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BUNDESTAG/8113: Heute im Bundestag Nr. 247 - 07.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 247
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. März 2019, Redaktionsschluss: 16.09 Uhr

1. Knapp 38.000 Finanzanlagenvermittler
2. Finanzmarktregulierung technologieneutral
3. Qualität der Innenraumlauft


1. Knapp 38.000 Finanzanlagenvermittler

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PK) Anfang 2019 hatten 37.874 Gewerbetreibende eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. Hinzu kamen 191 Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater, wie aus der Antwort (19/8105) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7795) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Nach Schätzungen der zuständigen Länder hätten rund 80 Prozent der Gewerbetreibenden sowohl eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler als auch eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler.

Die Bundesregierung strebt den Angaben zufolge eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an. Die geplante Gesetzgebung werde in den beteiligten Ressorts derzeit noch erörtert.

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2. Finanzmarktregulierung technologieneutral

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Finanzmarktregulierung folgt nach Angaben der Bundesregierung einem technologieneutralen Ansatz. Unternehmen, die erlaubnispflichtige Geschäfte betrieben, würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Dies sei unabhängig davon, ob es sich um "tradierte oder moderne Finanzinstitute" handele, heißt es in der Antwort (19/8104) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7794) der FDP-Fraktion.

Wesentlich für die aufsichtsrechtliche Klassifizierung eines Unternehmens sowie für die Intensität der Aufsicht sei, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten würden und welche Risiken damit einhergingen.

Die BaFin verstehe unter dem Begriff "Big Tech" große, global agierende Technologieunternehmen, die sich vorwiegend auf Online-Dienstleistungen, IT-Plattformen oder die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen fokussierten. Beispiele seien Google (Alphabet) und Amazon, aber auch Alibaba, Apple, Facebook, Microsoft, Baidu oder Tencent.

Diese Unternehmen träten im Finanzdienstleistungsbereich global in unterschiedlichen Funktionen auf, etwa als Dienstleister für Zahlungsdienste oder Cloud-Lösungen.

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3. Qualität der Innenraumlauft

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die aktualisierten Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) werden durch das Umweltbundesamt im Bundesgesundheitsblatt voraussichtlich im Mai 2019 bekannt gemacht. Das geht es aus einer Antwort der Bundesregierung (19/8111) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7851) hervor. Darin hatte sich die Fraktion nach der Qualität der Luft in öffentlichen Räumen wie etwa in Kindergärten, Schulen oder Krankhäusern erkundigt. Die Messungen der kurzzeitig und langfristig zu erfassenden Richtwerte sollen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4300 erfolgen.

Erstmals wurden Richtwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 1998 abgeleitet. Diese wurden im Dezember 2018 vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt aktualisiert. Als Vorsorgerichtwert empfahl der Ausschuss eine Konzentration von 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter und als Gefahrenrichtwert eine Konzentration von 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Richtwerte sind jedoch keine Grenzwerte und ziehen auch keine Überwachungspflicht nach sich.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 247 - 7. März 2019 - 16.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2019

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