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PRESSEKONFERENZ/608: Regierungspressekonferenz vom 29. Mai 2013 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 29. Mai 2013
Regierungspressekonferenz vom 29. Mai 2013

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Deutschland-Besuch des niederländischen Königspaars, Deutschland-Forum), Kabinettssitzung (Verlängerung des KFOR-Mandats, Gesetzentwurf zur Änderung des Postgesetzes, Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit, Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, Bericht zur Arbeitsmarktpolitik der 17. Legislaturperiode, Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs 2013), Reise des Bundesaußenministers nach Ottawa, Washington, Mexiko-Stadt und New York, Wechsel von Staatsminister Eckart von Klaeden zum Autokonzern Daimler, Reformvorschläge der EU-Kommission für die Mitgliedstaaten, Äußerungen des EU-Kommissars Oettinger zur EU und der Politik der Bundesregierung, Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen, Schließung von Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen in Italien

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Toschev (BMWi), Kotthaus (BMF), Fischer (BMBF), Paris (BMVg), Teschke (BMI)



Vorsitzender Leifert eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Ich fange einmal mit den Terminankündigungen an:

Das niederländische Königspaar König Willem Alexander und Königin Maxima werden am Montag, dem 3. Juni, in Berlin sein. Das ist der Auftakt ihres zweitägigen Deutschland-Besuchs. Es wird einen Empfang mit militärischen Ehren durch den Bundespräsidenten geben. Zuvor, um 11.45 Uhr, wird Bundeskanzlerin Angela Merkel das Königspaar zu einem Gespräch empfangen. Es ist auch ein Bild-Termin dabei vorgesehen.

Das ist also - das lohnt sich, glaube ich, zu sagen - innerhalb von zwei Wochen der zweite politische Höhepunkt im deutsch-niederländischen Verhältnis nach den ersten bilateralen Regierungskonsultationen, die in Kleve abgehalten wurden, und der Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Nimwegen an die Bundeskanzlerin. Jetzt folgt also der Besuch des Königspaars. Darauf wollte ich Sie hinweisen.

Das andere ist eine Veranstaltung am 5. Juni: Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin von 14 bis 16 Uhr etwa 100 Gäste aus dem In- und Ausland zum ersten internationalen Deutschland-Forum im Bundeskanzleramt begrüßen. Das Thema dieser Auftaktveranstaltung lautet: Was den Menschen wichtig ist - Lebensqualität und Fortschritt.

Wir werden im Anschluss eine Pressemitteilung mit dem detaillierten Programm und den Zugangshinweisen herausgeben, sodass Sie sich also über den Ablauf, die Teilnehmer und die Teilnahmemöglichkeiten für die Presse informieren können. Sie können die ganze Konferenz vor Ort verfolgen. Sie beginnt schon um 9.30 Uhr, wird im Übrigen auch im Internet-Angebot der Bundesregierung live gestreamt.

Im zweiten Konferenzteil von 14 bis 16 Uhr diskutiert dann die Kanzlerin mit zwölf Experten aus dem In- und Ausland. Worum geht es? Es ist das Anliegen der Bundeskanzlerin, mit dieser Veranstaltungsreihe ein Netzwerk für globales Lernen zu schaffen. Wir wollen gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklungen diskutieren, vor denen jedes einzelne Land, jede Nation, steht, die aber viele Länder gleichermaßen bewegen. Das Ziel ist es, von den jeweiligen Erfahrungen der anderen zu lernen. Es wird sich beispielsweise um globale Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen usw. drehen.

Bei dieser ersten Ausgabe des Deutschland-Forums soll darüber diskutiert werden: Wie kann die individuelle Lebensqualität verbessert und der gesellschaftliche Fortschritt gefördert werden?

Die Idee zu einem solchen ersten internationalen Deutschland-Forum im Kanzleramt stammt aus dem Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 2012. Sie hatte damals - im Frühsommer 2011/Sommer 2012 - Experten und Bürger u. a. um Vorschläge zu der Frage gebeten: "Wie wollen wir in Zukunft zusammenleben?" Eine Idee war es, ein solches internationales Lernnetzwerk zu schaffen. Die erste Ausgabe davon findet am 5. Juni im Bundeskanzleramt statt. Sie sind herzlich eingeladen.

Jetzt komme ich zu den Themen des Bundeskabinetts.

Zunächst einmal hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Deutschland, die Bundeswehr, sich weiterhin an der internationalen Sicherheitspräsenz für das Kosovo, also an KFOR, beteiligen soll. Seit 1999 sind ja Bundeswehr-Soldaten schon Teil der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo. Dieses Bundestagsmandat ist grundsätzlich nicht befristet. Es soll jetzt inhaltlich - das betrifft auch die Personalobergrenze - unverändert fortgeschrieben werden.

Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Es gibt im Kosovo, im serbisch dominierten Norden des Landes, weiterhin ein Eskalationspotenzial. Das muss man sehen.

Zurzeit umfasst KFOR etwa 5.500 Soldatinnen und Soldaten. Deutschland hat nun schon im vierten Jahr in Folge die Führungsverantwortung bei KFOR übernommen und stellt freiwillig zusätzliche Fähigkeiten zur Verfügung, die andere Partner eben nicht verfügbar haben. Aktuell sind 830 Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. - Der Beschluss des Kabinetts steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Anschließend hat sich das Kabinett mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Postgesetzes befasst. Die Postgesetz-Novelle ist ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb auf den Postmärkten zu stärken und wird sich - so die Überzeugung der Bundesregierung - auch auf künftige Preisentwicklungen positiv auswirken. Verbessert werden sollen vor allem die Marktzutrittschancen für mittelständische Unternehmen.

Wie wird man das machen? - Das wird geschehen, indem man der Bundesnetzagentur ein effektiveres Aufsichtsinstrumentarium an die Hand gibt. Also man stärkt ihre Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher von verbesserten Bedingungen beim Umzug oder bei Abwesenheiten profitieren, indem ein branchenweit einheitliches Verfahren zum Datenaustausch eingeführt wird.

Anschließend ging es im Bundeskabinett um ein Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Die Bundesregierung hat heute die Unterzeichnung dieses Abkommens beschlossen. Sie ist für den 31. Mai dieses Jahres vorgesehen.

Sie hat außerdem eine Formulierungshilfe für die gesetzgeberische Umsetzung dieses Abkommens beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird parallel zur Unterzeichnung von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht.

Dieses Abkommen dient der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Deutschland und die USA verpflichten sich zu einem gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.

Das Abkommen steht im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Steuergesetz, das einige von Ihnen unter der Abkürzung FATCA kennen - Foreign Account Tax Compliance Act -, nach dem ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden müssen.

Das Abkommen ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Modell für einen automatischen Steuerinformationsaustausch. - Sie wissen, es gibt eine Initiative der sogenannten G 5-Finanzminister. Das sind also die Finanzminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Spaniens und Großbritanniens. Diese Initiative beruht auch auf dem Modell dieses amerikanischen Steuergesetzes.

Das Bundeskabinett hat sich dann mit dem wichtigen Thema "Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Rechtsterrorismus" beschäftigt und den Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus zur Kenntnis genommen.

Ich will hinzufügen: Das Bundeskabinett hat das am 20. Jahrestag des Brandanschlages von Solingen getan, der fünf Menschen das Leben gekostet hat - fünf jungen Mädchen und Kindern türkischer Herkunft. Der Mord sollte damals die Gesellschaft spalten, hat aber genau das Gegenteil erreicht: Die Gesellschaft ist enger zusammengerückt.

Staatsministerin Böhmer nimmt heute in Solingen an der Gedenkfeier für die Toten teil und wird noch einmal die Überzeugung der Bundesregierung zum Vortrag bringen, dass in Deutschland kein Platz für Rassismus und kein Platz für Fremdenfeindlichkeit ist. Die Bundeskanzlerin hatte sich gestern bei der Eröffnung des Integrationsgipfels auch schon auf diesen 20. traurigen Jahrestag des Anschlags von Solingen bezogen und ihre Überzeugung dargelegt.

Jetzt zurück zum Abschluss-Bericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus: Das ist eine Kommission - paritätisch aus Bund und Ländern besetzt -, die im Februar 2012 eingesetzt wurde. Sie hatte die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zu analysieren und zu bewerten, vor allem auch bei der Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus und Vorschläge zu machen, wie diese Zusammenarbeit optimiert werden kann.

Im Wesentlichen ist die Kommission zu der Erkenntnis gekommen, dass man nicht von einem generellen Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur sprechen kann, dass es allerdings ernsthafte Defizite bei der Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden sowie der Polizei - aber auch zwischen den Polizeibehörden - und der Justiz gab. Daher gilt es auch aus Sicht der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und zwischen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu verbessern. Hierzu hat sie Vorschläge unterbreitet.

Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat dem Bundeskabinett dann den Bericht zur Arbeitsmarktpolitik der 17. Legislaturperiode vorgelegt. Er umfasst den Zeitraum 2009 bis 2012. Der Arbeitsmarkt ist in einer stabilen, in einer guten Verfassung. Das spiegelt sich heute auch in den neuesten Arbeitsmarktzahlen wieder, die die Bundesministerin, glaube ich, heute schon vorgestellt hat. Die Bundesregierung hat durch ein Bündel von Maßnahmen zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.

Der Bericht informiert über die wichtigsten Meilensteine, die seit 2009 auf den Weg gebracht wurden. Dazu zählen - ich erwähne es nur kurz: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde neu organisiert, die Regelbedarfe transparent, sach- und realitätsgerecht neu ermittelt, das Bildungspaket für zweieinhalb Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen wurde eingeführt, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden flexibler gestaltet. Es wurden den Vermittlern vor Ort dezentral mehr Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt. Das hat die Eingliederungschancen für Arbeitslose erhöht. Die Zahlen zeigen die gute Entwicklung.

Mehrere Bundesprogramme gibt es da noch, die ich wenigstens kurz erwähnen will, die diese gute Entwicklung am Arbeitsmarkt flankieren. Sie reichen von der Perspektive "Wiedereinstieg für Mütter" über das Fachkräftekonzept bis zur Initiative Inklusion, die die Situation Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt verbessern soll.

Letzter Punkt im Kabinett: Das Kabinett hat die Stellungnahme zum Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 beschlossen. Dieser Bericht ist von einem unabhängigen wissenschaftlichen Konsortium erstellt worden. Deswegen gibt es dazu quasi eine Stellungnahme der Bundesregierung. Unsere Überzeugung auf diesem Gebiet ist: Der wissenschaftliche Nachwuchs ist unabdingbar für die Zukunft der Spitzenforschung in Deutschland und damit auch die Zukunft unserer Wettbewerbsfähigkeit.

Deshalb engagiert sich der Bund auf vielfältige Weise für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Er macht dies - um ein paar Punkte zu nennen - über die Exzellenzinitiative, den Pakt für Forschung und Innovation, den Hochschulpakt und auch über gezielte Programmförderungen. Der Bericht, der dem Kabinett vorlag, legt dar, dass sich das Qualifizierungssystem in Deutschland durch Offenheit und durch Vielfalt auszeichnet.

Woran sieht man das? - Der Mehrheit der Promovierten gelingt ein schneller Berufseinstieg. Die Beschäftigungsquote bei den 35- bis 45-jährigen Nachwuchswissenschaftlern ist hoch. Das Einkommen ist überdurchschnittlich. Frauen sind auf allen Stufen der wissenschaftlichen Qualifikation 2010 deutlich stärker vertreten, als das im Jahr 2000 der Fall war. Trotzdem - das muss man sagen - sind sie immer noch deutlich unterrepräsentiert. Es bleibt also noch einiges zu tun.

Das wollte ich dazu sagen. - So weit der Bericht aus dem Kabinett.

Schäfer: Der Außenminister wird heute Nachmittag zu einer mehrtägigen Reise aufbrechen, die ihn u. a. nach Amerika führen wird. Die Stationen dieser Reise sind in der richtigen Reihenfolge Ottawa, Washington, Mexiko-Stadt und New-York.

In Ottawa wird er mit seinem kanadischen Amtskollegen John Baird zusammentreffen.

Am Freitag in Washington gibt es ein langes Gespräch mit dem amerikanischen Außenminister Kerry. Da wird es im Wesentlichen um eine Abstimmung in Fragen rund um die Syrien-Frage sowie um die neuen Initiativen der Vereinigten Staaten und der internationalen Gemeinschaft im Nahost-Friedensprozess gehen wie um die im bilateralen Verhältnis zwischen den USA und Europa zurzeit sehr hoch auf der Agenda stehende Frage einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft.

Am Samstag geht es dann weiter nach Mexiko, wo der Außenminister mit seinem mexikanischen Amtskollegen Antonio Meade zusammentreffen wird, der relativ neu mit der neuen Regierung und dem neuen Präsidenten ins Amt gekommen ist. Mexiko ist ein dynamisch aufstrebender Partner Deutschlands in den G20.

Und schließlich und abschließend wird der Minister in New York u. a. mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zusammentreffen und für Deutschland den Vertrag über den internationalen Waffenhandel unterzeichnen, der ja vor wenigen Wochen in New York erfolgreich ausverhandelt worden ist. Damit verbunden möchte ich sagen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Vertrag - wenn das denn möglich ist - noch im Laufe dieser Legislaturperiode durch das deutsche Parlament ratifizieren zu lassen, weil das aus unserer Sicht ein wichtiges Signal für die Begrenzung und Regulierung des internationalen Waffenhandels wäre.

Frage (zur Änderung des Postgesetzes): Ich hätte gern vom Ministerium gewusst, für wie wahrscheinlich Sie es halten, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt wird. Es sollte ja eigentlich schon im Februar durch das Kabinett. Es muss durch den Bundesrat. Der Bundesrat hat sich schon dagegen ausgesprochen. Also wie groß ist die Wahrscheinlichkeit?

Eine zweite Frage noch: Die Post sagt, wenn sie sich die Preise vorab genehmigen lassen müsse, sei das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil und sie, die Post, könne nicht mehr kurzfristig auf Anfragen von Kunden reagieren. Wie stehen Sie zu diesem Vorwurf?

Toschev: Vielleicht fange ich erst einmal mit dem zweiten Punkt an:

Es handelt sich hier nicht um die Genehmigungspflicht der Entgelte, sondern nach der Novelle, die heute beschlossen wurde und die eine Stärkung der Missbrauchsaufsicht vorsieht, sollen nicht genehmigungspflichtige Entgelte der Bundesnetzagentur im Vorfeld, also zwei Monate im Voraus, mitgeteilt werden. Wir greifen damit im Übrigen Vorschläge auf, die aus Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und Monopolkommission kommen, die also auch von wissenschaftlicher Seite begründet wurden.

Die Bundesnetzagentur kann dann, wenn sie Anzeichen sieht, einschreiten und hat die Vorabinformation über diese Briefentgelte. Insofern handelt es sich, wie gesagt, nicht um eine Genehmigungspflicht.

Wir sehen mit der Novelle mehrere Ziele verfolgt - zum einen die Stärkung der Marktzutrittschancen, zum anderen die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Postmarktes an sich.

Sie haben es gesagt: Der Bundesrat muss der Novelle zustimmen. Wir gehen davon aus, dass sich diese Argumente auch dort durchsetzen werden. Alles Weitere, was das Verfahren dort angeht, wird sich in der Bundesratssitzung zeigen.

Frage (zum Abkommen Deutschlands mit den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit): Ich würde gern wissen, da ja die USA mehr über deutsche Steuerflüchtige als wir über amerikanische Steuerflüchtige wissen, soweit es um deren Drittlandbeziehungen geht - aufgrund der amerikanischen Vertragsverhältnisse beispielsweise mit der Schweiz -, wie umfangreich denn dieses Abkommen angelegt ist, ob die USA Deutschland automatisch mit Informationen versorgen, die die Amerikaner jetzt über Deutsche in der Schweiz erhalten, oder über Vertragsverhältnisse, steuerliche Verhältnisse, von in Deutschland niedergelassenen internationalen Firmen, die sich auf die Schweiz oder andere Steueroasen-Länder beziehen.

Kotthaus: Also das Abkommen hat Gegenseitigkeit zum Inhalt. Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten Informationen über US-Kunden an die amerikanische Seite zu übermitteln. Die Amerikaner verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden wiederum Informationen über Zins und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die wiederum die US-Steuerbehörden von den US-Finanzinstituten erhalten.

Das ist im Wesentlichen der Inhalt. Mehr kann man darüber nicht sagen.

Zusatzfrage: Wenn Sie von den US-Finanzinstituten sprechen, dann bedeutet das zum einen die Finanzministerien beziehungsweise Finanzbehörden und zum anderen die Banken und dergleichen. Also wenn die Amerikaner Informationen über unsere Bürger in Bezug auf ihre Banken oder Finanzbehörden erhalten, dann würden die Dinge umfassend zu uns gehen?

Kotthaus: Es geht um die jeweiligen Finanzinstitutionen in den jeweiligen Ländern. Das soll heißen: Die Staaten sind dazwischen geschaltet. Die Staaten erheben Informationen bei ihren jeweiligen Finanzinstitutionen im Land und übermitteln diese Informationen dann an den Partnerstaat.

Zusatzfrage: Mir ist das noch nicht klar. Wenn also jetzt die Finanzinstitute in den USA aufgrund ihrer Verträge Informationen erhalten, die deutsche Unternehmen, in Deutschland niedergelassene Unternehmen oder deutsche Bürger betreffen, dann würden sie nach diesem Vertragswortlaut tatsächlich automatisch hierher weitergegeben?

Kotthaus: Die Amerikaner verpflichten sich sozusagen, die Informationen, die sie über Zins und Dividendeneinkünfte über ihre Steuerbehörden von den US-Finanzinstitutionen erheben, wiederum an die Deutschen zu übermitteln.

Ich kann mir jetzt viele Unterfragen vorstellen, die sich aus Ihrer Frage ergeben könnten, die ich jetzt nicht im Detail klären kann. Wenn ich jetzt Ihre Nachfragen höre, da gibt es viele Konstellationen, über die man wahrscheinlich im Detail diskutieren müsste. Das kann ich momentan hier nicht tun.

Aber der Grundsatz ist so, wie ich ihn gerade erklärt habe. Wenn Sie dann im Detail Fragen haben, können wir das vielleicht bilateral oder im Nachhinein im Telefonat klären.

Frage: Ich hoffe, das ist jetzt keine Detailfrage.

Ein Thema bei diesen Diskussionen um den automatischen Steuerinformationsaustausch ist ja, dass man verhindern will, dass Firmen sowie Einzelpersonen über anonyme Briefkastenfirmen die wahre Identität eines Kontobesitzers verschleiern können. Dafür sind ja auch mehrere US-Staaten berüchtigt, dass sie das ermöglichen.

Wird es durch diese Vereinbarung Deutschlands mit den Vereinigten Staaten einfacher - ich glaube, man nennt das "beneficial ownership" -, den "beneficial owner", den Besitzer einer Firmer in Delaware oder Nevada herauszufinden, was ja bisher fast unmöglich war?

Kotthaus: Das Problem, das Sie ansprechen, ist ja (vielschichtig). Man muss immer zwischen verschiedenen Aspekten unterscheiden: Es gibt immer das Problem der Steuerhinterziehung, und es gibt das Problem, die Zahlung von Steuern durch Konstruktionen zu vermeiden. Sie wissen, dass wir an beiden Themen, die immer fein differenziert werden müssen, arbeiten, in der G20 und im Europäischen Rahmen.

Wie gesagt: Grundsätzlich ermöglicht das Abkommen mit den USA, das wir jetzt am 31. Mai unterzeichnen werden, einen erhöhten Informationsaustausch. Inwieweit die Frage der Briefkastenfirmen, dieses Spezialproblem, dadurch vertieft geklärt werden kann, kann ich momentan noch nicht seriös beantworten.

Natürlich führt der erhöhte Informationsfluss dazu, dass wir auch in diesem Bereich mehr Informationen bekommen können; keine Frage. Nur, wie gesagt: Auch da kann ich mir Konstellationen vorstellen, die in einem anderen, globaleren Kontext geklärt werden müssen.

Frage (zum Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs): Herr Seibert, Sie hatten gesagt, in dem Bericht habe man festgestellt, dass auf allen Ebenen des wissenschaftlichen Nachwuchses der Anteil der Frauen, der weiblichen Wissenschaftlerinnen also, gestiegen sei. Könnten Sie dazu Prozentzahlen angeben?

StS Seibert: Wenn ich den Bericht jetzt hier hätte, könnte ich es. Aus dem Stand kann ich es nicht. Die Frage ist, ob möglicherweise der Sprecher des zuständigen Ministeriums da helfen kann.

Fischer: Kurz zu den Zahlen - Vergleichsmaßstab ist 2005 gegenüber 2010 -: Bei den Promotionen haben wir eine Steigerung von 39,6 Prozent auf 44,1 Prozent, bei den Habilitationen von 23,0 Prozent auf 24,9 Prozent und bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von 35 Prozent auf 40 Prozent.

StS Seibert: Ich könnte zwei Zahlen nachreichen, die ich auch nicht gefunden habe: Der Anteil von Frauen bei den Professuren liegt bei 18,1 Prozent, bei Hochschulleitungen bei 20,3 Prozent.

Frage: Herr Seibert, ich glaube, ich habe es nicht überhört. Sie haben es nicht erwähnt. Gestern ist bekannt geworden, dass Ihnen der Staatsminister im Kanzleramt verlorengeht. Wurde darüber im Kabinett nicht gesprochen? Wenn ja, was wurde besprochen? Wenn nein, warum nicht?

StS Seibert: Was im Kabinett besprochen wurde, habe ich Ihnen in einiger Ausführlichkeit versucht darzulegen. Dieses war kein Kabinettsthema. Die Bundeskanzlerin ist von Herrn von Klaeden über seine Entscheidung, in die Wirtschaft zu wechseln, informiert worden. Er nennt dafür berufliche und private Gründe. Das ist zu respektieren.

Sie wissen, dass die Bundeskanzlerin lange und eng mit Herrn von Klaeden zusammengearbeitet hat. Deswegen werden Sie verstehen können, dass sie diese Entscheidung bedauert, dass sie sie schade findet. Aber die Entscheidung liegt bei ihm. Die Voraussetzungen für einen solchen Wechsel sind geprüft worden. Mir liegen keine Informationen vor, die dagegen sprächen.

Zusatzfrage: Wann ist denn die Kanzlerin von diesem Schritt informiert worden? Unabhängig von irgendwelchen Prüfungen, die sich auf das Rechtliche beziehen: Wie hält sie es denn sozusagen mit der moralischen Bewertung dieses Schritts?

StS Seibert: Sie ist zeitnah von Herrn von Klaeden informiert worden. Im Übrigen zählt die rechtliche Lage. Herr von Klaeden unterliegt dem Gesetz für die Parlamentarischen Staatssekretäre, das sich in dieser Frage keinerlei rechtliche Vorgaben für eventuelle Anschlusstätigkeiten macht. Es gibt für Parlamentarische Staatssekretäre, wie auch für die Minister, lediglich die gesetzliche Vorgabe, dass sie neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe oder keinen Beruf ausüben dürfen und auch nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören dürfen. Aber all das ist ja hier nicht einschlägig.

Frage: Aber es gibt schon den Vorwurf, da gäbe es eine Interessenskollision, weil Herr Klaeden ja noch im Amt ist. Gibt es nicht in der Zwischenzeit, in der Herr von Klaeden im Amt ist, möglicherweise eine Interessenskollision? Sieht die Kanzlerin das nicht?

Die zweite Frage ist eher eine juristisch-rechtliche Frage: Wenn ich das richtig weiß, müssen, wenn es um Staatsekretäre geht, die Minister zustimmen. Wenn ein Staatssekretär in die Wirtschaft wechselt, muss hier also die Kanzlerin als Dienstherrin zustimmen. Hat sie zugestimmt? Musste sie auch formal zustimmen, dass Herr von Klaeden wechselt?

StS Seibert: Die letzte Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das müsste ich juristisch klären oder von Fachleuten klären lassen und nachreichen, ob sie zustimmen musste oder nicht.

Herr von Klaeden hat als Staatsminister im Bundeskanzleramt keine Entscheidungen bezüglich der Autoindustrie vorbereitet, keine Entscheidungen bezüglich der Autoindustrie getroffen. Sein Arbeitsgebiet ist ein vollkommen anderes. Es ist die Bund-Länder-Koordination. Außerdem ist er der Beauftragte für den Bürokratieabbau. Es gab also kein inhaltlicher Zusammenhang seiner Arbeit mit dem Automobilkonzern.

Im Übrigen: Gerade dadurch, dass er jetzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt diese Entscheidung bekanntgibt, transparent macht, dadurch, dass er auch ankündigt, dass er kein neues Abgeordnetenmandat suchen wird, stellt er ja Transparenz her und ermöglicht so auch ganz klar, dass es in Zukunft auch keine Verquickung geben wird.

Frage: Herr Seibert, auch wenn der Wechsel rechtlich in Ordnung sein sollte, was hält die Kanzlerin von der Debatte um eine Karenzzeit, die es seit langem gibt? Muss es nicht eine bestimmte Schonfrist zwischen der Aufgabe des politischen Amtes - in diesem Falle des Regierungsamtes - und der Aufnahme einer Tätigkeit in der Wirtschaft geben?

StS Seibert: Wenn wir wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik wollen, wenn wir auch politischen Sachverstand in der Wirtschaft wollen, dann muss es doch möglich und auch zu begrüßen sein, dass solche Wechsel möglich sind, dass man von einem Bereich in den anderen wechseln kann. Es gibt Regeln für solche Wechsel. Man muss prüfen, ob Gründe vorliegen, dass er nicht stattfinden kann. Diese Prüfung hat stattgefunden. Mir liegen keine Informationen vor, dass etwas dagegen spräche. Insofern ist die rechtliche Lage vollkommen klar. Es gibt weder gesetzlich noch untergesetzlich irgendwelche Regelungen für eine Karenzzeit.

Zusatz: Vielleicht kann man über eine Karenzzeit nachdenken. Die Kanzlerin kennt diese Debatte ja sehr gut.

StS Seibert: Ich kann als Regierungssprecher jetzt hier nicht an den Debatten teilnehmen. Ich habe Auskunft zu geben, was den jetzigen Fall und die konkrete rechtliche Situation, die jetzt einschlägig ist, betrifft.

Frage: Herr Seibert, da es sich ja ohnehin nur noch um ein Vierteljahr bei Herrn von Klaeden handelt, was spräche denn dagegen, um jeden falschen Eindruck zu vermeiden, jetzt einfach schon einen Schnitt zu setzen und zu sagen, dass Herr von Klaeden heute oder morgen aussteigt?

StS Seibert: Ich habe dargelegt, was das Arbeitsgebiet von Herrn Klaeden bisher war. Deswegen weiß ich nicht, warum es einen falschen Eindruck geben sollte. Von jetzt bis zum Ende der Legislaturperiode ist es ohnehin klar, dass Herr von Klaeden natürlich mit keinerlei Vorgängen mehr befasst sein wird, die mit der Automobilindustrie zu tun haben.

Aber wie gesagt: Solche Vorgänge haben in seiner Arbeit bisher auch keine Rolle gespielt.

Frage: Kann ich das noch einmal klar haben: Es wird also demnächst keinen Termin Rücktritt von Klaeden geben?

Die zweite Frage: Warum wird so ein Thema eigentlich nicht im Kabinett diskutiert? Es geht doch um eine Personalveränderung, die vielleicht auch für das Kabinett interessant ist. Oder ist Herr von Klaeden so unwichtig?

StS Seibert: Im Kabinett werden Personalien innerhalb der Bundesregierung oder der ihnen angeschlossenen Behörden diskutiert beziehungsweise beschlossen. Wechsel aus der Politik heraus in die Wirtschaft haben keinen Platz im Kabinett.

Weil die Frage hier gestellt wurde, will ich noch einmal sagen: Es gibt einen Fall, der durchaus vergleichbar ist. Das ist Hildegard Müller, die ebenso Staatsministerin im Bundeskanzleramt war, bis sie zur Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Energie- und Wasserwirtschaftsverbandes gewählt wurde. Es war damals so, dass sie nach ihrer Wahl noch zwei Monate vollkommen unbeanstandet - auch vom damaligen Koalitionspartner nicht beanstandet - im Amt als Staatsministerin blieb, dann verabschiedet wurde und das neue Amt in der Wirtschaft antrat.

Zusatz: Noch einmal die Frage: Ich möchte Ihnen, wie Sie vielleicht merken, gerne den Satz "Es wird keinen vorzeitigen Rücktritt oder vorzeitiges Amtsausscheiden von Herrn von Klaeden geben" entlocken.

StS Seibert: Aber ich sage hier gerne die Sätze, die ich sagen möchte, und nicht die, die Sie mir entlocken möchten.

Zusatz: Na ja, aber das war jetzt eine Frage.

StS Seibert: Ich habe Ihnen doch ganz klar gesagt, wie die Situation rechtlich ist, wie das von der Bundesregierung gesehen wird, dass es alles seine Ordnung hat und dass mir keine Informationen vorliegen, die gegen diesen Wechsel sprächen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass keine Interessenverquickung vorliegt, bisher nicht vorlag, auch in den wenigen noch verbleibenden Wochen erst recht nicht vorliegen wird, dass es eine Parallele zu diesem Fall gibt, die vollkommen unbeanstandet war. Das ist, glaube ich, alles, was ich gerne dazu sagen möchte.

Zusatzfrage: Gut, ich stelle die Frage noch einmal ganz einfach: Wird Herr von Klaeden vorzeitig das Amt verlassen?

StS Seibert: Ich habe alles zu diesem Fall gesagt, was ich Ihnen heute hier sagen kann.

Frage: Herr Seibert, was macht es denn aus Ihrer Sicht für die Wirtschaft interessant, sich Leute wie Herrn von Klaeden, Frau Müller, Martin Jäger, Herrn Berninger von den Grünen - das ist ja nicht an eine Partei gebunden - , zu holen? Sie sagen, es habe gar keine Überschneidungen gegeben und das sei alles völlig unverfänglich. Warum holt sich dann die Wirtschaft solche Leute?

StS Seibert: Da empfehle ich Ihnen ein Interview mit den Menschen, die in den Vorstandsentscheidungen solche Entscheidungen fällen. Das muss ich doch nicht begründen. Manchmal wechseln auch Journalisten in die Wirtschaft.

Frage: Ich wollte Sie fragen, ob Sie vielleicht einen Unterschied zwischen Journalisten und Regierungsmitgliedern sehen? Regierungsmitglieder sind möglicherweise auch an Entscheidungen beteiligt. Es ist ja schön, dass Sie Journalisten so wert schätzen; Sie waren ja auch einmal selber einer. Aber Regierungsmitglieder haben dann doch einen etwas größeren Einfluss, scheint mir. Da könnte es doch sein, dass da ein größeres Geschmäckle dabei wäre, oder?

StS Seibert: Deswegen habe ich versucht, Ihnen darzulegen, dass das Arbeitsgebiet, die Aufgabenstellung von Staatsminister Klaeden nicht hieß, dass er Entscheidungen, die die Automobilwirtschaft betreffen, vorbereitet oder durchgeführt oder getroffen hat, sondern sein Aufgabengebiet war ein anderes. Es gibt diese inhaltliche Nähe, die Sie versuchen herzustellen, nicht.

Frage: Herr Seibert, weil Sie immer so auf das Aufgabengebiet abzielen: Herr Klaeden war wohl doch in den gesamten Schriftverkehr des Kanzleramtes eingebunden. Oder liege ich da falsch? Er wusste doch, was bis in die Spitze hinein im Kanzleramt entschieden wurde. Insofern ist es doch zulässig, zu fragen, ob es da nicht vielleicht doch eine Interessenskollision gibt oder nicht.

StS Seibert: Ich habe diese Frage ja auch beantwortet. Es gab diese Interessenskollision aufgrund des Aufgabengebietes von Herrn Klaeden bisher nicht. Es wird sie auch in den verbleibenden Wochen dieser Legislaturperiode nicht geben. Die Transparenz, die er hergestellt hat, indem er zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekanntgegeben hat, was er vorhat, wird sogar noch dabei helfen.

Frage: Was wäre denn eigentlich so schlimm daran, aus Gründen der Sauberkeit - Sie sehen ja, dass es Fragen gibt -, Herrn von Klaeden vorzeitig von seinem Amt zu entbinden? In den letzten drei Monaten ist ja vor allem auch der Wahlkampf im Vordergrund. Ich weiß nicht, ob da jetzt noch so viel Bürokratieabbau stattfinden wird. Könnte man auf so jemanden in den letzten drei Monaten nicht verzichten oder kommissarisch jemand anderen mit dem Amt betrauen?

StS Seibert: So, wie Sie fragen suggerieren Sie, dass, weil Sie fragen, es hier eine Art von Unsauberkeit gäbe. Das weise ich zurück. Es gibt nichts Unsauberes. Ihre Fragen sind legitim. Ich beantworte sie. Deswegen, glaube ich, haben wir dieses Thema weitgehend erörtert.

Der von der Bundesregierung vorangeriebene Bürokratieabbau wird mit Sicherheit weitergehen. Staatsminister von Klaeden hat einen guten Anteil daran, dass wir das von uns selbst gesetzte Ziel von 25 Prozent erreicht haben.

Frage: Nur noch einmal eine sozusagen faktische Nachfrage: Sie sagen, Herr von Klaeden habe mit dem Unternehmen, für das er künftig tätig sein wird, in seiner amtlichen Funktion nie zu tun gehabt. Das ist so? Wenn sich morgen das Gegenteil herausstellt, dann - - -

StS Seibert: "Nie zu tun gehabt" - es werden auch Vermerke und Schriftverkehr über seinen Tisch gelaufen sein, die damit zu tun hatten. Aber es ist nicht sein Arbeitsgebiet gewesen. Er war nicht derjenige, der Entscheidungen vorbereitet oder getroffen hat.

"Nie zu tun gehabt" - auch ich habe, wenn Sie so wollen, dann mit dem Unternehmen zu tun gehabt, denn auch über meinen Tisch laufen Vermerke. Nichtsdestotrotz gäbe es keinerlei Interessenkollision zwischen mir und beispielsweise der Automobilindustrie.

Frage: Entschuldigung, noch einmal: Was heißt denn, er hat die Bundeskanzlerin "zeitnah" informiert? Genauso zeitnah wie die Presse, also gestern? Gab es da noch eine Möglichkeit, Herrn von Klaeden umzustimmen?

StS Seibert: Ich gebe hier keine Auskunft über den Verlauf interner Gespräche der Bundeskanzlerin mit ihren Mitarbeitern und Kollegen.

Zusatzfrage: Und über den Zeitpunkt?

StS Seibert: Ich gebe auch keine Auskunft über den Zeitpunkt. Aber ich habe "zeitnah" gesagt.

Frage: Die EU-Kommission legt heute die Reformvorschläge für die Mitgliedstaaten vor. Was erwarten Sie da für Deutschland? Herr Schäuble hat vor ein paar Wochen schon gesagt, die Empfehlungen für Deutschland wären nicht mehr als "süß" - wie die Abschaffung des Ehegattensplittings. Ist das für Deutschland nicht ernst zu nehmen?

Kotthaus: Die Kommission wird, glaube ich, heute - wenn ich es richtig verstanden habe - doch erst gegen 14 Uhr damit anfangen, die länderspezifischen Empfehlungen vorzustellen. Ich glaube auch, im Endeffekt werden die Empfehlungen als solche noch später übermittelt und auch veröffentlicht werden. Deswegen kann man momentan noch nicht sagen, was im Endeffekt herauskommen wird. Daher ist das mit aller Vorsicht zu sehen.

Da Sie ja alle schon fleißig über das berichtet haben, was nun angeblich kommen wird, kann ich im Augenblick vielleicht nur Folgendes sagen - und zwar mit aller Vorsicht, mit aller Vorläufigkeit -:

Die Kommission hat in der Vergangenheit schon mehrfach gesagt, dass der deutsche Kurs der wachstumsfreundlichen Konsolidierung der Richtige ist. Es gibt verschiedene Äußerungen der Kommission in diese Richtung. Es gibt verschiedene Bewertungen. Die Reform, die wir gemacht haben, den Kurs, den wir fahren, die Investitionen, die wir tätigen, die Fragen, wie wir mit dem Haushalt umgehen, wurden immer positiv bewertet. Nach allem, was ich in der Presse lesen durfte - wie gesagt: vorläufig -, gehe ich davon aus, dass sich das auch in dieser Bewertung so niederschlagen wird.

Aber nichtsdestotrotz: Wir müssen die endgültige Stellungnahme abwarten. Das tue ich auch. Nur nach allem, was wir jetzt lesen durften, gehe ich davon aus, dass der Kurs der Bundesregierung im Wesentlichen bestätigt werden wird. - Aber warten wir es ab, was wirklich darin steht.

Frage: Im weitesten Sinn hat meine Frage auch mit der EU zu tun. Hier geht es um den Sachverstand eines EU-Kommissars.

Herr Seibert, Herr Oettinger hat harsche Kritik an der EU als auch an einigen EU-Ländern und der Politik der Bundesregierung geübt. Ich hätte erstens gern gewusst: Hält die Kanzlerin die EU auch für einen Sanierungsfall? Konkret hat er sich ja zu einigen Maßnahmen der Bundesregierung geäußert und gesagt, es seien die falschen Themen auf der Tagesordnung - Mindestlohn, Frauenquote etc. Nimmt sich die Kanzlerin diese Kritik aus Brüssel zu Herzen?

StS Seibert: Also ich kenne die Äußerungen von Kommissar Oettinger im Einzelnen nicht. Ich kenne nur einzelne Berichte darüber. Man muss so etwas immer im Zusammenhang lesen. Deswegen kann ich sie auch für die Bundesregierung nicht kommentieren.

Aber ganz unabhängig davon sind wir uns in der Bundesregierung alle einig - und im Übrigen auch in Europa alle einig -: Diese Finanz- und Staatsschuldenkrise, die uns seit einigen Jahren beschäftigt hält und in schwierige Situationen gebracht hat, zu überwinden, das ist die große Herausforderung unserer Zeit.

Es sind Fortschritte auf diesem Weg sichtbar, weil - sowohl national als auch europäisch - richtige Maßnahmen eingeleitet worden sind. Es zeigt sich in einzelnen der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, dass Wettbewerbsfähigkeit zurückkehrt. Es zeigt sich, dass Lohnstückkosten sinken, dass die Defizite in den Leistungsbilanzen zurückgehen. Wir sind also auf dem richtigen Weg in Europa. Aber wir müssen diesen Weg jetzt auch fortführen.

Der Schlüssel, wie man dauerhaft diese Herausforderungen bewältigt, ist eben diese Politik, die auf zwei Säulen ruht. Es ist eine entschlossene Konsolidierungspolitik und eine entschlossene Reformpolitik voranzutreiben. Das ist die Situation. Darin arbeitet Deutschland mit seinen Partnern und natürlich mit der EU-Kommission sehr aktiv zusammen und - wie gesagt - mit einigem Erfolg.

Zusatzfrage: Da die Einschätzungen ja so völlig konträr sind, ist Ihnen ein Termin bekannt, wo sich beide Parteifreunde einmal unter vier Augen - oder wie auch immer - darüber unterhalten werden?

StS Seibert: Mir ist er nicht bekannt. Nein.

Frage: Herr Seibert, ich habe Sie jetzt bezüglich der Äußerungen nicht ganz verstanden. Würden Sie denn widersprechen, dass Italien unregierbar ist und dass Frankreich nicht auf Reformen vorbereitet ist?

StS Seibert: Wie gesagt: Ich kenne die Äußerungen nicht wirklich im ganzen Zusammenhang. Die Äußerung über Italien beispielsweise kannte ich nicht. Die Bundeskanzlerin hatte kürzlich eine erste Begegnung mit dem neuen italienischen Ministerpräsidenten Letta. Es lohnt sich vielleicht nachzulesen, was sie bei dieser Begegnung vor der Presse gesagt hat.

Wir wissen, dass einzelne Mitgliedstaaten in wirklich schwierigen Situationen sind, sie sich aber auch sehr beherzt, konsequent und politisch mutig dieser Herausforderungen angenommen haben.

Insofern ist das die Linie, an die wir uns halten, und das ist die Leitlinie unserer Zusammenarbeit mit diesen Ländern, sie auf dem zum Teil schwierigen Weg zu unterstützen, den sie gehen.

Zusatzfrage: Ich merke, dass Sie nicht ganz dezidiert diesen Äußerungen widersprechen.

StS Seibert: Dann merken Sie etwas Falsches. Ich kenne diese Äußerungen nicht. Sie würden von mir eine solche Äußerung über Italien - für die Bundesregierung sprechend - nie hören.

Frage: Man hat so ein bisschen den Eindruck, dass im Grunde Herr Oettinger nur ein Indiz für die immer weiter nachlassende Akzeptanz Europas und der Europäischen Union ist, dass sich dieser Mangel an Akzeptanz auch in die Eliten weiterfrisst und man selbst in der EU-Kommission nicht mehr richtig an Europa glaubt. Ist das ein Eindruck, dem Sie widersprechen würden?

StS Seibert: Ja. Wenn Sie mir erlauben, dann halte ich den Eindruck für falsch. Wir haben in Umfragen inzwischen - beispielsweise in Deutschland - einen höheren Prozentsatz, als wir ihn bisher je hatten, von Menschen, die sich zum Beispiel zum Euro bekennen und sagen: "Das ist die Währung, und die soll es auch bleiben." Das ist ein großer Vertrauensbeweis.

Europa ist in einer schwierigen und entscheidenden Phase - ich glaube, das machen wir hier dreimal in der Woche an Einzelthemen durch -, weil es jetzt das Richtige tun muss, um in zehn oder zwanzig Jahren wettbewerbsfähig zu sein und stark in der Welt zu stehen. Das ist überhaupt nicht zu verhehlen.

Wie gesagt: Es gibt in den letzten zwei, drei Jahren reichlich Belege dafür, dass Europa sich der Herausforderungen bewusst geworden ist und die Herausforderungen auch annimmt. Das gilt auch für die europäischen Institutionen und die Regierungen in den Mitgliedstaaten.

Frage (zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zur Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen): Herr Seibert, Sie haben nicht aus dem Kabinett berichtet, was eine Agentur berichtet - vielleicht liegt die Agentur ja falsch -, dass das Kabinett auch eine Stellungnahme zur Anschaffung von bewaffneten Kampfdrohnen beschlossen hat. Wenn ja, hätte ich gern gewusst, ob es im Kabinett dazu eine Diskussion gab und ob es im Laufe der aktuellen "Euro Hawk"-Diskussionen denn so geschickt ist, sich zu Kampfdrohnen zu bekennen. Gab es dazu in irgendeiner Weise eine Diskussion?

Die zweite Frage: Die Opposition wirft dem Verteidigungsminister die Missachtung von Parlamentsrechten vor, weil er bei Fragen im Parlament Fristen nicht beachtet hat. Was sagt die Bundesregierung zu diesem Vorwurf der Opposition? Kann man eine Geschäftsordnung einfach so ausdehnen?

StS Seibert: Also zu den Einzelheiten der heute vom Kabinett beschlossenen Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion kann Ihnen Herr Paris für das Bundesverteidigungsministerium etwas vortragen.

Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir die Notwendigkeit sehen, dass gesellschaftlich breit über bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge diskutiert wird. Das ist eine Debatte, die zurzeit stattfindet. Diese Debatte ist zu begrüßen. Wie bei allen anderen Mitteln der Kriegsführung sind beim Einsatz solcher Drohnen die im Einzelfall geltenden Verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen, also insbesondere auch die Regeln des humanitären Völkerrechts, zu beachten.

Zur Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion vielleicht am besten Herr Paris.

Paris: Ich möchte das kurz ergänzen: Um das auch noch einmal ganz klar zu stellen, wie der Gang der Dinge ist.

Die SPD-Fraktion hat - vertreten durch eine Vielzahl von Abgeordneten aus den Reihen der SPD-Fraktion - eine Große Anfrage gestellt. Solche Großen Anfragen müssen erstens immer durch die Bundesregierung beantwortet werden, zweitens werden diese Antworten innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Drittens muss das Kabinett einen Beschluss darüber fassen, dass diese Antwort so gegeben wird. Insofern ist die Stellungnahme - das Wort, das Sie wählten, Herr Daniel - nicht ganz richtig; es ist eine Antwort auf eine parlamentarische Frage, in dem Fall aus der SPD-Fraktion.

Diese ist heute im Kabinett beraten worden, weil auch Große Anfragen an Termine gebunden sind. Deshalb war heute die Kabinettbefassung, weil die Frist zum Ende des Monats Mai ausgelaufen ist. Das ist schlicht und ergreifend der Grund, warum es heute im Kabinett war, auf der sogenannten Top-1-Liste.

Ich möchte ergänzend zu Herrn Seibert eigentlich nur ausführen, dass Sie diese Antwort sicherlich mit Interesse lesen werden. Im Kern würde ich drei Aussagen hervorheben wollen:

Erstens ist die Aussage von Herr Seibert richtig, dass hier in Deutschland eine Debatte darüber geführt wird. Minister de Maizière hat diese Debatte auch selbst stark angeregt, und er beteiligt sich regelmäßig an dieser Debatte.

Der zweite Punkt: Aus den Antworten auf die Große Anfrage können Sie herausnehmen, dass eine abschließende Entscheidung zur Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge von der Bundesregierung noch nicht getroffen worden ist.

Drittens ist aus den Antworten klar zu entnehmen, dass es in dieser Legislaturperiode nicht beabsichtigt ist, eine Vorlage zur Beschaffung dieser Flugsysteme an die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages heranzutragen. Nichtsdestotrotz ist es aber umso wichtiger, an diesem Thema dran zu bleiben und nicht aufgrund einer Diskussion, die wir seit rund zwei Wochen in Bezug auf den "Euro Hawk" führen, nunmehr alle anderen Fragen, die mit unbemannten Flugzeugen und ihren Fähigkeiten zusammenhängen, liegen zu lassen.

Das liegt einmal daran, dass der "Euro Hawk" - von der Höhe her gesehen - in einer ganz anderen Liga als das spielt, was Gegenstand dieser Frage gewesen ist. Hier sprechen wir über sogenannte MALE-Systeme. Das sind solche Systeme, die in mittlerer Höhe fliegen können.

Wir sprechen über Systeme, über die wir derzeit allein im Einsatz bereits verfügen. Sie tun einen guten Dienst. Wir müssen natürlich auch überlegen, wie wir in Zukunft weiter vorgehen. Dementsprechend sind hier in Bezug auf die Beschaffung solcher Systeme Obergrenzen durch den Verteidigungsminister gesetzt worden.

Diese Entscheidung datiert nicht von heute, sondern sie datiert aus dem Jahr 2011. Das hängt mit der Neuausrichtung der Bundeswehr zusammen. Es ist eben vorgesehen, dass wir für die Zukunft 16 solcher Geräte beschaffen möchten. Wir streben an, dass ab 2016 - also von heute aus gesehen in drei weiteren Jahren - solche Geräte für die Bundeswehr zur Verfügung stehen.

Das ist letztendlich, in Kurzem und Ganzen zusammengefasst, das, was heute als Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion beschlossen wurde und entsprechend - wahrscheinlich jetzt schon - auf dem Weg in Richtung SPD-Fraktion ist.

Zusatzfrage: Herr Paris, wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss das im heutigen Kabinett sein, weil es da Fristen gab. Die Frist, die es auch zur Beantwortung von Fragen zum Thema "Euro Hawk" gab, hat der Minister offenbar nicht eingehalten. Deswegen gibt es den Vorwurf, er habe Parlamentsrechte missachtet. Was sagen Sie dazu?

Paris: Der Vorwurf ist erhoben worden. Ich habe heute auch davon gelesen. Ich habe diesen Vorwurf zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe ihn nicht weiter zu kommentieren. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir den Bundestagspräsidenten angeschrieben haben. Ich zitiere aus dem Schreiben, das vom Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt versandt worden ist:

"Für die Beantwortung der Fragen sind umfangreiche Recherchen erforderlich, die eine Beantwortung in der Frist, die durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgegeben ist, leider nicht ermöglichen. Ich bitte daher die Frist voraussichtlich bis zum 14. Juni 2013 zu verlängern." - Das passiert regelmäßig, dass wir bitten, Fristen zu verlängern.

Sie wissen - darüber reden wir auch schon seit geraumer Zeit in Bezug auf das Thema "Euro Hawk" -, dass wir eine chronologische Aufarbeitung der Ereignisse vorbereiten. Ich habe hier mehrfach betont, dass diese Ereignisse besonders wegen des überjährigen Zeitraums - wir sprechen von über zehn Jahren - sehr aufwendig zusammengetragen werden müssen. Hier ist es nicht möglich gewesen, die Antworten fristgerecht zu geben. Das mag die Opposition als Missachtung des Parlaments rügen.

Wie gesagt: Ich habe das nicht zu kommentieren. Ich habe Ihnen aber auch darzustellen, dass die Bundesregierung verpflichtet ist und für sich auch in Anspruch nimmt, Fragen so zu beantworten, dass die Antworten ihre Schlüssigkeit und ihren Inhalt haben. Wenn wir feststellen, dass wir das nicht können, dann ist es, glaube ich, eine gute Übung und nahezu Verpflichtung zu sagen "Das schaffen wir in dieser Zeit nicht" und deshalb um Fristverlängerung zu bitten. Das haben wir getan.

Frage: Herr Paris, jetzt unabhängig von den Detailfragen: Für welche Einsätze und wo soll denn die Bundeswehr bewaffnete Drohnen bekommen?

Paris: Wir haben in der Antwort sehr deutlich gemacht, dass wir auch bewaffnungsfähige Drohnen in die Beschaffung aufnehmen möchten. Wir werden damit die Bundeswehr in der fernen Zukunft ausrüsten.

Welche Einsätze wir in Zukunft, Herr Knabe, haben werden, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Wir sind derzeit in verschiedenen Einsätzen tätig. Wir haben derzeit in einem Einsatzgebiet nicht-bewaffnete Drohnen im Einsatz. Das ist Afghanistan.

Sollte es je zu einem Einsatz bewaffneter Drohnen kommen - das steht auch sehr deutlich in dieser Antwort -, ist dieser Einsatz natürlich eng an die rechtlichen Regelungen gebunden. Das sind das internationale Kriegsvölkerrecht, das Völkerrecht insgesamt sowie unsere eigenen gesetzlichen Regelungen - insbesondere diejenigen, die sich aus dem Grundgesetz ableiten und die sich dann regelmäßig aus der parlamentarischen Befassung für mögliche Einsätze der Zukunft ergeben.

Zusatzfrage: Ist auch an einen eventuellen Einsatz im Inland, also im deutschen Lufthoheitsgebiet, für die eventuelle Abwehr von terroristischen Angriffen gedacht?

Paris: Das sehe ich nicht.

Frage: Herr Paris, wie reagieren Sie denn auf die Äußerung der EADS, dass das Verteidigungsministerium die Mehrkosten für die Weiterführung des Drohnenprojekts deutlich überschätzt habe. Ändert das die Lage, wenn das so wäre?

Paris: Ich denke, wir sind jetzt zunächst gut beraten, das zusammenzustellen, was wir zusammenzustellen haben. Da wird sicherlich auch diese Frage, die gestern von ungenannten Stellen der Firmen in die Öffentlichkeit getragen wurde, eine Rolle spielen. Ich bitte um Nachsicht, Frau Vates, dass ich das nicht kommentieren möchte, wer jetzt richtig liegt und wer falsch liegt. Das werden wir sicherlich im Zuge der nächsten Woche beantworten können.

Ich möchte vielleicht nur ergänzen, dass wir - das haben wir heute mehrfach gesagt - schon seit rund zwei Wochen über das Thema diskutieren. Die Diskussion wurde gestern um eine Facette bereichert, nämlich aus ungenannten Quellen der beiden beteiligten Firmen, die sich unter dem Dach der Euro-Hawk-GmbH befinden. Insofern kann man das zur Kenntnis nehmen. Man muss sich vielleicht noch einmal vor Augen führen, dass Firmen, die solche Dinge produzieren und auf dem Markt anbieten - seien es Drohnen, seien es andere Dinge -, sich natürlich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb befinden und darauf angelegt sind, Geld damit zu verdienen.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Zusatzfrage: Sind Sie überrascht, dass sich EADS nicht schon vor zwei Wochen eingeschaltet hat?

Paris: Ich muss nicht überrascht oder nicht-überrascht sein. Es ist jeder Firma - egal womit sie handelt - selbst überlassen, wozu sie sich äußert und wozu sie sich nicht äußert.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium: Gestern haben viele deutsche Medien berichtet, dass hunderte Afrikaner von Italien nach Deutschland geschickt worden sind. Die Medien berichten auch, dass die Bundesregierung die Ländern im März in einer Meldung darauf hingewiesen hat, dass Italien den Flüchtlingen Geld gibt, um das Land zu verlassen.

Also ich möchte gern wissen, ob Sie bestätigen können, dass es diese Meldung der Bundesregierung gibt. Denn die italienische Regierung hat dementiert, dass den Flüchtlingen Geld gegeben worden ist, um das Land zu verlassen.

Die zweite Frage ist: Die Medien sagen auch, dass Italien die europäische Vereinbarung verletzt hat. Sehen Sie, die deutsche Regierung, das auch so?

Teschke: Vielleicht kann ich Ihnen dazu Folgendes sagen: In der Tat ist es uns seit März bekannt, dass Italien mehrere temporäre Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen geschlossen hat und es dadurch auch zu einem stärkeren Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland gekommen ist. In der Tat hat das BMI die Ausländerbehörden darauf hingewiesen, dass es diesen Sachverhalt gibt. Richtig ist auch, dass in dem Schreiben darauf hingewiesen wird, dass die Flüchtlinge mit 500 Euro ausgestattet wurden.

Nicht bestätigen kann ich den Zusammenhang, der dort hergestellt wird, dass also 500 Euro ausgeteilt wurden und dann der Hinweis von den italienischen Behörden gegeben wurde, jetzt bitte das Land in Richtung Norden zu verlassen oder in ein anderes europäisches Land zu gehen.

Die Zahlung von 500 Euro ist grundsätzlich in den vorliegenden Fällen nicht zu beanstanden. Soweit mir bekannt ist, haben die italienischen Behörden die 500 Euro an die Flüchtlinge gezahlt und gesagt: Wir haben das Lager jetzt geschlossen. Diese 500 Euro dienen dazu, dass die Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt sicherstellen können. Was sie damit dann konkret machen, ist zunächst einmal den Flüchtlingen überlassen.

Wir haben in Hamburg den Fall, dass sich dort mehrere - ich glaube, 150 oder so - Flüchtlinge aus Italien aufhalten. Das BMI hat eine Task-Force eingesetzt, die bereits vor zwei Wochen Gespräche mit der italienischen Regierung geführt hat. Die Vertreter Italiens haben zugesichert, die Drittstaatsangehörigen wieder zurückzunehmen.

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Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 29. Mai 2013
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/05/2013-05-29-regpk.html;jsessionid=677851DE4868824C7ACD3A736B1FC964.s4t2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2013