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BUNDESTAG/8363: Heute im Bundestag Nr. 502 - 06.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 502
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 6. Mai 2019, Redaktionsschluss: 12.04 Uhr

1. Unabhängigkeit von Infrastrukturbetreibern
2. Bahn-AG: Züge sicher und betriebsbereit
3. Abfallentsorgung auf Kreuzfahrtschiffen
4. DB Cargo sucht derzeit 300 Lokführer
5. Elektrifizierung regionaler Bahnstrecken
6. Grünbrücken nicht sanierungsbedürftig


1. Unabhängigkeit von Infrastrukturbetreibern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Regelungen zur Unabhängigkeit von Betreibern der Schienenwege auf Grund der Neuregelung des 4. Eisenbahnpakets in der Änderungsrichtlinie (EU) 2016/2370 grundlegend neu gestalten. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/9738) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Laut der Vorlage muss künftig ein Betreiber von Schienenwegen (EIU) rechtlich getrennt von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) - also den Anbietern der Dienstleistung - sein. In vertikal integrierten Unternehmen - wie etwa der Deutschen Bahn AG (DB AG) - muss der Neuregelung zufolge der Infrastrukturbereich von anderen Bereichen innerhalb des Unternehmens getrennt sein. Keiner der anderen Bereiche dürfe einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen des Betreibers der Schienenwege hinsichtlich der wesentlichen Funktionen ausüben, heißt es in dem Entwurf. "Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstands des Betreibers der Schienenwege und die ihnen unmittelbar unterstellten Führungskräfte müssen in diskriminierungsfreier Weise handeln", verlangt die Bundesregierung. Die Unparteilichkeit dieser Personen müsse, insbesondere für den Fall auftretender Konflikte zwischen den Interessen von EVU und EIU, durch unternehmensinterne Regelungen sichergestellt werden, die zu veröffentlichen seien.

Kooperationen sollen gleichwohl möglich sein. "Entstehen keine Konflikte zwischen den Interessen von EVU und EIU und ist die Vertraulichkeit der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewährleistet, kann der Betreiber der Schienenwege die Durchführung von Arbeiten und damit verbundenen Aufgaben hinsichtlich des Ausbaus, der Instandhaltung und der Erneuerung der Eisenbahninfrastruktur an Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Unternehmen auslagern, die das Eisenbahnverkehrsunternehmen kontrollieren oder von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen kontrolliert werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, ein Abschluss von Kooperationsvereinbarungen könne zu mehr Effizienz und Kosteneinsparungen führen. Die Bundesnetzagentur stelle insbesondere die Diskriminierungsfreiheit sicher. Durch eine Anzeigepflicht sei sichergestellt, dass die Bundesnetzagentur stets von Kooperationsvereinbarungen erfährt. Soweit sie bei den Vereinbarungen Verstöße gegen das Eisenbahnregulierungsrecht feststellt, könne sie verlangen und durchsetzen, "dass der Rechtsverstoß beendet wird". Wenn nicht anders möglich auch durch Aufhebung der Vereinbarung.

Was die Verwendung der Einnahmen angeht, so soll es auch nach der Neuregelung unverändert möglich sei, "dass ein Betreiber der Schienenwege innerhalb eines vertikal integrierten Konzerns seine Gewinne zunächst an die Konzernmutter weiterleitet und diese die Gewinne dann als Dividende an den staatlichen Eigentümer der Konzernmutter auszahlt". Entscheidend sei, dass keine Gewinne der Netzbetreibers zur Verfügung stehen dürfen, um die anderen Teile des vertikal integrierten Unternehmens mitzufinanzieren. Dies sei durch die Neuregelung gesetzlich ausgeschlossen, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.

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2. Bahn-AG: Züge sicher und betriebsbereit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung sind nach eigener Aussage keine Fälle bekannt, in denen Züge mit sicherheitsrelevanten Defekten die Werkshalle verlassen haben und seitens eines Eisenbahnverkehrsunternehmens in Betrieb genommen worden sind. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9414) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8143) zum "ICE-Brand auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main bei Dierdorf" hervor. Die Deutsche Bahn AG (DB AG), so heißt es in der Antwort weiter, habe mitgeteilt, "dass alle von ihr bereitgestellten Züge sicher sind und für den Betriebseinsatz mit Fahrgästen bereit".

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3. Abfallentsorgung auf Kreuzfahrtschiffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die ökologischen Auswirkungen des zunehmenden Kreuzfahrttourismus liegen der Bundesregierung laut ihrer Antwort (19/9470) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8866) keine eigenen Erkenntnisse vor. Flusskreuzfahrtschiffe müssten den rechtlichen Vorgaben des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) entsprechen, heißt es in der Antwort. Hierzu gehöre das Verbot des Einbringens oder der Einleitung von Schiffabfällen in die Wasserstraße. Dies beträfe bei Flusskreuzfahrtschiffen mit mehr als 50 Schlafplätzen auch die Einleitung von häuslichem Abwasser. Anfallende Schiffsabfälle seien nach den Bestimmungen des CDNI zu entsorgen, schreibt die Regierung.

Ihrer Kenntnis nach erfolgt die Entsorgung der Abfälle von Flusskreuzfahrtschiffen "in der Regel ordnungsgemäß". Nur in wenigen Ausnahmefällen - etwa bei einem Schiff mit defekter Bordkläranlage - hätten die zuständigen Behörden gemäß CDNI und dem ergänzenden Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz (BinSchAbfÜbkAG) Sanktionen verhängen müssen.

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4. DB Cargo sucht derzeit 300 Lokführer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Umsatz der Bahn-Tochter DB Cargo in Deutschland ist laut Bundesregierung durch einen zunehmenden intra- und intermodalen Wettbewerb von 3,51 Milliarden Euro im Jahr 2000 auf 3,27 Milliarden Euro im Jahr 2018 zurückgegangen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9440) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8396) hervor. Mit fortschreitender Liberalisierung des Eisenbahnmarktes habe sich der Marktanteil von DB Cargo in Deutschland von 98,2 Prozent im Jahr 2000 auf 52,2 Prozent im Jahr 2017 verringert, heißt es in der Antwort.

Einen Rückgang gab es laut der Antwort auch beim Personalbestand. Von 20.276 Vollzeitplanstellen im Jahr 2008 habe sich der Personalbestand auf 17.246 Vollzeitplanstellen im Jahr 2018 entwickelt. Zurzeit laufe eine Rekrutierungsoffensive insbesondere für betriebliche Mitarbeiter wie Lokführer, Rangierer und Wagenmeister, schreibt die Regierung. Derzeit würden 300 Lokführer, 450 Rangierer und 100 Wagenmeister gesucht.

Nach einem Zukunftskonzept für DB Cargo befragt, antwortet die Regierung: Der Masterplan Schienengüterverkehr des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verschaffe den Schienengüterverkehrsunternehmen Raum für Investitionen. Mit der "Agenda für eine bessere Bahn" habe die Deutsche Bahn AG Ende 2018 unter anderem ein Konzept für die Sanierung der Güterbahn vorgestellt: Eine stabilere Produktion, mehr Personal, zusätzliche Investitionen in neue Loks und Wagen sowie eine Vertriebsoffensive sollen dafür sorgen, die Wettbewerbsfähigkeit von DB Cargo zu steigern und mehr Güter auf die Schiene zu bringen, heißt es in der Antwort.

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5. Elektrifizierung regionaler Bahnstrecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Haushaltstitel für das Elektrifizierungsprogramm für Schienenstrecken ist gesperrt, "bis ein Förderkonzept vorgelegt und vom Bundesministerium der Finanzen freigegeben ist". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9399) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8816) hervor. Auf die Frage nach dem Finanzierungsbedarf für die Elektrifizierung regionaler Strecken, heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung geht nicht von einem fixen Finanzbedarf aus, sondern wird die Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach fachlichen Kriterien auswählen."

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6. Grünbrücken nicht sanierungsbedürftig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die Standorte der Grünbrücken entlang der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9409) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8763). Alle Querungshilfen seien hinsichtlich Standort, Dimensionierung und Gestaltung den örtlichen Anforderungen entsprechend geplant und umgesetzt worden, heißt es in der Antwort. Eine weitere Verbesserung der Querungshilfen sei daher "in der Regel nicht erforderlich". Auch sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine sanierungsbedürftigen Querungshilfen bekannt.

Nach dem Bedarf zur Errichtung weiterer Grünbrücken gefragt, antwortet die Regierung: "Die Notwendigkeit zur Errichtung von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen ergibt sich aus der konkreten Situation vor Ort." Im Vordergrund stehe die mögliche Zerschneidung der Lebensraumverbundsysteme. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Verkehrssicherheit werde auch die lokale Wildunfallsituation einbezogen. Ein Abgleich der erst seit kurzem vorliegenden Daten zu Wildunfallschwerpunkten mit den Lebensraumnetzen sei noch nicht erfolgt. Die Daten würden derzeit hinsichtlich weiterer zu ergreifender Maßnahmen ausgewertet, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 502 - 06. Mai 2019 - 12.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2019

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