnen und gesetzlicher Barrieren nach wie vor ein verbraucherpolitischer Missstand, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Der Bundesrat schätzt, dass jährlich bis zu fünf Millionen Deutsche an derartigen Verkaufsveranstaltungen teilnehmen; der Umsatz in der Branche liege bei 500 Millionen Euro im Jahr, heißt es unter Berufung auf Medienrecherchen.

Die Anzeigepflicht soll auf grenzüberschreitende Veranstaltungen ausgedehnt werden - und also sowohl gelten, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Einige Produkte sollen zudem nicht mehr verkauft werden dürfen: Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen. Auch Finanzdienstleistungen fallen darunter; von ihnen gehen nach Ansicht des Bundesrats besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren aus. Bußgeld-Höchstbeträge sollen um den Faktor zehn angehoben werden; derzeit liegt die Obergrenze bei einer unterlassenen Anzeige bei 1.000 Euro. Dies sei zu niedrig und häufig bereits in den Preisen einkalkuliert, argumentiert der Bundesrat.

Oft würden Veranstalter mit Versprechen wie Geschenken, Gewinnen und weiteren Angeboten Teilnehmer anwerben, heißt es in dem Entwurf weiter. "In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird." Der Bundesrat hatte bereits 2015 einen Vorstoß gestartet. Allerdings hatte sich der Bundestag nicht damit befasst und der Gesetzentwurf wurde mit Ende der Wahlperiode hinfällig.

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2. Zukunftsfähiges Wohneigentumsrecht

Hauptausschuss/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Das Wohnungseigentumsgesetz soll künftigen Anforderungen besser gerecht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/401) vor, der jetzt beim Bundestag zur weiteren Beratung eingegangen ist. Zum einen soll bei Eigentumswohnungen die Herstellung von Barrierefreiheit erleichtert werden. Diese kann nach geltender Rechtslage oft schon durch den Widerspruch eines einzelnen Eigentümers verhindert werden. Der Bundesrat will hier die Schwelle für die Zustimmung in der Eigentümerversammlung deutlich senken. In der Begründung verweist er auf Prognosen, die mit einem Bedarf von rund 3,6 Millionen altersgerechten Wohnungen im Jahr 2030 rechnen. Dem stehe derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur etwa 700 000 Wohnungen gegenüber.

Auch den Einbau von Ladestationen für Elektroautos an ihren Stellplätzen können Wohnungseigentümer nach geltener Rechtslage nur schwer durchsetzen. Auch hierfür strebt der Bundesrat eine Senkung der Zustimmungsschwelle an. Zudem sollen durch eine Änderung im Mietrecht auch Mieter leichter zu einer Ladestation an ihrem Stellplatz kommen können.

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3. Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bisher sind 1.175 Anträge auf eine Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene positiv beschieden worden. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/374) auf eine Kleine Anfrage (19/305) der Fraktion Die Linke mit. 429 Anträge seien abgelehnt worden, und 118 Anträge seien noch nicht abschließend bearbeitet worden. Der häufigste Grund für eine Ablehnung war, dass die Antragsteller keine Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte gewesen waren.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt kamen die meisten Anträge aus Russland (992), der Ukraine (545) und aus Weißrussland (196). Der Deutsche Bundestag hatte im Mai 2015 beschlossen, dass sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Leistung erhalten sollten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 015 - 11. Januar 2018 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2018

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