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BUNDESTAG/8617: Heute im Bundestag Nr. 760 - 04.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 760
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 4. Juli 2019, Redaktionsschluss: 14.49 Uhr

1. Regierung sieht Einheitssteuersatz kritisch
2. Keine Börse für virtuelle Währungen
3. Verbesserungspotenziale beim Zoll
4. Zollfahndungsdienst und Lobbyismus
5. Stressszenarien von Banken


1. Regierung sieht Einheitssteuersatz kritisch

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Einführung eines einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Höhe von 16 Prozent würde bei Beibehaltung der bestehenden Steuerbefreiungen zu Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von rund elf Milliarden Euro führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11256) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10648) mit. Mit dem Übergang zu einem einheitlichen Umsatzsteuersatz würde es zwar zu einer erheblichen Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts kommen. Allerdings wäre eine einheitliche Anwendung des Regelsatzes von 16 Prozent gegenüber dem Status quo mit kaum vertretbaren Umverteilungseffekten zu Lasten von Haushalten mit geringem Einkommen verbunden, erwartet die Bundesregierung.

Derzeit sei geplant, auf die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf elektronischem Wege den ermäßigten Steuersatz anzuwenden, heißt es in der Antwort weiter. Reformen im Bereich des Umsatzsteuerrechts seien nicht geplant.

Auf Fragen der Abgeordneten, warum für Maultiere und Maulesel der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Esel, antwortet die Regierung, die Abgrenzung der begünstigten Gegenstände richte sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Ermäßigung sei auch weiterhin angemessen. Diese Antwort gibt die Bundesregierung auch auf die Frage, warum für Schweine der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für Wildschweine. Als angemessen wird ebenfalls angesehen, dass für Hauskaninchen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, aber nicht für wilde Kaninchen.

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2. Keine Börse für virtuelle Währungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Jahr 2017 wurden bundesweit virtuelle Währungen in Höhe von rund zehn Millionen Euro und 2018 in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro vorläufig gesichert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11045) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10417) mitteilt, finden virtuelle Währungen als Zahlungs- sowie als Wertaufbewahrungsmittel immer größere Akzeptanz und werden insofern auch für illegale Zwecke zunehmend interessanter. Geschäfte mit illegalen Gütern auf sogenannten Darknet-Märkten im Internet würden grundsätzlich über derartige Währungen abgewickelt. Diese illegalen, in virtuellen Währungen anfallenden Einnahmen der Verkäufer würden häufig anschließend gewaschen, um im realen Wirtschaftsleben in traditionellen Währungen eingesetzt werden zu können.

Die Bundesregierung teilt mit, dass sie sich derzeit im Rahmen der nationalen Risikoanalyse mit der Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung beschäftige. Auch mit anderen EU-Ländern würden Gespräche geführt. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission zeitnah nach ihrer neuen Zusammensetzung notwendige Regulierungsmaßnahmen zu Kryptoassets einleiten wird", heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage der Abgeordneten nach Handelsplätzen für Kryptoassets teilt die Bundesregierung mit, momentan gebe es in Deutschland kein lizensiertes Unternehmen, dass Kunden einen Handelsplatz im Sinne einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems, über die eine Vielzahl von Dritten Kryptoassets untereinander handeln können, bereitstellen würde. Allerdings seien drei Unternehmen am Markt aktiv, die Kunden den Kauf und den Verkauf von Kryptoassets, die Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz darstellen, in einem aufsichtsrechtlich abgesicherten Rahmen anbieten würden.

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3. Verbesserungspotenziale beim Zoll

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion macht die Zollverwaltung zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/11241). Die Bundesregierung soll erklären, wann die Zollverwaltung zuletzt eine Organisationsuntersuchung durchgeführt und dabei Verbesserungspotentiale identifiziert und genutzt hat. Außerdem werden Fragen zur Personalbedarfsermittlung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Gesetzentwurf, mit dem Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen verringert sowie legale Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Wie es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt, sind für die Umsetzung des Gesetzes 4.360 neue Stellen erforderlich.

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4. Zollfahndungsdienst und Lobbyismus

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11019). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welcher Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs mit konkreten Vorschlägen von Dritten identisch oder teilidentisch ist. Außerdem wird nach Gutachten und Studien gefragt, die von Dritten erstellt wurden und dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde lagen. Schließlich soll die Bundesregierung auch Auskunft über dienstliche Kontakte mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesetzentwurfs geben.

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5. Stressszenarien von Banken

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob Finanzinstitute Stressszenarien über die Refinanzierungskosten des italienischen Staates durchgeführt haben, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/11139) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in diesem Zusammenhang gegenüber Finanzinstituten präventive Maßnahmen angeregt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 760 - 4. Juli 2019 - 14.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2019

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