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BUNDESTAG/8712: Heute im Bundestag Nr. 855 - 02.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 855
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 2. August 2019, Redaktionsschluss: 12.45 Uhr

1. Keine Korrekturbitten der Bundesbank
2. Besteuerung von Optionsgeschäften
3. Einsatz von Dentalamalgam
4. Altlasten der chemischen Industrie
5. Entwicklungszusammenarbeit der EU
6. BfR gibt Hinweise in Einzelfällen


1. Keine Korrekturbitten der Bundesbank

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat nach Kenntnis der Bundesregierung im Januar 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Die schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11945) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11559). Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt das Pressereferat der Deutschen Bundesbank in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Da diese Hinweise in der Regel telefonisch erfolgen würden, würden sie nicht dokumentiert. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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2. Besteuerung von Optionsgeschäften

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, Gewinne aus Optionsgeschäften zu besteuern, Verluste allerdings steuerlich nicht anzuerkennen. In der Antwort (19/11387) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10976) heißt es, bei Optionsgeschäften handele es sich um hochspekulative Geschäfte, die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerlich günstiger behandelt würden als dies im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bezweckt gewesen sei. Mit einer Gesetzesänderung solle jetzt der ursprüngliche Gesetzeszweck wiederhergestellt werden, so die Bundesregierung. Wenn der Steuerpflichtige das hochspekulative Risiko eines Optionsgeschäfts eingehe und hieraus Wertzuwächse erzielt würden, seien diese der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kapitalerträge über Gestaltungen mit diesen Derivaten der Besteuerung entzogen werden könnten. Der Gesetzgeber sei allerdings beim Verfall einer Option nicht gezwungen, die Allgemeinheit mit den Kosten des Steuerpflichtigen für seine Risikogeschäfte zu belasten, wenn die Spekulation nicht aufgehe. In der Antwort wird außerdem auf die Anwendung verschiedener Urteile des Bundesfinanzhofs eingegangen.

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3. Einsatz von Dentalamalgam

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will darauf hinwirken, "den Einsatz von Amalgam in der Zahnbehandlung weiter zu senken und auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken". Dazu soll eine Kombination verschiedener Maßnahmen in Kooperation mit den relevanten Akteuren beitragen. Das geht aus dem "Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zu schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam" hervor, der als Unterrichtung (19/11795) vorliegt. Ein weiteres Ziel ist demnach, den Eintrag von Quecksilber in Fließgewässer über die Abwässer weiter zu senken. Konkret benennt die Bundesregierung unter anderem Prävention im Bereich Mundgesundheit, Ausbildung und Schulung zahnärztlichen Personals sowie die Information der Öffentlichkeit als Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Dentalamalgam. Die Vorlage des nationalen Aktionsplans ist eine Vorgabe der EU-Quecksilber-Verordnung.

Laut Unterrichtung liegen aktuell "keine nachverfolgbaren statistischen Daten zum Einsatz von Amalgam oder von anderen Füllungsmaterialien" vor. Nach vorliegenden Informationen, die auf "verstreut vorliegenden Anmerkungen und Aussagen" beruhten, "ist der Marktanteil von Amalgam von 1985 bis 2017 von etwa 70 Prozent auf fünf Prozent gefallen". "Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Angaben zu den kostenmäßigen Anteilen am Gesamtmarktvolumen handelt. Da Dentalamalgam je Füllung kostengünstiger ist als Kompositwerkstoffe, kann der Anteil bei gelegten Füllungen etwas höher sein als der Marktanteil", führt die Bundesregierung dazu aus.

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4. Altlasten der chemischen Industrie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Den "Umgang mit Altlasten der chemischen Industrie" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11953). Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, wie viele "mit Giftstoffen belastete Standorte" ihr bekannt sind und wie viele "Giftmülllagerstätten und Altlasten-Standorte" nach ihrer Auffassung saniert werden müssten.

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5. Entwicklungszusammenarbeit der EU

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Budgethilfen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittländern" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/11722). Darin erkundigt sie sich danach, welche Kooperationsstaaten der EU-Entwicklungszusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung "seit Erlass des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 Budgethilfen erhalten" haben. Auch will sie unter anderem wissen, wann und in welcher Höhe jeweils Budgethilfen nach Kenntnis der Bundesregierung gewährt wurden.

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6. BfR gibt Hinweise in Einzelfällen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat gegenüber Medien keine Ersuchen um Korrekturen von Berichterstattungen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zwischen dem 22. November 2005 und dem 31. Dezember 2018 gestellt. Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort (19/11893) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11604), dass das BfR nur in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis gebe, wenn veröffentlichte Informationen objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachtet werde. Demnach habe das BfR am 30. Januar 2017 die taz und am 23. November 2017 den Bayrischen Rundfunk auf unzutreffende Darstellungen hingewiesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 855 - 2. August 2019 - 12.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2019

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