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BUNDESTAG/9096: Heute im Bundestag Nr. 1243 - 07.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1243
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. November 2019, Redaktionsschluss: 10.41 Uhr

1. Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming
2. Gefährdung der Pressefreiheit in Hongkong
3. AfD für UN-Schutzzone in Nordsyrien
4. FDP missbilligt Amtsführung von Maas
5. Linke für Entschädigung Griechenlands
6. Proteste in Hongkong


1. Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Die Strafverfolgung von Cybergrooming, des Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch. Anlass war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13836), mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend geändert werden soll, dass auch der sogenannte untaugliche Versuch, in denen der Täter irrig annimmt, auf ein Kind - ein "Scheinkind" - einzuwirken, unter Strafe gestellt wird. Cybergrooming an sich ist laut StGB strafbar. Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, so der Entwurf, wenn ein Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein "Scheinkind" einwirkt, sei nicht strafbar.

Die Mehrzahl der acht Sachverständigen hält die Neuregelung für angemessen, in einigen Stellungnahmen wurden aber auch Nachbesserungen vorgeschlagen. Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem Möglichkeiten, die Strafverfolgung zu verbessern. Dabei ging es unter anderem um den Aspekt der Vorbereitungsstrafbarkeit, den Einsatz technischer Mittel, um besseren Zugang zu Tätern im Internet zu bekommen, und um die Frage, ob nicht bereits ein Anfangsverdacht ausreiche, gegen mutmaßliche Täter vorzugehen.

Thomas Weigend, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln, sagte, er ziehe der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagenen Lösung einer allgemeinen Versuchsstrafbarkeit eine Regelung vor, die zielgenau einen "untauglichen Versuch" des Einwirkens auf ein Kind erfasst. Insofern sei dem Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zuzustimmen. Problematisch sei jedoch die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Formulierung: "Der Versuch ist nur in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind". Denn die Vollendung der Tat scheitere ja nicht an der irrigen Annahme des Täters, sondern daran, dass er tatsächlich nicht auf ein Kind einwirkt.

Dominik Brodowski von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, auch wenn er mit den Mitteln des materiellen Strafrechts ein prozessuales Problem zu lösen suche. Die Neuregelung ermögliche es in Fällen des Cybergrooming gegenüber einem "Scheinkind" , also einem Ermittler, einen Anfangsverdacht zu begründen, der auch als "Türöffner" für strafprozessuale Maßnahmen dienen könne. Zum Vorschlag des Bundesrats, mit diesem Gesetz zugleich Ermittlern die Befugnis zu geben, virtuelle Kinderpornografie als taktisches Posting oder "Keuschheitsprobe" zu verbreiten, erklärte Brodowski, er habe durchgreifende Zweifel an der Verhältnismäßigkeit solch einer Maßnahme.

Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sagte, das Anliegen von Bundesregierung und Bundesrat sei aus Sicht der Praxis uneingeschränkt zu begrüßen. Die geltende Rechtslage führe regelmäßig dazu, dass Täter zum Beispiel nur deswegen straffrei blieben, weil sie nicht mit einem Kind, sondern mit einem nicht-offen ermittelnden Polizeibeamten, einem verdeckten Ermittler oder einer sonstigen erwachsenen Person kommunizierten. Er gebe aber der weitergehenden Fassung des Bundesrates den Vorzug. Es überzeuge nicht, lediglich den untauglichen Versuch unter Strafe zu stellen, den an sich tauglichen Versuch, der zudem die konkrete Gefahr der Einwirkung auf ein echtes Kind schafft, im Gegenzug aber nicht.

Mit Peter Egetemaier, Leiter der Kriminalpolizeidirektion Freiburg, begrüßte ein weiterer Praktiker die geplante Gesetzesänderung. Die Ermittlungsbehörden müssten gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs ein Instrumentarium an die Hand bekommen, das eine effektive Bekämpfung derartiger Straftaten ermöglicht, und rechtsfreie Räume im Internet müssten konsequent beseitigt werden. Die bloße polizeirechtliche Gefährderansprache sei ein stumpfes Schwert. Er sprach sich für den Einsatz computergenerierten kinderpornographischen Materials aus, um den Zugang zu pädokriminellen Bereichen eröffnen, die sich Ermittlungen und Strafverfolgung bislang entziehen konnten.

Holger Kind, Erster Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt (BKA), sagte, der Entwurf ermögliche seit langem geforderte effizientere Ermittlungen. Ein großes Dunkelfeld lasse sich so besser aufhellen, denn es gebe viele Täter, aber nur wenige Ermittlungen. Er empfahl, die Strafbarkeit auch auf Kinder unter 16 Jahren auszudehnen. Der BKA-Vertreter mahnte grundlegend verbesserte Rahmenbedingungen für die Ermittler an. Dazu gehörten sowohl mehr Personal als auch die Möglichkeit, Kommunikationsdaten von Tätern zu speichern, also die Vorratsdatenspeicherung.

Bedenken gegen den Entwurf äußerte dagegen Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Mit dem Entwurf werde eine Vorverlagerung der Strafbarkeitsgrenze betrieben, die einen konkreten Bezug zu Rechtsgutsverletzungen nicht oder annähernd nicht mehr aufweise und daher unter Gesichtspunkten des Schuldprinzips sowie des legitimen Strafrechtszwecks bedenklich sei. Bedenken bestünden zum anderen auch dagegen, eine Strafbarkeit einzuführen, die sich im Wesentlichen als Begleitmaßnahme von polizeilicher Ermittlungstätigkeit darstelle. Keine Einwände habe er dagegen gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene gesetzliche Regelung der sogenannten Keuschheitsprobe beim Einsatz Verdeckter Ermittler bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie. Entsprechende dienstliche Handlungen dürften allerdings allein im Rahmen eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens und ausschließlich unter Verwendung von fiktivem Material zulässig sein.

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt eine Versuchsstrafbarkeit ab. Dies sei auch bei einem "Scheinkind" nicht geboten, sagte Jenny Lederer, Mitglied im DAV-Strafrechtsausschuss. Sie kritisierte die damit einhergehende weite Vorverlagerung der Strafbarkeit. Der Entwurf sei zudem nicht überzeugend und auch konturlos ausgestaltet. Durch ein abstraktes Gefährdungsdelikt werde kein Rechtsgut verletzt. Das Strafrecht müsse Ultima Ratio bleiben, sagte Lederer, die den Bundesratsvorschlag zum Thema "Keuschheitsprobe" ebenfalls unterstützte.

Die Psychologin Julia von Weiler vom Verein Innocence in Danger sagte, die Strafverfolger müssten in die Lage versetzt werden, eine aktive Rolle in der Ermittlung von Cybergrooming zu übernehmen. Ihre Möglichkeiten dürften nicht ausschließlich auf der Kraft und dem Mut betroffener Kinder und Jugendlichen basieren. Es dürfe keine Rolle spielen ob das Gegenüber tatsächlich ein Kind oder aber Polizisten auf Online-Streife sind. Die Strafverfolgung sei so wichtig, betonte von Weiler, weil es für Kinder und Jugendliche noch viel schwieriger als für Erwachsene sei, eine Online- beziehungsweise Digital-Gesprächssituation halbwegs richtig einzuschätzen. Dazu komme, dass Kinder ihre Kenntnisse häufig überschätzen würden.

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2. Gefährdung der Pressefreiheit in Hongkong

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die zunehmenden Einschränkungen von demokratischen Grundrechten in Hongkong, insbesondere des Rechts auf Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit. "In der Vergangenheit war die Menschenrechtssituation im Großen und Ganzen gut", so ein Vertreter der Bundesregierung, der am Mittwochnachmittag den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe über die Lage der Menschenrechte in der chinesischen Sonderverwaltungszone vor dem Hintergrund der aktuellen Demonstrationen informiert hat.

Doch angesichts der gegenwärtigen Proteste wachse die Sorge. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International berichteten über Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit, willkürliche Verhaftungen sowie Misshandlungen und Folter in Polizeigewahrsam. Das vormals "grundsätzlich offene politische Klima" in Hongkong habe sich deutlich verschlechtert, sagte der Regierungsvertreter. Seien in der Vergangenheit gerade um den Jahrestag des Tiananmen-Massakers Nachtwachen üblich gewesen, würden in den letzten Monaten öffentliche Versammlungen und Demonstrationen immer seltener genehmigt.

Proteste beantworte die Polizei dagegen immer öfter in Form unverhältnismäßiger Gewalt. Es gebe auch Berichte, wonach Inhaftierte erst verspätet Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung erhielten, so der Vertreter der Bundesregierung. Dieses Fehlverhalten der Polizei halte die Regierung für "wahrscheinlich" - aber nicht für "systematisch". Eine unabhängige, von Richtern geführte Kommission, die wie von den Demonstranten gefordert die Zusammenstöße untersuchen soll, werde es aber wohl nicht geben. Die Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong setze stattdessen auf eine Kommission der Polizei, den Independent Police Complaint Council (IPCC).

Die Spielräume für die politische Opposition würden enger, erklärte der Vertreter der Bundesregierung und verwies unter anderem auf das Verbot der Hong Kong National Party (HKNP) im September 2018, die die Unabhängigkeit von der Volksrepublik gefordert hatte.

Aktuell sei zudem der Demokratieaktivist Joshua Wong als Kandidat von den Kommunalwahlen im November unter dem Hinweis ausgeschlossen worden, sein Einsatz für mehr Selbstbestimmung Hongkongs widerspreche den geltenden Wahlgesetzen.

Unter Druck sei auch die Pressefreiheit geraten: Laut einer aktuellen Rangliste der Organisation Reporter ohne Grenzen belege Hongkong Platz 73 von 180 Ländern. 2002 habe sich die ehemalige britische Kronkolonie noch auf Platz 18 befunden. Ob es angesichts dieses wachsenden Drucks der Justiz in der Wirtschaftsmetropole gelingen werde, die Unabhängigkeit zu bewahren, bleibe abzuwarten, so der Regierungsvertreter.

In der anschließenden Diskussion zeigten sich Abgeordnete aller Fraktionen alarmiert über die verschlechterte Menschenrechtslage in Hongkong. Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten, man stehe im Umgang mit China an einer "Weggabelung": "Wenn wir zu unseren Werten stehen, muss es jetzt eine klare Ansage geben", mahnte eine Grünen-Abgeordnete. Die Demonstranten erwarteten "zu Recht" Unterstützung. Ein Mitglied der SPD-Fraktion sprach sich konkret dafür aus, bedrohten Hongkonger Aktivisten in Deutschland Zuflucht zu gewähren. "Humanitäre Maßnahmen für Einzelpersonen" unterstützte auch die AfD. Die FDP unterstrich die Notwendigkeit einer unabhängigen Untersuchung der Polizeigewalt. Eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke wiederum thematisierte die Frage von deutschen Rüstungsexporten nach Hongkong und der Herkunft von Teilen der dort gegen Demonstranten eingesetzten Polizeiausrüstung. Hinsichtlich bestehender Einreiseverbote für Bundestagsabgeordnete nach China kritisierte schließlich ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, die Bundesregierung tue zu wenig, um sich schützend "vor den Bundestag" zu stellen. Es sei vielmehr zu erwägen, im Gegenzug Einreiseverbote für chinesische Diplomaten zu verhängen.

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3. AfD für UN-Schutzzone in Nordsyrien

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion setzt sich für eine neue Syrienpolitik und die Einrichtung einer Schutzzone unter UN-Mandat im Norden des Landes ein und hat dazu einen Antrag (19/14767) vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nach mehr als acht Jahren Bürgerkrieg habe die syrische Regierung das Land wieder weitgehend unter Kontrolle gebracht. Nach jahrelangen Kämpfen gebe es nun erstmalig ernsthafte Aussichten auf die Festlegung einer Nachkriegsordnung in Syrien. "Besonders das Übereinkommen zwischen der syrischen Regierung und Opposition, einen Verfassungsausschuss unter dem Dach der Vereinten Nationen zu bilden, ist ausdrücklich zu begrüßen, da es Dialog- und Kompromissbereitschaft zwischen den verfeindeten Parteien zeigt als auch eine reelle Chance für einen friedlichen politischen Prozess zur Beendigung der Syrien-Krise darstellt", schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich nach dem erklärten Rückzug der USA aus dem Norden Syriens "unverzüglich mit Russland über die Umwandlung der bisherigen russisch-türkischen Schutzzone in Nordsyrien in eine VN-Schutzzone ins Benehmen zu setzen und hierzu als deutschen Beitrag eine maßgebliche Beteiligung am Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien durch deutsche Unternehmen zu vereinbaren". Der deutschen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen müsse genutzt werden, um in enger Abstimmung mit den westlichen Verbündeten sowie China eine Resolution auf der Basis des deutsch-russischen Benehmens "ein- und durchzubringen, welche die Einrichtung einer VN-Schutzzone sowie von VN-Flüchtlingslagern in Nordsyrien und den Wiederaufbau der Basisinfrastruktur in Syrien beinhaltet". Zudem solle die Bundesregierung die "bisherige starre Blockadehaltung gegenüber der syrischen Regierung" aufgeben und mit dieser die Grundzüge eines Wiederaufbauprogramms im Dialog vereinbaren. Mit der Regierung in Damaskus müsse im Gegenzug eine "belastbare und überprüfbare Vereinbarung über die diskriminierun gsfreie und sichere Rückkehr der syrischen Flüchtlinge aus Deutschland und anderen Ländern in ihre Heimat" vereinbart werden, die insbesondere die Rückgabe des konfiszierten Eigentums beinhalte.

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4. FDP missbilligt Amtsführung von Maas

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion drängt darauf, dass der Bundestag Äußerungen und Amtsführung von Außenminister Heiko Maas (SPD) eine Missbilligung erteilt. Maas habe bei einem Treffen mit dem türkischen Außenminister Ende Oktober den Vorschlag von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zur Einrichtung einer Schutzzone unter UN-Mandat in Nordsyrien öffentlich kritisiert und "damit inhaltliche Differenzen bei einem wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Vorstoß aus der Bundesregierung für internationale Verbündete und strategische Wettbewerber sichtbar herausgestellt", heißt es in einem Antrag (19/14778), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Hinzu komme, dass Maas mit diesem Auftreten neben seinem türkischen Amtskollegen den Eindruck erweckt habe, dass er die völkerrechtswidrige Errichtung einer Sicherheitszone durch die Türkei in Nordsyrien billigen würde. "Das schadet den Interessen der Bundesrepublik Deutschland, die als Mitglied des UN-Sicherheitsrats eine besondere Verantwortung für Wahrung und Stärkung des Völkerrechts hat", schreiben die Abgeordneten und fordern den Minister auf, "sich künftig bei der Ausübung seines Amtes die diplomatische Mäßigung aufzuerlegen, die dieses verantwortungsvolle Amt erfordert".

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5. Linke für Entschädigung Griechenlands

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke dringt auf die Anerkennung griechischer Reparationsforderungen. Im Falle Griechenlands sei die Frage von Entschädigungen für während der Besatzung durch Nazi-Deutschland begangene Verbrechen an der griechischen Bevölkerung und die ebenso erfolgte systematische Zerstörung von Infrastruktur, Sachwerten und Staatsvermögen bis heute nicht zufriedenstellend beantwortet, heißt es in einem Antrag (19/14725) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, der griechischen Regierung gegenüber zu erklären, "dass die offizielle Forderung nach Reparationen für vom NS-Regime begangene Kriegsverbrechen und Kriegsschäden von der Bundesrepublik als rechtens" ebenso anerkannt wird wie eine individuelle Entschädigung von Opfern deutscher Besatzungsverbrechen. Mit der griechischen Seite sollen nach Willen der Linken Verhandlungen mit dem Ziel eines Abkommens aufgenommen werden, welches Art, Umfang und Konditionen der zu leistenden Reparationen für Kriegsschäden regelt.

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6. Proteste in Hongkong

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich gegen eine weitere Eskalation in Hongkong und ruft die Konfliktparteien dazu auf, das Prinzip "Ein Land, zwei Systeme" zu wahren. Seit Juni dieses Jahres demonstrieren in chinesischen Sonderverwaltungszone Hunderttausende - zunächst gegen zwei Gesetzesänderungsentwürfe, die die Auslieferung von polizeilich gesuchten Verdächtigen unter anderem an Festlandchina erleichtern sollten, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/14823). Im September habe die Hongkonger Regierungschefin Carrie Lam angekündigt, die Entwürfe formell zurückzuziehen. Diese Ankündigung sei bislang allerdings noch nicht umgesetzt worden und die Proteste würden andauern. "Hintergrund ist die Furcht vor einer zunehmenden Einflussnahme Pekings in der Sonderverwaltungszone."

Die Bundesregierung soll nach den Vorstellungen der Grünen die Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong auffordern, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz, den Schutz der Menschenrechte und die im Basic Law garantierten bürgerlichen Freiheitsrechte vollumfänglich zu gewährleisten und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte einzuhalten. Außerdem solle sie darauf hinwirken, dass die angekündigte formelle Rücknahme des Gesetzes über flüchtige Straftäter und Rechtshilfe in Strafsachen aus dem Jahr 2019 umgehend umgesetzt und die Polizeigewalt bei Demonstrationen der vergangenen Monate unabhängig, unparteiisch, effektiv und zeitnahe aufgearbeitet wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1243 - 7. November 2019 - 10.41 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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