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BUNDESTAG/8711: Heute im Bundestag Nr. 854 - 02.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 854
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 2. August 2019, Redaktionsschluss: 11.11 Uhr

1. Stärkung des fairen Wettbewerbs
2. Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
3. Rehabilitierung von SED-Opfern
4. Keine Korrekturbitten des BVL
5. Keine Korrekturbitten des Thünen-Instituts
6. Keine Korrekturbitten des Rubner-Instituts


1. Stärkung des fairen Wettbewerbs

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer vorgelegt (19/12084). Er vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen: Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen sieht er höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Automobilen soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet.

Wie es in dem Entwurf heißt, mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

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2. Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher sollen ausgeweitet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat vorgelegt (19/12085). Danach sollen die Gerichtsvollzieher berechtigt sein, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, um verschwiegene Grundstücksrechte der Schuldner zu ermitteln. Auch können sie nun bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen den aktuellen Arbeitgeber oder den aktuellen Aufenthaltsort der Schuldner erfragen. Zudem wird die Abfragemöglichkeit hinsichtlich des Wohnortes auch auf Selbständige und Hinterbliebene erweitert, die bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen versichert sind oder Hinterbliebenenleistungen von den berufsständischen Versorgungseinrichtungen beziehen.

Trotz der gesetzlichen Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten habe sich in der Praxis gezeigt, heißt es in dem Entwurf, dass die bestehenden Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten optimiert werden können. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sei die schnelle und effektive Beitreibung von Außenständen von erheblicher Bedeutung.

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3. Rehabilitierung von SED-Opfern

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (19/10817) und die Gegenäußerung der Bundesregierung informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/12086). Danach begrüßt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf entsprechend der vom Bundesrat formulierten Bitte beabsichtigt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Antragsmöglichkeit im Strafrechtlichen, im Beruflichen und im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zu schaffen. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht die weiteren Beschlüsse des Bundesrates aufgegriffen hat, um die soziale Lage der anerkannten politisch Verfolgten durch eine Änderung der Rehabilitierungsgesetze zu verbessern. Der Bundesrat erwartet, dass die bislang unberücksichtigt gebliebenen Beschlüsse des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und damit ebenfalls zügig einer sachgerechten rechtlichen Lösung zugeführt werden.

Dazu erklärt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, sie prüfe, ob den weiteren Anliegen des Bundesrates, insbesondere aus seiner Entschließung zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, Rechnung getragen werden kann. Bei der Prüfung seien verschiedene aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen, auf die in der Gegenäußerung eingegangen wird.

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4. Keine Korrekturbitten des BVL

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen zwischen dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11888) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11653) heißt es, dass das BVL weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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5. Keine Korrekturbitten des Thünen-Instituts

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen zwischen dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11891) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11626) heißt es, dass das TI weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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6. Keine Korrekturbitten des Rubner-Instituts

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Max Rubner-Institut (MRI) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen zwischen dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 gestellt. In einer Antwort der Bundesregierung (19/11892) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11625) heißt es, dass das MRI weder mit noch ohne anwaltlicher Hilfe im genannten Zeitraum um Korrekturen bei Medien ersucht habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 854 - 2. August 2019 - 11.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2019

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