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MELDUNG/049: Die Beschlüsse des Bundestages am 21. und 22. März 2013 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Die Beschlüsse des Bundestages am 21. und 22. März

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März, und Freitag, 22. März 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:



Verschärfung des Waffenrechts: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 22. März einen Gesetzentwurf der Grünen zum Schutz vor Gefahren für Leib und Leben durch kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen (17/7732) abgelehnt. Keine Mehrheit fand gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen auch ein Antrag der der Grünen (17/2130) für "mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen" abgelehnt. Die Bundesregierung sollte darin aufgefordert werden, noch umfassender gesetzgeberisch tätig zu werden, um die Verfügbarkeit von und den Umgang mit Waffen zu erschweren. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Innenausschusses an (17/12872).

Unterstützung für die maritime Wirtschaft: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 22. März aufgefordert, die vorhandenen Finanzierungsinstrumente für den Schiffbau flexibel einzusetzen, um den deutschen Werften im internationalen Wettbewerb annähernd gleiche Bedingungen bereitzustellen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12817) nahm das Parlament gegen das Votum von SPD und Linksfrkation bei Enthaltung der Grünen an. Die Bemühungen der deutschen Reeder, die aktuellen Probleme der Schiffsfinanzierungen zu lösen, sollten unterstützt werden. Ebenso sollten die Fördermittel für die Seeschifffahrt von jährlich knapp 60 Millionen Euro verstetigt und die Arbeit im "Maritimen Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung" fortgesetzt werden. Auch sollte geprüft werden, ob Schiffbau und Meerestechnik in die Hightech-Initiative der Bundesregierung einbezogen werden können. Abgelehnt wurde bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen ein Antrag der SPD mit dem Titel "Umsteuern in der Krise - Maritime Wirtschaft unterstützen" (17/12723), wonach die Regierung mit den Banken Modelle entwickeln sollte, um die deutschen Reedereien beim Abbau von Schiffskapazitäten zu unterstützen. Im Dialog mit Banken und maritimen Verbänden sollten Lösungen zur Überwindung der aktuellen Krise entwickelt werden. Dabei sollte vor allem das Problem der hohen Kosten für die Bauzeitfinanzierung von Schiffsneubauten auf deutschen Werften im zukunftsträchtigen Spezialschiffbau in den Blick genommen werden.

Tonnagebesteuerung bleibt: Der Bundestag hat am 22. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12697) abgelehnt, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, die deutsche Tonnagebesteuerung zu ändern und in der EU auf eine Harmonisierung der Schiffsbesteuerung zu dringen. Nur Die Linke unterstützte die Initiative der Grünen. Die Grünen hatten argumentiert, die 1998 eingeführte Methode zur Besteuerung von Schiffskapazitäten habe nur zum Teil dazu geführt, mehr Beschäftigung im maritimen Sektor zu erreichen und mehr Schiffe unter deutscher Flagge fahren zu lassen. Die Grünen hatten für die Einführung eines Trennungsprinzips plädiert, was zur Folge hätte, dass der ohnehin sehr niedrige Tonnagegewinn nicht mit Verlusten bei den privaten Anlegern verrechnet werden könnte. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/12878).

Verdienstlücke von Frauen und Männern schließen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 22. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12483) angenommen, der darauf abzielt, die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern "unter Fortentwicklung und Fortschreibung der bestehenden Maßnahmen" zu beseitigen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Strategie zur Überwindung der Entgeltunterschiede zusammen mit der Zivilgesellschaft, Tarifpartnern, Unternehmen, Frauen- und Wirtschaftsverbänden weiterzuverfolgen. Auf Empfehlung des Familienausschusses (17/12782) lehnte das Parlament den Gesetzentwurf der SPD zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer (17/9781) ab. SPD und Grüne stimmten für, Union und FDP gegen den Entwurf, Die Linke enthielt sich. Von dem Gesetz sollten alle Betriebe mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten in der Privatwirtschaft und in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung erfasst werden. Auch die Tarifvertragsparteien sollten in die Pflicht genommen werden. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12575) fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8897) keine Mehrheit, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, ein Gesetz zur Verhinderung von Entgeltdiskriminierung vorzulegen und darin zu regeln, dass die Tarifpartner in eigener Verantwortung alle Tarif- und Firmentarifverträge auf Entgeltdiskriminierungen überprüfen und Sanktionen gegen Verstöße einführen sollten. Die Opposition stimmte geschlossen für den Antrag.

Aufwandsentschädigung für bürgerschaftliches Engagement: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 21. März einen Antrag dieser Fraktion (17/7653) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11253 Buchstabe c) abgelehnt, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche kommunale Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung anzurechnen. Nach dem Willen der Linken sollte darunter auch das Engagement in Initiativen, Stiftungen, Sportvereinen oder bei der Freiwilligen Feuerwehr fallen.

Kooperation mit fragilen Staaten: Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 21. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10791) abgelehnt, eine Strategie für die Zusammenarbeit mit fragilen Staaten zu entwickeln. Fragile Staaten seien solche, in denen der Staat nicht willens oder in der Lage ist, staatliche Grundfunktionen in den Bereichen Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, soziale Grundversorgung und Legitimität zu erfüllen. Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, die Vereinten Nationen als Koordinator zu stärken und multilaterale Fonds aufzustocken, um Mittel für fragile Staaten bereitzuhalten. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an (17/11961).

Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 21. März einen Antrag der Linksfraktion (17/5757) abgelehnt, mit den Vereinigten Staaten über die Schließung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg (Bayern) der US-Army und die Voraussetzungen für eine zivile Nutzung des Geländes zu verhandeln. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/8388).

Einführung eines Staateninsolvenzverfahrens: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. März einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8162) abgelehnt, in dem sich die Fraktion für die Einführung eines transparenten und unabhängigen Staateninsolvenzverfahrens eingesetzt hatte. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/10031). Ein solches Verfahren sollte nach den Vorstellungen der Grünen auf Antrag des Schuldnerlandes beginnen und eine neutrale, unabhängige Instanz haben, die über Schuldentragfähigkeit und Legitimität der Schulden entscheidet.

Doktortitel bleibt im Personalausweis: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. März einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung des Doktorgrades aus dem Passgesetz, dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, der Personalausweisverordnung sowie dem Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung (17/8128) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11908) abgelehnt. Die Streichung sollte dazu beitragen, den Doktorgrad "aus der Sphäre der Statuskonventionen herauszulösen" und aufwendige Prüfungen der Pass- und Ausweisbehörden einzusparen.

Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 21. März einen Antrag der Linken (17/9979) auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/12800) abgelehnt, wonach Forschung und Lehre an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken folgen sollte, was eine Rüstungsforschung ausschließen würde. Der Wissenschaftsrat und die Wissenschaftsorganisationen sollten nach dem Willen der Fraktion einen Kodex zur zivilen Forschung und Lehre erstellen.

Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (17/12354) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12810) angenommen. Damit werden Handel und Investitionstätigkeit zwischen den Beteiligten liberalisiert und ausgeweitet, wobei in vielen Bereichen über die Standards der Welthandelsorganisation hinausgegangen wird. Mögliche Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen beim Marktzugang werden verhindert. Der Vertrag enthält auch eine Beitrittsklausel für weitere Mitglieder der Andengemeinschaft. Ein Entschließungsantrag der SPD (17/12877) zum Gesetzentwurf fand keine Mehrheit.

Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgen (17/12371) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/12768) angenommen. Das Gesetz geht auf EU-Vorgaben zurück und verpflichtet die zuständigen Behörden, bei der Einführung von Anwendungen und Diensten intelligenter Verkehrssysteme die von der Europäischen Kommission erlassenen Spezifikationen zu beachten.

Auskunft über Kundendaten von Telekommunikationsanbietern: Gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 21. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12879) zugestimmt. Die Änderungen gehen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 (Aktenzeichen: 1 BvR 1299/05) zurück, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit der Weitergabe von Kundendaten von Telekommunikationsanbietern an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ging. Die Bestandsdatenanfrage nach einer IP-Adresse muss immer anhand eines konkreten Zeitpunkts erfolgen, zu dem die IP-Adresse einem Nutzer zugeordnet war. Die anfragende Stelle muss selbst prüfen, ob ihre Anfrage gesetzeskonform ist. Aufgenommen wurde eine Bußgeldandrohung für den Fall, dass Zugangssicherungscodes (zum Beispiel PIN oder PUK) an Stellen weitergegeben werden, die zur Bestandsdatenabfrage nicht berechtigt sind. Ohne richterliche Zustimmung darf nicht heimlich auf Daten von Betroffenen zugegriffen werden. Ein richterlicher Beschluss ist dann entbehrlich, wenn die Nutzung der Zugangssicherungscodes bereits durch eine richterliche Entscheidung gestattet wurde, etwa durch einen Beschlagnahmebeschluss. In das Gesetz aufgenommen wurden auch Benachrichtungspflichten.

Nachträgliche Zahlung von Ghetto-Renten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/10094) abgelehnt, Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 zu ermöglichen. Danach sollten ehemalige Ghetto-Insassen bei fristgerecht gestellten, zunächst aber bestandskräftig abgelehnten und erst nach 2009 bewilligten Rentenanträgen die Rente rückwirkend ab dem 1. Juli 1997 ausgezahlt bekommen. Die nachträglich vom Bundessozialgericht anerkannten Renten konnten statt rückwirkend zum Jahr 1997 aus rechtlichen Gründen erst ab 2005 bewilligt werden. Alternativ sollten die monatlichen Rentenbeträge seit 1997 in einer Summe an die Betroffenen gezahlt werden, so die SPD. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag auch einen Antrag der Linksfraktion (17/7985) ab, den Berechtigten, deren Ansprüche erst abgelehnt und dann durch die Gerichtsentscheidung vom Juni 2009 bewilligt worden seien, die Renten rückwirkend ab 1997 zu gewähren. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12870).

Schlichtung für Luftfahrtunternehmen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schlichtung im Luftverkehr (17/11210) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12876) angenommen. Das Gesetz setzt zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung, indem privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anerkannt werden. Fluggäste nicht freiwillig an einer solchen Schlichtung teilnehmender Luftfahrtunternehmen können auch eine behördliche Schlichtungsstelle anrufen. In beiden Fällen haben Passagiere wie Airlines die Möglichkeit, die Zivilgerichte anzurufen. Der Rechtsausschuss hat den Zeitraum zwischen dem erstmaligen Geltendmachen eines Anspruchs des Fluggastes und der anschließenden Anrufung der Schlichtungsstelle von 30 Tagen auf zwei Monate verlängert. Für die behördliche Schlichtung wird eine Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Die vom beteiligten Luftfahrtunternehmen zu zahlende Gebühr für das behördliche Schlichtungsverfahren beträgt 290 Euro. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/9228) einen Antrag der SPD (17/7337) ab, verkehrsträgerübergreifend eine Schlichtung für Luftfahrtunternehmen einzuführen. Geeignet dazu sei die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.", heißt es im Antrag. Zudem sollten die Unternehmen zur Teilnahme an einer solchen Schlichtung verpflichtet werden, wenn sie einer Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb von vier Wochen selbst abgeholfen haben. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und der Grünen scheiterte auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/4125) auch die Linksfraktion mit einem Antrag (17/2021), die Fluggastrechte zu stärken. So sollten Fluggäste nach dem Willen der Linken gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften abgesichert werden. Sie sollten zudem eine Schlichtungsstelle anrufen können, die ihnen verständliche Informationen über ihre Rechte garantiert und ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Ausgleichszahlungen klärt.

Kampf gegen Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne: Der Bundestag hat am 21. März gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken die Bundesregierung aufgefordert, das Projekt "Gegen die Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverschiebung" fortzusetzen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/12827) nahm er mehrheitlich an. Dieses Projekt der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zielt darauf ab, die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage international zu vereinbaren und umzusetzen. Die Regierung soll daran mitwirken, dass künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen nicht mehr möglich sind und auch diese Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfindet. Diese Unternehmen sollten sich durch geschickte Steuergestaltung nicht mehr ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen verschaffen, die nur national tätig sind.

Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier: Der Bundestag hat es am 21. März abgelehnt, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier auszuweiten. Einen entsprechenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9170) wies er gegen das Votum der Opposition auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/9973) ab. Die Grünen wollten, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln und anderen Produkten, die Ei als Zutat enthalten, verpflichtend vorschreiben. Auch sollte sich die Regierung für eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art ausgedehnt und eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte geschaffen wird.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik: Der Bundestag hat am 21. März gegen das Votum der Opposition einen Entschließungsantrag der SPD (17/12841) abgelehnt, der sich auf eine Große Anfrage der Fraktion (17/9839) zum Thema "Paradigmenwechsel im Konzept zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Amtes vom September 2011" (17/9839) und die Antwort der Bundesregierung darauf (17/11981) bezog. Die SPD hatte sich unter anderem dafür eingesetzt, die Auslandspräsenzen in Osteuropa zu stärken, die Unabhängigkeit der Deutschen Welle in ihrem Kultur- und Bildungsauftrag zu gewährleisten, Mittel für die Förderung der deutschen Sprache im Nahen Osten und in Nordafrika angemessen zu finanzieren und dort auch deutschsprachige technische und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge an den Universitäten aufzubauen.

Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wird eingerichtet: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 21. März einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (17/12390) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12746) zugestimmt. Damit müssen die Betreiber öffentlicher Tankstellen bei jeder Änderung ihrer Kraftstoffpreise diese in Echtzeit und differenziert nach der jeweiligen Sorge an die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln. Die Markttransparenzstelle darf die Preisdaten dann an Verbraucherportale im Internet weitergeben. Die Verordnung basiert auf dem am 5. Dezember 2012 verabschiedeten Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Von der Meldepflicht befreien lassen können sich Tankstellen mit einem jährlichen Gesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von bis zu 750 Kubikmeter. Die Markttransparenzstelle muss die Daten in regelmäßigen Intervallen von höchstens einer Minute über eine Standardschnittstelle zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellen.

Branntweinmonopol wird abgeschafft: Der Bundestag hat am 21. März das Branntweinmonopol für die rund 20.000 Klein- und Obstbrennereien mit Wirkung zum Jahresende 2017 abgeschafft. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12301) nahm er auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12765) einstimmig an. Damit verbunden ist die Abschaffung der "vorkonstitutionellen Besitzstandsrechte zum Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen". Das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen soll ab 2018 bundesweit geöffnet und in das Alkoholsteuergesetz integriert werden, das dann auch die Vorschriften über die Branntweinsteuer enthalten wird.

Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 21. März der zweiten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Deponieverordnung (17/12454) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/12853) zugestimmt. Damit wurde das nationale Deponierecht an die EU-Quecksilberverbotsverordnung angepasst, die eine Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle ermöglicht. Der Bundestag hatte der Verordnung bereits am 13. Dezember 2012 zugestimmt, der Bundesrat dagegen am 1. Februar 2013 Änderungen dazu beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden und die eine erneute Zustimmung des Bundestages erforderlich machten.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 21. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 553 bis 571 übernommen (17/12714, 17/12715, 17/12716, 17/12717, 17/12718, 17/12719, 17/12720, 17/12721, 17/12860, 17/12861, 17/12862, 17/12863, 17/12864, 17/12865, 17/12866, 17/12867, 17/12868, 17/12869).

Soziale Gestaltung der Energiewende: Der Bundestag hat am 21. März einen Antrag der Linksfraktion (17/12840) abgelehnt, die Stromsteuer für eine "konsequent sozial-ökologische Energiewende" zu senken. Die Linke hatte vorgeschlagen, die Stromsteuer für private Haushalte von 2,05 Cent auf 0,5 Cent pro Kilowattstunde abzusenken und eine staatliche Aufsicht über das Endkundengeschäft einzuführen. Die Mindereinnahmen des Bundes bezifferte die Fraktion auf etwa 2,2 Milliarden Euro jährlich. Der Bundestag hat es am 21. März ferner abgelehnt, eine Strompreisaufsicht einzuführen, als er einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/10800) bei Enthaltung der Grünen auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11704) ablehnte. Die Linke hatte zudem ein Sockeltarifmodell, die Überführung privater Stromnetze in die öffentliche Hand, eine Abwrackprämie für veraltete Elektrogeräte und weitere Maßnahmen verlangt, um die Strompreise bezahlbar zu halten. Ebenfalls bei Enthaltung scheiterte Die Linke mit einem weiteren Antrag (17/11655), in dem ein gesetzliches Verbot von Stromsperren durch die Energieversorger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern gefordert worden war. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (17/12767). Schließlich scheiterte auch die SPD mit ihrem Entschließungsantrag (17/12538) zur Antwort der Bundesregierung (17/12246) auf eine Große Anfrage der SPD zum Thema "Die Energiewende - Kosten für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen" (17/10366). Die SPD wollte die Befreiung für Unternehmen von der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, der Kraft-Wärme-Kopplung-Umlage und von Netzgebühren auf den Kreis von Unternehmen konzentrieren, die mit hohen Energiekosten im internationalen Wettbewerb stehen.

Förderung von Forschung und Entwicklung: Gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 21. März einen Antrag der SPD (17/247) abgelehnt, innovative kleine und mittlere Unternehmen durch ein nachhaltiges steuerliches Forschungs- und Entwicklungsförderkonzept zu stärken. Die SPD wollte, dass eine solche Förderung nicht zulasten der Projektförderung geht, und dass die Grundlagenforschung und der Technologietransfer weiter gestärkt werden. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Grünen fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/130) keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung die steuerlichen Bedingungen für Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen zielgenau verbessern sollte. Die Steuergutschrift sollte mit 15 Prozent der nachgewiesenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für Personal-, Sach- und Investitionskosten berechnet werden. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Finanzausschusses an (17/1600). Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/8952) ab, soziale Innovationen und Dienstleistungsinnovationen zu erforschen und zu fördern. Die Regierung sollte nach dem Willen der Fraktion ein Förderprogramm zur Forschung und Entwicklung in den Dienstleistungsbranchen auflegen und darin besonders die öffentliche und gemeinnützige Daseinsvorsorge einbeziehen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (17/12812). Schließlich scheiterte auf Empfehlung dieses Ausschusses (17/12813) auch ein Antrag der SPD (17/9574), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, den Haushaltstitel "Forschung an Fachhochschulen" um 20 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Grünen stimmten mit der SPD dafür, Die Linke enthielt sich. (vom/22.03.2013)

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Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43554286_kw12_angenommen_abgelehnt/index.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2013