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BUNDESTAG/8011: Heute im Bundestag Nr. 145 - 07.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 145
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. Februar 2019, Redaktionsschluss: 13.58 Uhr

1. Transparenz in der Gesetzgebung
2. Bericht der Wahlkreiskommission
3. Preisanstiege bei Gewerbemieten
4. Steinkohle-Importe aus Kolumbien
5. Gründung des Nationalen Bildungsrates


1. Transparenz in der Gesetzgebung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" beschlossen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7438) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6614), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten gefragt wurde.

Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtssetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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2. Bericht der Wahlkreiskommission

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Verteilung der 299 Bundestagswahlkreise auf die 16 Bundesländer ist ein Thema des Berichts der Wahlkreiskommission für die 19. Wahlperiode. Wie aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden Bericht (19/7500) hervorgeht, hat die unabhängige Kommission die Aufgabe, "über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält".

Zu den Grundsätzen, die sie bei ihren Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung zu beachten hat, gehört laut Vorlage, dass die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen muss. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Dem Bericht zufolge würde sich nach dem Stand der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2017 "bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung SainteLaguë/Schepers keine Veränderung ergeben". Die Zahl der Wahlkreise in den Ländern bleibe danach unverändert.

In den einzelnen Ländern beträgt die Abweichung vom Bevölkerungsdurchschnitt aller 299 Wahlkreise laut Unterrichtung in 73 Wahlkreisen mehr als 15 Prozent. Keiner der Wahlkreise überschreite derzeit die gesetzlich zwingende Neueinteilungsgrenze von 25 Prozent, aber einige von ihnen näherten sich dieser Grenze, heißt es in der Vorlage weiter.

Darin unterbreitet die Kommission für insgesamt 31 der 73 Wahlkreise Änderungsvorschläge - darunter für vier Wahlkreise mit jeweils zwei unterschiedlichen Varianten. Durch die Neuabgrenzung der 31 Wahlkreise, die über der 15-Prozent-Grenze liegen, "wären in der Folge je nach Variante weitere Wahlkreise von Änderungen betroffen". Dabei geht es der Vorlage zufolge um Wahlkreise in den Ländern Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg.

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3. Preisanstiege bei Gewerbemieten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Einzelhandelsmieten in den Nebenstraßen von Shoppingdestinationen sind in Berlin in den vergangenen neun Jahren um bis zu 267 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung betrifft Mieten in so genannten 1-B-Lagen für Läden mit einer Flächen von etwa 150 Quadratmetern, wie aus der Antwort (19/7410) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6957) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Bei kleinen Läden in dieser Lage kletterten die Mieten zwischen 2009 und 2018 um 200 Prozent. Die Bundesregierung beruft sich auf Zahlen des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Berlin verzeichnete damit die höchsten Zuwachsraten in einer Auflistung der 40 größten Städte. Deutliche Steigerungen gab es den Angaben zufolge auch etwa in Erfurt (+213 Prozent bei kleinen Läden, +127 Prozent bei großen Flächen). Grundsätzlich zeichnet die Liste ein durchmischtes Bild - den teilweise drastischen Steigerungen stehen Preisrückgänge gegenüber, beispielweise in Hannover, Lübeck und Gelsenkirchen.

In den Top-Lagen selbst (1-A-Lagen) gab es bei großen Ladenflächen in Erfurt die größten Steigerungen mit einem Plus von 217 Prozent. In Magdeburg müssen Einzelhändler hier 150 Prozent mehr Miete zahlen als noch 2009. Hingegen sanken die Mieten für große Läden direkt auf den Shoppingmeilen in Kiel und Oberhausen um 33,3 Prozent.

Auf Nachfrage erklärt die Bundesregierung, derzeit zu prüfen, ob ein Bedarf für Maßnahmen besteht, mit denen einer Verdrängung von Betrieben aus innerstädtischen Lagen entgegengewirkt werden könnte. "Erst nach Abschluss der Prüfung und der Feststellung von etwaigen Regelungsdefiziten beziehungsweise Marktungleichgewichten kann eine Aussage darüber getroffen werden, inwiefern in konkreten Bereichen gegebenenfalls Maßnahmen zweckmäßig sein könnten."

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4. Steinkohle-Importe aus Kolumbien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Problematik rund um Steinkohle-Importe aus Kolumbien stehen im Mittelpunkt der Antwort (19/7405) auf eine Kleine Anfrage (19/6599) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin listet die Bundesregierung Einfuhrmengen von Steinkohle aus verschiedenen Ländern in den Jahren 2015 und 2017 auf. Zugleich spricht sie von einem Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Naturschutz beim Bergbau in Kolumbien. Dies sei eine große Problematik. Die Bundesregierung äußert sich ferner zu Kohlendioxid-Emissionen beim Transport: Demnach kann bei Schiffsladungen von Kohle aus Kolumbien nach Deutschland von Emissionen in Höhe von etwa acht Gramm pro Tonne transportierter Kohle und Kilometer ausgegangen werden. So würden bei einem Transportvolumen von 30.000 Tonnen Kohle etwa 2.280 Tonnen Kohlendioxid verursacht.

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5. Gründung des Nationalen Bildungsrates

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Wann die Verhandlungen mit den 16 Bundesländern zur Bildung eines Nationalen Bildungsrates durch die Bundesregierung wieder aufgenommen werden, fragt die AfD-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (19/7417). Die Große Koalition habe sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Errichtung eines Nationalen Bildungsrats verpflichtet. Im Nationalen Bildungsrat sollten Mitglieder von Bund und Ländern sowie Experten aus der freien Wirtschaft vertreten sein. Geplant sei gewesen, dass der Nationale Bildungsrat sich bereits im Sommer 2018 zusammenfinden sollte. Jedoch gebe es bis heute keinen Nationalen Bildungsrat. Darüber hinaus sei die Große Koalition von ihren ursprünglichen Plänen zur Zusammensetzung abgewichen. Nach den Vorstellungen des stärksten Koalitionspartners, der CDU/CSU, sollen im Nationalen Bildungsrat nun ausschließlich Bund und Länder vertreten sein. Vertreter der Wirtschaft, aus Spitzenverbänden sowie Gewerkschaften sollen nunmehr nicht mehr im Nationalen Bildungsrat mitarbeiten, schreibt die AfD. Darüber hinaus seien die Ziele, die ein Nationaler Bildungsrat verfolgen soll, unklar geworden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 145 - 7. Februar 2019 - 13.58 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2019

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