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BUNDESTAG/8396: Heute im Bundestag Nr. 536 - 09.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 536
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 9. Mai 2019, Redaktionsschluss: 16.31 Uhr

1. Zeuge berichtet über Ermittlungen
2. AfD will Psychotherapeutengesetz ändern
3. Bedarf an Cannabisblüten wird gedeckt
4. Nachfahren von Ausgebürgerten


1. Zeuge berichtet über Ermittlungen

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Ein Beamter des Bundeskriminalamts (BKA) hat dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") über Ermittlungen gegen das radikalislamische Milieu in der Zeit berichtet, als sich der spätere Attentäter Anis Amri in Deutschland aufhielt. Mit diesem selbst habe er bis zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 allerdings kaum etwas zu tun gehabt, sagte Kriminalhauptkommissar A. S. in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 36-Jährige kam nach Abitur und Wehrdienst zum BKA, wo er nach eigenen Worten seit siebeneinhalb Jahren im Polizeilichen Staatsschutz mit Fahndung und Gefahrenabwehr im Bereich des islamistischen Terrorismus befasst ist.

Bis zum Frühjahr 2016 war der Zeuge an drei Ermittlungs- beziehungsweise Gefahrenabwehr-Vorgängen unter den Codenamen "Pyramide", "Lacrima" und "Eisbär" beteiligt. In der "Eisbär"-Operation leitete er ein vierköpfiges Team, das ausschließlich den Hauptverdächtigen, den Tunesier Sabou Saidani, bearbeitete. Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz wirkte der Zeuge an der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) "City" mit, die die vom Täter und möglichen Komplizen hinterlassenen Spuren auszuwerten hatte. Er leitete hier das Team, das sich mit der Person des Attentäters Amri befasste. Es habe zu Beginn aus vier bis fünf Beamten bestanden und sei in einer Woche auf rund 15 Mitarbeiter angewachsen, sagte der Zeuge. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich die Teamleitung mit einem Kollegen geteilt.

Der 2012 eingeleitete Ermittlungsvorgang "Pyramide" richtete sich gegen mutmaßliche Komplizen des zum sogenannten Islamischen Staat (IS) nach Syrien ausgereisten deutschen Islamisten Dennis Cuspert. Er selbst, sagte der Zeuge, sei später dazu gestoßen und habe hier die Aufgabe gehabt, Ergebnisse von Überwachungsmaßnahmen auszuwerten. Als Cuspert aus Syrien zunehmend wilde Drohungen gegen Deutschland ausstieß, leitete das BKA den Gefahrenabwehr-Vorgang "Lacrima" ein. Von einer in diesem Zusammenhang eingesetzten Vertrauensperson kam im Frühsommer 2015 der Hinweis auf drei IS-Terroristen, die nach Deutschland eingereist seien; ein vierter sei unterwegs. Am 8. Juli 2015 identifizierte das BKA Sabou Saidani als Kontaktmann Cusperts.

In der Folge kam der Ermittlungsvorgang "Eisbär" zustande, der sich gegen Saidani und zwei weitere Tunesier richtete. Anfang Oktober stellten die Fahnder fest, dass in Telefonaten des Trios die Rede davon war, die "Säulen von Berlin" müssten einstürzen, die Stadt müsse "brennen". Die Wohnung der Verdächtigen wurde daraufhin fast einen Monat lang überwacht und anschließend durchsucht. Es hätten sich aber weder Waffen noch Sprengstoff gefunden, sagte der Zeuge.

Nach seinen Worte war Saidani insgesamt als durchaus gefährlich einzuschätzen. Er habe in Tunesien einer Spezialeinheit angehört, mithin über militärische Kenntnisse verfügt. In einem Berliner Fitnessstudio habe er Kampfsport unterrichtet. Im Internet habe er unablässig IS-Propaganda konsumiert und öfters davon geredet, nach Syrien in den Heiligen Krieg ziehen zu wollen. Es habe indes zu keinem Zeitpunkt einen "hinreichenden dringenden Tatverdacht" gegeben, der einen Haftbefehl gerechtfertigt hätte. Schließlich sei es gelungen, den Fall Saidani "ausländerrechtlich zu bearbeiten". Im Februar 2016 sei der Mann über die Schweiz, wo er vor der Einreise nach Deutschland bereits einen Asylanrag gestelt hatte, nach Tunesien abgeschoben.

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2. AfD will Psychotherapeutengesetz ändern

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion verlangt Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. So sollte die Studiendauer von zehn auf mindestens elf Semester erhöht werden, wobei das letzte Semester in Form einer praktischen Ausbildung zu absolvieren sei, heißt es in einem Antrag (19/9970) der Fraktion.

Der Prüfungsumfang sollte um eine schriftliche Prüfung erweitert werden, in der auch Fachkenntnisse geprüft würden. Schließlich sollte bei der Berufszulassung für alle Antragsteller, deren Muttersprache nicht Deutsch sei, eine verpflichtende Sprachprüfung eingeführt werden.

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3. Bedarf an Cannabisblüten wird gedeckt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bedarf an Medizinalcannabisblüten durch Eigenanbau und Importe gedeckt werden kann. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe am 17. April die Zuschläge über den Anbau von 7.200 Kilogramm Cannabis in Deutschland zu medizinischen Zwecken erteilt, heißt es in der Antwort (19/9844) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8733) der Linksfraktion.

Nach dem jetzigen Stand des Vergabeverfahrens des BfArM zum Anbau von Medizinalcannabis könne eine erste Ernte noch im Jahr 2020 ermöglicht werden.

Angesichts des dynamischen Marktgeschehens für Medizinalcannabis könnten auch die Importmengen weiter ansteigen. Grundsätzlich könne Medizinalcannabis aus jedem Staat importiert werden, der den Anbau unter staatlicher Kontrolle und mit der nötigen Qualität gewährleiste. Das BfArM erteilte die Importgenehmigungen schnellstmöglich.

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4. Nachfahren von Ausgebürgerten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Nachfahren während der NS-Zeit ausgebürgerter deutscher Staatsangehöriger" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9219). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele Feststellungen der deutschen Staatsangehörigkeit es seit 2013 "bei im Inland lebenden Abkömmlingen ausgebürgerter NS-Verfolgter" gegeben hat.

Wie dazu aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, sind im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten mit Stand vom 10. April 2019 "zum Sachverhalt ,Feststellung, positive Entscheidung' und dem Erwerbsgrund Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz Wohnsitznahme" für das laufende Jahr 37 Fälle erfasst nach 173 Fällen im Vorjahr und 89 im Jahr 2017. Nach der genannten Grundgesetzpassage gelten "frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge" als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem Zweiten Weltkrieg ihren Wohnsitz in Deutschland genommen "und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 536 - 09. Mai 2019 - 16.31 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2019

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