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BUNDESTAG/7387: Heute im Bundestag Nr. 537 - 20.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 537
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. Juli 2018, Redaktionsschluss: 10.47 Uhr

1. Gebühren für Gemeinschaftsantennen
2. Zugriff auf Daten von Internet-Providern
3. Folgen europäischer Stromnetz-Regelungen
4. Folgen der neuen EU-Förderpolitik
5. Umgang mit ausgesonderten Kriegswaffen


1. Gebühren für Gemeinschaftsantennen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Privat organisierte Gemeinschaftsantennenanlagen sollen - wie beim Empfang durch Einzelantennen - nach dem Willen des Bundesrates ebenfalls von den urheberrechtlichen Gebühren befreit werden. Damit würde auch eine urheberrechtliche Gleichbehandlung von örtlichen Antennengemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgen, heißt es in dem übersandten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (19/3441). Mit dem beabsichtigten Gesetz will die Länderkammer erreichen, dass dann, wenn Antennengemeinschaften nicht gewerbsmäßig agieren und lediglich einen Empfang von Hörfunk- und Fernsehprogrammen durch Gemeinschaftsantennen statt über Einzelantennen ermöglichen, die bloße Weitersendung von Fernseh- oder Hörfunksignalen durch eine Gemeinschaftsantennenanlage nicht mit zusätzlichen Abgaben verbunden ist. Es sei daher eine gesetzliche Klarstellung in Paragraf 15 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erforderlich, dass die Weitersendung von Programmen durch eine Gemeinschaftsantennenanlage keine öffentliche Wiedergabe darstellt und ein urheberrechtsfreier Empfang vorliegt. In der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf heißt es, er werde derzeit noch geprüft. Dabei sei unter anderem zu berücksichtigen, dass Antennengemeinschaften, die in der DDR von erheblicher Bedeutung waren, noch heute einen Beitrag zur Rundfunkversorgung der örtlichen Bevölkerung leisteten. Jedoch seien auch die Interessen der Urheber und sonstigen Rechteinhaber an einer angemessenen Vergütung zu achten.

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2. Zugriff auf Daten von Internet-Providern

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Ein grenzüberschreitender "Direktzugriff" von Strafverfolgungsbehörden des ermittelnden Mitgliedstaates auf Daten von Internet-Providern, die innerhalb der Europäischen Union ihre Dienste anbieten, ist bisher nicht Gegenstand der Diskussion auf europäischer Ebene. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2941). Die Abgeordneten wollten wissen, welche Haltung die Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit eines Direktzugriffs europäischer Behörden auf Daten bei international tätigen Internetdienstleistern vertritt. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf den jüngst in den USA erlassenen "Clarifying Lawful Overseas Use of Data (CLOUD) Act" ("CLOUD Act"). Wie die Bundesregierung ausführt, wird derzeit im Kreis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über eine direkte Kooperation des ermittelnden Mitgliedstaates mit Providern, die innerhalb der Europäischen Union ihre Dienste anbieten, diskutiert. Bisher sei in den Legislativvorschlägen der Kommission vorgesehen, dass der ermittelnde Mitgliedstaat eine grenzüberschreitende Herausgabe- oder eine Sicherungsanordnung an den Provider sendet. Der Provider könne dann anhand von im Einzelnen bestimmten Kriterien prüfen, ob er der Anordnung nachkommt. Ist dies nicht der Fall, habe der ermittelnde Mitgliedstaat die Möglichkeit, den betroffenen Mitgliedstaat um Vollstreckung zu bitten. Einer grenzüberschreitenden Herausgabe von elektronischen Daten seien damit in jedem Fall noch Entscheidungen des Providers und gegebenenfalls auch des Vollstreckungsstaates vorgeschaltet. Die Vorschläge der Europäischen Kommission bedürften aus Sicht der Bundesregierung aber einiger Nachbesserungen, heißt es weiter in der Antwort.

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3. Folgen europäischer Stromnetz-Regelungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Ausgestaltung und Folgen eines grenzüberschreitenden Stromnetz-Managements geht es in der Antwort (19/3338) auf eine Kleine Anfrage (19/2843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin äußert sich die Bundesregierung zu den europäischen Plänen für "Grenzübergänge" von Stromnetzen (Interkonnektoren) und das Zusammenspiel von fossilen und erneuerbaren Energiequellen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, machten die Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement 2017 gut zwei Prozent der Stromsystemkosten aus, für welche letztlich die Stromverbraucher aufkommen. Redispatchkosten sind Aufwendungen für die zeitlich befristete Drosselung und Erhöhung der Stromeinspeisung. Wie viel zusätzliches Kohlendioxid ausgestoßen wird durch solchen Redispatch, kann die Bundesregierung nicht mitteilen. Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien, erklärt sie zur Begründung. Die Bundesregierung erwartet von neuen EU-weiten Regelungen, dass sich der grenzüberschreitende Redispatch verbessert und sich positiv auf die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen auswirkt.

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4. Folgen der neuen EU-Förderpolitik

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Deutschland erhält in der anstehenden Förderperiode 7,8 Prozent weniger finanzielle Hilfen für Regionalentwicklung von der EU. Das geht aus der Antwort (19/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2841) hervor. Die Angaben beziehen sich auf die Zeitspanne von 2021 bis 2027, Preissteigerungen sind nicht herausgerechnet (laufende Preise). Die Rückgänge seien schmerzhaft, sie hätten allerdings auch noch deutlich höher ausfallen können, erklärt die Bundesregierung. "Die Frage der Gesamthöhe der Mittelzuweisung kann die Bundesregierung erst vor dem Hintergrund der Gesamtqualität des Mehrjährigen Finanzrahmen-Pakets beurteilen." Wie sich die Kürzungen auf die einzelnen Regionen auswirken werden, lasse sich derzeit noch nicht sagen. Die EU ändere indes auch die Förderkategorien, und hier zeichneten sich konkrete Folgen ab: Die ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme der Region Leipzig sowie die Region Lüneburg dürften Übergangsregionen bleiben und somit von vergleichsweise höheren Fördersätzen profitieren. Außerdem werden den Angaben zufolge Trier und die Umgebung zur Übergangsregion; die Gegend gilt bislang als stärker entwickelt. In der laufenden Förderperiode fließen in die wirtschaftlich schwächeren Regionen in Deutschland 9,771 Milliarden Euro beziehungsweise 105 Euro pro Kopf und Jahr. Zum Vergleich: In stärker entwickelte Regionen gehen 8,498 Milliarden Euro, das sind etwa 18 Euro pro Kopf und Jahr.

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5. Umgang mit ausgesonderten Kriegswaffen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen neu regeln. Eine Überprüfung der bislang geltenden Verordnung sei auf Grund der veränderten Sicherheitslage in Europa angezeigt, schreibt sie in der Antwort (19/3339) auf eine Kleine Anfrage (19/2876) der AfD-Fraktion. Zudem soll es mehr Rechtssicherheit für die Sammler von unbrauchbar gemachten Kriegswaffen geben. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es schon bisher nicht möglich war, funktionsfähige Kriegswaffen zu privaten Sammlerzwecken zu erwerben. Daran werde sich nichts ändern. Die Fragesteller hatten sich auf einen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bezogen. Der Bundesregierung zufolge hat die Polizei im vergangenen Jahr 591 Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst, etwas weniger als im Jahr zuvor (617) und mehr als 2015 (502).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 537 - 20. Juli 2018 - 10.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2018

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