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BUNDESTAG/8675: Heute im Bundestag Nr. 818 - 23.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 818
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 23. Juli 2019, Redaktionsschluss: 15.16 Uhr

1. Noch kein Entwurf zum BEG III 2. Auswirkungen der DSGVO auf KMUs 3. Keine Brexit-Auswirkungen auf Warenkreditversicherungen 4. Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Statistikpflicht 5. Produkthaftung im Online-Handel 6. DIN-Norm für Gründungen


1. Noch kein Entwurf zum BEG III

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung hat sich noch nicht auf konkrete Inhalte im Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) geeinigt, das teilt sie in einer Antwort (19/11343) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10910) mit. Die Abgeordneten hatten Fragen zu mehreren Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Steuerrecht gestellt. Da die Ermittlung des Erfüllungsaufwands erst bei der Erstellung des Referentenentwurfs stattfinde und dieser noch nicht vorliege, könne die Bundesregierung nach eigenen Angaben noch keine Antworten zu diesen Fragen geben.

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2. Auswirkungen der DSGVO auf KMUs

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die EU-Kommission werde am 25. Mai 2020 einen Bericht zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorlegen, zukünftig sei geplant, dem EU-Parlament alle vier Jahre zu berichten. In einer Antwort (19/11447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11037) schreibt die Bundesregierung zudem, dass dem Bundeswirtschaftsministerium selbst keine Daten zu möglichen Kosten der DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) vorliegen. Auch sei nicht geplant Empfehlungen für die Anforderungen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festzulegen. Der Schwellenwert, ab dem ein Datenschutzbeauftragter durch ein Unternehmen gestellt werden muss, wurde allerdings im Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz der EU erhöht. Zuvor lag dieser bei zehn Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, jetzt ist ein Beauftragter erst ab 20 datenverarbeitenden Mitarbeitern notwendig.

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3. Keine Brexit-Auswirkungen auf Warenkreditversicherungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Der Bundesregierung seien keine Ablehnungsfälle von Warenkreditversicherungen aufgrund eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bekannt. In ihrer Antwort (19/11449) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10953) schreibt die Bundesregierung weiter, es sei unwahrscheinlich, dass keine Bonitätsauskünfte über Unternehmen mit britischen Muttergesellschaften mehr abgegeben werden würden. Im Bereich der Bonitätseinschätzungen, Warenkreditversicherungen und im weiteren Versicherungsbereich plane die Bundesregierung nach eigenen Angaben momentan keine gesetzgeberischen Maßnahmen wegen des EU-Austritts Großbritanniens. Sie verweist darauf, dass bereits Regelungen getroffen worden seien, um Versicherungslücken im Falle eines Brexits zu vermeiden. Weitere Einzelheiten hierzu seien bereits in einer vorherigen Antwort (19/9488) zu einer weiteren FDP-Anfrage mitgeteilt worden.

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4. Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Statistikpflicht

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten soll sich im September zu einer sechsten Sitzung treffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11346) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10938). Sofern die Ergebnisse umsetzbar seien, sollen diese direkt in das geplante Bürokratieentlastungsgesetz III einfließen. Nach Angaben der Bundesregierung kosten die statistischen Erhebungen der Ämter die deutschen Unternehmen 327,3 Millionen Euro pro Jahr, dies mache 0,7 Prozent der gesamten Bürokratiekosten für die Wirtschaft aus. Etwa 67,5 Prozent der erhobenen statistischen Daten werden Aufgrund von Auflagen der Europäischen Union erhoben. Die Bundesregierung legt in der Antwort zudem die Definitionen der Arbeitsgruppe zu den Bereichen "Modernisierung", "Digitalisierung" und "Reduzierung" dar.

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5. Produkthaftung im Online-Handel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung informiert über die Haftung außereuropäischer Anbieter im Online-Handel, bei Verstößen gegen die europäischen Produktsicherheitsstandards. In ihrer Antwort (19/11444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10948) sind außerdem die Meldungen der deutschen Marktüberwachungsbehörden zu gefährlichen Produkten aufgeführt. Im Jahr 2018 seien der EU-Kommission etwa 383 Fälle übermittelt worden, Angaben zu den betroffenen Stückzahlen einzelner Produkte oder Unfällen können allerdings nur sehr eingeschränkt gemacht werden.

Derzeit werde nach Angaben der Bundesregierung geprüft, ob nationale Gesetze im Rahmen der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung geändert werden müssen. Im Rahmen dieser Verordnung seien auch Fullfilment-Center, sofern kein anderer Wirtschaftsakteur vorhanden ist, in der Pflicht die Produkte entsprechend den europäischen Binnenmarktvorschriften zu gestalten.

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6. DIN-Norm für Gründungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort (19/11442) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10828) zu einer möglichen DIN-Norm für sogenannte Start-ups die Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Normierung e.V. Demnach sei die Normierung in Deutschland eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft, welche unter den interessierten Betroffenen ausgearbeitet werden. Da die Bundesregierung grundsätzlich keine Haltung zu einzelnen Normen oder Standards abgebe, erfolge auch keine Einschätzung zu der von den Abgeordneten in den Mittelpunkt gerückten DIN SPEC 91354. Auf europäischer Ebene sei der Bundesregierung kein Vorhaben zur Normierung von Gründungen bekannt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 818 - 23. Juli 2019 - 15.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2019

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