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BUNDESTAG/7605: Heute im Bundestag Nr. 757 - 11.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 757
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 14.22 Uhr

1. Mehr Geld für Heilmittelerbringer verlangt
2. Frauenquote im Gesundheitswesen
3. AFD will Soli-Zuschlag sofort abschaffen
4. Bescheinigungen sollen digital werden
5. Cavok Air versorgt Bundeswehr in Mali
6. Keine Informationen über Kleintransporter


1. Mehr Geld für Heilmittelerbringer verlangt

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke fordert eine bessere Bezahlung für Heilmittelerbringer. Die Berufe der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen seien für viele Menschen wegen der schlechten Bezahlung unattraktiv, heißt es in einem Antrag (19/4887) der Fraktion. Viele Praxen seien in der Existenz bedroht.

Der befristete Wegfall der Grundlohnsummenbindung sei nur ein erster Schritt gewesen. Die seither erzielten Vergütungssteigerungen reichten jedoch nicht aus, um die über Jahre hinweg schlechte Einkommenssituation von Heilmittelerbringern in der ambulanten Versorgung zügig auf ein angemessenes Niveau zu heben.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag eine sofortige gesetzlich festgelegte Anhebung der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen um 30 Prozent. Die Höhe der Vergütung müsse bundesweit möglichst schnell vollständig angeglichen werden.

Die Grundlohnsummenbindung sollte unbefristet aufgehoben werden. Die Angestellten in den Praxen müssten von der höheren Leistungsvergütung profitieren. Zudem sollte auch der Direktzugang zu Heilmittelpraxen erprobt und evaluiert werden. Außerdem sollten die Bundesländer die Schulgeldfreiheit für staatliche Schulen in den Heilmittelberufen schnell umsetzen.

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2. Frauenquote im Gesundheitswesen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert verbindliche Vorgaben für die Besetzung von Spitzenfunktionen im Gesundheitswesen. Frauen seien in Führungspositionen der Krankenkassen und ihrer Verbände, den Organisationen der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen stark unterrepräsentiert, heißt es in einem Antrag (19/4855) der Fraktion. Dies stehe im Gegensatz zum hohen Frauenanteil bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Die Abgeordneten fordern eine angemessene Repräsentanz in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenkassen und den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Spitzenverbänden der Selbstverwaltungskörperschaften auf Bundesebene.

Für die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene müsse eine verbindliche Frauenquote eingeführt werden. Nötig seien auch verbindliche Vorgaben für die Dokumentation der Nominierungs-, Auswahl- und Wahlverfahren zu den entsprechenden Gremien.

Die Selbstverwaltungskörperschaften müssten verpflichtet werden, eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen zu fördern. Auf Länderebene sollten verbindliche Vorgaben für die Kammern der Heilberufe geschaffen werden. Bei Verbänden und Zusammenschlüssen im Gesundheitswesen, die vom Gesetzgeber mit Normsetzungen oder quasi hoheitlichen Aufgaben betraut seien, müsse auch auf eine entsprechende Repräsentanz und Förderung von Frauen hingewirkt werden.

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3. AFD will Soli-Zuschlag sofort abschaffen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion will den steuerlichen Solidaritätszuschlag "unverzüglich und uneingeschränkt" abschaffen. In einem Antrag (19/4898) heißt es, diese seit über 25 Jahren andauernde Steuer-Sonderbelastungen müssten endlich beendet werden. Die AfD-Fraktion sieht unter anderem eine Ungleichbehandlung von gewerblichen und nichtgewerblichen Einkünften. Außerdem stellt sie fest, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe allein zur Deckung (vorübergehender) Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden dürfe, "weil sich die Ergänzungsabgabe im Vergleich zu den sonstigen Steuern, die in der Finanzverfassung aufgezählt sind, wie die seltene Ausnahme zur Regel verhält". Zwar müsse eine Ergänzungsabgabe nicht von vornherein befristet erhoben werden. Dennoch verbiete der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte, immerwährende Erhebung dieser Steuer mit neuen Begründungen. Auch ein dauerhafter Finanzbedarf des Staates dürfe nicht zu einer dauerhaften Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe mit wechselnden und neuen Begründungen führen.

"Es ist höchste Zeit, die verfassungswidrige Erhebung des 'ungleichen Dauer-Solis' zu beenden", erklären die Abgeordneten. Insbesondere Freiberufler und Arbeitnehmer ohne ausländische Einkünfte würden durch das Solidaritätszuschlaggesetz diskriminiert, "und zwar durch die Privilegierung gewerblicher und ausländischer Einkünfte bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags".

Die dem Staat durch die Abschaffung fehlenden rund 18 Milliarden Euro können durch den Haushaltsüberschuss im Jahr 2017 von 38,4 Milliarden mehr als kompensiert werden, erwartet die AfD-Fraktion. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden seien im Haushaltsjahr 2017 gegenüber 2016 um insgesamt 4,1 Prozent auf 674,6 Milliarden Euro gestiegen. Auch für das Jahr 2018 seien ähnliche Haushaltsüberschüsse zu erwarten.

Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verabredung zwischen Union und SPD, dass nur die unteren 90 Prozent vom Solidaritätszuschlag verschont werden sollen, bezeichnet die AfD-Fraktion als verfassungsrechtlich problematisch.

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4. Bescheinigungen sollen digital werden

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat eine Prüfung der meisten Änderungswünsche des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) zugesagt. Dies geht aus der als Unterrichtung (19/4858) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor.

Der Bundesrat hatte unter anderem vorgeschlagen, die geplante Regelung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfallen im Online-Handel praxisnäher auszugestalten. Geplant ist, dass Händler mit Bescheinigungen von Finanzämtern den Betreibern von Online-Plattformen nachweisen sollen, dass sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Erst dann wird der Plattform-Betreiber von der Haftung freigestellt, falls von den Händlern die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. "Die bisher vorgesehene Bescheinigung in Papierform wird jedenfalls bei ausländischen liefernden Unternehmen zu erheblichen praktischen Problemen führen", erklärt der Bundesrat, der sich für die Schaffung eines Online-Systems ausspricht. Damit sollen Plattform-Betreiber das Vorliegen einer Bescheinigung der steuerlichen Registrierung des liefernden Unternehmens feststellen können.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Arbeiten zur schnellstmöglichen Umsetzung einer elektronischen Abfragemöglichkeit für Betreiber von elektronischen Marktplätzen über das Vorliegen einer Bescheinigung der steuerlichen Registrierung bereits aufgenommen worden. "Alle Ebenen arbeiten mit höchster Priorität an der Einführung der Onlineabfrage, so dass eine Implementierung ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes angestrebt wird", heißt es in der Gegenäußerung.

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5. Cavok Air versorgt Bundeswehr in Mali

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Angaben der Bundesregierung wird das Luftfahrtunternehmen Cavok Air durch den Rahmenvertragspartner der Bundeswehr, DB Schenker, als Unterauftragnehmer für die Folgeversorgung des deutschen Einsatzkontingents MINUSMA in Mali eingesetzt. Das geht aus der Antwort (19/4638) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4112) hervor. Die durch Cavok Air eingesetzten Antonov AN-12 seien derzeit die einzigen verfügbaren Flugzeuge, welche die erforderliche Größe haben und geeignet sind, die unbefestigte Start- und Landebahn am Bestimmungsort Gao (Mali) zu nutzen, schreibt die Regierung.

Auf die von der AfD-Fraktion angesprochene Lärmbelästigung durch die Flugzeuge entgegnet die Bundesregierung, alle Antonov AN-12 der Cavok Air verfügten über Lärmzeugnisse, die die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) erfüllen würden. Für die Lärmzulassung würden drei Messpunkte im An-, Abflug und der Seitenlinie berücksichtigt. Da es keine Beschränkungen der Betriebszeiten des Flughafens Leipzig/Halle für Transportflugzeuge gebe, seien Starts und Landungen in den Nachtstunden möglich. Zur Reduzierung der Lärmbelastung in den Nachtstunden sei der Rahmenvertragspartner DB Schenker im Mai 2018 angewiesen worden, keine Starts und Landungen der Antonov AN-12 in Leipzig im Zeitraum zwischen 22Uhr und 06 Uhr durchführen zu lassen.

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6. Keine Informationen über Kleintransporter

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur Zahl der gewerblich genutzten, im Ausland registrierten aber in Deutschland disponierten Kleintransporter mit Schlafplatz, die zu logistischen Zwecken auf deutschen Autobahnen verkehren liegen der Bundesregierung "keine belastbaren Informationen vor, da entsprechende Erhebungen weder vorgesehen sind noch durchgeführt werden". Das geht aus der Antwort (19/4644) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4333) hervor. Die Abgeordneten hatten in der Anfrage geschrieben, Kleintransporter mit Schlafplatz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen setzten die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck. Aufgrund ihres Gewichtes unterlägen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit zumeist niedrigsten Sozialstandards seien diese gewerblich täglich auf deutschen Autobahnen unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck wirke sich unweigerlich auf die Logistikbranche aus, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Zudem werde die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch könne es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen, warnen die Abgeordneten.

Nach Möglichkeiten gefragt, um die gewerbliche Nutzung von Kleintransportern mit Schlafplatz zu regulieren, antwortet die Bundesregierung, derartige Möglichkeiten würden auf europäischer Ebene gesehen. Entsprechenden Initiativen stehe gegenwärtig aber entgegen, "dass es in den genannten Regelungsbereichen keine Unfallauffälligkeiten der in Frage stehenden Fahrzeuge gibt".

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung setze sich in den aktuell in Brüssel geführten Debatten zu Änderungen im Bereich des Berufs- und Marktzugangs für Güterkraftverkehrsunternehmen sowie zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr im Rahmen des von der EU-Kommission im Mai 2017 vorgelegten ersten Teils des sogenannten Mobilitätspaketes dafür ein, künftig auch Unternehmen mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse weniger als 3,5 Tonnen beträgt, in den Anwendungsbereich der entsprechenden EU-Verordnung einzubeziehen, "so dass auch diese Unternehmen künftig die dort genannten Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen müssen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 757 - 11. Oktober 2018 - 14.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2018

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