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PRESSEKONFERENZ/596: Regierungspressekonferenz vom 8. Mai 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 8. Mai 2013
Regierungspressekonferenz vom 8. Mai 2013

Themen: Teilnahme der Bundeskanzlerin an der Jahrestagung des Rats für nachhaltige Entwicklung, Kabinettssitzung (Gesetz zur Zustimmung Deutschlands zur Übertragung der Europäischen Bankenaufsicht auf die EZB, Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschaften, Stand der Neuausrichtung der Bundeswehr), Panzerlieferung an Indonesien, gemeinsame Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuern in Europa, generelles Tempolimit

Sprecher: StS Seibert, Kotthaus (BMF), Kraus (BMWi), Wieduwilt (BMJ), Paris (BMVg), Moosmayer (BMVBS)



Vorsitzender Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag! Bevor ich zu den Themen des Kabinetts komme, ein kurzer Hinweis auf einen öffentlichen Termin der Bundeskanzlerin am Montag. Ich gebe Ihnen den Hinweis heute, weil die Akkreditierungsfrist schon heute um 15 Uhr abläuft, also aufgepasst!

Die Kanzlerin wird am Montag von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Tempodrom hier in Berlin an der 13. Jahrestagung des Rats für nachhaltige Entwicklung teilnehmen. Sie wird dort eine Rede vor erwarteten 1.300 nationalen und internationalen Teilnehmern dieser Tagung halten. Sie gibt außerdem den Startschuss für das neue zentrale Internetportal für nachhaltige Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber. Das ist ein Teil des Maßnahmenprogramms der Bundesregierung, wie sie nachhaltig auch in ihrem Geschäftsbereich und ihren Zuständigkeiten handeln will. Vergessen Sie nicht: Der Staat kauft an Produkten und Dienstleistungen im Wert im Jahr geschätzt mehr als 260 Milliarden Euro ein. Bei dieser Größenordnung nicht nur nach dem Preis, sondern zunehmend auch nach Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit vorzugehen, wird einen Unterschied machen. Dieses zentrale Internetportal, das die Kanzlerin einweiht, für das sie den Startschuss gibt, ist auch in der Sache ganz interessant. Also: 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr am Montag, und um 15 Uhr heute läuft die Akkreditierungsfrist aus.

Nun zu den Themen des Kabinetts. Zunächst hat das Kabinett einen weiteren Baustein für mehr Finanzstabilität in Europa beschlossen, einen Baustein zur Schaffung einer besseren Bankenaufsicht in Europa. Durch EU-Verordnung werden besondere Aufgaben der Bankenaufsicht, die bisher auf nationaler Ebene wahrgenommen wurden, auf die EZB verlagert. Das heute beschlossene deutsche Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass der deutsche Vertreter im EU-Finanzministerrat dem nun auch förmlich zustimmen kann. Die EZB wird künftig alle großen und alle systemrelevanten Banken unter ihre Aufsicht nehmen. Kleine Banken oder beispielsweise die deutschen Sparkassen bleiben auch in Zukunft unter nationaler Aufsicht. Für uns besonders wichtig - das ist hier jetzt befriedigend gelöst -: Geldpolitik und Aufsichtsaufgaben bleiben klar getrennt. Die zusätzliche Aufgabe bei der EZB übernimmt ein Aufsichtsgremium, in dem je ein Vertreter der beteiligten Staaten sitzt. Diese neue Aufsicht soll ihre Aufgaben voraussichtlich im Sommer 2014 in Angriff nehmen, also ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung.

Das Kabinett hat sich dann mit einer Formulierungshilfe zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Aktiengesellschaften befasst. Die Bundesregierung strebt an, dass die Kontrolle des Aufsichtsrates durch die Anteilseigner bei der Festlegung von Vorstandsvergütungen und die Transparenz dieser Vorstandsvergütungen selbst verbessert werden sollen. Dem dient diese heute beschlossene Formulierungshilfe.

Bisher gilt die Rechtslage, dass die Hauptversammlungen - die Eigentümer also - zwar die Möglichkeit haben, über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung zu beschließen - das nennt man "say on pay"-Regelung -, die ist aber bisher freiwillig, und sie ist unverbindlich. An diesen beiden Punkten soll die Rolle der Hauptversammlung, der Eigentümer also, gestärkt werden, indem dieses "say on pay" für börsennotierte Aktiengesellschaften zu einem obligatorischen und für den Aufsichtsrat auch zu einem verbindlichen Element wird. Das heißt, durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung zum System der Vorstandsvergütung bekommen die Aktionäre ein eigenes Entscheidungsrecht, und die Rechen­schaftspflicht des Aufsichtsrates gegenüber den Eigentümern wird verschärft.

Zweite Veränderung: Diese Formulierungshilfe sieht eine Pflicht zur Angabe konkret bezifferter Höchstbeträge vor. Die Hauptversammlung soll also wissen, welche maximale Vergütung sich bei Anwendung der abstrakten Regeln des Systems, das man da beschließt, ergeben kann. Der Beschluss der Hauptversammlung ist seinem Inhalt nach für den Aufsichtsrat verbindlich.

Anschließend hat der Bundesverteidigungsminister seinen Bericht zum Stand der Neuausrichtung der Bundeswehr abgegeben. Das ist eines der großen und wichtigen Projekte der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Er hat über die verschiedenen Maßnahmen informiert, die seit Beginn dieser Legislaturperiode eingeleitet worden sind, um die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit der Bundeswehr zu verbessern. Dazu zählt natürlich die Aussetzung der Wehrpflicht, die personelle Reduzierung der Streitkräfte, der Ausbau des freiwilligen Wehrdienstes, aber es geht auch entscheidend um grundlegende Strukturveränderungen, sowohl in den Streitkräften als auch im Verteidigungsministerium. Die Bundeswehr wird durch diese Neuausrichtung den sicherheitspolitischen Ansprüchen, den demografischen und auch den finanziellen Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.

Die Neuausrichtung - so hat es der Verteidigungsminister vorgetragen - liegt im Zeitplan. Sie bringt für die Angehörigen der Bundeswehr sehr viele Veränderungen mit sich, jetzt und auch in absehbarer Zukunft. Es entstehen dafür aber verlässliche Strukturen, um auch zukünftig sicherheitspolitisch schnell und effektiv agieren zu können. Dieser Bericht wird auf den Seiten des BMVg im Internet veröffentlicht, und er bereitet damit ein wenig die Regierungserklärung vor, die der Verteidigungsminister im Deutschen Bundestag am 16. Mai dazu abgeben wird.

Das war es von mir.

Vorsitzender Wefers: Vielen Dank, Herr Seibert. Weil Herr Kotthaus mich hat wissen lassen, dass er um 13.40 Uhr gehen muss, weil es im Finanzministerium eine Konkurrenzveranstaltung zur Steuerschätzung gibt, die natürlich das Ministerium nicht beeinflussen kann, weil sie schon mindestens ein Jahr im Voraus feststeht, will ich darauf hinweisen, dass Fragen an das Finanzministerium möglichst am Anfang gestellt werden sollen. Gibt es gleichwohl erst einmal Fragen zum Kabinett? - Herr Heller.

Frage: Das trifft sich ja. Zur Bankenaufsicht: Herr Kotthaus, könnten Sie mir noch einmal die Position der Bundesregierung erläutern, wie es denn jetzt weitergehen soll beim Thema Bankenunion insgesamt, vielleicht auch mit zeitlichen Einflugschneisen?

Eine zweite Frage: Hat es in der Bundesregierung in Fragen einer notwendigen Vertragsänderung, um ein europäisches Abwicklungsregime zu errichten, irgendeine Form von Änderungen ihrer Position oder Lockerung der Position gegeben? Vielleicht können Sie mir das auch noch erläutern.

Kotthaus: Ich glaube, wir waren immer bei den gleichen Veranstaltungen dabei. Der Minister hat gestern auch noch einmal klargemacht, wie die Position der Bundesregierung zu den verschiedenen Themen ist. Wir waren sicherlich einer der Staaten - wenn nicht der Staat -, der gerade bei dem Thema Europäische Bankenaufsicht sehr stark auf die Tube gedrückt hat. Wir haben gesagt, dass wir angesichts eines integrierten europäischen Bankenmarktes auch eine Europäische Bankenaufsicht haben müssen, damit es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, dass da blinde Flecken entstehen, respektive dass man das Gesamtbild für Europa im Auge hat. Wir sind daher auch sehr zufrieden, dass wir diesen Stand erreicht haben.

Beim Thema Bankenaufsicht muss man im Kopf haben: Was jetzt in Europa noch fehlt, ist die Anhörung des Europäischen Parlaments. Die muss noch erfolgen, bevor dann die Verordnung auch veröffentlicht werden kann und damit ihre Wirksamkeit erreicht. Damit wäre dieses Thema dann abgeschlossen. Sie wissen auch, dass die Verordnung vorsieht, dass eine Europäische Bankenaufsicht dann ungefähr ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung operativ sein soll. Man muss aber auch zugestehen, dass die EZB - für den Fall, dass sie sagt, man sei da noch nicht so weit - das auch noch nach hinten schieben kann. Aber grundsätzlich ist die Idee, dass das Europäische Parlament angehört wird, dann die Verordnung veröffentlicht werden kann. Wenn sie dann formal noch im Rat beschlossen wird, kann dann die EZB in einem Jahr nach der Veröffentlichung ihre Tätigkeit im Sinne einer Bankenaufsicht aufnehmen.

Das andere Element, das gestern angesprochen worden ist, ist die Frage einer gegenwärtig in der Diskussion stehenden "Recovery and Resolution Directive", also der Frage, wie man Banken im Falle eines Falles abwickeln kann, und auch die damit einhergehenden Fragen, wie das europäisch aufgestellt ist. Da gibt es nichts Neues. Das hat meines Erachtens auch der Minister gestern in zwei verschiedenen Pressekonferenzen sehr klar gesagt. Wir machen seit Dublin ganz klar die Aussage: Wir wollen diese Richtlinie möglichst schnell, nach unseren Hoffnungen und Erwartungen so schnell als eben möglich. Idealerweise beenden wir die Diskussion zur Restrukturierungsrichtlinie, also der Bankenabwicklungsrichtlinie, noch vor der Sommerpause. Natürlich muss auch das EP dazukommen und Ähnliches mehr. Aber nichtsdestotrotz, was den Rat betrifft, soll es möglichst schnell gehen.

Wir haben auch gesagt: Das kann alles im Rahmen der existenten Verträge passieren - mit einer Ausnahme, das ist die Frage einer Europäischen Behörde, einer Europäischen Authority. Da möchte ich darauf hinweisen, dass immer im Raum steht, dass wir einen "Single Resolution Mechanism", also einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus anstreben. Das ist die Vorgabe des Europäischen Rates. Dem steht nichts entgegen. Auf der Basis der existenten Verträge kann man da sicherlich sehr schnell vorangehen, indem man das zum Beispiel über eine Netzwerklösung der nationalen Behörden hinbekommt. Auch da gilt für uns: Wir sind nicht nur nicht auf der Bremse, nein, wir treten auf das Gaspedal. Wir wollen das also möglichst schnell haben. Das ist die unveränderte Linie, die der Minister in Dublin ganz klar erklärt hat.

In einem zweiten Schritt müsste man schauen, wenn man tatsächlich eine Behörde, eine einheitliche europäische allumfassenden Behörde, die auch dementsprechende Abwicklungen leisten kann, hat, dann brauchten wir nach unserer Auffassung eine Vertragsänderung, weil wir momentan in dem Vertrag keine Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Behörde finden können. Wenn man bedenkt, wie stark doch die Wirkungsweise einer derartigen allumfassenden Behörde zur Bankenabwicklung wäre, sind wir der festen Überzeugung: Das muss total wasserdicht sein, da darf kein einziges Fragezeichen entstehen; denn solche Fragen würden sicherlich im Falle einer Bankenabwicklung durch eine derartige Behörde gestellt werden. Da wollen wir einfach so stabil wie irgend möglich aufgestellt sein. Aber noch einmal und ganz klar: Seit Dublin die gleiche Linie - wir wollen die Richtlinie zur Bankenrestrukturierung schnell, wir wollen diesen "Single Resolution Mechanism" schnell. Auf der Basis der jetzigen Verträge kann man da sicherlich sehr weitgehend voranschreiten. Das hat unsere volle Unterstützung. Das hat sich aber - wie gesagt - seit Dublin nicht geändert.

Zusatzfrage: Wollen Sie eine solche einheitliche zentrale Behörde überhaupt, oder gibt es möglicherweise für Sie auch noch andere Optionen als den Aufbau so einer zentralen Behörde?

Zum Zweiten: Wie stehen Sie denn zu diesem Diskussionspunkt, dass man die Abwicklung auch der EU-Kommission oder dem ESM übertragen könnte, Abwicklungsaufgaben, wie wir es heute in der "Süddeutschen Zeitung" - ich glaube, die war es - gelesen haben? Ist das ein Diskussionspunkt?

Kotthaus: Ich habe die gleiche Zeitung gelesen, die Sie auch gelesen haben. Ich kenne entsprechende Vorschläge nicht. Sie wissen, dass die Kommission angekündigt hat, sie werde einen Vorschlag vorlegen. Den schauen wir uns dann sicherlich sehr offen an. Noch einmal: Die Vorgabe des Europäischen Rates, einen "Single Resolution Mechanism" zu kreieren, ist unseres Erachtens möglich. Wir haben ein Modell vorgestellt beziehungsweise gesagt, wie das aus unserer Perspektive schnell umsetzbar und machbar ist. Die Kommission wird ihren Vorschlag vorstellen. Den werden wir dann sicherlich interessiert und mit offenen Augen prüfen, dann können wir das sehen. Ich kenne einen dementsprechenden Vorschlag, wie Sie ihn mir gerade skizziert haben, nicht aus erster Hand und kann daher auch dementsprechende Berichterstattung nicht kommentieren oder darstellen.

Zusatzfrage: Aber bitte noch einmal die Frage nach der zentralen Behörde: Wollen Sie die unbedingt, quasi als einen zweiten Schritt - Vollendung -, oder ist das für Sie eine Möglichkeit, aber nicht unbedingt die einzige?

Kotthaus: Wir wollen diese Elemente der Bankenunion, auf die wir uns geeinigt haben, möglichst schnell haben. Ich habe es vorhin schon betont: Im Rahmen der jetzigen Verträge, so wie sie jetzt sind, kann man sehr viel machen. Ich glaube, das sollten, werden und wollen wir auch tun, und das wollen wir schnell tun.

Nichtsdestotrotz: Eine europäische zentrale Behörde - ich glaube, das wäre im Rahmen einer Europäischen Bankenunion sicherlich ein wichtiger Stein dieses Gebäudes - erfordert eine Vertragsänderung.

Aber noch einmal: Ich möchte mich wirklich gern darauf konzentrieren, dass wir mit den Sachen, die wir machen können, dem jetzigen Vertrag schnell vorwärtsgehen wollen. Das ist das Gleiche wie das, was wir seit Wochen und Monaten sagen.

Da gibt es nichts Neues, wir wollen jetzt möglichst schnell voranschreiten, und - wie gesagt - was die Richtlinie betrifft, spricht aus unserer Perspektive nichts dagegen, dass es im Rat eine Lösung vor der Sommerpause gibt. Wir sind intensiv dabei. Diskussionen dauern an. Wir sind da so konstruktiv wie eben möglich dabei.

Frage: Herr Seibert, zum Thema Managervergütung. Sie sprachen von Formulierungshilfe. Wer hat wem bei der Formulierung geholfen, und was passiert jetzt mit dem Beschluss des Kabinetts? Können Sie etwas über den Zeitplan sagen, wann diese Regelung gilt oder in Kraft tritt? Und dann sagten Sie etwas von maximaler Vergütung. Ist das so zu verstehen, dass die Managervergütung gedeckelt ist?

StS Seibert: Da das Bundesjustizministerium diese Formulierungshilfe ins Kabinett eingebracht hat, übernimmt es vielleicht die Beantwortung der Detailfragen.

Wieduwilt: Gern. Vielen Dank für die Frage. Zum Procedere: Es ist in der Bundesregierung Usus, dass Formulierungshilfen im Kabinett beschlossen werden. Diese stellen aber eine technische Hilfsleistung dar. Ich will gern versuchen, Ihre Fragen zu beantworten, das nur vorweg.

Zum Zeitplan kann ich Ihnen nichts Näheres sagen, da müssten Sie sich an das Parlament wenden, weil dort der weitere Vorgang vonstattengeht. Angedockt wird das Ganze an die kleine Aktienrechtsnovelle.

Zu Ihrer inhaltlichen Frage, ob darin nun eine Kappung vorliegt. Ich denke, man muss zwei Dinge unterscheiden: Das eine wäre eine Höchstgrenze gewesen, die im Gesetz steht und die besagt, dass Manager nicht über einen bestimmten Betrag hinaus verdienen dürfen. Das kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, und das war auch nicht gewollt. Enthalten ist, dass die Informationspflicht gegenüber der Hauptversammlung auch eine Höchstgrenze in den verschiedenen Bereichen in Euro und Cent umfasst. Das heißt, da muss eine Höchstgrenze angegeben werden, und dann kann die Hauptversammlung dazu beschließen.

Zusatzfrage: Kurze Nachfrage: Sie sagen, das Weitere sei parlamentarisches Verfahren. Muss die Aktienrechtsnovelle durch den Bundesrat?

Wieduwilt: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob sie zustimmungspflichtig ist, aber im Prinzip muss sie an den Bundesrat geleitet werden, davon gehe ich aus.

Zusatzfrage: Ob das ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, wissen Sie jetzt nicht?

Wieduwilt: Das weiß ich jetzt aus dem Kopf nicht. Ich glaube nicht, aber das müsste ich nachreichen.

Frage: Ich hätte eine Frage an den Regierungssprecher: Herr Seibert, es geht um die Panzerlieferung an Indonesien. Könnten Sie mir vielleicht einmal sagen, welches Interesse die Bundesregierung daran hat, diesen Deal zu genehmigen? Und die zweite Frage ist, wie Sie die Sicherheitslage in Indonesien einschätzen, ob es keine Bedenken gibt, dass diese Panzer auch in den Unruhegebieten zum Beispiel in Aceh eingesetzt werden könnten.

StS Seibert: Ich würde zunächst das Bundeswirtschaftsministerium als federführend oder in diesem Fall zuständig bitten, etwas dazu zu sagen.

Kraus: Ich kann gern etwas zur Kleinen Anfrage sagen. Zur Einordnung Indonesien als Partner für Deutschland würde ich Sie bitten, noch einmal den Kollegen mit einzubeziehen.

Ich kann die Kleine Anfrage bestätigen. Es ging um Lieferungen nach Indonesien seit November 2012. Ich kann bestätigen, dass es sich da um 104 Kampfpanzer gehandelt hat, um vier Bergepanzer und je drei Brückenlegepanzer und Pionierpanzer, sowie 50 Schützenpanzer und Munition. Insgesamt ging es um ca. 3,3 Millionen Euro, wobei dazugesagt werden muss, dass bei Werteangaben zu beachten ist, dass diese bei Genehmigungen nicht gemacht werden können, weil die nicht zu den Angaben gehören, die gemäß der Durchführungsverordnung zum Kriegswaffenkontrollgesetz bei Antragstellung für eine Genehmigung auch erforderlich sind. Diese Gesamtwertangaben sind aber dann im Rüstungsexportbericht enthalten, der ja sehr - wie Sie wissen - in die Tiefe und in die Länge geht. - So viel vielleicht zu der Anfrage.

StS Seibert: Zu der Frage, die Sie mir sonst stellten: Indonesien hat nach Einschätzung der Bundesregierung seit etwa 1998 einen tiefgreifenden politischen Wandel vollzogen, und zwar einen Wandel hin zu einem demokratischen politischen System. Die Reformbemühungen der indonesischen Regierung dauern an. Ich darf aus einer Pressekonferenz der Bundeskanzlerin im März dieses Jahres beim Besuch des Staatspräsidenten Yudhoyono zitieren, in der sie sagte: Indonesien hat als größtes, also bevölkerungsreichstes muslimisches Land der Welt eine Vorbildfunktion, gerade was auch das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen anbelangt. - Der Staatspräsident hat ihr bei dem Treffen in Berlin im März noch einmal versichert, dass seine Regierung alles daransetzt, dass das friedliche Zusammenleben der Minderheiten mit den Mehrheiten in Indonesien gewährleistet wird, und dass er auch darauf setzt, noch ausstehende Konflikte zu lösen. Das ist die Einschätzung zu dem wichtigen Partnerland Indonesien. Das sehen wir in Südostasien als wichtiges Partnerland an. Das kann ich Ihnen dazu sagen.

Zusatzfrage: Noch eine kurze Nachfrage: Die Reformbemühungen Indonesiens werden auch von Organisationen wie Amnesty International bestätigt, aber sie sagen, dass reiche eben nicht aus. Die Sorge besteht, dass es Panzer sind, die möglicherweise stadttauglich sind oder in diesen Unruhegebieten eingesetzt werden könnten. Die Bedenken, die Sorgen, hat die Bundesregierung demnach nicht?

StS Seibert: Über die Genehmigung des Exportes hat Ihnen das Wirtschaftsministerium alles gesagt. Das war meine Einschätzung zur politischen Bedeutung, die Indonesien für uns hat, und der Lage dort. Ich kann ergänzend noch darauf hinweisen, dass Rüstungsgüter seit vielen Jahren nach Indonesien exportiert werden. Es ist in den jährlich erscheinenden und öffentlich gemachten Rüstungsexportberichten nachzulesen, dass es auch unter Vorgängerregierungen zu solchen Genehmigungen gekommen ist.

Frage: Wie kommt es, dass Sie darüber jetzt Auskunft geben? Bisher war doch immer die Sprachregelung: Bitte warten Sie den Rüstungsexportbericht ab, dann haben Sie transparent Durchblick für alle Geschäfte dieser Art.

StS Seibert: Es hat eine Anfrage einer Abgeordneten an das Bundeswirtschaftsministerium gegeben, die ist beantwortet worden. Das sind immer vorläufige Antworten. Abschließende Betrachtungen gibt es dann im Rüstungsexportbericht.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage an das Verteidigungsministerium: Was ist das für ein Gerät, und welches Interesse haben Sie? Sind das neue Geräte, sind das gebrauchte Geräte? Werden die umgebaut? Sind Sie froh, dass Sie die los sind? Sparen Sie dadurch Geld, weil Sie die Wartungen und Reparaturen für diese Panzer nicht mehr leisten müssen? Wie viele haben Sie noch davon, die Sie verkaufen können?

Paris: Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie leider einem Denkfehler unterliegen. Ich bin nicht zuständig. Deshalb ist die Kollegin vom Wirtschaftsministerium hier und gibt gern Auskunft. Das, was exportiert worden ist, ist ein klassischer Rüstungsexport und keine Länderabgabe. Dementsprechend muss ich Sie leider enttäuschen. Sie müssten sich entweder an die exportierende Firma oder an die Kollegin wenden, wir haben da wirklich keine Aktien drin.

Zusatzfrage: Sie können dazu nichts sagen, Frau Kraus?

Kraus: Ich wollte gerade sagen: Die Kollegin kann da leider auch nicht helfen, um welches Alter der Panzer es sich handelt. Ich kann Ihnen nur die Art der Panzer nennen. Für die spezielle Beschaffenheit würde ich Sie bitten, sich an die Firma zu wenden.

Zusatzfrage: Also sind es gebrauchte Geräte?

Paris: Der Preis spricht dafür, aber fragen Sie bitte die Firma, ich bin wirklich überfragt, tut mir leid.

Frage: Weil Sie gesagt haben, dass das übliche Praxis sei - auch unter Vorgängerregierungen -, wollte ich fragen, ob es noch weitere Anfragen aus Indonesien gibt, oder ob das jetzt erst einmal das Geschäft ist, so wie es abgeschlossen wurde.

StS Seibert: Ich habe nicht gesagt, dass es übliche Praxis ist. Es ist in der Bundesregierung - und das haben, glaube ich, alle Vorgängerregierungen auch so gehalten - so, dass man jede einzelne Anfrage individuell prüft - nach den Grundsätzen, zu denen wir uns da bekennen und die im Übrigen auch die Grundsätze sind, die Vorgängerregierungen schon als für sich geltend betrachtet haben. Das ist das, was ich gesagt habe.

Im Übrigen wissen Sie, dass ich hier über Angelegenheiten des Bundessicherheitsrats keine Auskunft geben kann.

Wieduwilt: Ich habe noch einen Nachtrag zum Thema Managervergütung. Ich habe freundlicherweise von einer Kollegin die Antwort noch bekommen - ich bin hier lieber vorsichtig als vorlaut -: Es ist tatsächlich nicht zustimmungspflichtig.

Frage: Herr Kotthaus, ich möchte noch etwas zum Thema Steuern fragen: Es gibt ein Interview mit dem EU-Steuerkommissar, in dem er sich für die Verbindlichkeit einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuern in Europa ausspricht. Ich möchte erstens wissen: Teilt die Bundesregierung seine Position?

Ich meine mich zu erinnern, dass die Bundesregierung zusammen mit Frankreich schon einmal etwas Entsprechendes vorhatte - möglicherweise ist mir da etwas durchgerutscht. Habe ich das falsch in Erinnerung, ist noch ein gemeinsamer Vorschlag Deutschlands und Frankreichs zu einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuern zu erwarten, oder fließt das in europäische Bemühungen ein?

Kotthaus: Eenn ich mich richtig erinnere - das muss ich jetzt aber auch aus meinem Hemdsärmel schütteln -, haben wir in Brüssel seit 2011 eine Diskussion zu einem Vorschlag der Kommission, wie man die Bemessungsgrundlagen innerhalb Europas verstärkt harmonisieren kann und auch darauf aufsatteln kann. Diese Diskussion ist überaus kompliziert. Die Kommission hat den Vorschlag gemacht, die Bemessungsgrundlagen zu harmonisieren und daraus auch weitere Schritte abzuleiten. Ich muss gestehen: Ich bin momentan nicht ganz im Bilde, wo wir da stehen. Ich weiß nur, dass die Diskussionen überaus zäh sind.

Dass das Thema einer stärkeren Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen von der Bundesregierung grundsätzlich positiv begleitet wird, war unstreitig damals richtig und ist unstreitig heute richtig. Deswegen haben wir den Vorschlag damals auch begrüßt. Nur, es war von vornherein klar, dass das ein Thema ist, bei dem sehr viele unterschiedliche Interessen aufeinanderstoßen, was dementsprechend in der Diskussion nicht einfach ist. Das ist sozusagen mein Stand, den ich aus dem Hemdsärmel schütteln kann. Ich glaube, mehr gibt es dazu momentan auch nicht zu sagen. Falls wir noch mehr hätten, würden wir es aber noch nachliefern.

Zusatzfrage: Mir geht es insbesondere um das Wort "obligatorisch", das der Steuerkommissar benutzte. Geht es also um so etwas wie eine richtig feste, verbindliche Bemessungsgrundlage für alle EU-Länder?

Kotthaus: Wie gesagt, es ging genau darum, dass wir die Bemessungsgrundlagen in Europa einheitlicher gestalten. Das ist ja auch eines der Themen, die wir - wie zum Beispiel auch das Thema der Erosion der Steuerbasis - in einem noch größeren internationalen Bereich verfolgen, damit die unterschiedlichen Steuergesetze beziehungsweise die verschiedenen Steuerregimes in unterschiedlichen Staaten eben nicht von Unternehmen ausgenutzt werden, um sich um ihren fairen Anteil an der Steuerlast zu drücken. Grundsätzlich liegen wir in dieser Hinsicht also auf einer Linie.

Aber noch einmal: Was konkret das Thema dieses Richtlinienvorschlags der Kommission betrifft, kann ich Ihnen nicht genau sagen, wo die Diskussion gerade steht, sondern kann Ihnen das nur so allgemein schildern, wie ich es gerade getan habe.

Zusatz: Wenn Sie da noch etwas erfahren - auch zum französischen Aspekt -, wäre es schön, wenn Sie das nachliefern.

Kotthaus: Das ist im Wesentlichen auch Teil dieser europäischen Diskussion.

Frage: Der SPD-Parteichef hat sich in der "Rheinischen Post" für ein generelles Tempolimit ausgesprochen. Hat die Bundesregierung Anlass zur Freude, dass ein solches Thema im Wahlkampf der Opposition schaden könnte, weil es vielleicht unpopulär ist?

StS Seibert: Ich befasse mich hier nicht mit Wahlkampffragen.

Zusatzfrage: Dann will ich es anders fragen: Wie steht die Bundesregierung zu einem generellen Tempolimit?

StS Seibert: Sie plant nicht, eins einzuführen.

Frage: Könnte das Verkehrsministerium das vielleicht noch etwas konkretisieren und die Begründung von Herrn Ramsauer nennen, warum er ein generelles Tempolimit ablehnt?

Moosmayer: Das kann ich gerne tun. Der Minister hat sich heute auch schon auf "Spiegel Online" geäußert - ich weiß nicht, ob Sie das gesehen haben - und gesagt, dass es die meisten Verkehrstoten nicht auf Autobahnen, sondern nach wie vor auf Landstraßen gibt. Die Autobahnen in Deutschland sind die sichersten Straßen in Europa. Wir haben keinen Anlass dafür, ein generelles Tempolimit einzusetzen. Fast 40 Prozent der bestehenden Strecken sind sowieso schon unter Tempolimit. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es darauf ankommt, angepasst zu fahren - auch 120 kann zu schnell sein, wenn man in eine Nebelbank fährt oder auf glatten Straßen unterwegs ist.

Ansonsten ist ja auch weithin bekannt, dass wir eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern haben. Darüber hinaus gibt es einfach keinen Grund, Änderungen vorzunehmen. Das würde der Sicherheit nicht helfen; denn, wie gesagt, auf den Autobahnen passiert am wenigsten.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 8. Mai 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/05/2013-05-08-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013