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BUNDESTAG/7970: Heute im Bundestag Nr. 104 - 29.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 104
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 29. Januar 2019, Redaktionsschluss: 15.54 Uhr

1. Soziale Absicherung nach dem Brexit
2. Transparentes Gesetzgebungsverfahren
3. Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland
4. Einfluss von Verbänden
5. Asylsuchende in der Rentenversicherung
6. FDP fragt nach europäischem Mindestlohn


1. Soziale Absicherung nach dem Brexit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will britische und deutsche Bürger vor Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung schützen, sollte Großbritannien am 30. März 2019 ohne Austrittsabkommen aus der EU austreten. In ihrem Gesetzentwurf (19/7376) verweist sie darauf, dass mit dem Ende der Mitgliedschaft Großbritanniens auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nach verschiedenen EU-Verordnungen als Rechtsgrundlage entfallen. Das betrifft unter anderem die Koordinierung von britischen Leistungen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfällen mit entsprechenden Leistungen der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Es betrifft aber auch BAföG-Leistungen, die Studierende für eine Ausbildung in Großbritannien erhalten.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit Übergangsregelungen gelten zu lassen, die im Wesentlichen der derzeitigen Rechtslage entsprechen.

So sollen unter anderem Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren oder einer Doppelversicherungspflicht unterliegen. In der Rentenversicherungspflicht sollen nach britischer oder deutscher Rechtsgrundlage vor dem Austritt zurückgelegte Zeiten auch in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt weiter berücksichtigungsfähig sein. Die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung soll in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen bleiben. Für Krankenkassen soll es möglich sein, mit Leistungserbringern des britischen Gesundheitsdienstes Verträge über die Versorgung Versicherter zu schließen.

Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Damit in den Fällen, in denen Anträge auf Einbürgerung noch vor dem Austritt gestellt worden sind, längere Bearbeitungszeiten nicht zu Lasten von britischen oder deutschen Einbürgerungsbewerbern gehen, soll in diesen Fällen auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt und Mehrstaatlichkeit hingenommen werden.

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2. Transparentes Gesetzgebungsverfahren

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Referentenentwurf für das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz der Bundesregierung wurde im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörungen geändert. Es sei Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die verschiedenen Argumente im Rahmen der Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zu einem solchen Vorhaben einfließen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7217) auf eine Kleine Anfrage (19/6622) der Fraktion Die Linke. Referentenentwürfe, Stellungnahmen sowie die Gesetzentwürfe würden im Übrigen sukzessive auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und seien somit transparent nachvollziehbar, heißt es in der Antwort weiter.

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3. Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Arbeitsschutzbehörden der Länder beanstandeten im Jahr 2017 in rund 350.000 Fällen die bei Kontrollen erfassten Arbeitsschutzvorkehrungen in Betrieben und auf Baustellen. Das geht aus der Antwort (19/7218) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6041) der Fraktion Die Linke hervor. In der genannten Statistik ist Baden-Württemberg jedoch nicht erfasst.

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4. Einfluss von Verbänden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Experten für eine Verbändeanhörung im Zuge der Erarbeitung des Qualifizierungschancengesetzes wurden auf Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ausgewählt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7222) auf eine Kleine Anfrage (19/6591) der Fraktion Die Linke. Darin betont die Bundesregierung ferner, es sei nicht ihre Pflicht, sämtliche geführte Gespräche mit Interessenvertretern zu erfassen.

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5. Asylsuchende in der Rentenversicherung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das hochgerechnete mittlere Jahreseinkommen von Versicherten mit Staatsangehörigkeit eines Asylherkunftslandes (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) lag 2017 bei 12.510 Euro. Das höchste Jahreseinkommen erzielten dabei Menschen aus Nigeria (18.339 Euro) und Iran (16.188 Euro). Mit deutlichem Abstand (8.576 Euro) verdienten Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit am wenigsten. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7223) auf eine Kleine Anfrage (19/6688) der AfD-Fraktion.

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6. FDP fragt nach europäischem Mindestlohn

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/7302) zur Einführung eines europäischen Mindestlohnrahmens gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Entwicklung der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte in Deutschland seit 2010.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 104 - 29. Januar 2019 - 15.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

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