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PRESSEKONFERENZ/384: Regierungspressekonferenz vom 2. März 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 2. März 2012
Regierungspressekonferenz vom 2. März 2012

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Eröffnung der CeBIT, Kabinettssitzung, Plenarsitzung des Deutschen Bundestags, Kultusministerkonferenz, Gespräch mit dem Sprecherrat des Deutschen Behindertenrats, Großer Zapfenstreich für Bundespräsident a. D. Christian Wulff), Schlüsselübergabe für das "Effizienzhaus Plus"
weitere Themen: Änderung des Transplantationsgesetzes, Airbus, Standortreform der Bundeswehr, Tarifeinheit, Finanzhilfen für Griechenland, Koalitionsausschuss, mögliche Stornierung eines Airbus-Großauftrags von Hong Kong Airlines, Ehrensold, Antisemitismus im deutschen Fußball, Studie über junge Muslime in Deutschland, Insolvenz von Schlecker

Sprecher: SRS Streiter, Mehwald (BMVBS), Albrecht (BMG), Kraus (BMWi), Dienst (BMVg), Flosdorff (BMAS), Kotthaus (BMF), Teschke (BMI)


Vorsitzender Fichtner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Die Kanzlerin wird in der nächsten Woche in Hannover sein. Sie wird zur CeBIT nach Hannover reisen und dort die brasilianische Staatspräsidentin Dilma Rousseff treffen. Brasilien ist in diesem Jahr das Partnerland der CeBIT. Die Bundeskanzlerin wird Präsidentin Rousseff gegen 18 Uhr im Hannover Congress Centrum begrüßen, um dann dort gemeinsam mit ihr an der Veranstaltung zur Eröffnung der CeBIT teilzunehmen. Gegen 19 Uhr wird die Bundeskanzlerin die Rede zur Eröffnung der CeBIT halten. Nach der Veranstaltung werden die Bundeskanzlerin und Präsidentin Rousseff im Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung zu einem Abendessen und einem gemeinsamen Gespräch zusammentreffen.

Dort, in Hannover, wird es dann am Montag auch weitergehen. Dann wird die Kanzlerin gemeinsam mit der brasilianischen Staatspräsidentin ab 9 Uhr ihren traditionellen Eröffnungsrundgang über die CeBIT machen. Zum Abschluss des Rundgangs sind dann noch kurze Pressestatements der Bundeskanzlerin und der Präsidentin geplant.

Anschließend werden die Kanzlerin und die Präsidentin zehn brasilianische Stipendiaten treffen, die im Rahmen des groß angelegten brasilianischen Mobilitätsprogramms "Wissenschaft ohne Grenzen" erstmals hier in Deutschland studieren. Das ist ein offener Bildtermin.

Danach ist von etwa 11.45 bis 13 Uhr ein gemeinsames Mittagessen der Bundeskanzlerin mit der brasilianischen Präsidentin und deutschen und brasilianischen Unternehmern vorgesehen.

Am Mittwoch wird dann wie üblich um 9.30 Uhr das Bundeskabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Am Donnerstag wird die Bundekanzlerin von 9 Uhr an an der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages teilnehmen.

Am Donnerstag um 14.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin in Berlin zusammen mit Bildungsministerin Schavan und der Integrationsbeauftragten, Staatsministerin Böhmer, die Kultusministerkonferenz besuchen. Bei diesem Treffen wird es um das Thema "Integration durch Bildung" gehen. Die Bundeskanzlerin wird sich mit den Vertretern der Länder unter anderem über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Integration, die Umsetzung des Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie die Übergänge im Bildungssystem austauschen. Vor Beginn der KMK-Sitzung wird es einen offenen Bildtermin geben. Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Nach der Sitzung - gegen 15.45 Uhr - werden dann die Bundeskanzlerin und der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe, Statements zu den Ergebnissen abgeben.

Am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin um 17 Uhr den Sprecherrat des Deutschen Behindertenrates zu einem einstündigen Gespräch empfangen. Themen werden dabei die aktuelle Entwicklung im Bereich der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen, der Stand der inklusiven Bildung in Deutschland, die aktuelle pflege- und gesundheitspolitische Gesetzgebung aus Sicht behinderter Menschen sowie die Reform der Eingliederungshilfe sein.

Am Donnerstag um 19 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann am Großen Zapfenstreich zur Verabschiedung von Bundespräsident a.D. Christian Wulff im Park von Schloss Bellevue teilnehmen. Dazu hat das Bundespräsidialamt gestern um 17 Uhr eine Pressemitteilung mit Hinweisen zur Akkreditierung für die Medien herausgegeben.

Am Freitagmorgen wird die Bundekanzlerin von 9 Uhr an wieder an der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages teilnehmen. - Das waren die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin.

MEHWALD: Ich darf Ihnen einen Termin ankündigen, der von vielen schon mit großer Spannung erwartet wurde, und zwar wird es am Montag, den 5. März, die Schlüsselübergabe in unserem "Effizienzhaus Plus" geben. 15 Monate lang wird eine vierköpfige Berliner Familie dieses Haus auf Herz und Nieren prüfen. Sie wird zwei Elektromobile dabei haben. Dieses Haus, wie Sie wissen, produziert mehr Energie, als es selbst verbraucht. Insofern können auch die Elektromobile gespeist werden. Ich darf Sie noch einmal herzlich einladen, sich vielleicht zu melden, wenn Sie in der Fasanenstr. 87 dabei sein möchten, wenn Bundesbau-Staatssekretär Rainer Bomba die Schlüssel für dieses Haus am Montag um 16 Uhr übergeben wird.

Frage: Ich habe Fragen an das Gesundheitsministerium zu der Einigung hinsichtlich der Organspende: Inwieweit müssen dafür jetzt Gesetze geändert werden? Ist dieser Brief, der da regelmäßig von den Krankenkassen verschickt werden soll, eine Art freiwillige Leistung? Wie ist es mit dem Transplantationsbeauftragten? Dazu gibt es wohl eine Gesetzesinitiative, die noch aus dem vergangenen Jahr stammt, die aber wohl noch nicht durch den Bundestag gegangen ist.

Albrecht: Vielen Dank, dann habe ich die Chance, das zu erklären. Wir haben uns gestern auf einen Gruppenantrag geeinigt. Das heißt, das Verfahren liegt im Bundestag. Alle Fraktionen haben sich darauf geeinigt, in der Frage der Entscheidungslösung jetzt einen gemeinsamen Weg zu gehen; das ist der eine Punkt. In der Tat werden die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten über die Möglichkeit der Organspende zu informieren, das heißt, ihnen Organspendeausweise zuzuschicken. Die Idee ist - deswegen sind wir auch ganz glücklich darüber, dass das jetzt passiert -, das zusammen mit der Aussendung der elektronischen Gesundheitskarten zu machen. Sie wissen, dass es von der Organisation her so ist, dass bis Ende des Jahres 2011 etwa 10 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte bekommen haben. Wir haben im Versorgungsstrukturgesetz angelegt, dass weitere 60 Prozent der Versicherten in diesem Jahr ihre elektronische Gesundheitskarte bekommen werden. Diesen Aussand können wir jetzt natürlich nutzen - er findet sowieso statt -, um die Menschen darüber zu informieren.

Es geht ja darum, eine Diskussion, eine Debatte auch in der Familie anzustoßen und sich, wenn diese Unterlagen kommen, über das Thema zu unterhalten. Minister Bahr hat gestern noch einmal klargestellt, dass es nicht um einen Zwang, sondern um Freiwilligkeit geht. Aber die Aufforderung, sich zu entscheiden, hat in diesem Prozess eine Qualität an sich, und wir erhoffen uns davon, dass sich die Anzahl der Menschen, die einen Organspendeausweis ausfüllen, signifikant erhöht.

Das, was Sie ansprechen - das ist heute auch noch einmal Thema in einem Interview mit dem Minister gewesen -, ist die Frage der weiteren Änderung des Transplantationsgesetzes. Wir müssen das Transplantationsgesetz aufgrund europäischer Rechtsvorschriften sowieso ändern. Das ist letztes Jahr angelegt worden. Sie wissen, dass wir im Ministerium die Vorstellung hatten, dass wir auch die Entscheidungslösung im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses hätten regeln können. Das tun wir jetzt über den Gruppenantrag. Das hat das Ganze etwas verzögert, aber nur etwas. Die weiteren Änderungen werden jetzt aber im Transplantationsgesetz stattfinden - die sind auch schon ausgearbeitet -, und wir werden zeitnah über diese Änderungen informieren.

Diese Änderungen sehen unter anderem den Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern verpflichtend vor. Warum? Sie tun es, weil wir wissen, dass die Organisation in den Krankenhäusern höchst unterschiedlich ist. Das sieht man allein schon daran, dass es einige Krankenhäuser gibt, die viele Organspenden melden, während andere ganz wenige melden. Wir müssen schauen, dass wir dabei eine einheitliche Qualität hinbekommen. Wir wissen auch aus internen Berichten, dass das sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Das große Ziel ist ja, dass wir die Spenderanzahl und die Anzahl von Organspenden wirklich signifikant erhöhen. Sie wissen: 12.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Minister Bahr betont es immer wieder: Jede Organspende rettet Leben. Das heißt also, jeder Organspender ist ein Lebensretter. Es ist unser Ziel, das möglichst umzusetzen.

Zum Zeitplan: Der Gruppenantrag wird sich jetzt vier Wochen lang im Verfahren befinden. Dann wird es Ende März sein. Die Änderungen für das Transplantationsgesetz sind formuliert, sind auf dem Weg und können also gleichzeitig beraten werden, sodass wir auch tatsächlich sehr zeitnah zum Handeln kommen werden.

Zusatzfrage: Habe ich das jetzt so richtig verstanden, dass auch diese Geschichte mit der Organspende in dieses schon laufende Transplantationsgesetz eingebaut werden soll, oder wird es ein extra Gesetz geben?

Albrecht: Nein, das wird in das Transplantationsgesetz eingebaut.

Zusatzfrage: Muss man diese Geschichte mit der Gesundheitskarte, dass das darauf auch registriert wird, aber extra machen?

Albrecht: Im ersten Aussand wird die Gesundheitskarte ohnehin nicht in der Lage sein, dieses elektronische Fach, das wir extra auf dem Chip einrichten müssen, zu beinhalten. Dabei reden wir von einem Zeitraum ab 2014. Dafür müssen auch technische Voraussetzungen geschaffen werden, und die sind noch nicht geschaffen worden.

Aber gestern ist das noch einmal ganz klargestellt worden, weil es gestern einige Unruhe in Bezug auf den Datenschutz gab. Wir haben den Hinweis des Bundesdatenschützers Peter Schaar erhalten, der uns gesagt hat, dass Patientendaten, die sich um dieses Thema drehen, nur dem Patienten zugänglich sein sollen und dass auch nur der Patient die Möglichkeit haben soll, sie zu ändern. Das wird auch so bleiben. Das heißt, es wird kein Schreibrecht der Kassen auf der elektronischen Gesundheitskarte geben, was diese Daten angeht. Es ist uns noch einmal ganz wichtig, das sicherzustellen, weil die Menschen zurecht sehr sensibel sind, was ihre persönlichen Daten in Bezug auf die Gesundheit angeht.

Frage: Herr Albrecht, Sie sprachen von "relativ zeitnah". Was heißt das jetzt für den Ablauf? Ab wann wird das Ganze gelten? Wann können die ersten Bundesbürger mit diesem Schreiben rechnen?

Zweite Sache: Wie viele Menschen sterben pro Jahr aufgrund mangelnder Spenderorgane?

Die dritte Sache, die dazu gehört: Wenn Sie sagen, Sie erwarten sich von dieser Aktion eine signifikante Erhöhung, was heißt denn das konkret? Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es in Deutschland ja maximal 4.000 Organspender pro Jahr.

Albrecht: Also zeitnah bedeutet, dass wir die Änderung des Transplantationsgesetzes dann bald hinbekommen. Wenn wir im März dazu kommen, wird es die erste Lesung sein. Dann werden wir eine zweite Lesung brauchen, und dann wird man sehen, wann tatsächlich das Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart wird. Aber ich denke, dass wir das dieses Jahr hinbekommen.

Und was den Gruppenantrag angeht: Es gibt einen übergreifenden Konsens. Das heißt, dass wir auch das zeitlich miteinander verzahnen. Also wenn wir den Aussand der elektronischen Gesundheitskarte nutzen wollen, dann müssen wir es jetzt möglichst schnell machen. Dafür plädieren wir. Ich denke, nach der gestrigen Einigung steht dem auch nichts im Wege.

Zur signifikanten Erhöhung: 2010 hatten wir insofern ein außerordentlich erfreuliches Jahr, da die Zahl der Spender gestiegen ist. 2011 ist die Zahl etwas zurückgegangen.

Wenn wir die Warteliste verkleinern können, wenn es nicht mehr 12.000 sind, (die auf ein Organ warten), sondern es weniger Menschen werden, dann ist das ein Erfolg. Jeden, den wir von dieser Warteliste herunterbekommen, ist ein Erfolg. Ich kann jetzt keine konkreten Zahlen sagen. Das möchte ich auch nicht, weil das in diesem Zusammenhang keinen Sinn macht. Also wir müssen die Zahl der Wartenden senken, und wir sind guter Hoffnung, dass wir das mit diesem Gesetz schaffen.

Was war die dritte Frage?

Zusatzfrage: Wie viele Menschen sterben pro Jahr aufgrund fehlender Organe?

Albrecht: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Die Zahl habe ich nicht im Kopf. Ich kann sie aber nachliefern.

Frage: Daraus schließe ich jetzt, dass die Anschreiben der Krankenkassen erst im zweiten Halbjahr erfolgen können, weil erst die gesetzliche Grundlage gegeben sein muss.

Albrecht: Also legen Sie mich nicht auf das zweite Halbjahr fest. Wir würden es gern schneller machen. Wie gesagt: Wenn wir das Transplantationsgesetz im Rahmen eines Änderungsantrages gemacht hätten, dann hätten wir etwas schneller sein können. Aber das spielt jetzt keine Rolle.

Sie haben heute vielfach gelesen - die Agenturen haben das auch so aufgemacht -, dass es jetzt fünfzehn Jahre gedauert hat, bis sich die Fraktionen beziehungsweise der Gesetzgeber auf dieses Vorhaben geeinigt haben. Angesichts des Problems ist jeder Tag zu lang. Das ist keine Frage. Aber wir haben jetzt eine gute Voraussetzung. Wir müssen jetzt sehen, dass wir vor allen Dingen die Abläufe, wie ich es vorhin geschildert habe, in den Kliniken verbessern. Dieser Gruppenantrag ist, wie gesagt, nur der Teil "Entscheidungslösung".

Jetzt machen wir das mit dem Transplantationsgesetz. Die Sachen sind fertig. Im Übrigen geht es da nicht nur um Transplantationsbeauftragte, sondern es geht auch um die Lebendspende; ein nicht ganz unwichtiges Thema, wie Sie wissen. Denken Sie an das prominente Beispiel von Herrn Steinmeier, der sich da ja auch sehr eingebracht hat. Wir haben das zum Anlass genommen, das Thema Lebendspende umfassend zu regeln. Dann werden wir jetzt sehr schnell (weiter verfahren). Die Arbeiten sind, wie gesagt, fertig; das Gesetz liegt auf dem Tisch. Es geht jetzt in die erste Lesung, dann zügig in die zweite Lesung, und danach veröffentlichen wir es so schnell wie möglich im Gesetzblatt.

Frage: Ich hätte noch gern ein paar Zahlen. Wie viele Organspenden gab es im vergangenen Jahr? Wie viele waren davon Lebendspenden?

Albrecht: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das muss ich nachliefern. Es tut mir Leid.

Frage: Ich würde gern etwas vom Wirtschaftsministerium wissen: Es gibt offenbar Unzufriedenheit mit dem Kurs, den der Airbus-Chef im Hinblick auf viele organisatorische Änderungen in seinem Unternehmen fährt. Es gibt Berichte über einen Brief Ihres Staatssekretärs, des Beauftragten für die Luft- und Raumfahrt, Herrn Hintze, in dem er Forderungen an EADS formuliert. Können Sie zunächst bestätigen, dass ein solcher Brief geschrieben worden ist, und gibt es einen offenen Dissens mit dem künftigen EADS- und heutigen Airbus-Chef über den Kurs, den er fahren will?

Kraus: Also grundsätzlich gibt es immer einen engen Austausch. Aus Gründen der Vertraulichkeit der Korrespondenz des BMWi mit Unternehmen können wir aber keine Stellung nehmen. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis.

Frage: Herr Dienst, bezüglich der Infrastrukturkosten der Standortreform steht jetzt eine Zahl von 1,2 Milliarden Euro im Raum, die als Grobschätzung seitens des Bundesministeriums für Verteidigung vorgenommen wurde.

Frage eins: Gibt es auch schon eine Grobschätzung zu etwaigen Umzugskosten, die mit dem neuen Standortkonzept notwendig werden? Zweitens: Gibt es auch eine Grobschätzung des Einsparpotenzials, das durch die Schließung der 31 Standorte ja auch haushalterisch irgendwo wirksam werden wird?

Dienst: Wir setzen jetzt das Seminar zu Standortfragen fort, das wir hier schon vor drei Wochen geführt haben. Insofern darf ich noch einmal für diejenigen, die das nicht mitverfolgt haben, daran erinnern, dass sich die Standortentscheidung auf vier Grundprinzipien bezieht. Die Grundprinzipien sind hier die Funktionalität der Standorte, die Attraktivität, die Präsenz in der Fläche und die Kosten. Die Zahlen, die Sie heute in Umlauf gegeben haben, Herr Mayer, stammen aus einem Bericht des Verteidigungsministeriums an das BMF. Dieser wurde, wie auch vor drei Wochen, durch eine Abgeordnetenfrage ausgelöst. Um der Berichtspflicht Genüge zu tun, haben wir nun in den Organisationsbereichen eine Kostenabschätzung vorgenommen, eine Grobabschätzung. Nach diesem Bericht - das haben Sie auch geschrieben - löst die Umsetzung der Standortentscheidung mittel- bis langfristig 1,2 Milliarden Euro in der Bedarfsplanung aus.

Nun muss man hier wieder einsteigen, um die Zahl zu verstehen. Die Realisierungsplanung, also wie sich die Bundeswehr wirklich mit Mann und Maus, wie man so schön sagt, an den neuen und alten Standorten wiederfindet, ist längst nicht abgeschlossen. Insofern sind wir im sogenannten dynamischen Prozess.

Diese Zahl 1,2 Milliarden Euro stammt - ausgelöst durch diese Anfrage - aus einer Grobschätzung aus der Abfrage aller Standorte der Bundeswehr, um den Termin zu halten. Es ist schwer, sie im Moment seriös zu unterfüttern. Ob diese Wunschliste aus den Standorten jemals in dieser Form und in dieser Gesamtheit umgesetzt wird, steht zurzeit noch wahrhaftig in den Sternen. Denn hierzu muss erst einmal geprüft werden, was an Bedarf angemeldet worden ist. Es muss akzeptiert oder verworfen werden, und anschließend muss es dann priorisiert werden. Erst dann kann man langfristig in die Finanzplanung mit dem neuen akzeptierten Bedarf gehen, der dann beim Finanzministerium landet.

Da aber in dem Bericht nicht gefragt worden ist - das fragen Sie jetzt -, wie hoch der Investitionsaufwand zum Weiterbetrieb der neuen Bundeswehr an alten Standorten gewesen wäre, habe ich die Zahl leider auch nicht da. Wie gesagt: Sonst hätte man vorher parlamentarisch danach fragen müssen. Das wird noch kommen.

Sie haben jetzt danach gefragt. Ich weiß nicht, ob wir in der Lage sind, Ihnen diese Zahlen zeitnah nachzuliefern, da es ein riesiger Komplex ist. Es ist nicht einfach mit drei Telefonaten getan.

Ich darf jetzt aber eines an dieser Stelle sagen, weil das Thema immer wieder hochkommt. Es wird immer so getan, als ob es irgendwelche übergeordneten geheimen Entscheidungen geben könnte, dass also Standorte, die wesentlich besser, auch kostentechnisch, aufgestellt sind, zugemacht werden, um dann an anderer Stelle mit riesigem Investitionsaufwand neu aufzumachen.

In der Anfrage, aus der Sie zitieren, ist auch das Beispiel Rheine ausgeführt, das in Fachkreisen für sehr viel Unruhe gesorgt hat und noch sorgt. In Rheine soll der Standort wesentlich verkleinert werden, und die CA-53-Hubschrauber, die dort sind, sollen nach Holzdorf-Schönewalde in Sachsen-Anhalt verlegt werden.

Hier ist es so: Am Standort Rheine sind bisher 38,6 Millionen Euro in die Infrastruktur investiert worden. Vergleichend dazu sind bisher am Standort Schönewalde 65,8 Millionen Euro in die Infrastruktur geflossen. Also es ist mehr Geld nach Schönewalde als nach Rheine geflossen. In der Perspektive müsste man in Rheine noch einmal 91 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nehmen, um diesen Standort für die Hubschrauberei weiter zu betreiben. In Holzdorf-Schönewalde braucht man im Gegenzug nur 62 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. In diesen 62 Millionen Euro sind auch diese 18 Millionen Euro der Hubschrauberhalle enthalten, die Sie heute thematisiert haben.

Also per Saldo, an diesem einen Beispiel berechnet, erbringt die Stationierungsentscheidung ca. 30 Millionen Euro. So viel zum Hantieren mit den Zahlen. Und dieses Modell muss man nun über die gesamte Bundeswehr, über alle Standorte, zusammentragen, und dann wird man irgendwann ein Ergebnis haben, was die Perspektive gewesen wäre. Wie gesagt: Der Bedarf ist eine reine Abschätzung.

Zusatzfrage: Eine ganz kurze Nachfrage: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist, was die Umzüge bei der Verlegung zum Beispiel von Sigmaringen nach Veitshöchheim betrifft, da noch alles offen. Es ist noch in der Planung. Da ist auch keine Grobschätzung im Zuge der Standortentscheidungen vorgenommen worden, was das alles so kosten könnte. Denn es gab, als wir vor drei Wochen darüber sprachen, auch nur den Hinweis, dass es Grobschätzungen gibt, die nun bekannt geworden sind. Gibt es denn im Zuge dieses Entscheidungsverfahrens, welcher Standort weiter betrieben wird und wohin was verlegt wird, Grobschätzungen, was die damit einhergehenden Umzüge kosten könnten? Gerade was die Marine betrifft, sind ja in irgendwelchen Zirkeln bis zu dreistellige Millionenbeträge genannt werden.

Dienst: Also ich bestätige Ihnen nicht irgendwelche Millionenbeträge aus irgendwelchen Zirkeln. Wenn wir uns an die Seriosität des Themas erinnern wollen, dann ist es so, wie ich es Ihnen eben sagte: Die Realisierungsplanung steht noch aus. Also erst dann, wenn Mann und Maus - um noch einmal darauf zurückzukommen - feststehen, kann man auch abschätzen, wie hoch die Umzugskosten sind. Sie können auch als Privatmann ein Umzugsunternehmen erst dann bestellen, wenn Sie wissen, wie groß ihr Hausrat ist, den sie bewegen müssen.

Frage: Herr Dienst, eine Frage in dem Zusammenhang: Die Grünen werfen Ihnen ja vor, dass man dem Ministerium diese Zahlen erst aus der Nase ziehen musste. Sie haben die Frage gestellt, die ich einfach weiterreichen möchte, was das eigentlich für den Sparbeitrag des Ministeriums insgesamt heißt. Das war ja wirklich ein satter Milliardenbetrag, den das Verteidigungsministerium zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollte. Ist jetzt klar von dieser ursprünglichen Planung Abstand genommen worden?

Dienst: Es gibt Fragen, gerade die letzte, die immer wiederkehrend sind. Es gibt auch einen guten Film zu dem Thema.

Es ist so, dass von den Beschlüssen aus der Sparklausur kein Abstand genommen worden ist. Diese werden umgesetzt. Durch die Streckung hat sich da eine leichte Erleichterung ergeben. Das wissen aber auch alle Fachleute, auch Sie, Herr Spangenberg, die sich damit befassen. Dieses Einsparziel aus einer Planung aus dem Jahr 2010 steht. Diese Planung wird nun durch die Entscheidung zur Neuausrichtung der Bundeswehr überlagert. Insofern können Sie nicht aus dem Status quo ante nun mit der Perspektive in Vergleich gehen, weil die Grundlagen völlig verändert sind.

Die Bundeswehr wird neu ausgerichtet, sie wird völlig neu aufgestellt. Ich hatte gesagt: Diese Zusatzinvestitionen haben aber auch Einsparungen auf der anderen Seite zur Folge, die ich Ihnen aber in dieser Gesamtsumme nicht benennen kann wie auch diese Grobabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich an der Grenze der Seriosität ist. Aber sie ist gefordert worden, und deswegen ist sie heraus gegeben worden, auch wenn es heißt, sie sei uns aus der Nase gezogen worden. Aus Sicht der Seriosität hätten wir noch länger warten müssen, nämlich bis wir anhand der Realisierungsplanung, die wir im Moment erst machen, validierte Zahlen liefern können.

Zusatzfrage: Also noch einmal die Frage gestellt: Die 8 Milliarden Euro stehen zumindest noch als Zahl irgendwo auf dem Papier?

Dienst: Nein, die 8 Milliarden Euro finden Sie in der Genese der Haushaltsführung. Das ist so, und das ist auch immer wieder gesagt worden.

Frage: Ich möchte gern zwei Fragen zur Zersplitterung der Tariflandschaft stellen. Herr Streiter, nach einem Zeitungsbericht hat sich der SPD-Fraktionschef Herr Steinmeier mit einem Schreiben an die Kanzlerin gewandt und vorgeschlagen, eine gemeinsame Gesetzesinitiative gegen die Tarifzersplitterung auf den Weg zu bringen. Ich hätte gern gewusst: Wie wird die Kanzlerin reagieren - hat sie vielleicht schon reagiert - und teilt sie dieses Anliegen?

Und an Herrn Flosdorff, wenn ich noch eine Frage anfügen darf: Wie sieht denn das die Bundesarbeitsministerin? Hat sie möglicherweise ähnliche Vorstellungen und Initiativen oder sagt sie, so wie es jetzt ist - ich denke da vor allem an den Spruch des Bundesarbeitsgerichts - , so kann es bleiben. Das heißt, kleine und kleinste Gewerkschaften können Tarifverhandlungen führen.

STREITER: Ich kann es kurz machen. Es ist hier am Mittwoch schon mitgeteilt worden, dass es Gespräche innerhalb der Regierung und der Koalitionsfraktionen zum Thema Tarifeinheit gibt. Diese Gespräche dauern fort. Zu dem Brief von Herrn Steinmeier nehmen weder die Bundeskanzlerin noch die Bundesregierung, auch mit Blick auf diese Gespräche, Stellung.

Zusatzfrage: Entschuldigung, wenn ich nachfrage. Welche Gespräche meinen Sie? Die Gespräche jetzt innerhalb der Koalition?

STREITER: Ja.

Flosdorff: Zu dem Brief von Herrn Steinmeier kann ich hier keine Stellung nehmen. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Bundesarbeitsministerium hat Gespräche aufgenommen, und zwar sowohl innerhalb der eigenen Fraktion als auch innerhalb der Regierung, mit dem Koalitionspartner. Sie sieht schon, dass man vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse noch einmal prüfen muss, ob nicht doch ein gesetzlicher Rahmen notwendig ist.

Für sie spielen in dem Zusammenhang immer zwei wesentliche Punkte eine Rolle: Erstens muss man der Eskalation in den Betrieben entgegenwirken und zu vernünftigen, auch von Mehrheiten getragenen Lösungen kommen. Auf der anderen Seite muss aber auch ein Schutz von kleinen Gewerkschaften gewährleistet sein und sichergestellt sein, dass sie nicht einfach heraus gedrängt werden können. Darüber finden im Moment Beratungen statt.

Zusatzfrage: Gilt denn für die Bundesarbeitsministerin noch der Grundsatz: Ein Betrieb, ein Tarifvertrag? - Oder ist das mit der Entscheidung des Gerichts obsolet?

Flosdorff: Also das ist die Entscheidung des Gerichtes. Die Bundesarbeitsministerin stellt nur fest, dass man mit diesem Grundsatz sehr lange viele Jahrzehnte in dieser Bundesrepublik gut gefahren ist. Da geht es um das schützenswerte Gut einer funktionierenden Tarifautonomie, in der wohlabgewogene Kräfte zu vernünftigen Entscheidungen kommen, von denen alle profitieren.

Natürlich gibt es nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes eine neue rechtliche Lage. Deswegen stellt sich ja gerade die Frage nach einem neuen rechtlichen Rahmen, um zu so einer vernünftigen Ausgewogenheit zurückzukommen, wie wir sie vorher einmal hatten.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium: Herr Kotthaus, nach der gestrigen Entscheidung der Finanzminister, "grünes Licht" für die weiteren Zahlungen an Griechenland zu geben, wie sieht das Prozedere aus? Wann werden die endgültigen Entscheidungen getroffen?

Kotthaus:Ich glaube, "grünes Licht" für Griechenland (hat es noch nicht gegeben). Vielleicht können wir das in "hellgrünes Licht" umwidmen.

Also wir haben gestern einen weiteren Schritt gemacht, indem die Finanzminister geschaut haben: Sind die vorher vereinbarten "prior actions", also die abzuarbeitenden Gesetzesinitiativen und ähnliches mehr, in Griechenland abgearbeitet worden, damit dieser weitere Schritt hin zum zweiten Griechenland-Programm als erledigt betrachtet werden kann?

Die Finanzminister haben festgestellt, dass Griechenland sehr viel gemacht hat, und das sehr positiv begrüßt. Sie haben aber auch gesagt, dass es noch letzte Details gibt, die noch geklärt werden müssen. Sie wissen, dass die Liste der "prior actions", soweit sie abgearbeitet ist, erst Minuten vor dem Treffen vorlag, daher auch nur bedingt von der Troika überprüft werden konnte. Sie wissen, dass das griechische Parlament bis in die Nacht hinein getagt hat, um die Gesetzesinitiativen abzuarbeiten. Die Minister sind dann so verblieben, dass alles sehr gut aussieht. Man ist sehr weit gekommen, und man ist sicherlich in der Lage, am Ende der nächsten Woche zu schauen: Ist jetzt wirklich alles abgearbeitet? Kann die Troika hinter jeder "prior action" einen Haken machen? - Das sieht alles ganz gut aus. Nur, wie gesagt, "grünes Licht" ist es noch nicht. Ich würde es einmal "hellgrünes Licht" nennen.

Zweitens. Der nächste Schritt ist jetzt die Frage, wie die Beteiligung der Privatgläubiger läuft. Sie wissen, die griechische Regierung hat öffentlich das Angebot zum Umtausch gemacht. Das Angebot läuft bis zum 8. März. Dann wird man evaluieren können, ob die Beteiligung hoch genug war. Das ist dann der nächste Schritt.

Also der nächste Moment, der interessant ist, ist der 8. März, wenn das Angebot beendet wird. Es wird dann am 9. März vermutlich in einer Telefonkonferenz der Eurogruppe besprochen: Wie sieht das Ergebnis aus? Können wir den nächsten Schritt machen? - Also wir arbeiten uns Schritt für Schritt vorwärts. Nächster Stopp auf dieser Zeitschiene ist der 8./9. März.

Zusatzfrage: Bedarf es dann eines erneuten Gipfels für das zweite Paket, oder reicht eine Entscheidung der Eurogruppe?

Kotthaus: Prinzipiell, wenn alles läuft, wie es laufen sollte, kann das alles auf der Ebene der Eurogruppe erledigt werden.

Aber, wie gesagt, jetzt warten wir erst einmal auf das Ende des öffentlichen Angebots am 8. März und die Bewertung am 9. März.

Frage: Nur damit ich das richtig verstanden habe. Also der 9. März wäre dann der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem alles geklärt sein könnte? Oder gibt es noch irgendeine Instanz? Ich weiß zum Beispiel, dass der IWF noch über den konkreten Beitrag entscheiden muss. Also ein Element, das im zweiten Paket eine Rolle spielt, der IWF-Beitrag, der ja dann auch mögliche Folgerungen für die Beiträge der anderen auslöst, ist zu diesem Zeitpunkt, am 9. März, noch nicht entschieden. Also ist dann formal das ganze Paket erst nach der Entscheidung des IWF am 13. oder 14. März fertig geschnürt?

Eine zweite Nachfrage habe ich noch zum Vorschlag beziehungsweise Votum unseres Wirtschaftsministers für einen Aufbaukommissar, der sich ja wohl an Juncker anlehnt. Ist das jetzt ein Hobby des Wirtschaftsministers allein oder ist das eine Position der gesamten Bundesregierung, mit der sie in weitere Gespräche zu Griechenland geht?

Kotthaus: Wir mussten den Bundestag beteiligen. Der IWF muss sein Board beteiligen. Ob die Entscheidung des Boards schon am 9. März vorliegen wird, weiß ich nicht. Da bin ich auch der falsche Ansprechpartner. Ich kann Ihnen aber gern die Telefonnummer der Sprecherin des IWF in Europa geben.

Aber ich gehe davon aus, dass wir bis zu dem Moment, wenn wir sozusagen das zweite Griechenland-Programm in Kraft setzen, also vor dem 20. März, Klarheit haben, wie die Beteiligung des IWF aussehen wird. Ich gehe davon aus, dass die Frage des "Ob" klar ist, aber die Frage des "Wie" muss mit dem Board des IWF geklärt werden. Da bin ich jetzt einfach zurückhaltend, weil es nicht meine Rolle ist, das zu klären.

Zur Frage des Aufbaukommissars: Im gegenwärtigen griechischen Programm werden Sie diese Funktion nicht finden. Sie wissen, dass in den letzten Wochen und Monaten eine ganz wichtige Frage war: Wie kann man das vernünftig begleiten? Wie kann das griechische Programm auch "on the ground", vor Ort in Athen vernünftig begleitet werden?

Sie wissen, dass in dem griechischen Programm vorgesehen ist, dass zum einen die Kommission ihre Präsenz vor Ort deutlich erhöhen wird. Sie wissen auch, dass es dieses besondere Konto gibt, auf das die Gelder fließen, die dem Schuldendienst dienen, um dort eine gewisse Stabilität hineinzubekommen. Sie wissen auch, dass die Eurogruppe in ihrer vorletzten Sitzung beschlossen hat, dass sich die Mitgliedstaaten an einem Aufbauprogramm in Griechenland durch aktive Teilnahme beteiligen.

Ein Beispiel dafür ist dieser Pool von 160 Experten im Bereich des Steuerrechtes, die auch bereitstehen, um im Rahmen von Schulungen und Workshops und ähnlichem mehr in Griechenland aktiv zu werden. Ich betone ausdrücklich: im Sinne von Schulungen, nicht im Sinne von Steuer eintreiben und ähnlichem, was ich alles gelesen habe. - Das sind alles Elemente, die zurzeit vorliegen. Hier und jetzt gibt es einen Aufbaukommissar im engeren Sinne in dem Programm nicht, aber heute tagt ja auch noch der Europäische Rat. Ich weiß nicht, was da beschlossen wird. Von daher schweige ich jetzt und warte ab, was in Europa beschlossen wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Das griechische Entwicklungsministerium, sprich Wirtschaftsministerium, hat vor zwei Tagen ein Kommuniqué herausgebracht, in dem der Vizekanzler frontal und namentlich angegriffen wird. Unter anderem heißt es, dass die Politik, die Rösler verfolgt, die Bemühungen der griechischen Seite sowie Europas, die Krise zu überwinden, systematisch unterminierten, und das sei ein Ausdruck von politischer Heuchelei. Es heißt hier - ich habe das Kommuniqué vor mir -, dass es nicht Röslers erste Priorität gewesen sei, als er nach Griechenland gekommen ist, die Strukturreformen und die Entwicklung Griechenlands voranzutreiben, sondern dass es ihm vor allem darum gehe, die Gelder der deutschen Firmen, die in Griechenland engagiert sind, sozusagen aufzutreiben. Es heißt, dass die Verbesserung der Produktivität beziehungsweise Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft nicht zu seinen ersten Prioritäten gehört habe.

Vorsitzender Fichtner: Was ist Ihre Frage?

Frage: Ich wollte fragen, ob das Wirtschaftsministerium von diesem Kommuniqué weiß und was Ihre Reaktion darauf ist.

Kraus: Zu diesem Kommuniqué liegen mir jetzt keine Informationen vor.

Grundsätzlich zu dem, was Sie gefragt haben: Der Minister hat sich ja erst kürzlich öffentlich geäußert. Er hat unter anderem gesagt, entscheidend für die Zukunft Griechenlands sei, dass Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden - das sagt er ja seit Langem schon -, und dafür sind Reformen die notwendigen Schritte, für die das griechische Volk auch Respekt verdient. Es besteht aber noch erheblicher Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung oder der Umsetzung des Privatisierungsprogramms. Davon würden auch die Menschen in Griechenland profitieren.

Auf der Reise des Ministers, die durchaus von sehr vielen deutschen Unternehmen begleitet wurde, wurden verschiedene Perspektiven beleuchtet. Da ging es unter anderem auch um ein Unterstützungsangebot für die griechische Verwaltung, da ging es um den Aufbau der bilateralen Wirtschaftszusammenarbeit, da wurden verschiedene Unterstützungsangebote für den Aufbau einer Förderbank angeboten. Es ist also ein sehr breites Angebotsspektrum, das Herr Minister Rösler dort vorgelegt hat. Die Zwischenbilanz, die unser Haus jetzt erstellt hat, inwieweit die Unterstützungsangebote angenommen wurden, fällt leider eher ernüchternd aus. Unser deutsches Unterstützungsangebot bleibt aber, das steht weiterhin. Wir sind zuversichtlich, dass die griechische Seite hier auch zu einer guten Zusammenarbeit bereit ist.

Zusatzfrage: Ich hätte dazu auch noch eine Frage an den Regierungssprecher. Es ist ja das erste Mal, dass ein griechisches Regierungsmitglied einen deutschen Minister, der zudem der Vizekanzler ist, direkt angreift und dabei auch die Unterscheidung vornimmt, dass sich die übrige Bundesregierung nicht an dem "Spiel" des Vizekanzlers beteilige. Ist das nicht eine Frage, mit der sich die deutsche Regierung beschäftigen muss? Gibt es eine Reaktion dazu?

STREITER: Nein, dazu gibt es keine Reaktion, und ich privat würde sagen: Man muss auch nicht über jedes Stöckchen springen, das einem hingehalten wird.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Kraus, Herrn Streiter oder auch Herrn Peschke: Herr Westerwelle versucht, mit leisen Tönen - wie gestern - ein besseres Klima in Griechenland zu erreichen, und gleichzeitig gibt es jeden Tag eine Provokation von der Seite von Herrn Rösler, was in Griechenland sehr große Emotionen verursacht. Wie kann das in der gleichen Regierung funktionieren? Gibt es dazu einen Kommentar? Denn das ist ein großes Problem.

Vorsitzender Fichtner: Wer möchte darauf antworten? Herr Streiter?

STREITER: Ich möchte dazu gar nichts sagen.

Peschke: Ich kann das nur insofern ergänzen, als natürlich in der Frage der Griechenland-Unterstützung und der Frage, wie wir aus der gegenwärtigen Krise herauskommen, wie wir mit der Krise umgehen, wie wir über die Krise hinausdenken, die Bundesregierung ganz klar an einem Strang zieht. Das gilt für alle Mitglieder der Bundesregierung, das gilt auch für den Wirtschaftsminister, für den Außenminister, für den Finanzminister und für die Bundeskanzlerin - wir ziehen hier alle ganz klar an einem Strang.

Da Sie auf die Äußerungen von Außenminister Westerwelle Bezug nehmen: Er hat mehrfach gesagt - und hat das auch gestern in dem Gespräch mit ausländischen Korrespondenten noch einmal wiederholt -, dass er ganz klar zu Mäßigung appelliert, und er sagt, dass wir die Bewältigung der Krise nicht durch einen unangemessenen Tonfall erschweren dürfen. Das ist ein Appell, der sich - das bitte ich Sie auch wahrzunehmen - genauso an die Diskussion in Griechenland richtet. Sie werden als Vertreter eines griechischen Mediums ja sehr intensiv verfolgen, dass es auch in der griechischen Diskussion durchaus Wortmeldungen gibt, die eine Lösung der Krise oder einen sachgerechten Umgang mit der Krise nicht unbedingt erleichtern. Das ist also ein Appell, der sich an alle Beteiligten richtet, aber genauso auch an die Diskussion in Griechenland.

Es ist doch ganz klar, dass wir versuchen müssen, uns durch strikte Konzentration auf die Sacharbeit und auf gute sachliche Vorschläge, die hier vonseiten der Bundesregierung von allen gemacht werden, um aus dieser Lage so gut wie möglich herauszukommen. Wir sind auf einem guten Weg; es gibt ja erhebliche Fortschritte. Wir sollten alles dafür tun, dass dieser Weg fortgesetzt werden kann.

Vorsitzender Fichtner: Möchte das Wirtschaftsministerium ergänzen?

Kraus: Nein.

Frage: Herr Kotthaus, in den Euro-Rettungsschirm ESM - es geht ja sehr wahrscheinlich nicht nur um Griechenland - sollen ja, wenn ich das richtig verstanden habe, noch in diesem Jahr zwei Tranchen eingezahlt werden. Die erste Frage: Ist das korrekt? Die zweite Frage, die sich daraus ableitet: Wie hoch wäre der deutsche Anteil? Die dritte Frage, die sich daraus ergibt: Was hat das für Auswirkungen auf den Bundeshaushalt?

Kotthaus: Es gilt das, was ich vorhin schon einmal gesagt habe: Der Europäische Rat hat heute getagt beziehungsweise tagt gerade noch in Brüssel. Soviel ich weiß, ist der demnächst zu Ende, und dann gibt es auch Pressekonferenzen. Der Präsident des Europäischen Rates, Herr Van Rompuy, hat gestern in einer Pressekonferenz gesagt, es sehe so aus, als ob dieses Jahr zwei Tranchen eingezahlt werden sollten, aber man müsse mal schauen. Da wir jetzt hier in Berlin sind und ich nicht in Brüssel hineingucken kann, muss ich leider darauf verweisen, dass wir einmal schauen müssen, was der Europäische Rat heute beschließt und was das dann bedeutet. Ich kann es Ihnen momentan nicht sagen.

Zusatzfrage: Die große Bitte, die daraus folgt: Könnte das Finanzministerium, da ja heute der Rat zu Ende geht und dann ein Beschluss vorliegt, diese Frage nachreichend beantworten?

Kotthaus: Wenn sich der Europäische Rat hinreichend klar entschieden hat, kann man darüber sicherlich gerne reden, Herr Spangenberg. Aber es kann ja auch sein, dass der Rat beschlossen hat: Wir zahlen zwei Tranchen ein und gucken mal, wie groß die sein können. Ich weiß es momentan einfach nicht, Herr Spangenberg; es hat daher keinen Sinn, Ihnen etwas zu versprechen, was ich Ihnen vielleicht nicht liefern kann.

Insofern: Gucken wir einmal. Wir haben ja auch noch Zeit, denn der ESM soll zum 1. Juli 2012 aktiv sein. Sie wissen, dass auch der Bundesfinanzminister regelmäßig gesagt hat: Je mehr wir frühzeitig einzahlen, desto überzeugender wird das ein Signal an die Märkte sein. Ich kann Ihnen momentan aber einfach keine Zahlen liefern, weil ich keine Vorgabe aus Brüssel habe.

Frage: Herr Streiter, eine Frage zum Koalitionsausschuss am Sonntag: Können Sie sagen, welche Themen den Ausschuss beschäftigen werden und was für einen Charakter das Treffen haben wird? Wird das eher ein allgemeiner Austausch oder geht es tatsächlich um konkrete einzelne Gesetzesvorhaben?

SRS Streiter: Wie Sie wissen, ist das eine Parteiveranstaltung, zu der die Bundesregierung eigentlich nichts sagt. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es dabei um eine Arbeitssitzung geht, in der viele wichtige rechtspolitische Fragen erörtert werden.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Es gab chinesische Ankündigungen, dass man möglicherweise Streichungen bei Bestellungen von Airbus vornehmen wird wegen besonderer Belastungen im Luftverkehr - Luftverkehrsabgabe und Ähnliches. Welche Informationen hat das Wirtschaftsministerium dazu? Besteht da die Gefahr eines größeren handelspolitischen Konflikts zwischen Deutschland/Europa und China?

Kraus: Wie Sie wissen, ist das Bundeswirtschaftsministerium für internationale Handelspolitik zuständig. Vor diesem Hintergrund betrachten wir die internationale Entwicklung mit Blick auf den EU-Emissionshandel derzeit mit Sorge. Internationale Handelskonflikte sind aus unserer Sicht auf jeden Fall zu vermeiden. Das BMWi erwartet, dass die EU-Kommission jetzt schnell mit den beteiligten Staaten Verhandlungen führt. Ziel dieser Verhandlungen muss eine klare Deeskalation der Lage sein.

Frage: Herr Teschke, es gibt derzeit ja eine Debatte über den Ehrensold und die Vorgänge beziehungsweise die Bestimmungen, die damit zusammenhängen. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an das Innenministerium, an den Innenminister, der auch Verfassungsminister ist: Haben wir ein Problem in der Verfassung, haben wir ein Problem in der Durchführungsverordnung der Beamtenbesoldung, gibt es ein Problem, das der Innenminister sieht, muss da nachjustiert werden? Dass ein Untergebener nach 20 Monaten entscheiden muss, ob ein Bundespräsident den Ehrensold bekommt oder nicht, ist ja ein Fall, der bisher in dieser Konstellation noch nicht vorgekommen ist. Die Verfassung regelt ganz klar die Rücktrittsbedingungen für den Bundespräsidenten. Haben wir ein Verfassungsproblem, das der Innenminister sieht und auf das wir reagieren müssen?

Teschke: Sie haben es selbst gesagt: Die Rechtslage ist eindeutig: Der Bundespräsident bekommt einen Ehrensold in dem Falle, dass er aus politischen oder gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist. Bundespräsident Wulff ist aus politischen Gründen zurückgetreten, insofern ist die Regelung recht eindeutig. Wir sehen derzeit kein Problem, zumal das Befinden darüber, ob der Ehrensold nun ausgezahlt wird, dem Bundespräsidialamt zusteht.

Frage: Herr Kotthaus, aus welchem Etat werden eigentlich der Ehrensold und die Aufwendungen für Fahrer, Sekretariat, Referent usw. gezahlt? Per Kassenanweisung, aus Haushaltsüberschüssen, aus dem Topf des Innenministers?

Kotthaus: Aus dem Topf des Bundespräsidialamtes.

Zusatzfrage: Haben Sie vorwegahnend schon zu Beginn dieses Jahres 400.000 Euro in den Etat des Bundespräsidialamtes eingestellt, damit Herr Wulff bezahlt werden kann, wenn er einmal nicht mehr ist, was er war?

Kotthaus: Da wir erst am Anfang des Jahres sind, müssen wir erst einmal gucken, wie das mit dem Etat aussieht - hellseherische Fähigkeiten würde ich uns immer zubilligen, aber nicht in jedem Fall. Normalerweise wird das aus dem Topf des Bundespräsidialamtes gezahlt. Schauen wir einmal, ob sich irgendwelche Fragen daraus ergeben - nach dem Motto: Ist genug da oder nicht? -; das kann ich momentan nicht sagen.

Zusatzfrage: Falls nicht genügend Luft im Etat des Bundespräsidialamtes sein sollte, ist dann ein Nachtragshaushalt für Herrn Wulff fällig? Oder folgt die Zahlung dann vorübergehend sozusagen aus der allgemeinen Finanzbewirtschaftung?

Kotthaus: Ich bin voller Optimismus, dass wir eine Lösung finden werden, die allen Voraussetzungen und allen Bedingungen genüge tut. Sie können Ihre Frage gern noch einmal stellen, wenn klar ist, was wo anliegt und wie es mit dem Etat des Bundespräsidialamtes aussieht; dann können wir gern darüber diskutieren, welche Lösung wir gefunden haben werden. Das ist aber sicherlich kein Problem, das unlösbar ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium zum Thema antisemitischer Vorgänge im deutschen Sport, namentlich im deutschen Fußball. Es gab einen Vorgang am letzten Bundesligaspieltag, der den FC Kaiserslautern betraf, wo ein Spieler wohl antisemitisch beleidigt worden ist. Es gab vom Simon-Wiesenthal-Institut die Aufforderung an den Europäischen Fußballverband, an Herrn Platini, sich um dieses Thema zu kümmern. Antisemitismus in Stadien: Ist das ein Thema, das Sie als für den Sport zuständiges Ministerium auf dem Bildschirm haben? Gibt es da irgendwelche Aktivitäten, irgendwelche Programme beziehungsweise möglicherweise auch nur Pläne, sich stärker um dieses Problem zu kümmern?

Teschke: Sie erwischen mich etwas überrascht, denn mir waren diese Vorfälle bis jetzt nicht bekannt. Ich bekenne aber auch, dass ich die Sportszene nicht immer ganz intensiv verfolgt - das als private Meldung dazu.

Meines Wissens haben wir keine speziellen Programme gegen antisemitische Ausschreitungen in Stadien. Gleichwohl sehen wir natürlich - das hat der Bundesinnenminister, der zugleich Sportminister ist, auch immer deutlich gemacht - Gewalt in Stadien als äußert schwierige Tendenz und als höchst problematisch an. Ich könnte mir vorstellen, dass wir dieses Thema im Rahmen der Programme und der Fanprojekte, die wir diesbezüglich haben, auch ansprechen werden.

Frage: Herr Streiter, es gibt ja eine Diskussion über eine neue Studie über junge Muslime in Deutschland. Wir haben dazu eine Stellungnahme oder Positionierung der Integrationsministerin vermisst. Ist Ihnen irgendetwas über eine Positionierung von Frau Böhmer zu dieser neuen Studie bekannt?

SRS Streiter: Ich meine, Sie hätte etwas dazu gesagt, finde es aber jetzt nicht. Generell kann ich dazu sagen, dass diese Studie ernst zu nehmen ist. Es ist besonders erfreulich, dass die überwältigend große Mehrheit - fast 80 Prozent der Migrantinnen und Migranten - eine positive Einstellung zum Thema Integration haben. Es stimmt natürlich nachdenklich, wenn einige nicht eine solche positive Einstellung haben, und man muss darüber nachdenken, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind und wie damit umzugehen ist. Es kann aber, glaube ich, keinen Zweifel daran geben, dass diese Bundesregierung die Bundesregierung ist, die bisher am meisten Positives zum Thema Integration beigetragen hat. Es kann auch gar keinen Zweifel geben, wo die Bundesregierung da steht. Dass die Bundesregierung sich zur Integration bekennt, konnten Sie ja zuletzt auch bei der Rede der Bundeskanzlerin anlässlich der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt verfolgen.

Frage: Dann habe ich noch eine Frage an das Bundesarbeitsministerium: Im Fall Schlecker gibt es jetzt von der Gewerkschaftsseite ausgehend die Forderung, die Zahlung des Insolvenzgeldes für einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Mich würde interessieren: Gibt es da irgendeine gesetzliche Grundlage, ist das überhaupt eine Möglichkeit? In wessen Zuständigkeit läge es, so etwas zu ermöglichen?

Flosdorff: Diese Forderung der Gewerkschaft ver.di kenne ich noch nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass von der Bundesarbeitsministerin, der Gewerkschaft ver.di, der Bundesagentur für Arbeit und dem Insolvenzverwalter Gespräche aufgenommen worden sind. Dabei spielte diese konkrete Forderung meines Wissens aber keine Rolle; da ging es eher um die Einrichtung einer Transfergesellschaft. Da hat sich ergeben, dass es eine gemeinsame Bereitschaft aller Beteiligter gibt, für die von der Entlassung bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zügig eine Transfergesellschaft einzurichten. Dafür muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Der Prozess ist jetzt im Gange. Angestrebt wird, dass man bis Ende kommender Woche Klarheit darüber erzielt, ob eine solche Transfergesellschaft gegründet werden kann.

Zusatzfrage: Grundsätzlich gefragt: Besteht überhaupt eine Möglichkeit, eine Verlängerung der Zahlungsdauer für Insolvenzgeld zu verfügen? Wer müsste das tun, von wem müsste das ausgehen?

Flosdorff: Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das Transferkurzarbeitergeld ist auf zwölf Monate beschränkt.

Albrecht: Ich habe noch eine Ergänzung zum Thema Organspenden. Vorhin wurden zwei Zahlen nachgefragt - zumindest eine kann ich liefern. Sie hatten nachgefragt, wie viele Menschen, die auf der Warteliste stehen, jedes Jahr sterben: Es sind drei pro Tag. Sie können also davon ausgehen, dass es jedes Jahr etwa 1.000 Menschen gibt, die sterben, weil sie kein Organ erhalten, und dann also von der Warteliste fallen.

Was die Anzahl der Lebendspenden angeht, bekomme ich gerade eine Information: Die Zahl würde bei der DSO, der Deutschen Stiftung Organtransplantation, vorliegen. Eurotransplant hat uns gerade die aktuellen Zahlen für 2011 geschickt: Das waren 878. Als Orientierungswert kann ich Ihnen noch eine weitere Zahl für 2010 nennen, was die Lebendspenden angeht: Die Zahl der Lebendnierenspenden lag 2010 bei 665. Das dürfte der Hauptteil der Spenden sein.

Zwei anderen Zahlen, die das verdeutlichen: Im Jahr 2010 gab es 3.917 postmortale Spenden, im Jahr 2011 waren es 4.205. Das sind die Zahlen, die bei uns verfügbar sind. Diese Zahlen zeigen, dass wir auf jede Spende angewiesen sind, die wir zusätzlich bekommen.

Zusatzfrage: Das zwingt mich zu einer ganz kleinen Nachfrage, Herr Albrecht. Wenn Sie sagen, es habe 4.205 Spenden gegeben: Sind das Einzelorgane oder Spender?

Albrecht: Das sind postmortale Spenden.

Zusatzfrage: Das können teilweise also auch mehrere Organe sein?

Albrecht: Das kann ich jetzt nicht sagen. Die Zahl wird jedenfalls so veröffentlicht.

Vorsitzender Fichtner: Auch das Bundesinnenministerium kann schon etwas zum Thema Antisemitismus in Fußballstadien nachliefern.

Teschke: Ich habe ja ein gutes Team da draußen, und aus dem Ministerium hat man mir gerade nachgereicht, dass es in Berlin bereits Anfang Januar 2011 eine Auftaktveranstaltung zur Umsetzung von "Verein(t) gegen Rechtsextremismus - Handlungskonzept von Sport und Politik zur Förderung von Toleranz, Respekt und Achten der Menschenwürde" gegeben hat. An dieser Auftaktveranstaltung war auch das Bundesinnenministerium beteiligt. Wo Rechtsextreme gezielt in den organisierten Sport hineingehen, gehen wir natürlich gegen solche Aktivitäten vor. Zusammen mit dem DFB und der Deutschen Sportjugend haben wir auch das Ziel, diesbezüglich noch einmal Maßnahmen zu erarbeiten. Es gibt außerdem eine wissenschaftliche Expertise "Rechtsextremismus im Sport in Deutschland und im internationalen Vergleich". Da sind auch das Familienministerium und die Bundeszentrale für politische Bildung beteiligt. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die wir in diesem Handlungskonzept beschreiben. Die Vereine sollen zum einen für das Thema sensibilisiert werden, aber auch eine flächendeckende und allen Sportfachverbänden verfügbare Internetplattform ist geschaffen worden.


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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 2. März 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/03/2012-03-02-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2012