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BUNDESTAG/7230: Heute im Bundestag Nr. 380 - 06.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 380
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Juni 2018, Redaktionsschluss: 17.00 Uhr

1. Wie Länder Bildung finanzieren
2. 20,8 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten
3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
4. Aktivitäten von thyssenkrupp in Burundi
5. Geldflüsse im Immobiliensektor


1. Wie Länder Bildung finanzieren

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Länder konnten durch freigewordene BAföG-Mittel rund 1,077 Milliarden Euro einsparen und für den Bildungsbereich ausgeben. Das sind rund 1,7 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2016 angegeben wurden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/2498) hervor.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Gelder eingesetzt haben, die dadurch frei geworden sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

Zehn Länder meldeten nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2017 wie für das Jahr 2016 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen meldeten einen leichten Anstieg der freigewordenen BAföG-Mittel (um rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 2 Millionen Euro), ebenso Schleswig-Holstein (rund 1,6 Millionen Euro) und Thüringen (rund 280.000 Euro).

Hamburg und Sachsen verzeichneten einen leichten Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von rund 3 Millionen Euro und rund 120.000 Euro. Im Vorjahresvergleich wurde das freigewordene Kapital über alle Länder hinweg in nahezu identischer Höhe für den Schul- sowie Hochschulbereich ausgegeben.

Nun haben einige Länder andere Schwerpunkte gesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen verwendeten etwas weniger Gelder im Hochschulbereich als im Vorjahr (bis zu 2 Millionen Euro). Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Beträge im Hochschulbereich, indem die gesamten freigewordenen Gelder in diesem Bereich eingesetzt wurden. Hamburg gab an, die freigewordenen BAföG-Mittel 2017 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert wurde. (Die Mittel werden daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zugeordnet.)

Einen deutlichen Anstieg im frühkindlichen Bildungsbereich verzeichnete Niedersachsen mit 17,8 Millionen Euro. Wie auch im Vorjahr seien die Beträge für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Hessen erhöhte mit einem Teil der freigewordenen BAföG-Mittel die Grundfinanzierung der Hochschulen (um rund 11,5 Millionen Euro). Sachsen gab an, mehr Kapital für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studenten sowie Mitarbeiter mit Behinderung an Lehre und Forschung verwendet zu haben (rund 10 Millionen Euro); dafür seien rund 12,7 Millionen Euro weniger für investive Maßnahmen im Hochschulbau verwendet worden.

Schleswig-Holstein gab an, die Mittel im Jahr 2017 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Etats dagegen ausschließlich im Hochschulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (mehr Lehrkräfte, Unterrichtsvertretungen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderbedarf, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und für die Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Einige Länder investierten Teile des Geldes auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Im Hochschulbereich gaben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Ko-Finanzierung des Professorinnenprogramms (Saarland), zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet.

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2. 20,8 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bund hat im vergangenen Jahr 20,8 Milliarden Euro im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten zur Verfügung gestellt. Davon gingen 6,6 Milliarden Euro als Unterstützung an die Länder und Kommunen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/2499) vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und der Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2017 (19/2499). Der Bericht wurde vom Deutschen Bundestag angefordert und dient dazu, über die Mittelverwendung der Länder zu informieren. Dazu enthält der Bericht zahlreiche detaillierte Statistiken.

Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, gab der Bund neben der Unterstützung für der Länder und Kommunen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro weitere 14,2 Milliarden Euro für Flüchtlings- und Integrationskosten aus, an denen sich die Länder nicht beteiligt hätten. 6,8 Milliarden Euro davon seien auf die Bekämpfung von Fluchtursachen entfallen.

Der größte Teil der an die Länder gezahlten 6,6 Milliarden Euro betraf die Integrationskostenpauschale, die zwei Milliarden Euro betrug. Den größten Teil der Pauschale erhielt Nordrhein-Westfalen mit 433 Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit 314 und Baden-Württemberg mit 266 Millionen Euro. 1,16 Milliarden Euro dienten der Beteiligung an Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF und eine pauschale Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehnten Flüchtling. Die Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrug 350 Millionen Euro. Die Verbesserung der Kinderbetreuung kostete 774 Millionen Euro, und für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau wurden 226 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Als Kompensationsmittel zur sozialen Wohnungsbauförderung wegen Beendigung der Finanzhilfen stellte der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

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3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf das Wettbewerbsrecht. In einer Kleinen Anfrage (19/2399) möchten die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, wann die Bundesregierung wie angekündigt eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen plane und wie diese aussehen solle. Darüber hinaus fragen sie detailliert nach Einschätzungen internationaler Initiativen im Zusammenhang mit Datenschutz und Unternehmen und weiteren Plänen der Regierung für ein angepasstes Wettbewerbsrecht. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stelle eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar, heißt es zur Begrüundung. Die Bundesregierung scheine dies erkannt zu haben, gleichwohl gebe es bisher keine Schritte zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.

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4. Aktivitäten von thyssenkrupp in Burundi

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Geschäftstätigkeit des thyssenkrupp-Konzerns in Burundi interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Eine Konzerntochter habe mit ihrem wirtschaftlichen Engagement die Regierung in Burundi unterstützt, einem Land mit verheerender Menschenrechtssituation. Nun möchten die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, welche Konsequenzen diese aus der Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp ziehe - auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung selbst die Zusammenarbeit mit Burundi aufgrund der menschenrechtlichen Entwicklung zuletzt drastisch reduziert habe. Eventuelle Treffen und Austauschgespräche zwischen der Bundesregierung und dem Konzern sind ebenfalls Gegendstand der Kleinen Anfrage (19/2429).

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5. Geldflüsse im Immobiliensektor

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich für Geldflüsse im Immobiliensektor. Auf Basis einer neuen Informationslage legen die Abgeordneten eine Kleine Anfrage (/19/1956)) neu auf, in der sie unter Verweis auf das Bundeskriminalamt die besondere Anfälligkeit der Branche für Geldwäsche betonen. Obwohl die Probleme seit Jahren bekannt seien, habe die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zu wenig getan, um Geldwäsche im Immobiliensektor gezielt zu bekämpfen. Nun möchten die Abgeordneten wissen, welche Umsätze im Immobiliensektor erzielt werden und welche Kenntnis die Bundesregierung über das Volumen von Geldwäsche in der Branche und über Dunkelziffern hat. Weitere Fragen drehen sich um organisierte Kriminalität, Lücken im Grundbuch und Aufsichtsbehörden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 380 - 6. Juni 2018 - 17.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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