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BUNDESTAG/7762: Heute im Bundestag Nr. 914 - 27.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 914
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. November 2018, Redaktionsschluss: 09.31 Uhr

1. 8,5 Prozent mit Glasfaseranschluss
2. Breitbandanschlüsse in Deutschland
3. Investitionen in Autobahnraststätten
4. WLAN-Angebot in Regionalzügen
5. Ressourcenmanagement in Namibia
6. AfD fragt nach Zweck von Partnerschaften


1. 8,5 Prozent mit Glasfaseranschluss

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Deutschlandweit verfügen 8,5 Prozent der Haushalte über einen direkten Glasfaseranschluss (FTTB/H-Anschluss). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5761) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5378) hervor. Wie die Regierung weiter schreibt, würden zugleich schrittweise die HFC-Kabelnetze (Kabelfernsehen) über die Ertüchtigung mit dem Standard DOCSIS 3.1 "perspektivisch gigabitfähig".

In der Antwort heißt es weiter, die Bundesregierung unterstütze mit dem Bundesförderprogramm die Gebietskörperschaften in den einzelnen Ländern beim Breitbandausbau. Seit dem Relaunch des Förderprogrammes am 1. August 2018 werde ausschließlich der Ausbau von Glasfaseranbindungen bis ins Gebäude gefördert.

Bis 2025 sei es das Ziel der Bundesregierung, flächendeckend eine gigabitfähige Breitbandversorgung zu gewährleisten. Zur Erreichbarkeit dieses Ziels soll der Vorlage zufolge der Bereich des vorrangigen privatwirtschaftlichen Ausbaus regulatorisch begünstigt werden. "Nur da, wo es nicht funktioniert, werden Fördermittel effizient eingesetzt", schreibt die Regierung. Hierzu sei das bestehende Förderprogramm erheblich vereinfacht worden. Zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in sogenannten grauen Flecken werde derzeit eine neue Förderkulisse konzipiert. Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete sollen nach Regierungsangaben in dieser Legislaturperiode angeschlossen werden.

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2. Breitbandanschlüsse in Deutschland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mitte 2018 hatten nach Angaben der Bundesregierung 82,9 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zu einem Breitbandanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (19/5762) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5377) hervor, in der die Bundesregierung die Landkreise und die kreisfreien Städte mit dem Wert ihrer Breitbandanschlussdichte anführt.

Gefragt nach konkreten regulatorischen Maßnahmen der Bundesregierung, um den Breitbandausbau zu beschleunigen, heißt es in der Vorlage: Neben erheblichen zusätzlichen Fördermitteln von bis zu zwölf Milliarden Euro für die Förderung des Ausbaus der Gigabitnetze in weißen und grauen Flecken sehe der Koalitionsvertrag weitere konkrete regulatorische Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Glasfasernetz vor. Synergien im Glasfaserausbau sollen danach mithilfe der Regelungen zu Mitverlegung von Glasfaserkabeln und Mitnutzung von Leerrohren genutzt werden. Die 2018 auf den Weg gebrachte Novelle des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) solle mithilfe einer Unzumutbarkeitsklausel verhindern, dass ein bereits geplantes gefördertes Glasfasernetz durch Mitverlegung von Glasfaserleitungen durch einen weiteren Anbieter überbaut wird. Kooperationen der Netzbetreiber im Glasfaserausbau sollen außerdem gemäß der Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) "regulatorisch begünstigt werden".

Positiv bewertet die Regierung der Antwort zufolge die Erfahrungen mit der Vereinfachung der Förderbedingungen. Durch die Umstellung auf die fortlaufende Bescheidung sei unter anderem die Bewilligungsdauer verringert worden, so dass ein Zuwendungsbescheid in weniger als einem Monat in vorläufiger Höhe erstellt werden könne. Auch die Arbeit der Kommunen sei durch das veränderte Antragsverfahren deutlich erleichtert worden.

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3. Investitionen in Autobahnraststätten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Rückabwicklung der Privatisierung der Autobahnraststätten ist nicht vorgesehen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5339) mit. Die einzelnen Konzessionsverträge, die im Zuge der Privatisierung im Jahr 1998 geschlossen worden seien, hätten eine Laufzeit von 30 Jahren und können um weitere zehn Jahre verlängert werden, heißt es in der Antwort.

In den Jahren 2009 bis 2017 habe der Bund insgesamt 1,03 Milliarden Euro in bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen investiert, schreibt die Regierung. Eine staatliche Unterstützung für den Bau oder den Betrieb der Nebenbetriebe (Tankstellen, Raststätten und Hotels) werde damit nicht geleistet. Die Finanzierung des Betriebs von Autobahnraststätten und -tankstellen obliege mithin allein den jeweiligen Konzessionsinhabern. Lediglich im Rahmen des Aufbaus der Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität beteilige sich der Bund hinsichtlich des geplanten Netzes von Schnellladestationen auf Bundesautobahnen derzeit anteilig an den entstehenden Kosten.

Zur Beantwortung der Frage der Linksfraktion, ob es eine formelle oder informelle Regelung oder Absprache dazu gibt, dass die zu leistende Konzessionsabgabe eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf, verweist die Regierung auf die Regelung des Paragrafen 15 Absatz 3 Satz 3 Bundesfernstraßengesetz. Darin heißt es: "Die Höhe der Konzessionsabgabe hat sich an dem Wert des wirtschaftlichen Vorteils auszurichten, der dem Konzessionsinhaber durch das Recht zuwächst, einen Nebenbetrieb an der Bundesautobahn zu betreiben; sie darf höchstens 1,53 Euro pro einhundert Liter abgegebenen Kraftstoffs und höchstens drei vom Hundert von anderen Umsätzen betragen."

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4. WLAN-Angebot in Regionalzügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer ergänzenden Antwort (19/5745, 19/5429) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5073) listet die Bundesregierung die mit WLAN ausgerüsteten oder aktuell in der Umrüstung befindlichen Regionalbahn-Teilnetze auf. Weiter heißt es in der Antwort, die DB Regio AG gehe bezüglich der von ihr betriebenen Netze bis Ende 2020 von einer WLAN-Ausstattung von rund 30 Prozent aus. Etwa 50 Prozent aller aktuellen Neuausschreibungen für Regionalzugwagen beinhalteten die Anforderung WLAN beziehungsweise Vorrüstung WLAN, schreibt die Regierung. Eine Ausstattung sämtlicher der von ihr betriebenen Netze würde zwischen 160 und 200 Millionen Euro kosten, schätzt die DB Regio AG der Vorlage zufolge.

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5. Ressourcenmanagement in Namibia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Wirksamkeit des Projekts "Kommunales Ressourcenmanagement" in Namibia ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/5888) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, um welchen Durchschnittsbetrag das monatliche Einkommen der Zielgruppe 2017 und 2018 gesteigert werden konnte und ob die Schaffung neuer Arbeitsplätze ein Projektziel ist. Außerdem fragt die Fraktion, welchen Beitrag das Projekt nach Auffassung der Bundesregierung zur Beseitigung von Fluchtursachen leisten kann.

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6. AfD fragt nach Zweck von Partnerschaften

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Nach Partnerschaftsformen in der Entwicklungszusammenarbeit erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5889). Unter anderem will sie erfahren, welchen Sinn und Zweck etwa Transformations-, Investitions- oder Reformpartnerschaften erfüllen, wie sie in qualitativer und quantitativer Hinsicht im Verhältnis zueinander stehen und wie diese hinsichtlich übergeordneter Programme, Initiativen oder Richtlinien in die deutsche Entwicklungszusammenarbeit eingebettet sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 914 - 27. November 2018 - 09.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

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