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BUNDESTAG/7220: Heute im Bundestag Nr. 370 - 06.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 370
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 6. Juni 2018, Redaktionsschluss: 09.53 Uhr

1. Petition zur Dauer einer Wahlperiode
2. Gesetzentwurf zu Familiennachzug
3. AfD schlägt erneut Marcus Bühl vor
4. Gremium für das Bundesschuldenwesen
5. AfD schlägt Boehringer erneut vor


1. Petition zur Dauer einer Wahlperiode

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss hat sich am Mittwoch mit der Forderung beschäftigt, die Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht von vier auf fünf Jahre auszudehnen. Die Abgeordneten verabschiedeten während der Sitzung einstimmig eine Beschlussempfehlung, wonach die dahingehende Petition "den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis" gegeben werden soll.

Zur Begründung ihrer Eingabe machen die Petenten darauf aufmerksam, dass das Ziel der Demokratie schon in der Wortherkunft beschrieben sei. Das Volk sei der Souverän im Staat - eine Verlängerung der Wahlperiodendauer von einem Jahr bedeute eine entsprechende Einschränkung seines Wahlrechts, heißt es in der Vorlage.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung führt der Petitionsausschuss sowohl Argumente an, die für eine Verlängerung der Wahlperiode vorgetragen werden als auch solche, die dagegen sprächen. Als Argument für eine Verlängerung werde hauptsächlich angeführt, dass dann die Möglichkeit der kontinuierlichen, nicht durch die Notwendigkeit der Erneuerung der Legitimation unterbrochenen Sachberatung bestehe, schreibt der Ausschuss. Derzeit, so heißt es in der Beschlussempfehlung, könne ein großer Teil des ersten Jahres der Wahlperiode nicht voll für die Aufgabenerfüllung des Parlamentes genutzt werden, sondern werde für die Anlaufzeit der parlamentarischen Arbeit benötigt. Das letzte Jahr wiederum stünde schon mehr oder weniger im Schatten der bevorstehenden Wahlkampfauseinandersetzungen, womit im Wesentlichen nur zwei Jahre für die eigentliche parlamentarische Arbeit blieben.

Gegen eine Verlängerung der Wahlperiode werde wiederum eingewandt, dass sich damit die effektive politische Einflussmöglichkeit der Bürger vermindere, heißt es weiter. Die seltenere Gelegenheit für einen politischen Machtwechsel könne darüber hinaus "antiparlamentarische Einstellungen und außerparlamentarische Aktivitäten von Bürgern" fördern. Dem Argument einer effektiveren Gestaltung der parlamentarischen Arbeit durch Verlängerung der Wahlperiode werde entgegengehalten, dass eine längere Legislaturperiode unter Umständen auch zu einer Verminderung des "heilsamen Zeitdrucks" bei einer Umsetzung des politischen Gestaltungswillens führen könne.

Wie der Petitionsausschuss schreibt, werde die derzeitige Dauer der Wahlperiode von vier Jahren allgemein als Kompromiss zwischen den genannten Gesichtspunkten angesehen, da die Balance zwischen der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der erforderlichen regelmäßigen Legitimierung durch die Wähler gewahrt bleibe. Derzeit, so heißt es in der Vorlage weiter, seien auch "keine Reformpläne des Bundestags oder seiner Fraktionen bekannt". Auch habe sich der neugewählte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" für die Beibehaltung der bisherigen vierjährigen Wahlperiodendauer ausgesprochen.

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2. Gesetzentwurf zu Familiennachzug

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Der Entwurf sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren.

Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

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3. AfD schlägt erneut Marcus Bühl vor

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut den Abgeordneten Marcus Bühl als Mitglied für das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/2440) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag vorgesehen. Bühl konnte bisher keine Mehrheit im Bundestag erringen.

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4. Gremium für das Bundesschuldenwesen

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz als Mitglieder für das Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes nominiert. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/2441) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag vorgesehen. Glaser und Münz hatten bisher keine Mehrheit im Bundestag erzielt, die Sitze der Fraktion sind daher vakant.

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5. AfD schlägt Boehringer erneut vor

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut den Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und die Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes vorgeschlagen. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/2442) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag angesetzt. Die AfD-Sitze in dem Gremium sind vakant. Bisher konnten die beiden Kandidaten keine Mehrheit im Bundestag erringen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 370 - 6. Juni 2018 - 09.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2018

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