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BUNDESTAG/7263: Heute im Bundestag Nr. 413 - 14.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 413
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Juni 2018, Redaktionsschluss: 10.48 Uhr

1. Menschenrechtsverletzungen in Russland
2. Fußball-WM-Besuche der Bundesregierung
3. AfD lehnt EU-Grenzwerte für CO2 ab
4. Renten für Aussiedler und Vertriebene
5. Hilfe für Menschen ohne Papiere


1. Menschenrechtsverletzungen in Russland

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Menschenrechtsverletzungen während und nach der Fußball-WM 2018 in Russland "kritisch öffentlich in bi- und multilateralen Foren und Organisationen zu begleiten". Die Regierung müsse "im konstruktiv-kritischen Dialog mit der russischen Regierung bleiben" und sich dafür einsetzen, dass Russland seine Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsverträgen und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhält, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/2672), über den das Bundestagsplenums heute berät. Außerdem gelte es, die russische Regierung auf eine freie Berichterstattung während der WM 2018 zu verpflichten und sich für die Pressefreiheit über die WM hinaus in Russland sowie für eine Aufhebung des Dekret 202 und für die uneingeschränkte Möglichkeit zu friedlichen Demonstrationen einzusetzen.

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2. Fußball-WM-Besuche der Bundesregierung

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich anlässlich der heute in Moskau beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Russland ein. Mitglieder der Bundesregierung sollten Spiele der deutschen Nationalmannschaft nur dann besuchen, "wenn dies eingebettet in einem politischen Rahmenprogramm stattfindet, das auch die Situation der Menschrechte, Freiheit der Medien und die internationale Politik adressiert", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/2667), der heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Weiterhin solle die Bundesregierung "dem Kreml gegenüber die uneingeschränkten Gültigkeit der Vereinbarungen aus der Schlussakte von Helsinki und der Charta von Paris ausdrücken und jedwede Verletzung der OSZE-Prinzipien entschieden zurückweisen" und sich in Gesprächen mit der russischen Staatsführung für die sofortige Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen einsetzen.

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3. AfD lehnt EU-Grenzwerte für CO2 ab

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion lehnt den von der EU-Kommission ab 2020 für neuzugelassene Pkw festgelegten Grenzwert bei den CO2-Emissionen ab. In einem Antrag (19/2688), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, "den CO2-Grenzwert pro Kilometer für neu zugelassene Pkw mit der Europäischen Union neu zu verhandeln". Der geplante Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer sei aus heutiger Sicht "technisch nicht möglich", schreiben die Abgeordneten und fordern, den neuen Grenzwert, ab dem Strafzahlungen fällig werden, auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu legen.

Zur Begründung führt die AfD das Beispiel eines Opel Astra 1.4 Benzin mit 5-Gang Getriebe an. Der Verbrauch liege je nach Ausstattung entsprechend dem NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) bei 5,4 bis 5,5 Litern auf 100 Kilometer. Die CO2-Emissionen würden 124 bis 128 Gramm pro Kilometer betragen. Die Werksangaben nach dem seit 2017 angewandten WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures) - der sich näher am Realverbrauch orientieren soll, aber ebenso wie der NEFZ-Wert auf dem Prüfstand ermittelt wird - beliefen sich je nach Ausstattung auf 5,4 bis 9,0 Liter auf 100 Kilometer und 124 bis 209 Gramm CO2 pro Kilometer.

"Um die geforderten Werte für ein Fahrzeug der Kompaktklasse zu erreichen, müssten die thermodynamischen Wirkungsgrade nahezu verdoppelt werden", heißt es in der Vorlage. Dies könne auch mittelfristig als unrealistisch eingestuft werden.

Berücksichtige man die Strafzahlung von 95 Euro je Gramm über dem Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer, beträgt die Strafzahlung laut dem Antrag für den oben genannten Kompaktwagen je nach Ausstattung zwischen 2.840 und 10.800 Euro. Dies stelle für den Endkunden eine "systematisch herbeigeführte und ungerechtfertigte Zwangsverteuerung der mineralölgetriebenen Automobile dar".

Analysiere man die Preise für Elektromobile, könne man davon ausgehen, dass Kompaktwagen mit Batterien in akzeptablen Reichweiten (mehr als 350 Kilometer) mittelfristig breiten Bevölkerungsschichten nicht zugänglich sein werden, heißt es weiter. Der sich daraus ergebende "zwangsläufige Verlust der günstigen Mobilität" werde von der AfD-Fraktion entschieden abgelehnt, schreiben die Abgeordneten.

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4. Renten für Aussiedler und Vertriebene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Renten von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern sollen angeglichen werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/2730). Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die "institutionelle Diskriminierung" von Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern im Fremdenrentengesetz beendet wird. Dazu gehört nach Ansicht der AfD-Fraktion unter anderem die Anrechenbarkeit von Beitragszeiten ohne festgelegtes Mindestalter, die Abschaffung des Abschlages auf die erworbenen Entgeltpunkte und die Abschaffung der Höchstgrenze für anrechenbare Zeiten von 25 beziehungsweise 40 Entgeltpunkten.

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5. Hilfe für Menschen ohne Papiere

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/2596). Unter anderem soll die Bundesregierung beantworten, welche Kenntnisse sie zu statistischen Angaben über die Zahl von Menschen ohne Papiere in Deutschland hat und ob Krankenhäuser verpflichtet sind, den anonymisierten Krankenschein zu akzeptieren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 413 - 14. Juni 2018 - 10.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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