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BUNDESTAG/8268: Heute im Bundestag Nr. 405 - 10.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 405
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. April 2019, Redaktionsschluss: 17.18 Uhr

1. Millionen für Sanierung in Kommunen
2. Ausschuss debattiert über Uploadfilter
3. Experten lobenArzneimittelreform


1. Millionen für Sanierung in Kommunen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag die Förderauswahl des Bundesprogrammes "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" beschlossen. Demnach sollen insgesamt Bundesmittel in Höhe von 299.993.133 Euro an 186 Projekte fließen. Einem entsprechenden Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen stimmten im Ausschuss Vertreter von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP zu. Das Programm ist im Etat des Bundesinnenministeriums (Einzelplan 06) etatisiert.

Mit dem Beschluss fordert der Haushaltsausschuss die Bundesregierung zudem auf, die über die bisherigen Ansätze im Haushalt 2019 "erforderlichen zusätzlichen Programmmittel und Projektträgerkosten in Höhe von 110 Millionen Euro einschließlich der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen noch im Laufe des Jahres 2019 vollständig und plafondserhöhend im Einzelplan 06 auszubringen." Eine Gegenfinanzierung aus dem Einzelplan soll dabei laut Beschluss ausgeschlossen sein.

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2. Ausschuss debattiert über Uploadfilter

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Ein Antrag (19/8966) der Fraktion Die Linke zur europäischen Urheberrechtsrichtslinie hat den Ausschuss Digitale Agenda unter Leitung von Hansjörg Durz (CSU) in seiner 31. Sitzung beschäftigt. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, bei der anstehenden Abstimmung im Rat der Europäischen Union am kommenden Montag gegen die Annahme der Urhaberrechtsrichtlinie (96/9/EG und 2001/29/EG) zu stimmen. Die Kritik der Fraktion richtet sich vor allem gegen die Regelungen in Artikel 17 (ehemals Artikel 13), durch die Onlineplattformen zum Einsatz technischer Mittel verpflichtet werden, um einer Haftung für über ihre Plattform begangene Urheberrechtsverletzungen zu entgehen.

Ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion lud alle Abgeordneten ein, an der nationalen Umsetzung der Richtlinie mitzuwirken, sodass diese "zu einem Vorbild für andere werden" könne. Eine Vertreterin der SPD betonte, dass das Verhindern des Einsatzes von Uploadfiltern auf der nationalen Ebene nur sehr schwierig möglich sei und wies auf die Gefahren durch Artikel 17 in Mitgliedsstaaten, die weniger klar auf Meinungsfreiheit setzten, hin. Eine Abgeordnete der AfD-Fraktion kritisierte, dass der Antrag im zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag nicht diskutiert und abgestimmt wurde. Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, die Debatte dokumentiere, wie uneins die Große Koalition sei und betonte, dass die Richtlinie keinerlei Vorbildcharakter habe.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke kritisierte, die Harmonisierung des Urheberrechts sei mit der Richtlinie nicht erreicht und nationale Sonderwege und Schlupflöcher seien weiter möglich. Der Mehrwert der Richtlinie sei für die Urheber höchst zweifelhaft, sagte auch eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und kritisierte, dass das Leistungsschutzrecht ohne nationale Evaluation Eingang in die Richtlinie gehalten habe.

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3. Experten lobenArzneimittelreform

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsfachverbände begrüßen im Grundsatz das von der Bundesregierung geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Auslöser für den Gesetzentwurf (19/8753) sind mehrere Arzneimittelskandale aus der jüngeren Vergangenheit. Um die Arzneimittelsicherheit zu stärken, soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, auch durch eine Informationspflicht über Rückrufe. Zudem soll es häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen.

Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erklärten, die Vorlage sei angesichts der zahlreichen Fälle von Arzneimittelfälschungen, Qualitätsproblemen und Versorgungsengpässen in den vergangenen Monaten und Jahren zu begrüßen. Wichtig seien vor allem die Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden sowie die erweiterten Rückrufkompetenzen.

Allerdings müsse mehr unternommen werden gegen Arzneimittelengpässe, die es bei bestimmten Medikamenten bereits gebe, etwa beim Schmerz- und Fiebermittel Ibuprofen oder bestimmten Antibiotika. Nötig sei eine verpflichtende Meldung der Pharmafirmen bei einem drohenden Versorgungsengpass.

Für die Sicherheit problematisch sei der Parallelvertrieb von Arzneimitteln, dessen Verbot erwogen werden sollte. Diese Vertriebsform diene zunehmend als Zugangsweg für gestohlene oder gefälschte Arzneimittel. Die Erfüllung der gesetzlich verankerten Importquote berge somit das Potenzial, die Patientensicherheit zu gefährden.

Auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) forderte eine Abkehr von der Importquote, die dem Ziel einer verbesserten Arzneimittelsicherheit zuwider laufe. Die Wahrscheinlichkeit für importierte Arzneimittelfälschungen werde damit größer. Befürwortet wird die Importquote vom GKV-Spitzenverband, der argumentierte, dass auf diese Weise preisgünstige Medikamente zur Verfügung stünden. Ein Sprecher der GKV schränkte in der Anhörung allerdings ein, dass eine Förderung der Importe womöglich nicht mehr zeitgemäß sei.

Mehrere Sachverständige kritisierten den geplanten neuen Vertriebsweg der Medikamente für Hämophiliepatienten (Bluterkrankheit) über Apotheken und verlangten, die jetzige Regelung beizubehalten. Die Anwendung von Blutprodukten erfordere eine qualifizierte Behandlung und ein lückenloses Monitoring der Patienten durch ein Hämophiliezentrum. Es wäre grob fahrlässig, dies aufzugeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 405 - 10. April 2019 - 17.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2019

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