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BUNDESTAG/6907: Heute im Bundestag Nr. 055 - 08.02.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 055
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. Februar 2018, Redaktionsschluss: 10.44 Uhr

1. Kinderarbeit in der Türkei
2. Flüchtlinge in der Türkei
3. UNHCR ist weiterhin unterfinanziert
4. Humanitäre Hilfe in Syrien
5. Humanitäre Hilfen für Syrer
6. Binnengrenzkontrollen an EU-Flughäfen
7. Asylbewerber aus Sri Lanka


1. Kinderarbeit in der Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und des türkischen Innenministeriums haben im Dezember 2017 mehr als 1,6 Millionen registrierte minderjährige Flüchtlinge in der Türkei gelebt. Davon seien rund eine Million Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/511) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/277). Das türkische Bildungsministerium gebe die Zahl der beschulten Kinder mit 608.095 an. Nach Einschätzung des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) stelle Kinderarbeit von Flüchtlingskindern, die in den vergangenen Jahren in der Türkei Aufnahme gefunden haben, nach wie vor eine große Herausforderung dar. Offizielle Angaben zur Anzahl der Betroffenen lägen jedoch nicht vor. Nach Angaben der türkischen Statistikbehörde seien in den frühen 1990er Jahren drei Millionen arbeitende Kinder türkischer Staatsangehörigkeit gezählt worden. "Staatlichen Angaben von 2017 zufolge beläuft sich die Zahl der betroffenen türkischen Kinder nunmehr auf rund 850.000", heißt es in der Antwort weiter. Kinderarbeit in der türkischen Landwirtschaft komme insbesondere durch den Einsatz von Kindern als Saisonkräfte und Erntehelfer vor. Vor allem in der türkischen Schwarzmeerregion würden ungeachtet der nationalen und internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Praxis weiterhin Kinder als Erntehelfer bei der Haselnussproduktion eingesetzt.

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2. Flüchtlinge in der Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der türkischen Regierung haben sich mit dem Stand November 2017 gut 3,36 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge und mehr als 331.000 registrierte nicht-syrische Flüchtlinge und Migranten in der Türkei aufgehalten. Bei der letzteren Gruppe handele es sich mehrheitlich um irakische, afghanische und iranische Staatsangehörige, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/349) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/173). Nahezu 235.000 Personen seien in von den türkischen Behörden eingerichteten Flüchtlingslagern untergebracht, dazu zählten knapp 228.000 syrische und knapp 7.000 irakische Staatsangehörige. Der weitaus größte Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebe außerhalb von Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum.

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3. UNHCR ist weiterhin unterfinanziert

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Finanzierungssituation der Programme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ist weiterhin angespannt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/348) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/161) schreibt, hätten dem höchsten jemals gemeldeten Bedarf des UN-Flüchtlingshilfswerks von rund acht Milliarden US-Dollar Ende 2017 Beiträge der Mitgliedstaaten sowie privater Geber in Höhe von rund 3,8 Milliarden US-Dollar gegenübergestanden. Auch in den Jahren zuvor sei das UNHCR unterfinanziert gewesen. So sei der Bedarf von rund 7,51 Milliarden Euro sei 2016 zu 53 Prozent gedeckt gewesen und der Bedarf von 7,23 Milliarden Euro im Jahr 2015 zu 49 Prozent. Die Bundesregierung hat laut Antwort ihre finanziellen Zusagen gegenüber dem Flüchtlingshilfswerk 2017 wie auch in den Vorjahren vollständig erfüllt.

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4. Humanitäre Hilfe in Syrien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem aktuellen Stand und den Perspektiven von humanitärer Hilfe und Entwicklungspolitik in Syrien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/510). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie die mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen bei der humanitären Hilfe und der strukturbildenden Unterstützung Syriens aussehen und wie sie die aktuelle Situation in Bezug auf die Ernährungssicherheit in dem Bürgerkriegsland einschätzt.

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5. Humanitäre Hilfen für Syrer

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Leistungen "im Rahmen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit seit Beginn der Syrienkrise" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/599) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/428). Seit Ausbruch des Konflikts stellt danach "die Syrienkrise den Schwerpunkt der deutschen humanitären Hilfe mit dem größten und einem stetig steigenden Anteil am Mittelvolumen dar".

Wie die Bundesregierung ausführt, hat sie seit dem Jahr 2012 insgesamt 2,165 Milliarden Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Syrien und den Flüchtlingsaufnahmeländern der Region, insbesondere Libanon und Jordanien, sowie drei Milliarden Euro für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Bei den Geberkonferenzen in London 2016 und Brüssel 2017 habe Deutschland jeweils die größte bilaterale Mittelzusage gemacht und zeitnah übererfüllt.

Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass sie mit rund 720 Millionen Euro humanitärer Hilfe und knapp einer Milliarde Euro der Entwicklungszusammenarbeit 2017 "hinter den USA der zweitgrößte Geber im Kontext der Syrienkrise" gewesen sei. Durch die "substanzielle deutsche Unterstützung des Welternährungsprogramms" habe dieses auch im vergangenen Jahr die Nahrungsmittelversorgung für rund vier Millionen Menschen in Syrien und weit über eine Million Menschen in den Nachbarstaaten sicherstellen können.

Die "signifikante deutsche Förderung" des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hat laut Bundesregierung zudem "für Hunderttausende von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen in der Region die Schaffung menschenwürdigen Wohnraums, die Ausstattung mit dringend benötigten Hilfsgütern und Schutzmaßnahmen für besonders hilfsbedürftige Menschen wie Kinder, alleinerziehende Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ermöglicht". Hunderttausende syrische Kinder könnten in den Aufnahmeländern in der Region mit deutscher Unterstützung zur Schule gehen.

Wie die Bundesregierung ferner schreibt, hat sie in diesem Jahr "durch die Förderung mehrjähriger Programme bereits wieder knapp 200 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Syrien und den Nachbarländern bereitgestellt".

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6. Binnengrenzkontrollen an EU-Flughäfen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Einführung von Binnengrenzkontrollen an Flughäfen von EU-Staaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/600) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Die Linke (19/432). Wie die Bundesregierung darin mit Stand vom 30. Januar darlegt, hat ihrer Kenntnis nach Frankreich auch an seinen Luft-Binnengrenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Schweiz, Italien und Spanien vorübergehende Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt. Dänemark hat den Angaben zufolge mitgeteilt, die derzeitigen Binnengrenzkontrollen auch auf alle Luft-Binnengrenzen ausdehnen zu können. Ferner verweist die Bundesregierung darauf, dass Deutschland nimmt vorübergehende Binnengrenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland vornehme.

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7. Asylbewerber aus Sri Lanka

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland haben von Januar bis November vergangenen Jahres 527 Menschen aus Sri Lanka einen Asylantrag gestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/324) hervor. Danach wurden im selben Zeitraum sechs Asylbewerber aus Sri Lanka als Asylberechtigte und 124 als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, während 15 subsidiären Schutz erhielten und in 30 Fällen ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wurde. In 743 Fällen wurden in diesem Zeitraum Anträge von Asylbewerbern aus Sri Lanka laut Vorlage abgelehnt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 055 - 8. Februar 2018 - 10.44 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2018

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