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BUNDESTAG/7267: Heute im Bundestag Nr. 417 - 14.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 417
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Juni 2018, Redaktionsschluss: 14.30 Uhr

1. Abstammungsrechtliche Regeln
2. Kinder- und Vielehen
3. FDP fragt nach Gesellschafterlisten


1. Abstammungsrechtliche Regeln

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.

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2. Kinder- und Vielehen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Ausländer, die mit einer Ehefrau in Deutschland leben, können keine weitere Ehefrau über einen Nachzug in die Bundesrepublik holen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2532) auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Thema Kinder- und Vielehen (19/2187) hervor. Für einen solchen Nachzug gebe es keine Rechtsgrundlage, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung.

Wie es weiter in der Antwort heißt, waren zum Stichtag 30. April 2018 im Ausländerzentralregister 299 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand "verheiratet" gespeichert. Über Zahlen, in wie vielen Fällen die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Mehrehe versagt wurde, in wie vielen Fällen die Nichtigkeit der Ehe festgestellt und wie viele Eheaufhebungsverfahren anhängig sind, lägen keine statistischen Angaben vor. Die Konsequenzen aus der Nichtanerkennung der Kinder- oder Vielehe für die betroffenen Frauen hängen den Angaben zufolge vom Einzelfall ab.

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3. FDP fragt nach Gesellschafterlisten

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste durch das Bundesjustizministerium (BR-Drucksache 105/18) am 6. April 2018 fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung, ob ihr die kritische Reaktion des Deutschen Notarvereins dazu vom 3. Mai 2018 bekannt ist. Weiter wollen die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage (19/2617) wissen, ob sich die Bundesregierung zu der in der Stellungnahme des Notarvereins angeführten Kritik eine Meinung gebildet hat und ob sie die Regelungen der Verordnung für zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen hält.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 417 - 14. Juni 2018 - 14.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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