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BUNDESTAG/7944: Heute im Bundestag Nr. 078 - 23.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 78
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Januar 2019, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. Zahlungsforderungen in Usbekistan
2. Forschung zu Kernenergie-Nutzung
3. Nachtkennzeichnung von Windparks
4. Experten in der Kohlekommission
5. Erfahrungen aus Katastrophenschutzübung
6. Wirkung des CCS-Gesetzes


1. Zahlungsforderungen in Usbekistan

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Usbekistan geht es in der Antwort (19/6965) auf eine Kleine Anfrage (19/6273) der FDP-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, von den ausstehenden Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen bezüglich zweier Bauprojekte in Usbekistan zu wissen. Sie habe die betroffenen Firmen gegenüber der Regierung Usbekistans seit 2010 umfassend unterstützt, erklärt die Bundesregierung weiter und listet Gespräche auf, an denen Regierungsvertreter aus Deutschland und Usbekistan beteiligt waren. Die Inhalte dieser Gespräche seien vertraulich. Das Thema solle weiterhin im Rahmen von Gesprächen oder bilateralen Arbeitsgruppen gegenüber der usbekischen Regierung angesprochen werden. Ziel sei, "den Fall zu einem positiven Ausgang zu führen". Die FDP-Fraktion spricht in Zusammenhang mit den zwei Bauprojekten von offenen Zahlungsforderungen deutscher Unternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 190 Millionen Euro.

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2. Forschung zu Kernenergie-Nutzung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach den Plänen zur weiteren Forschung rund um die friedliche Nutzung von Kernenergie. In einer Kleinen Anfrage (19/6997) zitieren die Abgeordneten aus dem Koalitionsvertrag, in dem von einem "Konzept zum perspektivischen Erhalt von Fachwissen und -personal für Betrieb, Rückbau und Sicherheitsfragen bei Nuklearanlagen" die Rede ist. Sie möchten wissen, welchen Beitrag Deutschland zu Aufbau, Weiterentwicklung und Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz und der Nachwuchsförderung im Bereich der nuklearen Sicherheit- und Reaktorforschung leistet. Die Abgeordneten interessieren sich auch für Garantien für eine internationale Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen an der Entwicklung neuer Kernkraftwerkstypen.

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3. Nachtkennzeichnung von Windparks

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion möchte wissen, wie die Bundesregierung zur geplanten Nachtkennzeichnung von Windparks steht. Die Abgeordneten beziehen sich in einer Kleinen Anfrage (19/6998) auf einen Medienbericht, in dem von Vorbehalten der Flugsicherung gegen Kennzeichnungs-Pläne aus dem Ministerium die Rede ist. Nun erfragen sie eine Stellungnahme dazu von der Bundesregierung und eine Einschätzung der Gefahr, die womöglich vom Betrieb von Windkraftanlagen als Luftfahrthindernis ausgehen könnte.

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4. Experten in der Kohlekommission

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion interessiert sich für die Zusammensetzung der Kohlekommission. Die Abgeordneten erkundigen sich auf dem Weg einer Kleinen Anfrage (19/7001), warum keine Vertreter von Energieversorgungsunternehmen in der offiziell betitelten Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" sitzen. Sie möchten auch wissen, warum ebenfalls keine Vertreter von Stromnetzbetreibern oder Experten für Stromversorgung und Stromnetze in die Kommission berufen wurden.

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5. Erfahrungen aus Katastrophenschutzübung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um Lehren aus einer Katastrophenschutzübung zur Gasversorgung geht es in einer Kleinen Anfrage (19/7002) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Übung Lükex 18 für die Versorgung von Privathaushalten zieht. Darüber hinaus interessieren sie Lehren für die Versorgung von kritischer Infrastruktur und von Industriebetrieben.

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6. Wirkung des CCS-Gesetzes

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Seit der Einführung des CCS-Gesetzes im August 2012 ist kein Antrag auf die Untersuchung oder die Errichtung und den Betrieb eines Kohlendioxidspeichers gestellt worden. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten "Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes sowie die Erfahrungen zur CCS-Technologie" (19/6891) hervor. Inzwischen sei die Frist zum Einreichen eines solchen Antrags abgelaufen. Ein Grund für die Entwicklung sind den Angaben zufolge die rechtlichen Rahmenbedingungen. So konnten Bundesländer dank einer Klausel die Speicherung ausschließen. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hätten von dieser Klausel Gebrauch gemacht und so ihre Gebiete vollumfänglich für die Kohlendioxidspeicherung ausgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Bremen und Brandenburg hätten ähnliche Regelungen getroffen.

Erfahrungen mit vier Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Speicherung von Kohlendioxid in geologischen Formationen hätten außerdem die Herausforderungen gesellschaftlicher Akzeptanz deutlich gemacht. Bis auf ein Vorhaben seien "alle auf Widerstand bei Bürgern der Region als auch Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen" gestoßen, heißt es. Eventuell könnte der Klimawandel hier Vorschub leisten: "Jedoch werden die Auswirkungen des Klimawandels immer offensichtlicher und sind mehr und mehr auch in Deutschland in den Medien und im Bewusstsein der Bevölkerung präsent, wodurch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion um den Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität angestoßen und die Akzeptanz der Kohlendioxid-Speicherung erhöht werden könnte."

Insofern empfiehlt die Bundesregierung, weitere Fragestellungen hinsichtlich der Tauglichkeit von CCS als Klimaschutzmaßnahme stärker als bisher unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und damit im Dialog mit allen relevanten Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, der Öffentlichkeit, Verbänden, Unternehmen und Wissenschaftlern zu untersuchen. Außerdem müssten sie in einem Gesamtzusammenhang mit anderen Reduktionstechnologien im industriellen Sektor diskutiert werden. Die Bundesregierung erwähnt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit eines Dialogforums mit Vertretern gesellschaftlicher, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Bereiche.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 78 - 23. Januar 2019 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

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