Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7822: Heute im Bundestag Nr. 974 - 11.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 974
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 15.16 Uhr

1. Kosten für Klimaziel-Verfehlung
2. Rückbau von Atomkraftwerken
3. Schrittweises Ende des fossilen Wirtschaft
4. Nachbesserungen bei REACH-Verordnung
5. Korrekturen bei Bahnzuschuss angemahnt


1. Kosten für Klimaziel-Verfehlung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann noch keine Angaben zu dem bis 2020 erwarteten Defiziten im EU-Effort-Sharing-System machen. Entsprechend seien auch die daraus entstehenden Kosten für mögliche Emissionsberechtigungskäufe noch nicht veranschlagungsreif, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6176) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5326). Das Effort-Sharing-System umfasst die nicht vom EU-Emissionshandel umfassten Sektoren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland die darin avisierten Minderungsziele verfehlen wird.

*

2. Rückbau von Atomkraftwerken

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Daten und Hintergründe zum Rückbau von deutschen Atomkraftwerken und zu damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6177) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5710) auf. Die Grünen hatten darin zudem die Zwischenlagerung an den jeweiligen Standorten thematisiert.

*

3. Schrittweises Ende des fossilen Wirtschaft

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht als Konsequenz aus ihrem klimapolitischen Leitbild die "Notwendigkeit einer schrittweisen Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger". "Die deutsche Klimaschutzpolitik orientiert sich am Leitbild einer weitgehenden Treibhausgasneutralität", zitiert die Bundesregierung in einer Antwort (19/6178) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5693) aus dem im November 2016 beschlossenen "Klimaschutzplan 2050".

Die AfD hatte in der Anfrage eine in einem Zeitungsartikel zitierte Aussage des Staatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Jochen Flasbarth, thematisiert. Dieser hatte laut Darstellung der AfD Mitte September 2018 auf einer Konferenz in Kalifornien vom kommenden Ende der fossilen Wirtschaft gesprochen. Laut Antwort hat Flasbarth damit als Vertreter der Bundesregierung "eine in der Bundesregierung unstrittige Tatsache dargestellt".

*

4. Nachbesserungen bei REACH-Verordnung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung drängt auf Verbesserungen bei der europäischen Chemie-Regulierung unter der REACH-Verordnung. In einer Antwort (19/6251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5712) führt die Bundesregierung aus, dass unter anderem die Zahl der durch die Europäischen Chemikalienagentur durchgeführten Dossierevaluierung erhöht werden müsse. Auch bei der Ressourcenausstattung der Behörde, der Geschwindigkeit der Verfahren sowie der Datenqualität und -aktualität in den Dossiers sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Zudem sollte laut Antwort über eine Kostenbeteiligung der Registranten diskutiert werden. Allerdings habe die EU-Kommission diese Vorschläge noch nicht aufgegriffen, schränkt die Bundesregierung in der Antwort ein.

*

5. Korrekturen bei Bahnzuschuss angemahnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Der Bundesrechnungshof (BRH) mahnt Korrekturen bei den vom Bund mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) und deren Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) an. In einer Unterrichtung (19/6200) weist der Rechnungshof auf Schwachstellen der LuFV hin und kritisiert, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dennoch die Systematik der aktuell geltenden und Ende 2019 auslaufenden LuFV II im Wesentlichen für die LuFV III übernehmen wolle. Weitreichende Änderungen und Ergänzungen plane das BMVI erst in der übernächsten Vereinbarung (LuFV IV) umzusetzen.

In den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen verpflichte sich der Bund, den EIU jährlich Bundesmittel pauschal in Milliardenhöhe für Ersatzinvestitionen in die Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Unterrichtung. Die EIU seien im Gegenzug verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten und zu verbessern. Die Verwendung der Bundesmittel solle nach den LuFV über das Erreichen sanktionsbewehrter Qualitätskennzahlen kontrolliert werden: Würden sie erreicht, werde die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel unterstellt.

Aus dem Bundeshaushalt seien seit dem Inkrafttreten der ersten LuFV im Jahr 2009 bis jetzt knapp 30 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen an die EIU gegangen, schreibt der BRH. Die jährlichen Beträge seien dabei nach und nach angestiegen. Die DB AG habe angekündigt, in den Verhandlungen zur LuFV III zu fordern, die Bundeszuwendung um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr aufzustocken.

Der Rechnungshof benennt in seiner Unterrichtung an den Bundestag mehrere Schwachstellen der LuFV. Dazu gehörten die unzureichenden Informationen über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur. So bildeten die bestehenden Qualitätskennzahlen den tatsächlichen Zustand der Eisenbahninfrastruktur nur unzureichend ab. Ihre Ausgestaltung schaffe zudem einen Fehlanreiz, vorrangig günstig zu behebende Mängel zu beseitigen, auch wenn andere Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wichtiger wären. Laut Bundesrechnungshof ist zudem "nicht sichergestellt und nicht kontrollierbar", dass die auf Grundlage der LuFV gewährten Bundesmittel von den EIU wirtschaftlich eingesetzt werden. Auch seien die in den LuFV bislang vorgesehenen Sanktionen "eher symbolischer Natur".

"Aufgrund der aktuellen Systematik der LuFV besteht die Gefahr, dass sich der Zustand der Eisenbahninfrastruktur trotz steigender Bundesmittel weiter verschlechtert, obwohl die Qualitätskennzahlen eine Verbesserung anzeigen", warnen die Rechnungsprüfer. Die vom Bundesverkehrsministerium derzeit verfolgte Strategie würde aus ihrer Sicht diese risikobehaftete Entwicklung für weitere fünf Jahre in Kauf nehmen. "Damit würde das Ziel der LuFV, die Eisenbahninfrastruktur in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten und zu verbessern, ins Gegenteil verkehrt", heißt es in der Vorlage.

Angesichts dessen fordert der Bundesrechnungshof das Ministerium auf, die sich jetzt bietende Gelegenheit für Korrekturen zu nutzen. Ein Abwarten bis zur übernächsten LuFV (LuFV IV) sei für den Bund mit bedeutenden finanziellen Risiken verbunden und angesichts der jährlichen Finanzierungsbeiträge aus dem Bundeshaushalt in Milliardenhöhe nicht vertretbar, heißt es in der Unterrichtung. Notfalls, so der Rechnungshof, sollte das Ministerium - wie seinerzeit bei der LuFV I geschehen - die Laufzeit der LuFV II verlängern, um so ausreichend Zeit für weitere Verhandlungen zu gewinnen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 974 - 11. Dezember 2018 - 12.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang