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BUNDESTAG/7464: Heute im Bundestag Nr. 616 - 24.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 616
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 24. August 2018, Redaktionsschluss: 12.06 Uhr

1. Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen
2. Bedenken gegen OECD-Projekt
3. Französische Finanztransaktionssteuer
4. Verkauf eines Institutsgeländes
5. Hotelzimmer und Gewerbesteuer
6. Duale Ausbildung im Ausland


1. Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das zur Nutzung durch die Bundewehr vorgesehene bewaffnungsfähige Drohnensystem G-HERON TP wird nach Aussage der Bundesregierung "zur abbildenden Aufklärung und Überwachung im Einsatzgebiet eingesetzt und trägt damit zum Schutz eigener und verbündeter Kräfte am Boden sowie zur Lagebilderstellung bei". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3787) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3329) hervor. Über die Nato-Planungsziele würden dem System G-HERON TP die Fähigkeiten aktiver und passiver bildgebender Aufklärung zugeordnet, heißt es in der Antwort. Damit könnten diese Fähigkeiten verbündeten Kräften, in Abhängigkeit nationaler Vorgaben und "nach Billigung des Deutschen Bundestages für den jeweiligen Einsatz", zur Verfügung gestellt werden.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen die Drohnen auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof stationiert werden. "Die Einzelheiten der Kooperation mit Israel einschließlich der notwendigen Kostenvereinbarungen werden in den drei Programmabsprachen festgelegt", schreibt die Bundesregierung. Diese regelten die durch die israelische Amtsseite zu erbringenden Leistungen wie die Unterstützung bei der Ausbildung des Personals, die Bereitstellung von Infrastruktur für die deutschen Streitkräfte, die Stationierung der Luftfahrzeuge auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof sowie die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit des Systems G-HERON TP.

Zur Bewaffnung der Drohnen heißt es: "Über die Beschaffung der Bewaffnung von unbemannten Luftfahrzeugen wird gemäß Koalitionsvertrag der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden." Die Debatte werde anlässlich der entsprechenden Beschaffungsvorlage zu führen sein, schreibt die Regierung.

Auf die Frage der Linksfraktion, warum die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit bereits jetzt in Auftrag gegeben werden müsse, obwohl über eine Bewaffnung nach Angaben der Bundesregierung noch nicht entschieden sei, heißt es in der Antwort: "Wird die Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit nicht während der Produktion des G-HERON TP durchgeführt, ist eine Nachrüstung der Luftfahrzeuge und Bodenkontrollstationen inklusive ergänzender Musterzulassung erforderlich." Hierfür werde ein Zeitaufwand von mindestens zwei Jahren abgeschätzt. In dieser Zeit wäre die Verfügbarkeit der Drohnen aus Sicht der Bundesregierung "inakzeptabel eingeschränkt".

Für die Erstausbildung zur Bedienung der G-HERON TP sind der Antwort zufolge 60 Besatzungen - jeweils ein Luftfahrzeugführer (RPA-Führer) und ein Nutzlastbediener (Tactical Operator) - vorgesehen. Darüber hinausgehende Besatzungen würden nach Bedarf ausgebildet. Es werde grundsätzlich auf Besatzungen zurückgegriffen, die Erfahrungen mit der von der Bundeswehr schon genutzten Aufklärungsdrohne HERON 1 hätten, heißt es in der Antwort.

Die Ausbildung beinhalte die sichere Handhabung des Luftfahrzeuges und der Sensorik. Dabei würden alle für die Durchführung der Aufklärungs- und Überwachungsaufgabe erforderlichen Verfahren, Prozeduren und Einsatzprofile abgebildet. Ausbildung im Zusammenhang mit Bewaffnung sei hingegen kein Gegenstand der Programmvereinbarung und finde nicht statt, schreibt die Bundesregierung.

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2. Bedenken gegen OECD-Projekt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat rechtliche Bedenken gegen das ICAP-Projekt der OECD. Bei dem "International Compliance Assurance Programme" (ICAP) gehe es um Risikobewertungen von Sachverhalten bei Unternehmen, die Einfluss auf die Durchführung des zukünftigen Besteuerungsverfahrens hätten, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3842) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3608). Wegen der rechtlichen Bedenken nehme die Bundesrepublik nicht an dem ICAP-Projekt teil, beobachte es aber.

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3. Französische Finanztransaktionssteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der deutsch-französischen Einigung auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für bestimmte Wertpapiere erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3848). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum das deutsch-französische Besteuerungsmodell diametral zu den bisher auf europäischer Ebene gefassten Beschlüssen steht und ob die Bundesregierung glaubt, dass sich die Verhandlungen auf europäischer Ebene jetzt leichter führen lassen. Außerdem wird gefragt, ob die deutsch-französische Verständigung ohne vorherige Vorbereitung durch die Ministerien erfolgte. Die Bundesregierung soll zu Schätzungen Stellung nehmen, nach denen die Finanztransaktionssteuer zu Einnahmen von rund 19,576 Milliarden Euro führen würde, davon 6,254 Milliarden Euro in Deutschland.

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4. Verkauf eines Institutsgeländes

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für den Verkauf der Gesamtliegenschaft des ehemaligen Instituts für Strahlenschutz der DDR interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3873). Nach Angaben der Abgeordneten soll die dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern gehörende Liegenschaft an eine Wohnungsbaugesellschaft verkauft werden. Die Fragen betreffen unter anderem ein erstelltes Wertgutachten und möglicherweise gewährte Preisnachlässe.

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5. Hotelzimmer und Gewerbesteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob der Ankauf von Hotelzimmerkontingenten durch Reiseveranstalter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/3875) erfahren. Ein entsprechender Erlass der Obersten Finanzbehörden der Länder wird derzeit aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens nicht angewendet. Die Bundesregierung soll ihre Rechtsauffassung dazu darlegen. Außerdem wird nach den finanziellen Auswirkungen dieser Besteuerung gefragt.

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6. Duale Ausbildung im Ausland

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die duale Ausbildung ist nach Auffassung der AfD-Fraktion ein Erfolgsmodell und Aushängeschild Deutschlands. Daher sei es sinnvoll, die positiven Erfahrungen der betrieblichen Ausbildung mit anderen Staaten zu teilen und aktiv zu fördern, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3874). Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, welche Projekte die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung im Ausland seit dem Jahr 2000 unterstützt hat. Zudem interessiert sie, wie hoch seither die jährlichen Absolventenzahlen im Ausland waren, die eine duale Ausbildung mit deutschen Fördermittel abgeschlossen haben. Ferner wird gefragt, wie viele deutsche Unternehmen die duale Ausbildung im Ausland fördern und mit welchen ausländischen Partnern die Bundesregierung derzeit zusammen arbeitet, um die duale Ausbildung zu fördern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 616 - 24. August 2018 - 12.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2018

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