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BUNDESTAG/8210: Heute im Bundestag Nr. 346 - 01.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 346
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 1. April 2019, Redaktionsschluss: 13.00 Uhr

1. Mittel für Exzellenzinitiative
2. Mittelverwendung der Exzellenzstrategie
3. Pakt für Forschung und Innovation
4. Forschung zu vernachlässigten Krankheiten
5. Technologien für die virtuelle Realität


1. Mittel für Exzellenzinitiative

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung und die Bundesländer haben am 18. Juli 2005 auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes eine Vereinbarung über die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen beschlossen. Im Rahmen der Exzellenzinitiative fördern Bund und die Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen mit insgesamt über 4 Milliarden Euro. Die Exzellenzinitiative wurde durch die Exzellenzstrategie abgelöst, deren Förderung im Jahr 2019 einsetzt. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8710) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8185) aus.

Rechtsgrundlage der Förderung im Rahmen der Exzellenzinitiative sind die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten.

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2. Mittelverwendung der Exzellenzstrategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben am 16. Juni 2016 auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes die Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten beschlossen. Für die Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder seit 2018 jährlich rund 533 Millionen Euro bereit. 75 Prozent der Mittel trägt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Sitzland der geförderten Einrichtung. Die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder erstreckt sich auf die wissenschaftsbezogenen Aktivitäten der erfolgreichen Universitäten und ihrer Kooperationspartner in Fällen überregionaler Bedeutung in zwei Förderlinien, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8709) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8184).

Eine der Förderrichtlinien ist der Exzellenzcluster. In dieser Förderlinie werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Die finanzielle Förderung der Exzellenzcluster erfolge im Rahmen einer Bund-Länder-Sonderfinanzierung über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als befristete Projektförderung nach deren Bewirtschaftungsgrundsätzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) prüfe die Mittelverwendung der DFG für die Durchführung der Förderlinie Exzellenzcluster nach haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit als Zuwendungsgeber.

Die zweite Förderrichtlinie betrifft die Exzellenzuniversitäten. Sie dient der dauerhaften Stärkung der Universitäten als Institution beziehungsweise einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Zur gemeinsamen Förderung der Exzellenzuniversitäten beziehungsweise -verbünde weist der Bund dem jeweiligen Sitzland den jährlichen Bundesanteil zu. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Förderung der Exzellenzuniversitäten nach den Regelungen des jeweiligen Sitzlandes für die Grundfinanzierung. Die Sitzländer prüfen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und berichten dem Bund im Rahmen eines vereinfachten Verwendungsnachweises darüber.

Rechtsgrundlage der Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie ist laut Bundesregierung die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Die finanzielle Förderung der Exzellenzcluster erfolge gemäß Paragraph 3 Absatz 7 der Verwaltungsvereinbarung im Rahmen einer Bund-Länder-Sonderfinanzierung über die DFG als befristete Projektförderung nach deren Bewirtschaftungsgrundsätzen.

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3. Pakt für Forschung und Innovation

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Bund stellt mit dem Pakt für Forschung und Innovation insgesamt 3,9 Milliarden Euro zusätzliche Mittel für die Forschung bereit. Rechtsgrundlage der Förderung ist der zwischen Bund und Ländern vereinbarte "Pakt für Forschung und Innovation - Fortschreibung 2016 bis 2020", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8708). Die FDP hatte in ihrer Kleinen Anfrage (19/8183) angemerkt, dass Bund und Länder im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation gemeinsam die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördern und unter anderem nach der rechtlichen Grundlage der Bundesregierung für die Kontrolle der Verwendung der Mittel gefragt.

Die Bundesregierung betont, dass die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer im Jahr 2005 auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes erstmals den Pakt für Forschung und Innovation vereinbart haben. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Mit der Erstellung eines Entwurfs des Berichts für den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) ist eine Arbeitsgruppe der GWK beauftragt, in der Bund und Länder vertreten sind. Der Entwurf wird durch die GWK verabschiedet.

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4. Forschung zu vernachlässigten Krankheiten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung bereitet mit der ressortübergreifenden Initiative "Runder Tisch Internationalisierung" Fördermaßnahmen zur Gesundheitsforschung in Zusammenarbeit mit Afrika vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8705) auf die Kleine Anfrage (19/8135) von Bündnis 90/Die Grünen zu Forschung und Entwicklung zu armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten. Zudem plane das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) derzeit drei Fördermaßnahmen mit Bezug zu Globalen Gesundheitsfragen. Mit der Förderung einer "Vernetzungsplattform Forschung für Globale Gesundheit" werde das BMBF eine strukturelle Konsolidierung und Stärkung der nationalen Forschungsszene unterstützen.

Eine Förderbekanntmachung zur Nachwuchsförderung in der Infektionsforschung ziele auf die Verbesserung von Karrierechancen in der klinischen und anwendungsorientierten Infektionsforschung. Damit soll auch eine Stärkung der nationalen Kapazitäten für die Erforschung armutsassoziierter und vernachlässigter Krankheiten sowie der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen erreicht werden. Außerdem beabsichtigt das BMBF, sich an der Förderinitiative Grand Challenges Africa der Bill und Melinda Gates Stiftung zu Mutter-Kind-Gesundheit zu beteiligen.

Die Grünen hatten betont, dass armutsassoziierte und vernachlässigte Krankheiten (poverty-related and neglected diseases, PRNDs) Krankheiten sind, die vor allem Menschen in Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen, aber auch benachteiligte Gruppen in Ländern mit hohem Einkommen betreffen. Die Krankheiten würden strukturelle Forschungsdefizite aufweisen. Zu den Krankheiten gehören Tuberkulose, Malaria und HIV/AIDS, aber auch 20 weitere von der WHO definierte tropische Krankheiten. Als vernachlässigt gelten sie, da hier eine zahlungsschwache Nachfrage bestehe und für die Industrie kaum Anreize für die Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte entstünden.

2017 habe der Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) "Neue Arzneimittel gegen vernachlässigte armutsassoziierte Krankheiten" eine Reihe zentraler Handlungsbedarfe für das medizinisch-technische Innovationssystem in Deutschland genannt. Die Abgeordneten wollen wissen, seit wann der TAB-Bericht der Bundesregierung bekannt ist und welche konkreten Maßnahmen sie seitdem in die Wege geleitet hat.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie im Vorfeld der Sitzung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 17. Februar 2017 über den Bericht informiert worden sei und wesentliche Maßnahmen im Sinne des Berichts bereits vor Kenntnis des Berichts initiiert und umgesetzt habe. Dazu gehören zum Beispiel die Aufstockung der Förderung von Produktentwicklungspartnerschaften (Product Development Partnerships, PDPs), Beitritt zur Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), Förderung der Forschungsnetze für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika, Aufbau des nationalen Forschungsnetzes zu zoonotischen Erkankungen). Relevant für den Themenbereich seien zudem die Gründung des Global Health Hub Germany (2019) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), mehrere Förderbekanntmachungen im Rahmen der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit (WTZ), die Antragstellungen im relevanten Bereich zuließen, sowie die Planung von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im nationalen wie internationalen Bereich.

Grundsätzlich sieht die Bundesregierung zahlreiche Hürden und Herausforderungen bei der Erforschung und Behandlung von armutsassoziierten und vernachlässigten Krankheiten, die zudem weitgehend ineinander verschränkt seien. Eine großes Problem sei, dass der Erfolg der Erforschung und Behandlung im Bereich dieser Krankheiten stark abhängig von Fortschritten in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit (etwa Bildung, Ernährung, Umwelt) seien. In der Forschung und Entwicklung (FuE) sehe die Bundesregierung vor allem die weltweit unzureichende Finanzierung als prioritäre Herausforderung an. Unzureichende FuE- und Versorgungskapazitäten in vielen Entwicklungsländern sowie mangelnde Bereitschaft der betroffenen Länder - selbst bei verfügbaren internen und externen Finanzierungsmöglichkeiten -, der Stärkung der Forschungs- und Gesundheitssysteme hohe Priorität einzuräumen, seien ein weiteres zentrales Problem.

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5. Technologien für die virtuelle Realität

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung sieht in Technologien für die virtuelle Realität (VR) und erweiterten (AR) Realität großes Zukunftspotential. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/8702) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/7911). Die FDP unterstreicht, dass die nachfolgenden Generationen einen erheblichen Teil ihrer Zeit in virtuellen Welten verbringen werden. Dazu ziehen die Nutzer eine VR-Brille auf und stehen in ihrer Wahrnehmung mitten im Inhalt. Das Alleinstellungsmerkmal der VR nennt sich Immersion ("Eintauchen" in die virtuelle Welt). Bei gut gemachten VR-Erfahrungen haben die Nutzer laut FDP das Gefühl, an einem anderen Ort zu sein. Die Erweiterte Realität (Augmented Reality - AR) hingegen beschreibt die Ergänzung der realen Umgebung mit virtuellen Elementen.

Die Bundesregierung will das Potential für die VR/AR-Technologie mit der Hightech-Strategie 2025 fördern, und damit gezielt Forschungsaktivitäten in gesellschaftlich relevanten Themenfeldern wie Gesundheit, Pflege, Mobilität oder Sicherheit unterstützen. Die Bundesregierung betont, dass die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der VR-/AR-Technologien breit gefächert und die Grenzen zwischen beiden Bereichen zunehmend fließend sind. Anwendungsgebiete in der Wirtschaft würden in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Derzeit seien die Nutzer- und Einsatzmöglichkeiten dieser Technologien in vielen Industriebranchen in bestimmten Bereichen wie Produktentstehung, Wartung, Instandhaltung, Montage oder Arbeitsschutz in der Umsetzungsphase. Auch im Endkonsumentenbereich gebe es verschiedene Anwendungen vom Spielebereich bis zur Navigation. Im Automobilbereich werde die AR zum Beispiel im Head-up Display oder in der Rückfahrkamera eingesetzt. Hier sei durch die Verbesserung von Bilderkennung und Software in den nächsten Jahren eine immer breitere Einbettung von Informationen und Hilfen in das Gesichtsfeld des Fahrers ohne Ablenkung denkbar.

Im Gesundheitsbereich böten VR-/ AR-Technologien in Kombination mit Tomographieverfahren Potenzial für verbesserte diagnostische Verfahren. Auch eine effektivere Assistenz bei Operationen durch Weitergabe medizinischer Expertise über AR-Technologien etwa in Kombination mit Tomographieverfahren würden Potenzial bieten, wie auch verbesserte diagnostische Verfahren oder eine effektivere Assistenz bei Operationen durch Weitergabe medizinischer Expertise über räumliche Distanzen.

Weitere VR-/AR-Anwendungsmöglichkeiten würden sich für Teilnehmer von virtuellen Besprechungen oder für Lehrende und Lernende bei virtuellen Schulungen ergeben. Ziel der Bundesregierung sei es, innovative Forschungsvorhaben zu fördern und die Ergebnisse in die praktische Umsetzung zu transferieren. So sollen die Forschungsprojekte die VR-/AR-Technologien beispielsweise um physische Interaktionsmöglichkeiten erweitert werden. Damit soll eine neuartige Qualität in der zwischenmenschlichen Kommunikation eben auch über räumliche Distanzen hinweg möglich werden.

Entsprechend würden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) innovative Forschungsvorhaben zum Beispiel in den Programmen zur Mensch-Technik-Interaktion, zur Forschung für die zivile Sicherheit, zu Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen oder zur Forschung an Fachhochschulen gefördert. Derartige Lösungen sollen in interaktiven Systemen resultieren, die insbesondere im Vergleich zu existierenden Ansätzen eine deutliche Immersion aufweisen sowie Multi-User-Anwendungen unterstützen. Die Immersion oder das "Eintauchen" beschreibt den durch die VR hervor gerufenen Effekt, dass die virtuelle Umgebung als real empfunden wird. Hierbei sollen die intuitive Nutzbarkeit und das Vertrauen in die Technik, die Zuverlässigkeit und damit auch die Sicherheit für die Anwender gewährleistet sein. Dies beinhalte insbesondere auch die Betrachtung der sogenannten Cybersickness, sowie die Realisierung der Echtzeitfähigkeit der Systeme. Die Cybersickness oder auch Virtuelle-Realitäts-Krankheit ist eine Form von Übelkeit, die mit dem Eintauchen in eine computergenerierte Umgebung auftritt.

AR und VR seien zudem Innovationstreiber für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es komme aber darauf an, ob sich AR/VR zur Optimierung von Prozessen, der Neugestaltung von Produkten und Dienstleistungen eignen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 346 - 1. April 2019 - 13.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2019

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