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BUNDESTAG/8164: Heute im Bundestag Nr. 299 - 20.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 299
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2019, Redaktionsschluss: 14.53 Uhr

1. Grundsteuer-Gesetzentwurf kommt
2. FDP fordert Rechtsrahmen für E-Scooter
3. Zertifizierung für Umweltkonferenz
4. Rechtsverstöße bei Reisevergleichsportalen
5. Arbeitsgruppe Digitaler Neustart
6. Einflussnachme von Interessenvertretern
7. Ressourceneinsatz bei Digitalstrategie


1. Grundsteuer-Gesetzentwurf kommt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform der Grundsteuer angekündigt. Das Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, erklärte die Vertreterin der Bundesregierung in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch. Bei einem Treffen mit den Finanzministern der Bundesländer sei man einen weiteren Schritt vorangekommen. Über die Frage, ob die Grundsteuer auch in Zukunft auf die Mieter umgelegt werden könne, sei es bei dem Treffen nicht gegangen. Diese Frage betreffe die Ressortzuständigkeit des Justizministeriums, erklärte die Regierungsvertreterin auf Fragen der FDP-Fraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, es sei zu klären, ob es ein Abweichungsrecht für die Bundesländer geben könne. Außerdem will die CDU/CSU-Fraktion geklärt wissen, ob Vergünstigungen bei der Grundsteuer für zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau verfassungsrechtlich möglich seien. Die SPD-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass die Prüfung das Ergebnis haben werde, ein Abweichungsrecht könne es nicht geben. Die SPD-Fraktion drängte zur Eile. Gegenüber den Städten und Gemeinden, die auf die Grundsteuer angewiesen seien, so man zu einer Lösung verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die Bemessung der Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende des Jahres 2019 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen.

Die AfD-Fraktion bezeichnete ein Abweichungsrecht als Sonderregelung für Bayern. Es drohe ein Scheitern der gesamten Grundsteuerreform. Oder es werde "irgendetwas zurechtgezimmert", das schließlich wieder vor dem Verfassungsgericht lande. Die AfD-Fraktion verlangte, die Grundsteuer abzuschaffen und den Kommunen einen Hebesatz bei der Einkommensteuer zu gewähren. Die FDP-Fraktion verlangte weitere Diskussionen. Bedenken gegen eine komplizierte und aufwändige Regelung habe nicht nur Bayern geäußert. Auch andere Länder hätten Bedenken.

Auf Fragen der FDP-Fraktion nach der Bezugsgröße für die zugesicherte Aufkommensneutralität der Grundsteuer erklärte die Regierung, Bezugsgröße sei das derzeitige Jahresaufkommen von 14 Milliarden Euro. Die CDU/CSU warnte in diesem Zusammenhang vor einem Grundsteuermodell mit "automatischen Steuererhöhungen". Die Linksfraktion sprach von "steuerpolitischem Separatismus aus Bayern" und wollte wissen, wie niedrigere Grundsteuer-Messzahlen für den sozialen Wohnungsbau aussehen könnten und ob es höhere Messzahlen für unbebaute Grundstücke geben solle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, welche Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen werden sollen. Die Fraktion fragte zudem nach dem Plan B, wenn keine Lösung gefunden werden könne. Die Bundesregierung empfahl, Detailfragen erst zu erörtern, wenn der Gesetzentwurf vorliege.

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2. FDP fordert Rechtsrahmen für E-Scooter

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert die Schaffung eines praxisnahen und anwendungsfreundlichen Rechtsrahmens für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scooter und Hoverboards. In einem Antrag (19/8543), der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird, verlangen die Liberalen, bei einem solchen Rechtsrahmen auf die Verpflichtung zu einer Lenk- oder Haltestange zu verzichten, da es bereits heute Modelle auf dem Markt gebe, an denen keine Lenk- oder Haltestange angebracht werden könne (beispielsweise Hoverboards). Sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge ohne Haltestange würden mit Einführung einer solchen Regulierung illegal bleiben, was weder aus rechtlichen noch aus wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen sei, schreibt die FDP-Fraktion.

Weiterhin wird angeregt, "unter Beachtung entsprechender Sicherheitsaspekte" die Geschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen nicht pauschal auf maximal 20 km/h zu begrenzen. "So würden sie zu einem Verkehrshindernis werden, da selbst Fahrräder schneller fahren können und auch E-Fahrräder mit bis zu 25 km/h führerscheinfrei genutzt werden dürfen", heißt es in der Vorlage. Differenzgeschwindigkeiten seien in der Praxis bereits heute vorhanden. Die Einführung einer klassenübergreifenden Geschwindigkeitsbegrenzung für die Elektrokleinstfahrzeuge sei daher nicht zielführend und würde nach Auffassung der Liberalen deren Attraktivität sowohl für Freizeitfahrer als auch für Berufspendler mindern. Stattdessen spricht sich die FDP-Fraktion für eine spezifische Klassifizierung von Elektrokleinstfahrzeugen nach drei Gruppen aus (Freizeitklasse, Pendlerklasse und Sportlerklasse).

Fahrzeuge, welche in die Freizeitklasse fallen, sollten ihrer Ansicht nach ähnlich wie die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Paragraf 24 geregelten Inline-Skates behandelt werden. Sie seien an keinerlei Versicherungspflicht gebunden und als "besondere Fortbewegungsmittel" grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen oder auch auf Fahrradwegen mit Zusatzzeichen zulässig. Hierbei sollte keine Altersbeschränkung aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 12 km/h festgelegt werden, fordern die Abgeordneten. Elektrokleinstfahrzeuge der Pendlerklasse sollen der Vorlage zufolge wie Fahrräder betrachtet werden und entsprechend auch keine zusätzliche Versicherung benötigen. Zur Sportlerklassen sollen aus Sicht der Abgeordneten Elektrokleinstfahrzeuge gehören, die eine hohe Motorleistung aufweisen, weshalb sie als Kraftfahrzeuge zu deklarieren seien und der Versicherungspflicht unterliegen sollen. Sie sollten einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 45km/h unterliegen, den Führerschein der Klasse AM voraussetzen und nur auf der Straße zulässig sein.

Wie die FDP-Fraktion zur Begründung ihrer Initiative schreibt, würden immer mehr Menschen auf alternative Mobilitätsstrukturen zurückgreifen. Nicht nur emissionslose Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Inliner und Roller gewännen zunehmend an Attraktivität - auch Elektrokleinstfahrzeuge fänden großen Anklang auf dem Markt, insbesondere als praktisches Vehikel für "die letzte Meile". In Deutschland bestehe jedoch im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge großer Nachholbedarf, urteilen die Abgeordneten. Während in Paris und Brüssel E-Scooter die Bürgersteige säumten, seien Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen immer noch nicht zulässig. Dies schmälere sowohl den herstellerseitigen Anreiz, neue und innovative Fahrzeuge zu produzieren, als auch die kundenseitige Attraktivität, für die letzte Meile beispielsweise einen E-Scooter oder ein Hoverboard zu nutzen. Nichtsdestotrotz würden sie aber aufgrund ihrer Praktikabilität und Handlichkeit derzeit schon illegal genutzt, "sodass sie unversichert und vorschriftenlos den Straßenverkehr gefährden", warnt die Fraktion.

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3. Zertifizierung für Umweltkonferenz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Eine alternative und nachhaltige Stromerzeugung sei wegen des notwendigen Volumens, der Effizienz und des knappen Planungs- und Vorbereitungszeitrahmens "nicht realisierbar" gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8422) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8026). Darin hatte sich die Fraktion erkundigt, warum bei den Klimakonferenzen COP23 in Bonn und COP24 im polnischen Kattowitz auf Zeltstädte, die mit Heizlüftern beheizt wurden zurückgegriffen wurde, und wie viele Dieselaggregate mit welchem Verbrauch dort eingesetzt wurden. Aus dem Netz der Bundesstadt Bonn sei es "aus technischen Gründen" nicht möglich gewesen, "eine ausreichende Strommenge in die gewünschten Bereiche zu liefern", schreibt die Bundesregierung weiter. Für die COP24 in Kattowitz lägen keine Informationen vor, da diese von der polnischen Regierung ausgerichtet wurde. In Bonn sei jedoch erstmals ein vollständiges Umwelt-Managementsystem implementiert worden, das von einem externen Umweltgutachter überprüft wurde. Als erste Weltklimakonferenz sei die COP23 "offiziell als umweltfreundlich zertifiziert" worden, heißt es in der Antwort weiter.

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4. Rechtsverstöße bei Reisevergleichsportalen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Unabhängig von der laufenden Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sieht die Bundesregierung einen generellen Bedarf verbesserter Transparenz bei Online-Plattformen, einschließlich Vergleichsportalen. Das schreibt sie in der Antwort (19/8423) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8043), die sich unter anderem auf das Bundeskartellamt bezieht. Den noch ausstehenden Feststellungen des Bundeskartellamts greife die Bundesregierung allerdings nicht vor. Ob und gegebenenfalls welcher Handlungsbedarf aus den Ergebnissen abzuleiten ist, könne erst geprüft und beurteilt werden, wenn mit dem Abschlussbericht die Ergebnisse der Sektoruntersuchung vorliegen. Wie es weiter in der Antwort heißt, setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Erhöhung der Transparenz von Online-Portalen im Hinblick auf die verwendeten Rankingkriterien, die zugrundeliegende Marktabdeckung, die Wirkung der Zahlung von Provisionen und zu wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Portalen und Anbietern in die Verhandlungen ein.

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5. Arbeitsgruppe Digitaler Neustart

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei digitalen Themen wie Algorithmentransparenz bei Vertragsbeziehungen im Internet und Schutz von Gesundheitsdaten sieht, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8378) wissen. Hintergrund ist der Bericht der Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, der nach Angaben der Fragesteller zumindest in diesen Bereichen solchen Handlungsbedarf sieht. Sie wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, in welchem Zeitraum mit einer Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe gerechnet werden kann und mit welchen konkreten Maßnahmen und Gesetzesvorlagen die Bundesregierung die Vorschläge der Arbeitsgruppe rechtlich umsetzen und dem Bundestag zuleiten wird. Weitere Fragen betreffen die Frage eines eigenständigen "Dateneigentums", welches unabhängig vom Eigentum am Datenträger existiert, und die Verantwortung für Folgen der Künstlichen Intelligenz.

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6. Einflussnachme von Interessenvertretern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat zwei weitere Kleine Anfragen (19/8363, 19/8366) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (Bundesratsdrucksache 9/19) und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (Bundesratsdrucksache 71/19). Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden, schreiben die Fragesteller. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Davon ausgehend fragen die Abgeordneten detailliert unter anderem nach eingegangenen Stellungnahmen, Kriterien der Beteiligung von Interessenvertretern an der Verbändeanhörung, der Übernahme von Regelungsvorschlägen sowie nach Kontakten von Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzesvorschlägen.

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7. Ressourceneinsatz bei Digitalstrategie

Ausschuss Digitale Agenda/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über den Ressourceneinsatz der Bundesregierung bei der Implementierung der Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" (19/5810). In einer Kleinen Anfrage (19/8398) will sie die Bezeichnung sowie die Aufgaben der Referate, Stäbe und anderen Arbeitseinheiten in den einzelnen Bundesministerien erfahren, die sich mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen. Zudem möchten die Abgeordneten wissen, wie viele Planstellen und Ansprechpartner für Digitalisierung in den Ministerin jeweils benannt sind und welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 initiiert wurden bzw. geplant werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 299 - 20. März 2019 - 14.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

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