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BUNDESTAG/6889: Heute im Bundestag Nr. 037 - 29.01.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 037
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 29. Januar 2018, Redaktionsschluss: 13.20 Uhr

1. Linke fordert Fracking-Verbot
2. Verunreinigung von AKW-Brennelementen
3. Deutsche Bahn baut Vertriebssystem aus
4. Regierung: BAföG keine Grundsicherung
5. Humanitäre Hilfe in der Ostukraine
6. Unabhängigkeitswunsch in Katalonien


1. Linke fordert Fracking-Verbot

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/FB) Die Linke will die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Fracking in allen Gesteinsarten ausnahmslos verbieten. Dazu soll das Bundesberggesetz entsprechend geändert werden. In einem Antrag (19/482) argumentiert die Fraktion, dass die Schäden der Fördermethode weitaus höher seien als der Nutzen. Negative Auswirkungen der Methode seien unter anderem Wasser- und Umweltverschmutzung sowie mögliche Gesundheitsschäden für Arbeiter und Anwohner. Mit Fracking könnten laut Fragestellern ohnehin nur zwei Prozent des Energieverbrauchs gedeckt werden. Stattdessen schlägt die Fraktion vor, die Erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen.

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2. Verunreinigung von AKW-Brennelementen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FB) Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/479) den Umgang mit von Kobalt-60 verunreinigten Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Krümmel. Diese sollen laut Darstellung der Fraktion in die USA transportiert werden, weil sie mutmaßlich nur dort von Kobalt-60 gereinigt werden können. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, auf welchen faktischen und rechtlichen Grundlagen diese Entscheidung getroffen wurde. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach dem Umgang mit sogenannten Sonderbrennstäben im AKW Krümmel.

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3. Deutsche Bahn baut Vertriebssystem aus

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auch künftig soll es möglich sein, Tickets für ein durchgehendes Angebot für Reisen mit Umstieg zwischen dem vom Unternehmen Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) betriebenen Nightjet und Zügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) aus einer Hand zu erwerben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/500) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/383) hervor. Darin heißt es, erklärtes Ziel beider Unternehmen sei es, auch nach dem Ende der bis zum 9. Juni 2018 laufenden Übergangsphase, wenn in den ÖBB Nightjet-Zügen ausschließlich die Tarife der ÖBB gelten, den Erwerb der Fahrkarten "so einfach wie möglich" zu gestalten. Aus diesem Grund arbeite die DB AG beispielsweise an dem Ausbau ihres Vertriebssystems. Bereits jetzt habe das Unternehmen die Buchbarkeit internationaler Fahrkarten über die Internetseite bahn.de verbessert, schreibt die Bundesregierung. In einem ersten Schritt könnten jetzt Tickets für Fernverkehrszüge der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia gebucht werden. "Weitere Anbieter und Länder werden sukzessive folgen, darunter die ÖBB als einer der ersten", heißt es in der Antwort.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, plant die Bundesregierung derzeit keine gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines einheitlichen Buchungssystems für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr und insbesondere den Nachtzugverkehr innerhalb Europas, "auch nicht für Deutschland und die Nachbarländer". Ebenso seien keine Maßnahmen zur Anerkennung von Tickets und Rabattkarten der DB AG - wie etwa der Bahncard - in Zügen der ÖBB oder anderen europäischen Eisenbahnunternehmen, die in Deutschland Bahnleistungen anbieten, geplant.

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4. Regierung: BAföG keine Grundsicherung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums kann nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/356). In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende) gehe es um erwerbsfähige Menschen, die kein unterhaltssicherndes Einkommen erzielen und bei denen es auch keine kurzfristige Hoffnung auf Besserung gebe.

In der Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke die Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in Frage gestellt. Die Abgeordneten argumentieren, dass die typisierend im BAföG festgesetzten monatlichen Bedarfshöhen für einen Hochschulstudenten auf einem System pauschalierter Sätze beruhen. Sie würden unabhängig davon gelten, ob der einzelne Auszubildende tatsächlich einen höheren Bedarf habe. Neben der Förderung nach dem BAföG werde die Gewährung weiterer Leistungen, - zum Beispiel nach dem SGB II - zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, jedoch nicht gewährt.

Demgegenüber hätten Studenten als Voraussetzung für die Gewährung von BAföG gerade keine vorrangige Verpflichtung, sich um Sicherung des Lebenshaltungsbedarfs durch eigene Erwerbstätigkeit zu bemühen. Vielmehr seien Studenten auch ohne Nachweis zumutbaren eigenen Bemühens um Einkommenserzielung gegebenenfalls für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit uneingeschränkt förderungsberechtigt, soweit ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen oder elterliches Einkommen nicht verfügbar sei, heißt es in der Antwort.

Angesichts der Tatsache, dass ein Hochschulstudium die anschließenden Erwerbs- und Einkommenschancen im Allgemeinen beträchtlich erhöhe, sei die typische Situation von BAföG-Beziehern mit der von Beziehern von Grundleistungen nach dem SGB II nicht vergleichbar. Für die Dauer des Studiums seien vorübergehende finanzielle Einschränkungen in der Lebensführung für Studenten hinnehmbar, da diese angesichts des Studienabschluss erheblich bessere berufliche Chancen und Einkommensperspektiven hätten.

Durch die Nutzung von Wohnheimplätzen oder Wohngemeinschaften könnten sie die entstehenden Aufwendungen häufiger teilen, wenn sie nicht ohnehin noch im elterlichen Haushalt wohnen würden. Hinzu komme, dass das für die typischerweise jüngere Altersgruppe der Studenten den Eltern meist noch zustehende Kindergeld nicht auf das BAföG angerechnet und damit meist ergänzend verfügbar sei.

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage den Gesetzgeber aber so interpretiert, dass es ein Grundrecht der Auszubildenden auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gebe und dass das BAföG daran zu messen sei.

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5. Humanitäre Hilfe in der Ostukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung ist keine Verordnung oder sonstige Rechtsnorm der Europäischen Union bekannt, die das Versenden von humanitären Hilfsgütern in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine verhindert oder untersagt. Wie sie in der Antwort (19/343) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/263) weiter schreibt, sei die "Einfuhr von Hilfsgütern und die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine und auf die Krim, die Teil des ukrainischen Staatsgebiets darstellen" nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. "Eine anderweitige Einfuhr und Einreise in diese Gebiete und auf die Krim (zum Beispiel über das Staatsgebiet der Russischen Föderation) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist nach dem für diese Gebiete einschlägigen ukrainischen Recht strafbar." Die Bundesregierung fördere im Rahmen der deutschen humanitären Hilfe in der Ostukraine daher ausschließlich Maßnahmen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe der Ausgaben für diese Hilfen wird in der Antwort auf rund 74 Millionen Euro seit 2014 beziffert.

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6. Unabhängigkeitswunsch in Katalonien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält eine Lösung der Frage einer Unabhängigkeit Kataloniens nur im Rahmen der spanischen Verfassung und im Wege eines innerspanischen Dialogs für möglich. Diese Sichtweise werde von der EU-Kommission ebenso wie von allen anderen EU-Mitgliedstaaten geteilt, schreibt sie in ihrer Antwort (19/338) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/202). "Die Bundesregierung hat keinen Zweifel, dass das Königreich Spanien eine rechtsstaatliche und demokratische Lösung finden wird." Sowohl die spanische Regierung als auch die Unabhängigkeitsbefürworter hätten unterstrichen, dass diese nur im gewaltfreien Dialog gefunden werden kann.

Zur Frage, warum die damalige Bundesregierung 1991/1992 die nach Unabhängigkeit strebenden jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten anerkannt habe, heißt es in der Antwort: "Die Ereignisse im Jugoslawien der frühen 1990er Jahren sind mit der jetzigen Entwicklung im Königreich Spanien nicht vergleichbar." Spanien sei ein demokratischer Rechtsstaat, dies habe auf Jugoslawien nicht zugetroffen. Die Anerkennung der Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens sei zudem vor dem Hintergrund der militärischen Operationen der jugoslawischen Armee gegen die damaligen Teilstaaten erfolgt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 037 - 29. Januar 2018 - 13.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2018

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