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BUNDESTAG/7624: Heute im Bundestag Nr. 776 - 17.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 776
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 15.01 Uhr

1. AfD: Straf- und Ausländerrecht ändern
2. Bund will Qualität der Kitas steigern
3. Bedingungen für die Bankenunion
4. Projektförderung in Thüringen
5. Negativzinsen und Altersvorsorge
6. Ausrichtung der Energieforschung


1. AfD: Straf- und Ausländerrecht ändern

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf umfangreiche Änderungen im Ausländer- sowie im Straf- und Strafprozessrecht. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/5040) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, umfasst die von ihr vorgesehene Änderung im Strafgesetzbuch "im Wesentlichen ein deutliches Heraufsetzen der Anforderungen an die verminderte Schuldfähigkeit und an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilungen von mehr als einem Jahr". Ferner solle es mit Strafurteil künftig möglich sein, auch die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und die Ausweisung anzuordnen, wenn der Täter als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung anzusehen ist. Für diesen Personenkreis soll der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig gesperrt sein. Schließlich sollen danach "bestimmte Gewaltdelikte im Strafmaß deutlich verschärft" werden. Eine "grundlegende Änderung" sieht der Gesetzentwurf den Angaben zufolge auch im Strafprozess vor. Danach sollen unter anderem die Revision als Rechtsmittel abgeschafft werden und Urteile "künftig grundsätzlich nur noch im Wege der Annahmeberufung anfechtbar sein". Eine Untersuchungshaft soll laut Vorlage künftig auch über sechs Monate ausgedehnt werden können, wenn Wiederholungsgefahr besteht.

Im Jugendstrafrecht strebt die Fraktion nach einer Angleichung an das Erwachsenenstrafrecht: So solle die Vollstreckung bei Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und für Heranwachsende künftig nur noch ausnahmsweise das Jugendstrafrecht anwendbar sein. "Grundlegend reformiert" soll den Angaben zufolge auch das Strafvollzugsrecht. Dabei will die Fraktion Vollzugslockerungen "künftig an deutlich höhere Anforderungen geknüpft" sehen.

In das Asylgesetz soll nach ihren Vorstellungen eine Präventivhaft eingeführt werden, "die solange andauert, wie von dem Ausländer eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit ausgeht". ,Von einer "Einführung der Unterbringung von Ausländern in einen aufnahmebereiten Drittstaat" sollten die Behörden "primär bei ausreisepflichtigen Ausländern Gebrauch machen", heißt es in der Vorlage weiter. Als "ultima ratio" soll danach künftig "die Anordnung der Haft möglich sein, wenn von dem ausreisepflichtigen Ausländer Gefahren ausgehen". Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden soll den Angaben zufolge, "wer kraft einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist und sich gleichwohl auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält".

Des weiteren sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem ius-soli-Prinzip, also dem Geburtsortsprinzip, abzuschaffen. Die Einbürgerung soll danach als Ermessensentscheidung ausgestaltet werden.

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2. Bund will Qualität der Kitas steigern

Familien, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

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3. Bedingungen für die Bankenunion

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Meinungsbildung in der EU über die Schaffung der Bankenunion ist noch nicht abgeschlossen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4662) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4310) hin. Die Position der Bundesregierung zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung (EDIS) ist demnach unverändert: "Politische Verhandlungen über EDIS können erst nach einer substanziellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen, unter Beibehaltung aller Elemente des Fahrplans des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap) in der richtigen Reihenfolge." Insbesondere müssten notleidende Kredite abgebaut und die Insolvenzregimes müssten verbessert werden.

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4. Projektförderung in Thüringen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) In welche Projekte des Freistaates Thüringen seit 2014 Bundesmittel geflossen seien, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4931) erfahren. Die Bundesregierung soll überdies angeben, welche Projekte und Institutionen vom Bund im kommenden Jahr finanziert oder kofinanziert werden.

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5. Negativzinsen und Altersvorsorge

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung das aktuelle Zinsumfeld besonders mit Blick auf die Sparer und auf die Auswirkungen für Versicherungen und Sozialkassen bewertet, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4780) erfahren. Die Regierung soll zum Zerfall der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Stellung nehmen. "Würde die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge im Worst-Case-Szenario retten und stabilisieren oder unter Inkaufnahme von Massenaltersarmut den Euro der Nullzinspolitik retten?", wird gefragt.

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6. Ausrichtung der Energieforschung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will die Energieforschung stärker auf systemische und systemübergreifende Fragestellungen der Energiewende ausrichten. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/4518) vorgelegten "Siebten Energieforschungsprogramm der Bundesregierung - Innovationen für die Energiewende" hervor. Im Fokus stünden etwa die Integration von Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, die Kohlendioxid-Kreislaufwirtschaft im Industriebereich und die Forschungsförderung moderner Energietechnologien wie Batterien und Brennstoffzellen im Verkehrssektor. Die Bundesregierung listet in dem Programm weitere Stoßrichtungen in verschiedenen Themenfeldern von Energieerzeugung bis Systemintegration auf.

Die Voraussetzung für eine effiziente, sektorübergreifende Umsetzung der Energiewende sei eine Beschleunigung des Technologie- und Innvationstransfers, heißt es. Daher soll es als neue Programmsäule "Reallabore" geben, also zeitlich oder geographisch begrenzte Experimentierräume, um Innovationen auszuprobieren.

Das Energieforschungsprogramm zielt sowohl auf die Projektförderung als auch auf die institutionelle Forschungsförderung der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren ab. Die Instrumente sollen künftig besser vernetzt werden; außerdem strebt die Bundesregierung ein stärkeres Einbinden der europäischen Forschungsebene an.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 776 - 17. Oktober 2018 - 15.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2018

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