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BUNDESTAG/8064: Heute im Bundestag Nr. 198 - 20.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 198
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Februar 2019, Redaktionsschluss: 18.16 Uhr

1. Kritik an Reform der Strafprozessordnung
2. Scheuer berichtet über Mobilfunkausbau
3. Mehr Wertschätzung für Jugendtourismus


1. Kritik an Reform der Strafprozessordnung

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Die von der Bundesregierung angestrebten Änderungen an der Strafprozessordnung im Zuge der Umsetzung des europäischen Datenschutzrechts waren Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. In der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten Sitzung stellten sich acht Sachverständige den Fragen der Abgeordneten, die vor allem die Notwendigkeit von Transparenz bei Ermittlungen, die Verwertbarkeit von Zufallsfunden und die mit dem Gesetz möglicherweise verbundene Schaffung von uferlosen Datenpools betrafen.

Die geladenen Datenschützer, Staatsanwälte sowie jeweils ein Richter und eine Rechtsanwältin gaben ausführliche Bewertungen des Gesetzentwurfs ab und legten aus Sicht der Praktiker Verbesserungswürdiges dar. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (19/4671) war bereits im Oktober vergangenen Jahres vom Parlament beraten und bei dieser Gelegenheit von der Opposition wegen des ihrer Meinung nach mangelhaften Datenschutzes kritisiert worden. Regierungsvertreter hatten den Entwurf dagegen als einen weiterer Schritt in Richtung eines umfassenden europäischen Datenschutzes bezeichnet. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Redaktionelle beziehungsweise bereichsspezifische Anpassungen sind in 21 Gesetzen und Verordnungen enthalten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erneuerte die Kritik seiner Vorgängerin Andrea Voßhoff an dem Entwurf und erklärte, dieser gehe über die Befugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, personenbezogene Daten zu verarbeiten, hinaus, ohne dass dies durch die Richtlinie bedingt sei. Dies sei aus datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen. So habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Bundeskriminalamtgesetz festgelegt, nach welchen Maßgaben Daten aus heimlichen Ermittlungsmaßnahmen zu verarbeiten sind. Dies greife der Gesetzentwurf nicht für alle eingriffsintensiven Maßnahmen auf. Vorgesehene strikte Löschungsregeln gefährdeten eine ausreichende Möglichkeit zur Datenschutzkontrolle. Ende vergangenen Jahres hatte Voßhoff erklärt, dass der Entwurf "datenschutzrechtlich problematische Reglungen" enthalte.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, erklärte, er vermisse eine vollständige Umsetzung der Richtlinie EU 2016/680. Der Entwurf sehe keine umfassende Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Er verwies unter anderem auf den Hinweis von Frau Voßhoff, dass die Strafprozessordnung bislang keine Rechtsgrundlage für Datenerhebungen durch sogenannte V-Leute vorsieht und dass dies einen rechtsstaatlichen Mangel darstellt. Falls der Gesetzgeber auch für die Zukunft derartige Datenerhebungen für geboten hält, sollte er auch eine entsprechende Verarbeitungsgrundlage schaffen. Zur vorgesehenen Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten empfahl Petri angesichts des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte monierten Fehlens einer zeitlichen Obergrenze für die Datenspeicherungen die entsprechenden Passage ersatzlos zu streichen. Wie Kelber lehnte Petri die sogenannte Mitziehautomatik ab, durch die gespeicherte persönliche Daten unabhängig vom Grund der Erfassung bei jedem neuen Anlass ungeprüft fortgeschrieben werden können.

Dagegen hielt der Richter am Oberlandesgericht Bamberg, Georg Gieg, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für einen mehr als beachtlichen und angesichts der Komplexität und des Umfangs der Aufgabe ganz überwiegend inhaltlich wie handwerklich gelungenen Entwurf. Unabhängig von Einzelfragen werde die Verankerung der für eingriffsintensive Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen vom Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben wesentliche Orientierungshilfen für die Praxis geben können. Das im deutschen Recht verbürgte Datenschutzniveau für natürliche Personen werde nicht herabgesetzt.

Matthias Kegel, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, bezeichnete die Erlaubnis der Erhebung von Standortdaten als unbedenklich. Sie widerspreche weder der Intention des Gesetzgebers, noch würden damit die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erweitert. Vielmehr werde dadurch eine nicht vorhersehbare planwidrige Vollzugslücke geschlossen.

Kegel begrüßte, dass der betreffende Teil des Bundesdatenschutzgesetzes auf das gesamte Strafverfahren für alle öffentlichen Stellen der Länder anzuwenden ist. Damit werde ein einheitlicher Datenschutzstandard bei Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, Vollstreckungsbehörden, Bewährungshilfe, Aufsichtsstellen bei Führungsaufsicht und Gerichtshilfe gewährleistet, eine länderspezifische Zersplitterung vermieden und alle betroffenen Personen datenschutzrechtlich gleich behandelt.

Die Staatsanwältin Viktoria Bunge vom Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein bewertete es als positiv, dass im Rahmen des Gesetzentwurfes auch versucht worden sei, die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Positiv zu bewerten sei auch der Hinweis auf die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Personen, die als nichtöffentliche Stelle anzusehen sind. Dessen ungeachtet gebe es auch noch Möglichkeiten, angesichts der vielen Verweise die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen. Verbesserungsbedarf gebe es auch bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Beispiel zu Herkunft oder Gesundheit.?

Lisa Kathrin Sander, Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, forderte ebenfalls Nachbesserungen am Datenschutzregime. So habe sich das geltende Regelungskonzept einschließlich der Sperrfrist für laufende Verfahren bewährt und trage den Belangen der Strafverfolgungsbehörden einerseits und den Interessen der Betroffenen andererseits differenziert und angemessen Rechnung. Es sollte daher beibehalten werden. Ihr Fazit lautet: Eine Verfahrensordnung bedarf - erst Recht in einem so eingriffsintensiven Bereich wie dem des Strafverfahrens - größtmöglicher Handhabbarkeit und Praktikabilität. Die Belange der Anwendungspraxis fänden in dem Gesetzentwurf jedoch bislang aus staatsanwaltschaftlicher Sicht nicht ausreichend Berücksichtigung.

Gerwin Moldenhauer, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, ging in seinem Statement unter anderem auf die Regelung der Verwendung von nach anderen Gesetzen erhobenen Daten ein. Als Folge des Entwurfs würde

die Verwendung von Daten als Spurenansatz in der Praxis erheblich eingeschränkt werden. Das den Strafprozess prägende Legalitätsprinzip werde in vielen Fällen leerlaufen. Rechtspraktisch werde durch die Neuregelung sehr wahrscheinlich insbesondere ein Teil der polizeipräventiven Zufallserkenntnisse der Strafverfolgung nicht zugänglich sein. Strafprozessuale Zufallsfunde der Strafverfolgung zu entziehen, widerspreche tradierten strafprozessualen Grundsätzen und gehe über die durch das Bundesverfassungsgericht und die DSGVO aufgestellten Anforderungen hinaus.

Die Rechtsanwältin Ria Halbritter von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger bewertete den Entwurf als grundsätzlich gut. Allerdings bemängelte sie wie auch andere Experten, dass er zu kompliziert und nicht anwenderfreundlich sei. Sie plädiere für eine bessere Struktur und, wie auch Bunge, für eine bessere Verweistechnik. Zum Inhalt sagte sie unter anderem, der zu erkennende gesetzgeberische Wille erschöpfe sich in der Beachtung der Rechte von Dritten ohne die damit zwingend verbundenen Eingriffe der Rechte des eigentlich von einem Strafverfahren Betroffenen zu beachten beziehungsweise zu verhindern. Sie sprach von einem Spannungsverhältnis zwischen dem staatlichen Anspruch auf geheime Ermittlungen einerseits und Auskunftsrechten andererseits.

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2. Scheuer berichtet über Mobilfunkausbau

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Arbeit des Digitalkabinetts zum Mobilfunkausbau und das Breitbandförderungsprogramm des Bundes waren Thema der 26. Sitzung der Ausschusses Digitale Agenda unter Leitung von Hansjörg Durz (CSU). Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) berichtete den Abgeordneten über den Umsetzungsstand der Vorhaben.

"94 Prozent der Investitionen fließen in den Ausbau von Glasfasernetzen", sagte Scheuer dem Ausschuss und verwies darauf, dass man damit beim Digitalisierung-Vorreiter Lettland rund 1500 Mal von Nord nach Süd Glasfaser verlegen könnte. Auch wenn immer wieder zu hören sei, dass das Projekt ins Stoppen geraten sei und es Zeitverzögerungen gebe, nehme man die Förderaufgaben wahr. Auch das Breitbandförderungsprogramm sei "ein großer Erfolg", sagte Scheuer, verwies aber auch darauf, dass die Glasfaser-Angebote auch von den Endverbrauchern gebucht werden müssten. Inzwischen fördere man ausschließlich Glasfaser und unterstütze die Kommunen dabei, von Kupferkabeln auf Glasfaser umzustellen. Auch wolle man mit einem Förderprogramm für "grauen Flecken" die Orte fördern, in denen bis Ende 2023 kein Ausbau erfolgt. Gemeint sind Regionen, in denen zwar ein Anbieter schnelles Internet verkauft, aber nicht auf Glasfaser-Geschwindigkeit kommt.

"Auch im Bereich Mobilfunk wollen wir deutlich schneller vorankommen und dem Ausbau von 4G mehr Schub geben", sagte Scheuer. Es gebe die Verpflichtung, bis Ende 2021 99 Prozent der Haushalte an dieses Netz anzuschließen. "Digitalisierung flächendeckend gibt es aber nur mit Sendeanlagen. Deswegen habe ich mir eine Liste von den Anbietern erstellen lassen, um herauszufinden, woran genau es beim Ausbau hakt", berichtete Scheuer weiter. "Allein bei der Bahn sind 18.000 Kilometer Glasfaser im Einsatz, von denen nur ein Drittel genutzt wird", sagte Scheuer. Darin liegen Potentiale, betonte er und verwies auch auf die 14.000 noch nicht ausgebauten Kilometer im ländlichen Raum, für die eine Ausbaustrategie nötig sei.

Zur Vergabe der 5G-Frequenzen sagte der Minister, dass etwa am Rande des Testfelds der Autobahn A9 bereits Anwendungen für vernetzte Mobilität getestet würden. In diesem ersten Schritt würde sich auf Bundesautobahnen und Schienenwege konzentriert. "Alles andere wäre von der Flächendeckung nicht realistisch", sagte der Minister. Im ersten Quartal des Jahres stehe außerdem die Versteigerung der 5G-Auktionen an. Das Interesse sei sehr hoch und er bezweifele, dass sich die Unternehmen, die sich im Vergabeverfahren kritisch geäußert hätten, die Auktionen verzögern würden. Trotzdem wolle man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abwarten.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion fragte nach Details zum lokalen Roaming und der Rolle der Kommunen beim Ausbau. Ein Vertreter der SPD wollte mehr über die nominale Aufgreifschwelle erfahren und äußerte seine Bedenken über die Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Er brachte auch die Frage des Infrastruktursharings mit in die Debatte ein und fragte, wann die Förderrichtlinie für die 5G-Modellregionen fertig gestellt werden soll. Ein Vertreter der AfD-Fraktion erkundigte sich nach der Einschätzung der Bundesregierung zur Zulassung des Anbieters Huawei für das 5G-Netz und wollte mehr über den aktuellen Forschungsstand zu Gesundheitsgefahren, die mit dem Ausbau der Netze einhergehen können, erfahren.

Ein Vertreter der FDP plädierte für die Einführung eines Giga-Bit-Atlas und fragte danach, ob sich der Zeitplan für den Ausbau verändere, wenn einzelne Anbieter ausgeschlossen würden. Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke fragte danach, ob es möglich sei, die Vergabe von Fördermitteln an Open Access zu binden, um positive Auswirkungen auf die Preisgestaltung zu erreichen. Sie interessierte sich außerdem dafür, mit welchen Einnahmen man aus der Versteigerung der 5G-Lizenzen rechne und wann der Bundestag in die Ausgestaltung der Mobilfunkstrategie eingebunden werde. Ein Vertreter der Grünen brachte die Idee einer Infrastrukturgesellschaft in die Diskussion ein und fragte nach technologischen Details jenseits des "Buzzwords 5G". Ein fraktionsloser Abgeordneter interessierte sich für die Position Deutschlands im internationalen Vergleich und verwies darauf, dass bei der Verzögerung beim Ausbau in den Kommunen vor allem der Mangel an Tiefbau-Unternehmen eine Rolle spiele.

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3. Mehr Wertschätzung für Jugendtourismus

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Kinder- und Jugendreisen sind ein für Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Beteiligten hochwertiger, in Politik und Gesellschaft allerdings bislang deutlich unterschätzter Bereich des Reiseverkehrs. Das war am Mittwoch der Tenor einer Expertenanhörung im Tourismusausschuss, in der Vertreter von sieben Organisationen, unter anderen des Deutschen Jugendherbergswerkes, des Deutsch-Französischen Jugendwerks und des Fachverbands der Sprachreiseveranstalter, zu Wort kamen. Sie beklagten mehrheitlich eine mangelnde Beachtung ihrer Zielgruppe.

Der Vorsitzende des Jugendtourismus-Fachverbands "Reisenetz", Klaus Eikmeier, wies auf ein eklatantes Forschungsdefizit hin. Jugendreisen seien in besonderem Maße Orte des "informellen Lernens", das wissenschaftlich bislang völlig unterbelichtet sei: "Kein Forscher interessiert sich für das Thema Entwicklung und Pädagogik des außerschulischen Lernens." Damit sei "eine der reiseaktivsten Zielgruppen überhaupt" nicht erforscht. Im Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes komme das Thema Jugendreisen nicht vor, ebensowenig interessiere sich die für Auslandsmarketing zuständige Deutsche Zentrale für Tourismus dafür. Bedenklich sei auch, dass in Deutschland ein Veranstalter, "der Minderjährige auf Reisen schickt", keinerlei fachliche Eignung nachweisen müsse.

Oliver Engelhardt, der in der Anhörung für den Zusammenschluss der "Jugendherbergen im Norden", in den Ländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen, sprach, kritisierte, dass Klassenfahrten im Schulalltag nicht den Stellenwert hätten, den sie nach seiner Ansicht haben sollten. Nach wie vor gälten Klassenfahrten als "freiwillige Leistungen", auf die auch verzichtet werden könne. Sie seien heute bei weitem weniger selbstverständlich als in früheren Zeiten. Ein Problem sei auch, dass begleitende Lehrer nicht in allen Bundesländern die vollen Fahrtkosten erstattet bekämen.

In dieselbe Kerbe hieb der Präsident des Deutschen Jugendherbergswerks, Günther Schneider, der ebenfalls den hohen "gesellschaftlichen Mehrwert" von Klassenfahrten nicht angemessen "berücksichtigt" fand. Dafür spreche auch, dass das derzeit aktuellste Dokument der Kultusministerkonferenz zu diesem Thema bereits aus dem Jahr 1983 stamme. Schneider wies auf 3.000 pädagogische Programme hin, die in den 470 deutschen Jugendherbergen angeboten würden, und betonte, Klassenfahrten hätten weit mehr mit "Kompetenzerwerb" und "Persönlichkeitsbildung" zu tun als mit "reinem Urlaub".

Die Vertreterin des Fachverbands Deutscher Sprachreise-Veranstalter, Julia Richter, beklagte die Schwierigkeiten, die jugendliche Sprachschüler aus vielen Ländern mit der Visa-Erteilung hätten. Die Folge seien Planungsunsicherheit, zeitlicher Verzug und letztlich volkswirtschaftlicher Schaden. Deutschland sei ein beliebtes Sprachreiseziel. Umso bedauerlicher sei die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Deutschen Zentrale für Tourismus und der Umstand, dass es "keinerlei Marktforschung in diesem Bereich" gebe.

Hans-Dieter Heine vom Bundesforum Kinder- und Jugendreisen betonte, dass dieser Sektor des Reiseverkehrs nicht nur wirtschaftliche, sondern vor allem gesellschaftspolitische Bedeutung habe. Jugendtourismus sei "besonders wertvoll", weil er "neue Horizonte" eröffne und das Verständnis schärfe für "Vielfalt, auch für das Gesellschaftsmodell eines modernen, weltoffenen Europa". Jugendtourismus sei ein "gutes Mittel gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" Umso bedauerlicher sei, dass derzeit 25 Prozent der jungen Menschen nicht in der Lage seien, an solchen Reisen teilzunehmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 198 - 20. Februar 2019 - 18.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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