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BUNDESTAG/8755: Heute im Bundestag Nr. 900 - 16.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 900
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. August 2019, Redaktionsschluss: 13.36 Uhr

1. Binnenvertriebene in Myanmar
2. Miete für Botschaftsliegenschaften
3. Syrische Staatsangehörige in Deutschland
4. Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans
5. Konsularischer Zugang zu Billy Six
6. Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit


1. Binnenvertriebene in Myanmar

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Informationen der Bundesregierung leben derzeit ungefähr 241.000 Menschen in Myanmar in Lagern für Binnenvertriebene in Folge von bewaffneten Konflikten, davon rund 92.000 im Bundesstaat Kachin, 15.000 im Bundesstaat Shan und 5.600 im Bundesstaat Kayin. Im Bundesstaat Rakhine befinden sich in Folge der 2012 dort ausgebrochenen Gewalt ungefähr 129.000 Menschen in Lagern für Binnenvertriebene, heißt es in der Antwort (19/12148) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11715).

"Trotz einzelner Waffenstillstandsvereinbarungen und eines landesweiten Waffenstillstandes, der 2015 von acht Gruppen unterzeichnet worden war, flammen immer wieder Kampfhandlungen in Myanmar auf." In den Bundesstaaten Shan, Kachin und Chin, in denen viele Angehörige der ethnischen Minderheiten dem christlichen Glauben angehören, würden Christen ebenso wie Angehörige anderer Religionen immer wieder Opfer von Übergriffen des Militärs und bewaffneter ethnischer Gruppierungen.

Ursache für Fluchtbewegungen seien in erster Linie bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen einer ethnischen Gruppierung und dem myanmarischen Militär oder Kämpfe unter verschiedenen ethnischen Gruppierungen. In den Lagern für Binnenvertriebene lebten daher Angehörige verschiedener ethnischer Gruppierungen mit unterschiedlicher religiöser Zugehörigkeit. Die myanmarische Regierung erarbeite derzeit eine Strategie zur Schließung der Lager für Binnenvertriebene. "Die Bundesregierung begrüßt diese Strategie grundsätzlich. Sie hält dabei eine Einbeziehung der Vereinten Nationen in den Prozess für unerlässlich und ermutigt die myanmarische Regierung zu einer engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen, um sicherzustellen, dass die Schließung der Binnenvertriebenenlagern in Übereinstimmung mit internationalen Standards erfolgt." Die Bundesregierung unterstütze sowohl Organisationen der Vereinten Nationen als auch andere internationale Hilfsorganisationen, die die humanitäre Hilfe in den Binnenvertriebenenlagern sicherstellen. "Sie hat gegenüber der myanmarischen Regierung immer wieder unterstrichen, dass der humanitäre Zugang ungehindert möglich sein muss."

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2. Miete für Botschaftsliegenschaften

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt bezahlt für die Liegenschaft der deutschen Botschaft in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek mit einer Nutzfläche von gut 1.500 Quadratmetern eine monatliche Kaltmiete in Höhe von rund 35.800 Euro. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/12017) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11245) hervorgeht, sei im Juni 2006 ein Grundstück in Bischkek für einen Botschaftsneubau gepachtet worden. "Die Neubaumaßnahme wurde abgebrochen, da sich die Anmietung als wirtschaftlicher erwiesen hat." Der Grundstückspachtvertrag sei gekündigt worden.

Entscheidungen über die Unterbringung von Auslandsvertretungen treffe das Auswärtige Amt auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei würden alle Unterbringungsoptionen in Betracht gezogen. "Der Erwerb von Eigentum für den vorübergehenden Botschaftsbetrieb ist für die von der Bauverwaltung prognostizierten Verweildauer aufgrund der hohen Anfangsinvestition (zum Beispiel Erwerbs-, Herrichtungs- und Notarkosten) sowie den höheren Kosten während der Betriebsphase (zum Beispiel Instandhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten) gegenüber der Unterbringungsvariante der Anmietung zumeist nicht wirtschaftlich." Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass in den Liegenschaften der von den Fragestellern genannten Hauptstädte (neben Bischkek Baku, Chisinau und Tiflis) eine hohe Erdbebengefährdung vorliege und nur wenige Bestandsgebäude die notwendige Erdbebensicherheit aufweisen würden.

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3. Syrische Staatsangehörige in Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Laut Ausländerzentralregister (AZR) haben sich zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 767.296 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufgehalten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/11964) auf eine Kleine Anfrage (19/11332) der AfD-Fraktion weiter hervorgeht, hätten rund 83 Prozent von ihnen ein befristetes Aufenthaltsrecht, etwa zwei Prozent ein unbefristetes und rund drei Prozent befänden sich im Asylverfahren. Weitere etwa zwölf Prozent der Syrer in Deutschland gehörten aus aufenthaltsrechtlicher Sicht der Kategorie "Sonstiges (zum Beispiel ausreisepflichtig, Antrag auf Titelerteilung)" an.

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4. Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans

Menschenrechte/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, dass das Finanzministerium beim Erarbeitungsprozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte wiederkehrend auf dessen abgeschwächte Umsetzung dränge. Wie sie in der Antwort (19/11983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt (19/11078), sei auch der Vorwurf der Fragesteller zurückzuweisen, die Regierung hätte einen Großteil der Fragen einer vorangegangenen Kleinen Anfrage der Fraktion (19/10685) unzureichend oder gar nicht beantwortet. "Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Monitoring des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (Bundestagsdrucksache 19/9849) hat das Auswärtige Amt zusammen mit den anderen beteiligten Ressorts ausführlich geprüft. Zusammenfassend ist die Bundesregierung der Auffassung, die Kleine Anfrage vollständig beantwortet zu haben."

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5. Konsularischer Zugang zu Billy Six

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Am 21. November 2018 hat der venezolanische Vize-Außenminister dem deutschen Botschafter in Venezuela, Daniel Kriener, auf Anfrage telefonisch mitgeteilt, dass sich der deutsche Journalist Billy Six im Gewahrsam des venezolanischen Geheimdienstes befindet. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/12226) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11708). Wie sie unter Bezug zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Petr Bystron (Nummer 73 auf Drucksache 19/7585) darlegt, habe die Deutsche Botschaft Caracas entgegen der Regelungen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) nicht unverzüglich durch Unterrichtung der venezolanischen Behörden von der Inhaftierung von Billy Six erfahren. Seit diesem Tag habe das Auswärtige Amt - sowohl die Deutsche Botschaft Caracas gegenüber dem venezolanischen Außenminister als auch die Zentrale gegenüber dem venezolanischen Botschafter in Berlin - beständig und nachdrücklich auf einen konsularischen Haftbesuch gedrängt. Am 9. Januar 2019 sei der erste konsularische Haftbesuch durch Botschafter Kriener erfolgt, der sich über den verzögert eingeräumten konsularischen Zugang beschwert habe.

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6. Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um die "regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten" geht es in einer Kleinen Anfrage (19/12232) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, warum die Bundesregierung für einen periodischen "Peer-Review-Mechanismus zur gegenseitigen Begutachtung der Mitgliedstaaten" eintrete statt für eine unabhängige Expertenkommission - etwa nach dem Vorbild der Venedig-Kommission des Europarates.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 900 - 16. August 2019 - 13.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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