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PRESSEKONFERENZ/571: Regierungspressekonferenz vom 13. März 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 13. März 2013 Regierungspressekonferenz vom 13. März 2013

Themen: Treffen der Bundeskanzlerin mit Vertretern des "European Round Table of Industrialists", Kabinettssitzung (Eckwerte Bundeshaushalt 2014 und Finanzplanung bis 2017, Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt)
weitere Themen: Personalie, Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung, Verbesserungen im Rentenrecht, Sparbeitrag des Bundesgesundheitsministeriums zum Bundeshaushalt, Managergehälter, Kapitalmaßnahmen bei der Commerzbank, Berichte über Ermittlungen gegen den Chef der Statistischen Behörde in Griechenland

Sprecher: StS Seibert, Kotthaus (BMF), Semmelmann (BMF), Westhoff (BMAS), Albrecht (BMG)



Vorsitzende Sirleschtov eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Bevor ich zum Bericht über die Kabinettssitzung komme, möchte ich ausnahmsweise auf einen Termin hinweisen, der schon am Montag stattfindet: Am Montagabend trifft die Bundeskanzlerin zusammen mit dem französischen Präsidenten Hollande und dem Präsidenten der EU-Kommission, Herrn Barroso, im Kanzleramt Vertreter des "European Round Table of Industrialists" zu einem Abendessen. Dieser "Round Table" ist eine Organisation der Vorstandsvorsitzenden oder Geschäftsführer von etwa 50 der bedeutendsten multinationalen europäischen Unternehmen. In diesen Unternehmen arbeiten - nur, damit Sie eine Größenordnung haben - etwas mehr als 6,5 Millionen Menschen. Diese Unternehmen stehen insgesamt für einen Gesamtumsatz von über einer Billion Euro.

Es geht bei diesem Gespräch darum, herauszufinden und zu diskutieren, wie Europas Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt werden kann. Es wird um Themen wie Beschäftigung, Bildung, Ausbildung, Energie, Innovation und Wettbewerbspolitik gehen. Die Bundeskanzlerin hat sich schon mehrmals mit Vertretern dieses "European Round Table" getroffen. Das bevorstehende Treffen ist das erste Treffen in der Konstellation gemeinsam mit dem französischen Präsidenten und dem Präsidenten der EU-Kommission. Das trägt der Tatsache Rechnung, dass natürlich die Fragen, die internationale Firmen haben, nicht so sehr nationale, sondern eben auf europäischer Ebene zu beantworten sind.

Es wird vorher, und zwar um 18.45 Uhr, eine gemeinsame Pressekonferenz geben, an der die Kanzlerin, Präsident Hollande, Präsident Barroso und für den "Round Table" der Vorsitzende Johansson - das ist der Vorstandsvorsitzende von Ericsson - teilnehmen werden. - Das war die Terminvorschau für Montagabend.

Das Kabinett hatte heute mehrere Themen. Eines davon, der Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2014 und zur Finanzplanung bis 2017, ist Ihnen gerade sehr ausführlich vorstellt worden. Für die Journalisten, die bei der ersten Veranstaltung nicht dabei waren, noch einmal die wichtigsten Punkte:

Die Bundesregierung legt mit diesem Eckwertebeschluss einen vollständig strukturell ausgeglichenen Haushalt für 2014 vor. Man erinnere sich: 2010 betrug das strukturelle Defizit 46 Milliarden Euro. Es würde gemäß diesen Eckpunkten im kommenden Jahr auf null gesenkt werden. 2015 würde der Bund - immer vorausgesetzt, wir haben ein einigermaßen stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld - dann ganz ohne Neuverschuldung auskommen. Ab 2016 könnten unter den gleichen Bedingungen Überschüsse erzielt werden und man könnte mit der Schuldentilgung beginnen. Vor fünf Jahren und auch zu Beginn dieser Legislaturperiode war diese positive Entwicklung noch nicht abzusehen; vor fünf Jahren lag die Neuverschuldung bei 80 Milliarden Euro.

Die Entwicklung zeigt, dass das, was die Bundesregierung "wachstumsfreundliche Konsolidierung" nennt, funktioniert und Früchte trägt. Das zeigt auch, dass die Obergrenze der Schuldenbremse eingehalten wird, und zwar um Jahre früher, als das gefordert ist. Die Sozialversicherungen sind dabei solide finanziert; sie weisen hohe Reserven aus.

Ich glaube, wichtig ist, abschließend noch einmal festzuhalten, dass die Ausgaben gemäß diesem Eckwertebeschluss unter dem Niveau von 2010 bleiben. Das heißt, die positive wirtschaftliche und Arbeitsmarktentwicklung, die wir in den letzten Jahren hatten, die uns höhere staatliche Einkünfte beschert hat, hat die Bundesregierung nicht dazu genutzt, das Ausgabenniveau zu heben. Im Gegenteil: Sie ist bei den Ausgaben ausgesprochen konservativ gewesen und hat für 2014 eine geringere Obergrenze der Ausgaben im Haushalt vorgesehen als noch für 2010.

Insgesamt - wie es der Finanzminister hier, glaube ich, auch gesagt hat - ist das nicht nur für Deutschland ein ausgesprochen positives Ergebnis der Haushaltsberatungen, sondern auch für Europa ein wichtiges Signal.

Das zweite Thema, mit dem sich das Bundeskabinett befasst hat, ist der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, eingebracht von der Bundesjustizministerin. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung Verbraucher und Gewerbetreibende in den Bereichen Telefonwerbung, Inkasso- und Abmahnwesen stärker schützen, und zwar ohne die berechtigten Interessen von Rechteinhabern zu beeinträchtigen.

Konkret - ich will da jetzt nicht sehr ins Detail gehen - geht es bei den Abmahnungen darum, dass man einen sogenannten Regelstreitwert einsetzen will, der niedrig ist, damit es keinen finanziellen Anreiz gibt, solche Abmahnverfahren in Gang zu setzen, etwa wenn jemand ein- oder zweimal Musiktitel aus dem Internet heruntergeladen hat. Gerade für urheberrechtliche Abmahnungen ist das also von großer Bedeutung. Wer im Übrigen unberechtigt oder unwirksam abmahnt, muss dem Abgemahnten künftig grundsätzlich die Rechtskosten, also die Verteidigungskosten, erstatten.

Es gibt Neuregelungen für den Bereich der Telefonwerbung. Insbesondere ältere Menschen werden immer wieder durch Gewinnspieltricks zu Opfern. Werbeanrufe durch Firmenmitarbeiter sind schon jetzt verboten, sofern der Verbraucher nicht eingewilligt hat. Künftig muss auch derjenige, der einen Automaten anrufen lässt - und das ist leider nicht so selten - mit Geldbußen rechnen. Ohnehin werden die Bußgeldobergrenzen von bisher 50.000 auf 300.000 Euro heraufgesetzt. Was die Gewinnspieldienste betrifft, können Verträge darüber in Zukunft nicht mehr am Telefon geschlossen werden. Jeder muss nachlesen können, wozu er sich da verpflichtet und auf was er sich einlässt.

In Inkassoschreiben muss künftig angegeben werden, wer Gläubiger ist, worauf die Forderung beruht und wie sich die Kosten berechnen. Auch da gibt es neue Bußgeldtatbestände.

Insgesamt ist das ein Paket des Verbraucherschutzes, das bestimmte unseriöse Geschäftspraktiken und -methoden sowie Rechtsmissbrauch verhindert.

Der Bundesfinanzminister hat eine Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ins Kabinett eingebracht; das ist auch beschlossen worden. Nur einmal zur Einordnung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist mit einer Bilanzsumme von rund 500 Milliarden Euro inzwischen die drittgrößte Bank in Deutschland. Wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, soll die KfW, soweit notwendig, wesentliche bankenaufsichtliche Vorschriften des Kreditwesengesetzes jetzt anwenden. Das betrifft zum Beispiel Eigenmittelanforderungen, Melde- und Anzeigewesen oder auch die Anforderungen an das Risikomanagement.

Die KfW soll der Aufsicht der BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank unterstellt werden; denn auch in Zukunft ist sie kein "normales" Kreditinstitut. Der Förderauftrag wird mit dieser Neuregelung in keiner Weise beeinträchtigt. Und weil die KfW eben ein Förderinstitut und kein "normales" Institut ist, wird sie auch von den bankenaufsichtlichen Regelungen der EU ausgenommen sein; die Bankaufsicht wird also der BaFin unterstellt.

Zum Schluss noch ein Gesetz, das den Frauen in Deutschland - meist sehr jungen Frauen -, die sich mit ihrer Schwangerschaft in schweren Konfliktsituationen befinden, konkrete Hilfe leisten will. Es gibt etwa 100 Fälle im Jahr, wo Kinder anonym geboren werden oder in Babyklappen abgegeben werden. Es gibt darüber hinaus noch eine Zahl von Kindesaussetzungen nach der Geburt, die tragischerweise oft tödlich enden. Das Kabinett hat nun den Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen. Diese Regelung soll helfen, riskante heimliche Geburten und Aussetzungen oder Kindstötungen zu verhindern.

Frauen, die sich in einer solchen Konfliktsituation befinden, sollen damit die Möglichkeit bekommen, sicher in einer Geburtshilfeeinrichtung zu entbinden, ohne dabei ihre Identität preiszugeben. Wenn die Mutter sich dann nach der Geburt nicht für das Kind entscheidet, wird ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Die Frauen werden vorher in einer Schwangerenberatungsstelle beraten. Ihre Identität wird vertraulich erfasst. Der Herkunftsnachweis wird dann verschlossen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Aufbewahrung gegeben, und die Geburt als solche findet im Grunde unter einem Pseudonym-Namen statt. Die betroffenen Kinder können dann mit Vollendung des 16. Lebensjahres Kenntnis von ihrer Herkunft erlangen. Das ist wichtig: Der Gesetzentwurf achtet das Recht des Kindes auf das Wissen, von wem es eigentlich abstammt.

Was mit diesem Gesetzentwurf versucht wird, ist, eine rechtssichere Alternative zu dem Bereich zu schaffen, der bisher eben rechtlich nicht ganz abgesichert ist, nämlich dem Bereich der Babyklappen und den Möglichkeiten der anonymen Geburt. Diese Möglichkeiten bleiben weiter bestehen und sollen gemeinsam mit der neuen Regelung evaluiert werden, und es wird dann überprüft und bekanntgegeben, wie diese Angebote von den Betroffenen genutzt werden und ob das, was der Gesetzgeber sich damit erhofft, auch erzielt werden kann.

Vorsitzende Sirleschtov: Vielen Dank. - Jetzt möchte Herr Kotthaus aus dem Finanzministerium noch einen neuen Kollegen vorstellen. Bitte schön, Herr Kotthaus.

Kotthaus: Nachdem Herr Blankenheim hier kürzlich seiner Freude Ausdruck gegeben hat, sich von Ihnen verabschieden zu dürfen, haben wir diesmal die Freude, dass Herr Semmelmann sich Ihnen vorstellen darf.

Semmelmann: Ich freue mich in der Tat, mich Ihnen vorstellen zu dürfen. Ich bin Marco Semmelmann. Ich bin der Nachfolger von Johannes Blankenheim und übernehme auch die gleichen Aufgabenbereiche wie Herr Blankenheim. Ich komme aus dem BMF und habe vorher bei der Weltbank und in der volkswirtschaftlichen Abteilung der Deutschen Bank gearbeitet.

Vorsitzende Sirleschtov: Herzlich willkommen und auf gute Zusammenarbeit, Herr Semmelmann!

Semmelmann: Vielen Dank!

Frage: Herr Kotthaus, nachdem die Ausführungen des Ministers für mich nicht ganz nachvollziehbar waren: Welche Funktionen soll die KfW nun im Hinblick auf den Emissionshandel übernehmen? Es gab die Diskussion über eine Gewinnabführung; die ist beiseitegeschoben worden. Der Minister sprach aber von einem Auftrag, den er erhalten habe. Können Sie das noch einmal erläutern?

Kotthaus: Es gibt Gespräche mit der KfW im Hinblick auf den endgültigen Haushalt 2014, inwieweit die KfW bestimmte Aufgaben, bestimmte Förderfragen und ähnliches mehr mit übernehmen und tragen kann. Das ist es, worauf der Minister hingewiesen hat. Diese Gespräche laufen.

Frage: Herr Seibert, meine Frage schließt ein bisschen an das Thema vertrauliche Geburt an: Es fällt ja auf, dass plötzlich eine Menge Themen in Angriff genommen werden oder abgearbeitet werden, die teilweise schon seit Jahren herumliegen. Andere Beispiele dafür sind das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern von sexuellem Missbrauch oder die Hilfen für die Contergan-Geschädigten, jetzt gibt es diese Geschichte mit den Geburten. Ist der Eindruck richtig, dass die Koalition plötzlich eine Art Regierungs-Endrallye in Angriff genommen hat und jetzt alles abräumt, was noch in irgendwelchen Ausschüssen oder sonstwo herumliegt?

StS Seibert: Mein Blick auf die Legislaturperiode wäre ein anderer. Es wäre der Blick einer Regierung, die sehr kontinuierlich gearbeitet hat und deren Gesetzesarbeit sehr kontinuierlich war. Beispiele wie beispielsweise die Maßnahmen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, die Sie genannt haben, haben einen langen Vorlauf. Es gab einen runden Tisch etc. Wir haben nicht aus dem blauen Himmel plötzlich mit diesem Thema das Kabinett befasst.

Es ist ganz offensichtlich, dass das, was noch Chancen haben soll, in dieser Legislaturperiode auch vom Bundestag verabschiedet zu werden - es gibt da konkrete Fristen zu beachten -, in diesen Tagen und Wochen ins Kabinett muss, um auf den Weg gebracht zu werden. Deswegen sehen Sie das Kabinett arbeitsam. Ich würde einmal behaupten, dass Sie es seit 2009 arbeitsam gesehen haben.

Zusatzfrage: Bis wann muss, um die normalen Fristen einzuhalten, ein Gesetzgebungsvorhaben begonnen haben? Ich habe einmal gehört, Mitte April sei sozusagen die Deadline. Entspricht das Ihren Erkenntnissen?

StS Seibert: Es gibt normale Fristen, und es gibt immer wieder auch Möglichkeiten zur Fristverkürzung. Deswegen ist, glaube ich, der eine konkrete Stichtag so nicht zu nennen.

Zusatzfrage: Bei den normalen Fristen wäre es Mitte April? Das stimmt ungefähr?

StS Seibert: Da müsste ich, ehrlich gesagt, die Experten im Hintergrund noch einmal befragen.

Frage: Es handelt sich um das Thema kontinuierliche Gesetzesarbeit. Insofern fühle ich mich aufgerufen, meine Frage zu stellen. Es geht in diesem Fall um die kontinuierlich fortgesetzte Arbeit an verschiedenen Verbesserungen im Rentenrecht. Die Landesgruppenchefin Hasselfeldt hat gestern schon erste Andeutungen über den Stand der Verhandlungen insbesondere in Bezug auf die Mütterrente gemacht.

Jetzt würde ich Sie und vielleicht Herrn Westhoff bitten, den Stand der Dinge wiederzugeben und auch möglicherweise zu erklären, ob diese Verhandlungen bis zum Koalitionsgipfel abgeschlossen können.

Ergänzungsfrage: Inwieweit bedürfen aus Ihrer Sicht die jetzt diskutierten Pläne der Zustimmung des Bundesrats?

Westhoff: So viel Inhaltliches kann ich dazu nicht beitragen. Die Gespräche laufen in der Tat. Frau Hasselfeldt hat sich gestern dazu geäußert, was ihre Ziele und Wünsche sind. Ich kann aus den Gesprächen, die laufen und an denen wir natürlich beteiligt sind, noch keine Ergebnisse mitteilen. Sie wissen, dass es den Wunsch gibt, bestehende Gerechtigkeitsunwuchten bei den Mütterrenten zu beseitigen. Wie das funktionieren kann, was es kostet, wann man damit beginnt und wen man einbezieht, ist noch Gegenstand der Gespräche. Auch die Frage, wie man es finanzieren kann, will, soll und muss.

Das andere ist das Thema Lebensleistungsrente. Es ist bekannt, dass sich der Koalitionsausschuss bei seiner letzten Sitzung darauf verständigt hat, da etwas zu tun. Die Finanzierung ist übrigens auch schon in den Eckpunkten zum Haushalt 2014 hinterlegt.

Kurzum: Man hört, dass nächste Woche ein Koalitionsausschuss stattfinden soll. Man hört, dass bis dahin die Gespräche weiterlaufen. Man wird sehen müssen, ob - wenn man ja, mit welchem Ergebnis - sie dann tatsächlich abgeschlossen werden.

Zuruf: Zustimmungspflichtigkeit?

Westhoff: Das hängt von der Ausgestaltung dessen ab, worauf man sich verständigt. Die Ministerin hat an anderer Stelle schon gesagt, dass die Dinge rund um die Rente sehr schnell zustimmungspflichtig werden können. Man wird sehen müssen, ob das - je nachdem, wie die Ergebnisse der Gespräche aussehen - so bleibt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Herr Albrecht, Ihr Minister hat einen relativ hohen Sparbeitrag zum Haushalt leisten müssen, und zwar einen höheren, als er es selber lange Zeit für richtig gehalten hat. Hat er das gegen Widerstand getan? Trägt er das voll inhaltlich mit? Können Sie dazu ein paar Sätze sagen?

Albrecht: Es gibt heute den Kabinettsbeschluss. Diesen trägt der Minister selbstverständlich mit. Der Beitrag ist in der Tat etwas höher ausgefallen. Gleichwohl ist es der größte Sparbeitrag, den ein Ministerium geleistet hat, damit wir das gemeinsame Ziel, das wir haben, erreichen.

Ich denke, es ist wichtig, aus unserer Sicht noch einmal zu betonen, dass mit dem heutigen Eckwertebeschluss die Finanzplanung 2015, 2016, 2017 auf den Weg gebracht wurde und dass in dieser Finanzplanung klargestellt ist, dass der Zuschuss für die familienpolitischen Leistungen, der 14 Milliarden Euro beträgt und der im Übrigen nur 40 Prozent dieser Leistungen abdeckt, ab 2015 unverändert gewährt wird.

Frage: Herr Seibert, es geht um die Managergehälter. Ich habe noch nicht ganz verstanden, ob die Bundeskanzlerin vor den Wahlen ein eigenes Bundesgesetz zu diesem Thema möchte oder ob sie auf die Schritte der EU in Brüssel warten will.

StS Seibert: Sie stellen das als einen Widerspruch dar; ich sehe erst einmal keinen. Die Bundeskanzlerin hat sich geäußert. Sie hat gesagt, sie hat Verständnis dafür, dass Menschen bei extrem aus dem Ruder gelaufenen Managergehältern wenig Verständnis aufbringen. Sie hält es für richtig und unterstützenswert, dass auf europäischer Ebene Überlegungen angestellt werden, wie dem begegnet werden kann. Das unterstützt sie als Bundeskanzlerin, das unterstützt die Bundesregierung.

Nichtsdestotrotz und ohne einen Widerspruch aufzubauen gibt es in der Unionsfraktion - darauf spielen Sie ja an - Überlegungen, was national getan werden kann. Das eine steht nicht im Widerspruch zum anderen. Die Bundeskanzlerin unterstützt auch diese Überlegungen.

Frage: Es gab heute die Ankündigung von Kapitalmaßnahmen bei der Commerzbank. Herr Kotthaus, in dem Zusammenhang wird der Staatsanteil an der Commerzbank, der über die SoFFin läuft, auf unter 20 Prozent zurückgehen. Ist das der Startschuss dazu, diesen Staatsanteil, der von Anfang an kein bleibender werden sollte, jetzt zurückzuführen?

Kotthaus: Ich bilde mir ein, dass Ihre Agentur die Frage schon beantwortet hat. Ich kann die Frage aber gerne noch einmal beantworten.

Wie Sie richtig sagen, sind die Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen immer temporärer Art gewesen. Das ist auch so gedacht gewesen. Durch die jetzigen Maßnahmen wird der Anteil des SoFFin an der Commerzbank unter ungefähr 20 Prozent sinken.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/03/2013- 03-13-regpk.html

Noch ein Hinweis dazu: Die bis jetzige Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Aktie diente vor allen Dingen auch der Sicherung der Stillen Einlage. Die soll nun zurückgezahlt werden. Damit ist dieses Bedürfnis nicht mehr da. Mit der Rückzahlung und dem aufgrund der Kapitalmaßnahme verringerten Aktienanteil des Bundes wird nachvollziehbar, aber eindeutig auch marktschonend der Einstieg in den Ausstieg vollzogen. Wie wir schon gesagt haben: Die Maßnahmen waren zeitlich immer so eng wie möglich zu begrenzen. Den Rest müssen wir jetzt sehen.

Grundsätzlich begrüßen wir die Maßnahmen. Wir begrüßen auch, dass dadurch weiter die Hilfen zurückgeführt werden können.

Zusatzfrage: Herr Kotthaus, in Griechenland gibt es Berichte, in denen Deutschland vorgeworfen wird, mit dem Chef der Statistikbehörde - ich sage es jetzt einmal volkstümlich - "gekungelt" zu haben, um die Defizitwerte für Griechenland höher zu veranschlagen als angemessen, um damit letztendlich einen entschiedeneren Sparkurs und Sparforderungen an Griechenland zu entscheiden. Das klingt jetzt etwas abenteuerlich, aber die griechische Staatsanwaltschaft soll sich auch schon damit beschäftigen. Ist Ihnen von diesen möglicherweise strafrechtlichen Ermittlungen irgendetwas bekannt? Können Sie den Vorgang selbst kommentieren?

Kotthaus: Ich habe in den Tickern gelesen, dass es gegen den Chef der Statistischen Behörde Ermittlungen gibt. Ich kenne keinerlei Vorwürfe, auch keine Ermittlungen gegenüber Deutschland. Alles, was Sie gerade erzählt haben, kann man, glaube ich, mit den Worten "grober Quark" qualifizieren. Es wäre hanebüchener Unfug, selbst wenn dem so wäre. Mir ist davon nichts bekannt. Ich kenne ein derartiges Verfahren und derartige Vorwürfe nicht. Es wäre hanebüchen, wenn es solche Ticker geben sollte.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 13. März 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/03/2013-03-13-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013