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BUNDESTAG/7071: Heute im Bundestag Nr. 219 - 09.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 219
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 9. April 2018, Redaktionsschluss: 13.00 Uhr

1. Kosten für Zugsicherungssystem unklar
2. Regierung wartet Urteilsbegründung ab
3. ÖPNV - Keine Antwort der EU-Kommission
4. Verkehrsinvestitionen auf hohem Niveau
5. Weiterentwicklung des Bologna-Prozess


1. Kosten für Zugsicherungssystem unklar

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann noch keine Aussagen über die Höhe der Investitionskosten für die Ausstattung sämtlicher Bahnstrecken des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit dem europäischen Leit- und Sicherungssystems ETCS (European Train Control System) machen. In der Antwort (19/1472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1024) heißt es, eine Nutzen-Kosten-Analyse der ETCS-Ausrüstung der deutschen Anteile der TEN-T-Korridore, eine Analyse der bundesweiten Einführung von ETCS und die Kosten der ETCS-Ausrüstung der in Deutschland verkehrenden Triebfahrzeuge, welche nicht bereits mit einer kompatiblen ETCS-Version ausgerüstet sind, würden derzeit untersucht.

Für die Erfüllung der Ausrüstungsvorgaben der Europäischen Kommission bis 2023 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/6 stelle der Bund der DB Netz AG und DB Energie GmbH etwa 600 Millionen Euro zur Verfügung, schreibt die Regierung. Dies umfasse die ETCS-Ausrüstung des Korridors Rhein-Alpen sowie sieben weiterer Grenzanschlussstrecken. Die Kosten zur Ausrüstung der übrigen Korridore würden derzeit ermittelt.

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2. Regierung wartet Urteilsbegründung ab

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird das weitere Vorgehen hinsichtlich drohender Fahrverbote nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) prüfen. So heißt es in der Antwort (19/1474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1081). Mit Blick auf Hardware-Nachrüstungen für betroffene Dieselfahrzeuge wird in der Antwort darauf verwiesen, "dass die Expertenrunde 1 des Nationalen Forums Diesel ihre Arbeiten zu möglichen Hardware-Nachrüstungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen noch nicht abgeschlossen hat".

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3. ÖPNV - Keine Antwort der EU-Kommission

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat bislang keine Rückmeldung von der EU-Kommission auf das am 11. Februar 2018 von den seinerzeit geschäftsführenden Ministern Christian Schmidt (Verkehr, CSU), Barbara Hendricks (Umwelt, SPD) und dem damaligen Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) an den Kommissar für Umwelt, Meeresangelegenheiten und Fischerei der Europäischen Union, Karmenu Vella, gerichtete Schreiben bekommen. Das geht aus der Antwort (19/1475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1112) hervor. In dem genannten Schreiben hatten die Regierungsvertreter Vorschläge hinsichtlich der Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten gemacht, wozu auch die Idee eines Null-Tarifes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gehörte.

Auf Fragen der Grünen, wie sich die Bundesregierung mit den in dem Schreiben aufgeführten Modelstädten Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim über die Idee eines ÖPNV zum Null-Tarif verständigt hat und welche Reaktionen der betroffenen Länder und Kommunen es gab, heißt es: "Die Abstimmung mit den für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte zuständigen Ländern erfolgt kontinuierlich, auch im Hinblick auf das im Jahr 2015 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid. In diesem Kontext sind besonders relevant die Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 25. Januar 2018 und die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 1. Februar 2018."

Weiterhin verweist die Regierung auf die Beantwortung (19/1166) einer zurückliegenden Kleinen Anfrage der Grünen. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Bundesregierung derzeit keine Angaben zu Kosten und Finanzierungsmaßnahmen für einen kostenlosen ÖPNV machen kann. Es habe am 26. Februar 2018 ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Modellstädte stattgefunden. Dabei seien erste Vorschläge zu möglichen Maßnahmen, die in den Modellstädten erprobt werden sollen, erörtert worden. Auch das Thema eines kostenlosen ÖPNV sei besprochen worden, heißt es in der Vorlage. Gemeinsam mit den Städten bestehe die Auffassung, dass es in tariflicher Hinsicht in den Modellstädten eine Reihe vielversprechender Ansätze für eine verstärkte ÖPNV-Nutzung gibt. Diese sollten nun weiter konkretisiert werden. "Erst wenn die einzelnen Maßnahmen konkretisiert sind, können weitere Angaben gemacht werden", schreibt die Bundesregierung.

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4. Verkehrsinvestitionen auf hohem Niveau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zentrales Planungsinstrument der Bundesregierung für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur ist der im August 2016 beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/1476) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1190), die den "Verfall der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und dessen Folgen" thematisiert hat. In der Antwort heißt es weiter, der BVWP habe ein Volumen von 270 Milliarden Euro. Davon entfielen 49,3 Prozent auf die Straße, 41,6 Prozent auf die Schiene und 9,1 Prozent auf die Wasserstraße.

Im besonderen Fokus stehe der Erhalt des Bestandsnetzes. 141,6 Milliarden Euro und damit 69 Prozent würden in Erhalt und Ersatz fließen, schreibt die Regierung. Die im BVWP 2030 enthaltenen Investitionen in Aus- und Neubau konzentrierten sich verkehrsträgerübergreifend darauf, Engpässe aufzulösen und den Verkehrsfluss zu optimieren. So würden auf den Autobahnen Engpässe auf einer Streckenlänge von etwa 2.000 Kilometern beseitigt. Zur Sicherung der Qualität der Bundesverkehrswege habe die Bundesregierung die Verkehrsinvestitionen im Jahr 2018 auf 14,2 Milliarden Euro angehoben und werde dies in den Folgejahren "auf hohem Niveau fortführen".

Keine Angaben kann die Bundesregierung nach eigener Aussage zu Fragen nach der "jährlichen Staukilometerzahl" und der "durchschnittlichen Baustellendauer seit 2005" machen. "Statistische Angaben hierüber liegen nicht vor", heißt es in der Antwort.

Was den aktuellen Sachstand zur Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) und die bisher dafür entstandenen Kosten angeht, so verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/990). Danach ist der Einführungstermin "abhängig von den Ergebnissen der noch laufenden Vergabeverfahren". Weiter heißt es in der Antwort, in den Jahren 2014 bis 2017 seien für die Einführung der Infrastrukturabgabe Kosten in Höhe von insgesamt 23 Millionen Euro entstanden.

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5. Weiterentwicklung des Bologna-Prozess

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Im Mai 2018 findet in Paris die 10. Bologna-Konferenz der Wissenschaftsminister statt. Dort wird der aktuelle Umsetzungsbericht Bologna vorgelegt, der auf einer umfangreichen Datenerhebung der verschiedenen Mitgliedsstaaten und Organisationen basiert. Der Bologna-Prozess wird bei seiner Weiterentwicklung auch die Initiativen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und die jüngsten Überlegungen des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron aufnehmen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Bericht "zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018" (19/1445).

Deutschland hatte gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien auf der Konferenz der für Bildung zuständigen Minister an der Universität Sorbonne 1998 die Grundlage eines gemeinsamen Rahmens für die europäische Hochschulbildung geschaffen. Dem Europäischen Hochschulraum (EHR) gehören inzwischen 48 Staaten an.

Kernelenente sind die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung, die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung, die Förderung der Mobilität der Studenten und Hochschulangehörigen und die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung. Erweitert wurde der Zielkatalog bei den Folgekonferenzen in Prag (2001) und Berlin (2003) um lebenslanges Lernen, Einbeziehung der Hochschulen und Studenten, Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung, Berücksichtigung der Sozialen Dimension bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses, Erhöhung der weltweiten Attraktivität des EHR sowie seine Etablierung nebst dem Europäischen Forschungsraum als die zwei Säulen der Wissensgesellschaft.

Bei der anstehenden Konferenz soll nach der Vorstellung der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz eine Verstärkung der Mobilität und des Austauschs, auch durch ein erweitertes Programm Erasmus+, erreicht werden. Ebenfalls von Bedeutung werde die Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU und die Förderung der Herausbildung von europäischen Hochschulnetzwerken bis 2024 sein. Die Chancen der Digitalisierung soll in all ihren Facetten (Lehre, Lernen, Forschung, open access, Verwaltung, Barrierefreiheit) zur Modernisierung der Hochschulbildung genutzt werden.

Von mindestens ebenso großer Bedeutung werde laut Bundesregierung die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und einer gemeinsamen Sprache für eine qualitativ hochwertige und qualitätsgesicherte Hochschulbildung in 48 europäischen Staaten sein. Der Bologna-Prozess sei das einzige Forum, das die Kooperation der EU mit ihren östlichen Nachbarn in dieser für die Zukunft Europas wichtigen Frage ermögliche und entwickle.

Die Bundesregierung betont in ihrer Unterrichtung, dass es seit der Konferenz der Wissenschaftsminister in Jerewan 2015 politische Entwicklungen in einzelnen Staaten gebe, die die Prinzipien des Europäischen Hochschulraums brechen oder in Frage stellen. Die Verhaftung von Wissenschaftlern, die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit, die Diskreditierung faktengeleiteter Diskurse, der Versuch, politisch unliebsame Hochschulreinrichtungen zu schließen und Hochschulangehörige zu entlassen, stelle den EHR auf die Probe. Vielzitierte gemeinsame europäische Werte würden eine inakzeptable Relativierung erfahren. Für Deutschland seien die Werte des Europäischen Hochschulraums, namentlich die Wissenschafts- und akademische Freiheit, die institutionelle Autonomie der Hochschuleinrichtungen, demokratische verfasste Hochschulen unter Beteiligung der Studenten, Lehrenden und Forschenden, nicht verhandelbar. Der EHR stelle sich dieser Diskussion. Der Bologna-Prozess mit seinen 48 teilnehmenden Staaten sei ein funktionierendes Forum, in dem historisch, politisch und gesellschaftlich höchst unterschiedliche Staaten an einem Tisch sitzen und konstruktiv darüber sprechen, wie sie zum demokratischen und wirtschaftlich erfolgreichen Zusammenleben in Europa beitragen können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 219 - 09. April 2018 - 13.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2018

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